Mittwoch, 18. April 2018

Das deutsche Tierschutzgesetz muß novelliert werden


Wir fordern eine Novellierung des Tierschutzgesetzes, um den in der Verfassung garantierten Schutz der Tiere unverzüglich umzusetzen

Das Tierschutzgesetz in Deutschland ist seit 2002 in der Verfassung als Staatsziel verankert und wurde ursprünglich zu dem Zweck erlassen, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§ 1 Satz 1). Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“ (§ 1 Satz 2).
Den Tieren soll dieses Gesetz Schutz vor menschlicher Willkür bieten. Aber schon der zweite Satz hebelt den ersten wieder aus, denn er spricht davon, dass es vernünftige Gründe dafür geben könne, einem Tier den Schutz zu entziehen und ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen und ihm sogar das Wertvollste, sein Leben, zu rauben.

Dieser Grund liegt nach allgemeiner juristischer Auffassung dann vor, wenn er als triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen ist und wenn er unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit und an seinem Wohlbefinden.
Lorz, Albert, Metzger, Ernst: Tierschutzgesetz - Kommentar, München, 6. Auflage 2008, § 1 Rn. 62.

Was sind das für schutzwürdige Interessen? Wieviel Leid wird unseren Mitgeschöpfen unter dem Schirm eines Tierschutzgesetzes zugefügt, obwohl es für sie ein artgerechtes Leben und Fürsorge fordert?

Im Jahr 2016 litten und starben in Deutschland 2.854.586 Tiere für die Forschung. Neben dieser erschreckend hohen Zahl gibt es eine Dunkelziffer. Bei der Zucht und Vorratshaltung werden überschüssige Tiere getötet oder sterben schon vor dem eigentlichen Versuch bei der Haltung und dem Transport. Auch fehlen in der Statistik Tiere, die der Erstellung gentechnisch veränderter Linien dienen. Unzählige Tiere, die nicht die gewünschte genetische Veränderung aufweisen, werden getötet.

Im Jahr 2017 starben 57,9 Millionen Schweine, 3,5 Millionen Rinder, 921 400 Schafe und Lämmer, 27 600 Ziegen und Pferde für ihr Fleisch.
Ist der Wunsch eines Großteils der Bevölkerung Fleisch zu essen wirklich ein vernünftiger Grund lebende Tiere in totes Fleisch zu verwandeln, mit allen Grausamkeiten die die industrielle Massentierhaltung und Schlachtung im Akkord mit sich bringt?

Im Tierschutzgesetz werden für die Tiere abwertende Namen wie Schlacht-oder Nutztier, Pelz- oder Versuchstier gebraucht und man setzt damit voraus, ihr einziger Zweck bestünde darin, für menschliche oder besser gesagt für industrielle Interessen ausgenutzt zu werden und am Ende ihr Leben zu lassen.

Die menschlichen Nutznießer sprechen nicht davon, dass Tiere geboren werden. Sie sprechen von Erzeugung und Produktion. Der Erzeuger und Produzent verfolgt dabei kommerzielle Ziele.

Skandalöse Gerichtsurteile billigen die Zufügung von Leiden in der industriellen Massentierhaltung für wirtschaftliche Vorteile.

Selbst das Schreddern und Vergasen frisch geschlüpfter Küken wird gebilligt. Allein deshalb weil sie das falsche Geschlecht haben.

Das Tierschutzgesetz erlaubt die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung.

Es erlaubt das Abkneifen von Schwänzen und Schnäbeln, um die „erzeugten“ Tiere mit der Massentierhaltung kompatibel zu machen.

Es verbietet, ein Tier ohne Betäubung zu schlachten oder Versuche an ihm vorzunehmen und hebelt das Verbot im nächsten Satz wieder aus. Ausnahmen werden zu Regeln.

Das Tierschutzgesetz billigt Tieren kein uneingeschränktes Recht auf Leben und keine Würde zu.

Obwohl eindeutig bewiesen ist, dass Tiere denkende und fühlende Lebewesen sind, behandelt man sie wie tote Gegenstände. Als Sache. Als Handelsware.

Tiere werden gekauft und verkauft. Der Handel mit exotischen Tieren und Haustieren blüht.

Es ist erlaubt, Tiere auf Horrortransporten quer durch die Welt zu transportieren, um dort gnadenlos abgeschlachtet zu werden.

Und zum Schluss landen diejenigen, die lebendig keinen Gewinn mehr abwerfen, in der Verwertung und beenden damit den Kreis maximaler Ausbeutung.

Mit Tieren werden jährlich Milliardenumsätze generiert. Deshalb haben Tiere keine Lobby.

Viele Tierheime und Tierschutzvereine stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin, weil in diesem Staat für den Schutz der Tiere kaum Geld übrig ist.
Das muss sich ändern.

Wir sind uns bewusst, dass wir in Deutschland von Tierrechten im eigentlichen Sinn noch meilenweit entfernt sind.

Dafür braucht es einen gesellschaftlichen Wandel und ein Umdenken in der Bevölkerung.

Wir können deshalb mit dieser Petition nur den Schutz unserer Mitgeschöpfe einfordern, der ihnen schon jetzt gesetzlich zusteht und der ihnen in der Verfassung garantiert wird und auf eine Novellierung des Tierschutzgesetzes drängen, damit die Verankerung des Tierschutzes in unserer Verfassung endlich auch juristisch seine Würdigung findet.

Dazu gehört die korrekte Umsetzung europäischer Richtlinien, die den Tierschutz gewährleisten soll und den politischen Willen unserer Regierung und deutscher Abgeordneter sich auf europäischer Ebene für die Rechte der
Tiere einzusetzen und sich nicht länger vor den Karren der Lobbyverbände spannen zu lassen.

Wir fordern daher:

1. Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes, mit dem Ziel den verfassungsmäßigen Schutz aller Tiere zu garantieren und ohne jahrelange Fristen umzusetzen.

2. Die Erarbeitung einer Strategie mit klaren Zielen für den Ausstieg und die Beschleunigung des Übergangs von Tierversuchen hin zu tierleidfreien Forschungsmethoden. Das Ziel soll die Abschaffung aller Tierversuche sein.

3. Sofortige Maßnahmen für eine Abschaffung gesetzlich vorgeschriebener Tierversuche wie etwa für Haushaltschemikalien oder Pestizide.

4. Das sofortige Verbot schwerstbelastender Tierversuche, wie durch die RL 2010/63/EU Artikel 15 Abs. 2 vorgeschrieben, ohne Ausnahmeregelung durch die Inanspruchnahme der Schutzklausel nach Art. 55 Abs. 3.

5. Ein Verbot von Tierversuchen für die Grundlagenforschung. Grundlagenforschung ist in den meisten Fällen völlig zweckfrei und dient vielfach nur dazu die Neugier der Forscher zu befriedigen, Daten zu sammeln und Forschungsergebnisse zu publizieren.

6. Dass bei der angewandten Forschung der Fokus auf menschliche Modelle für menschliche Krankheiten gelegt wird.

7. Eine sofortige massive Förderung von Alternativmethoden statt Tierversuche. Dazu eine drastische Verkürzung der zeitlichen Prozesse für Prüf- und Anerkennungsverfahren für alternative Verfahren.

8. Eine Genehmigungspflicht für Tierversuche im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung.

9. Eine unabhängige Prüfung beantragter und angezeigter Tierversuche.

10. Eine paritätische Besetzung der „Tierschutzkommission“.

11. Erfassung aller Tierversuche durch ein Bundeszentralregister.

12. Ein Verbot, in Ausnahmefällen streunende und verwilderte Haustiere (Hunde und Katzen) für Tierversuche einzufangen, aus dem Ausland zu importieren oder ins Ausland zu exportieren, um sie für Tierversuchszwecke zu benutzen.

13. Ein bundesweites Kennzeichnungs- und Registrierungsgebot sowie ein bundesweites Haustierregister, um die teilweise illegalen Aktivitäten von Welpen- und Tierhändlern, teilweise unter dem Deckmantel des Tierschutzes, zu unterbinden.

14. Ordnungswidrigkeiten bei Tiertransporten mit empfindlichen Strafen zu belegen.

15. Lebendtiertransporte in Drittländer zu verbieten.

16. Streichung aller Subventionen betreffend die Massentierhaltung und Tiertransporte.

17. Die ausreichende Zurverfügungstellung von Finanzmitteln an Tierheime zur Versorgung von Fund- und Abgabetieren sowie das Problem verwilderter Katzenkolonien zu lösen.

18. Einrichtung einer Tierschutzpolizei.

19. Einsatz eines Bundestierschutzbeauftragten.

20. Ein Bundesverbandsklagerecht Tierschutz.

21. Ein generelles Verbot von Pelztierfarmen und dem Verkauf von Echtpelz sowie dem Handel mit diesen Produkten. Verbot der Herstellung von Hunde- und Katzenleder sowie ein Verbot des und des Verkaufs dieser Pelzprodukte. Warenkennzeichnungspflicht ohne Verbrauchertäuschung.

Ich möchte euch bitten unsere wichtige Petition an den Deutschen Bundestag, „Wir fordern eine Novellierung des Tierschutzgesetzes, um den in der Verfassung garantierten Schutz der Tiere unverzüglich umzusetzen“, zu unterzeichnen und auch zu verbreiten.

https://secure.avaaz.org/de/petition/Deutschen_Bundestag_Petitionsausschuss_Wir_fordern_eine_Novellierung_des_Tierschutzgesetzes/?tWgaiab

Die ausführlichen Begründungen unserer Forderungen findet ihr auf unserer Webseite:

https://tierfreundeohnegrenzen.jimdo.com/wir-fordern-eine-novellierung-des-tierschutzgesetzes-um-den-in-der-verfassung-garantierten-schutz-der-tiere-unverzüglich-umzusetzen/

Wir bedanken uns ganz herzlich für die Unterstützung