Donnerstag, 16. Juni 2016

Glyphosat - Unser zweites Schreiben an Präsident Juncker


EU-Bürger wollen nicht durch Glyphosat vergiftet werden

19.04.2016

An
President.Juncker@ec.europa.eu

Schutz der Umwelt und unser aller Gesundheit, von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission

Hier: unser Schreiben vom 08.03.2016 und Ihre Antwort vom 22.03.2016


Sehr geehrter Herr EU-Präsident Juncker,

sehr geehrte Damen und Herren EU-Abgeordnete!

In Ihrem o.gen. Schreiben können wir beim besten Willen keine Antwort auf unsere Anfrage vom 08.03.2016 erkennen.

Deshalb beziehen wir uns nochmal inhaltlich auf unser Schreiben vom 08.03.2016 und informieren Sie über die Gefahren von Glyphosatvergiftungen.

Quelle Glyphosate Renewal Assessment Report, 18.12.2013, Vol. 1,

http://www.agrarkoordination.de/fileadmin/dateiupload/Roundup___Co/Wolfgang_Boedeker_Glyphosat_Tagung_fin3.pdf :

Laut Bewertungsbericht verursachen Glyphosatvergiftungen beim Menschen :

Dermatitis,
Konjunktivitis,
Geschmacksveränderung,
Übelkeit,
Erbrechen,
Durchfall,
Mund- und Rachen-Brennen,
Speichelfluss,
Munderythem,
Stimmverlust,
Schluckbeschwerden,
Magen-& Bauchschmerzen,
Blutdruckabfall,
Atemstörungen,
Husten,
Bronchienverengung,
Bluthochdruck,
Azidose, Schock,
Bronchien- & Lungenentzündung,
Lungenödem,
Nierenversagen,
Fieber,
Tod.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, veröffentlichte im März letzten Jahres die Internationale Agentur für Krebsforschung einen Bericht, der Glyphosat als "für Menschen wahrscheinlich krebserregend" einstufte. Neue Erkenntnisse haben das weit verbreitete Vorhandensein von Glyphosat in unseren Lebensmitteln und in unserem Körper nach Jahren ungezügelter Verwendung belegt.

Am 4. März 2016 wurden in der Heinrich Böll Stiftung in Berlin die Ergebnisse der »Urinale 2015« den Medien in einer gut besuchten Pressekonferenz vorgestellt.
Im Rahmen der »Urinale« haben insgesamt 2011 Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland im Zeitraum von Oktober 2015 bis Januar 2016 von dem unabhängigen und akkreditierten Labor »Biocheck« in Leipzig ihren Urin zum Kostendeckungsbeitrag von 53,55 Euro pro Test untersuchen lassen.
Diese privat finanzierte Feldstudie ist damit weltweit die größte Datensammlung zur Glyphosatbelastung der Bevölkerung. 2009 Proben waren auswertbar. Der erschreckende Befund: In 2001 Proben war Glyphosat nachweisbar, das sind 99,6 Prozent. Lediglich 8 Proben, also 0,4 Prozent, lagen unter der Nachweisgrenze des angewendeten Testverfahrens.
Die statistische Auswertung können Sie hier nachlesen:

http://www.ackergifte-nein-danke.de/news/241-mehrheit-in-5-europaeischen-laendern-will-glyphosat-verbot.html

Bei 79 Prozent der Probanden war die Belastung fünf- bis zweiundvierzigfach höher als der Rückstandshöchstwert für Pestizide in Trinkwasser – dieser beträgt 0,1 Nanogramm pro Milliliter.
Es liegt also flächendeckend eine erhebliche Belastung vor.
Das Alarmierende: Die Urinproben von Kindern und Jugendlichen ergaben die höchsten Messwerte.

Etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmenden ernährt sich von Lebensmitteln aus ökologischem Landbau. Bei ihnen war die Belastung zwar insgesamt niedriger, doch auch sie haben durchschnittlich das Neunfache des Trinkwasserhöchstwerts im Urin – wie kann das sein? Offenbar ist es nicht möglich, in Deutschland zu leben, ohne beständig Pestizide aufzunehmen.

Wie Glyphosat überhaupt in den menschlichen Körper gelangt und was eine dauerhafte Belastung dort bewirkt, ist bislang nicht erforscht. Nehmen wir es vor allem über die Nahrung oder über die Atemluft zu uns?

Bisher gibt es dazu keine relevanten Studien am Menschen.

Was bedeutet es, dass der Wirkstoff lebensfördernde Darmbakterien abtötet und dem Körper ständig Spurenelemente entzieht?

Die Zulassung des Mittels stützt sich fast ausschließlich auf industriefinanzierte Tierversuche, die dem Mittel Unbedenklichkeit für den Menschen bescheinigen.
Das hält Peter Clausing, Toxikologe und Vorstand des Pestizid Aktionsnetzwerks, für wissenschaftlich unhaltbar, Warnung der WHO stützen, Glyphosat sei höchstwahrscheinlich krebserregend.

Sie schreiben uns, dass sowohl das BfR, als auch die EFSA, Glyphosat für unbedenklich halten.

Das wundert uns gar nicht, da es bekannt ist, das es sich keineswegs um unabhängige Institutionen handelt.
Im Gegenteil sitzen dort Vertreter der Chemischen Industrie und Nutznießer von Pestiziden im Vorstand oder Gremien.

Eine Mehrheit in 5 europäischen Ländern will ein Glyphosat-Verbot.

In den fünf größten Staaten der EU gibt es eine klare Mehrheit für ein Glyphosat-Verbot:
• 64 Prozent der Bürger/innen aus Deutschland, Frankreich, Groß-Britannien, Spanien und Italien wollen, dass die EU Glyphosat endlich verbietet.
• Nur 9 Prozent der Befragten aus diesen Ländern sprechen sich für eine Glyphosat-Zulassung durch die EU aus.
• 27 Prozent haben dazu keine Meinung.

Das ist das Ergebnis einer YouGov-Umfrage im Auftrag von Campact und WeMove.EU.
Dafür wurden im Zeitraum vom 30. März 2016 bis 07. April 2016 insgesamt 7.074 Menschen aus den fünf Ländern online befragt.

Hier wird der Bürgerwille in sträflichem Maße mißachtet.

Wir, Gisela Urban und Gabriele Menzel, haben uns ebenfalls auf Glyphosat testen lassen mit dem Prüfergebnis, daß in unseren Körpern diese hochgiftige Substanz nachgewiesen worden ist, siehe beigefügte Prüfergebnisse.

Mit Langzeitschäden wie Krebs, Diabetes usw. muß gerechnet werden.

Da wir in unserem Schreiben vom 08.03.2016 bereits unsere Regressansprüche angemeldet haben, sollte Glyphosat in unserem Körper nachgewiesen werden, tun wir das hiermit wieder erneut.

Bitte bestätigen Sie unsere Regressansprüche.

Es ist wahrscheinlich , daß Europas Bürger eines nicht fernen Tages, nicht die Hersteller dieser Gifte, sondern die genehmigende Behörde zur Rechenschaft ziehen werden und auch deren Vertreter.

Die Verantwortlichen (und deren Familien) der genehmigenden Behörden müssen genauso wie alle anderen EU-Bürger damit rechnen, durch Glyphosat, wie oben beschriebenen, schwer zu erkranken.

Mit freundlichen Grüssen

Gisela Urban
und
Gabriele Menzel


Antwort der Kommission:

Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Frau Menzel,

Betreff: Ihr Schreiben - Ares(2016)1899290

Vielen Dank für ihre Rückfrage vom 21. April 2016 an Kommissionpräsident Juncker
bezüglich des Genehmigungsverfahrens von Glyphosat und dem erneuerten Vortragen
Ihrer Bedenken.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Kommission alles getan hat
um möglichst alle vorhandenen Informationen zu sammeln und einer vergleichenden
Bewertung zuzuführen, wobei die Qualität und nicht die Herkunft der Daten das einzige
Kriterium bildete.

Ich möchte aber auch erwähnen, dass ich die von ihnen gegenüber der EFSA und dem
BfR vorgebrachten Vorwürfe für nicht gerechtfertigt halte, da beide Institutionen einen
hohen Grad von Transparenz an den Tag gelegt haben.

Bezüglich ihrer Schadensersatzansprüche, verweise ich darauf, dass die außervertragliche
Haftung der EU durch Artikel 340 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union geregelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Flüh

Referatsleiter

Glyphosat - Unser Schreiben an Präsident Juncker


Während wir ungeduldig auf die Verhandlung unserer Petition warten, bleiben wir natürlich nicht untätig, denn das liegt uns nicht.

Glyphosat - ein gefährliches, tödliches Gift?

Der Schutz der Umwelt und unserer aller Gesundheit, von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission

Sehr geehrter Herr EU-Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren EU-Abgeordnete!

Da Glyphosat krebserregend ist, lässt sich für diesen Stoff keine sichere Untergrenze festlegen. Denn die Bewertung des BfR, der Stoff sei nicht krebserregend, steht auf tönernen Füßen, wie unabhängige WissenschaftlerInnen schon lange bemängeln.

Um Wiederholungen zu der Gefährlichkeit von Glyphosat zu vermeiden, verweisen wir auf unsere seit dem 03.12.2015 dem EU-Petitionsausschuss vorliegende Petition:

https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_page&utm_term=des-lg-no_src-custom_msg&fb_ref=Default.

Die amerikanische Umweltbehörde EPA hat Labore der bewussten Fälschung von Testergebnissen überführt, die unter anderem von Monsanto mit Glyphosatstudien beauftragt waren, es gab Strafurteile.

Diese Fälschungen von Testergebnissen läßt vermuten, wie gefährlich Glyphosat für die Gesundheit sein kann.

Auch Politiker und deren Familien, die die Weitergenehmigung von Glyphosat bewilligen, sind von dieser Gefahr betroffen, das sollte dringend von den Verantwortlichen beachtet werden.
Wir, die Unterzeichnenden Gisela Urban und Gabriele Menzel, melden Regressansprüche für alle Schäden an, sollte Glyphosat in unserem Körper nachgewiesen werden.

Bitte bestätigen Sie unsere Regreßansprüche für jetzt und für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüssen
Gisela Urban
und
Gabriele Menzel


Die Antwort kam am 22.03.16

Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Frau Menzel,

Betreff: Ihr Schreiben "Der Schutz der Umwelt und unserer aller Gesundheit,von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission" - ARES(2016)1274851

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.03.2016 an Präsident Juncker, in dem Sie Ihre
Bedenken hinsichtlich der bevorstehenden Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat
zum Ausdruck bringen.
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass die Kommission Ihre Bedenken sehr ernst
nimmt. Es ist mir bewusst, dass Ängste und Sorgen über Glyphosat und seine
Rückstände bestehen.
Ich kann Ihnen von vornherein bestätigen, dass die EU das weltweit strengste
Regulierungssystem für Pestizide hat, mit den höchsten Sicherheitsstandards für die
Gesundheit von Mensch und Tier und beruhend auf einer fundierten wissenschaftlichen
Grundlage. Die entsprechenden Prozeduren, die auch im Falle von Glyphosat
angewendet werden, sind auf der Website der Europäischen Kommission dargestellt:
http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/index en.htm.
Die Kommission hat viele Wirkstoffe vom Markt genommen, für die nicht gezeigt
werden konnte, dass die in der Gesetzgebung festgelegten strengen
Genehmigungskriterien erfüllt sind. Es ist keinesfalls so, dass Substanzen in Verkehr
gebracht und benutzt werden dürfen, wenn ernste Sicherheitsbedenken für die
menschliche Gesundheit vorliegen.

Für die Evaluierung einer möglichen Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat hat
der berichterstattende Mitgliedstaat (RMS) Deutschland eine umfassende und
transparente Bewertung aller verfügbaren Daten und Informationen erstellt. Diese
Bewertung wurde dann einem "Peer Review" durch die anderen Mitgliedstaaten und die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen. Durch eine
öffentliche Konsultierung auf die Bewertung des RMS erhielten Bürger und andere
Interessengruppen die Gelegenheit, ihre Bedenken zu äußern. Darüber hinaus hat die
Kommission EFSA gebeten, die Bewertung der Internationalen Krebsforschungsagentur
(IARC) während des "Peer Reviews" zu berücksichtigen um sicherzustellen, dass alle
relevanten Informationen für ihre Schlussfolgerung2 zur Verfügung standen. Der "Peer
Review" Prozess beinhaltete auch ausführliche Expertendiskussionen über das
krebserzeugende Potential von Glyphosat und hat epidemiologische Daten
berücksichtigt. Alle Bewertungen und Dokumente zum "Peer Review" sind auf der
EFSA Website verfügbar.
Die Kommission hat die in der Schlussfolgerung der EFSA dargestellten Ergebnisse
sorgfältig geprüft und mit den Mitgliedstaaten diskutiert, unter Beachtung des
Rechtsrahmens der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln. Unter Einbeziehung aller zu berücksichtigenden Faktoren und in
Anbetracht des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstands ist die Kommission der
Ansicht, dass es gerechtfertigt ist, die Genehmigung von Glyphosat zu erneuern. Ein
formaler Rechtsakt, der die Bedingungen für eine weitere Genehmigung festlegt, wurde
den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und
Futtermittel zur Stellungnahme vorgelegt. Derzeit laufen weitere Diskussionen mit den
Mitgliedstaaten.

http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol 112/mono 112-09.pdf

2 . . , EFSA (European Food Safety Authority), 2015. Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment of
the active substance glyphosate. EFSA Journal 2015;13(П):4302, 107 pp. doi:10.2903/j.efsa.2015.4302

Mit freundlichen Grüßen

Michael Flüh

Referatsleiter