Sonntag, 6. Januar 2013

Die „Ware Tier“ in der Europa Politik





Die „Ware Tier“ in der Europa Politik

Für die Europäische Kommission beginnt der Tierschutz mit der Anerkennung des Tieres als fühlendes Wesen. Ganz allgemein zielen die gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzvorschriften darauf ab, Tieren unnötige Schmerzen und Leiden zu ersparen
Sind sich die Union und die Mitgliedstaaten wirklich bewusst dass es bei ihrer Gesetzgebung um fühlende Lebewesen geht? Wirklich?



Betrachten wir das traurige Kapitel der Tierversuche, die beständig ansteigen. Deutschland, England und Frankreich sind Spitzenreiter. In der BRD wurden im Jahr 2011 ca. 2,9 Millionen Tiere verbraucht. EU- weit sind es mehr als 12 Millionen. Nicht mitgerechnet die überflüssig gezüchteten Tiere, die niemand kauft, gentechnisch veränderte Tiere, die nicht die gewünschten Eigenschaften haben und die ungezählten Tiere für Forschung und Lehre. Die EU- Verordnung REACH  könnte niedrig geschätzt ca. 50 Millionen Tierversuche mit tödlichem Ausgang erfordern.
Giftigkeitspruefungen. Giftige Stoffe in die Augen, auf die Haut, eingeatmet und per Schlundsonde oder Infusion verabreicht bis die Tiere qualvoll verenden.
Eine Frage, die wir uns seit langem stellen ist: woher kommen die Versuchstiere? Ist es möglich, dass auch gestohlene und entlaufene Haustiere, sowie über den (Auslands)Tierschutz beschaffte Tiere für Tierversuche verwendet werden?
Die Antwortet lautet:   ja!
Artikel 11 RICHTLINIE 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
Streunende und verwilderte Haustiere
(1) Streunende und verwilderte Tiere von Haustierarten dürfen nicht in Verfahren verwendet werden.
(2) Die zuständigen Behörden dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen:
a) Es besteht grundlegender Bedarf an Studien über die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere oder ernsthafte Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit von Mensch oder Tier, und
b) es liegt eine wissenschaftliche Begründung dafür vor, dass der Zweck des Verfahrens nur durch die Verwendung eines streunenden oder verwilderten Haustiers erreicht werden kann.
Das Deutsche Tierschutzgesetz enthielt schon  immer die Möeglichkeit per Ausnahmegenehmigung, andere als gezüchtete Hunde und Katzen zu verwenden. Bei der Herkunft der Tiere muss immer nur der Vorbesitzer angegeben werden und das ist in dem Fall der Händler. Das heisst, auch Ihr Tier könnte über einen Versuchstierhändler in Tierversuchseinrichtungen verkauft werden. Quelle: TschG §9,2 (7) und § 9a.
Wer  sich mit dem Thema Tierversuche beschäftigt , stösst früher oder später auch auf das Kapitel: „Tötung der Versuchstiere“. Wer glaubt, die Tiere würden barmherzigerweise nach all ihren durchlittenen Qualen durch eine Überdosis Betäubungsmittel getötet, hat sich getäuscht. Auf die meisten Tiere trifft das nicht zu. Für jede Tiergruppe gibt es empfohlene Tötungsarten. Dazu gehört die Dekapitation. D.H. die Tiere werden enthauptet. Der Genickbruch. Die Tötung durch Strom und in einigen Einrichtungen wird sogar die Microwelle für Kleintiere empfohlen. Nach der neuen EU- Richtlinie dürfen neugeborene Hunde gar erschlagen werden. Grosstiere einschliesslich Primaten sediert und entblutet.
Quelle: http://www.uni-giessen.de/tierschutz/4125.htm
Die Ausbeutung der armen Tiere geht aber noch über den Tod hinaus weiter. Nach ihrem gewaltsamen Ableben fallen sie unter die „Verordnung über tierische Nebenprodukte“.In der EU wird alles, wirklich alles vermarktet. Bis zur BSE- Krise landete alles in einem Topf. Schlachtabfälle die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind, tote Heimtiere,  Versuchstiere,  Zoo-und Zirkustiere. Einfach alles. Zerkleinert, erhitzt, das Fett herausgepresst und zu Fleischmehl, Blutmehl oder Knochenmehl verarbeitet, landete das ganze schliesslich im Tierfutter. Erst durch die Ausbreitung von Seuchen und schlussendlich Todesfälle beim Menschen erschien diese Praxis zu risikoreich und man wollte unterbinden, dass das  sog. Risikomaterial in den Lebensmittelkreislauf geriet. Die tierischen Nebenprodukte wurden in 3 Kategorien eingeteilt.  Kategorie 1 Nebenprodukte sollten rigoros vernichtet werden. Unter die Kategorie 1 fällt  infektiöses Material von seuchenkranken Tieren, vorsorglich gekeulte Tiere, Zoo-und Zirkustiere, Heimtiere und Versuchstiere. Da Not praktisch erfinderisch macht, wurde auch bald eine Lösung gefunden, wie man die Leichenteile der geschundenen Kreaturen weiter vermarkten kann. Und wie passend, zeitgleich in 2009 verabschiedete die EU eine Resolution,  die Richtlinien des OIE (Weltgesundheitsorganisation für Tiere) umzusetzen, um weltweit die Streunerpopulation von Hunden einzudämmen. Damit sind Millionen Tonnen an tierischen Nebenprodukten und Versuchstiere für die Pharmaindustrie gesichert.Eine ganze Anzahl sog. Stakeholder haben Verwertung für die Biomasse: Zoos, Pelztierzüchter, die Kosmetikindustrie, Medizinproduktehersteller, Elektrizitätswerke, selbst Künstler…
Der Erfindungsgeist der EU-Funktionäre hat aber noch mehr auf Lager:
  (48) Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 enthält ausführliche Vorschriften, die als Ausnahme erlauben, Material der Kategorien 2 und 3 an Zootiere zu verfüttern. Die vorliegende Verordnung sollte entsprechende Vorschriften enthalten und die Fütterung mit bestimmtem Material der Kategorie 1 sollte gestattet sein …
(49) Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sieht vor, dass Material der Kategorie 1 an gefährdete oder geschützte Arten aasfressender Vögel und anderer Arten verfüttert werden darf, die in ihrem natürlichen Lebensraum leben, um die Artenvielfalt zu fördern…… und zur Verfütterung an andere fleischfressende Arten wie Bären und Wölfe gestatten. Es ist wichtig, dass diese gesundheitlichen Bedingungen das natürliche Ernährungsverhalten der betreffenden Arten sowie die gemeinschaftlichen Ziele für die Förderung der Artenvielfalt im Sinne der Mitteilung der Kommission vom22. Mai 2006 mit dem Titel „Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 — und darüber hinaus“ berücksichtigen. (VERORDNUNG (EG) Nr. 1069/2009 vom 21.Oktober 2009) 
Möglicherweise hochgiftige und seuchenverdächtige Abfälle werden Wildtieren und aasfressenden Vögeln in ihrem natürlichen Lebensraum zum Frass vorgeworfen und an Zootiere verfüttert. Betrachtet man die Skandale der Fleisch- und Futtermittelindustrie, ist es nicht unwahrscheinlich, dass dieser verseuchte Müll auch in den Kreislauf der menschlichen Nahrungsmittelkette gelangt. Denn die EU baut auf Vertrauen und auf Selbstkontrolle der Branche. Wen wundert es noch,  dass Krebs-und Zivilisationskrankheiten nicht ab, sondern zunehmen, und dass unsere Heimtiere inzwischen an den gleichen Krankheiten leiden und sterben wie der Mensch. Dieses ganze System, das durch Lug und Betrug und Subventionen aufgebaut ist, bezahlen wir mit unseren Steuergeldern und Versicherungsbeiträgen und nicht zuletzt mit einer vergifteten Umwelt und unserer Gesundheit.

ViSdP: Gabriele Menzel, Ihmerter Strasse 121, 58762 Altena

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen