Montag, 6. Juli 2015

Unsere Petition gegen REACH wurde geschlossen


Unsere Petition gegen die Tierversuche für REACH wurde geschlossen- der Kampf gegen Tierversuche und für unsere Gesundheit geht weiter.

Mail an den EU Präsidenten Jean-Claude Juncker und die Mitglieder der EU Kommission vom 29.06.2015:
Tierversuche für "REACH" (Verordnung Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) - wird der Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?
Erneute Verhandlung unserer Petition gegen Tierversuche für REACH am 16.04.2015 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel
Betr. Petition 1833/2013, eingereicht von Gisela Urban und Gabriele Menzel, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen mehrerer Tierschutzverbände, unterzeichnet von 7724 Personen, zu Tierversuchen und der REACH-Verordnung


Sehr geehrter Präsident der Europäischen Kommission, Herr Juncker, sehr geehrte Mitglieder der EU-Kommission,

im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuß behandelt und für zulässig erklärt.
Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.

Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.

Bei Ihrer Stellungnahme zu unserer Petition vom 30.04.2014 gingen Sie auf folgenden Punkt nicht ein:

Wird nicht vielmehr der Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?
In Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen doch trotzdem auf dem Markt.

Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:

…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
…wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
…mit Ausnahmegenehmigung

Sie schrieben, REACH sorgt für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Wie ist es dann möglich, dass in der REACH Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?

Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:

karzinogen; mutagen; reproduktionstoxisch; persistent, bioakkumulativ und toxisch;

Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU Bürger umgegangen?

Der zweite Punkt, den wir bei unserer Einlassung auf Ihre "Mitteilung der Kommission an ihre Mitglieder" aufwarfen, ist die Frage warum für REACH, in Bezug auf Tierversuche, nicht die gleichen Kriterien eingeführt werden könnten wie für die Kosmetikverordnung, wenn doch z.B. Kosmetikartikel zu 90% IndustrieChemikalien enthalten?

Das würde dem Ziel der Verordnung 2010/63, Tierversuche soweit als möglich durch Alternativen zu ersetzen, entsprechen.

Wir zitieren:

"Bezugnehmend auf die "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Verbot von Tierversuchen und das Verbot des Inverkehrbringens sowie den Sachstand im Zusammenhang mit Alternativmethoden im Bereich kosmetischer Mittel" vom 11.3.2013:
Seite 6, 2.4 Entscheidung über das weitere Vorgehen

Das Verbot des Inverkehrbringens, das erstmals im Jahr 1993 mit einer Frist bis 1998 eingeführt wurde, beruhte auf dem erklärten politischen Ziel, Tierversuche für kosmetische Mittel abzuschaffen. Diesem Verbot lag jedoch keine wissenschaftliche Einschätzung über dem Zeitpunkt zugrunde, zu dem ein vollständiges Paket an Alternativmethoden zur Verfügung stehen würde.

Auch das Europäische Parlament und der Rat verhängten das Verbot von Tierversuchen und das Verbot des Inverkehrbringens ab 2009 in voller Kenntnis, dass bis dahin eine vollständige Ersetzung der jeweiligen Tierversuche nicht möglich sein würde.

Das Europäische Parlament und der Rat machten das Verbot des Inverkehrbringens ab 2013 nicht von der Verfügbarkeit eines vollständigen Pakets an Ersatzmethoden abhängig. In der Zwischenzeit wurde das Tierwohl in Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als europäischer Wert festgelegt, der bei der EU-Politikgestaltung zu berücksichtigen ist.

Zweitens könnten Änderungen des Verbots des Inverkehrbringens ab 2013 die Entschlossenheit, alternative Testverfahren rasch zu entwickeln, ernsthaft untergraben. Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass Bestimmungen über Tierversuche in den Kosmetik-Rechtsvorschriften wesentlich zur beschleunigten Entwicklung von Alternativmethoden beigetragen und jenseits der Kosmetikbranche und der Grenzen Europas ein starkes Signal gesendet haben. In der Kosmetikbranche entwickelte Methoden, wie z. B. rekonstruierte Modelle menschlicher Epidermis, werden nun auch in anderen Sektoren verwendet, und in vielen Ländern außerhalb der Union gibt es ein gesteigertes Interesse an Alternativmethoden für kosmetische Mittel.

Die Bestimmungen über Tierversuche führten zur Einrichtung der Europäischen Partnerschaft für die Förderung von Alternativkonzepten zu Tierversuchen (EPAA), eine beispiellose Vereinbarung der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den europäischen Handelsverbänden und Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen.

Diese Bestimmungen haben auch zu einem beträchtlichen Anstieg der Anzahl validierter Methoden seit 2003 beigetragen, als die derzeitigen Fristen festgelegt wurden."

Wir möchten Sie bitten, uns unsere Fragen zeitnah zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban und
Gabriele Menzel
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.