Montag, 3. August 2015

Bürgerrechte einfordern - Tierrechte durchsetzen



Covance Laboratories betreiben in Münster eines der größten privaten Tierversuchslabors Europas. Im Jahre 2003 arbeitete ein Journalist inkognito für 5 Monate dort. Die im ZDF ausgestrahlten Bilder zeigten schwer verhaltensgestörte Affen in Einzelhaft, grausame Giftigkeitsversuche bei denen den Tieren Schläuche in den Magen getrieben oder bei denen an Affenstühlen gefesselten Tiere Substanzen injiziert werden.
Wenige Monate vorher berichtete ein Tierpflegehilfe von der Tötung von 500 Makaken von denen ein großer Teil auf grausame Art und Weise durch Injektion von Formalin qualvoll starben.

Die Aussage des Tierpflegers, auf die sich die Strafanzeige der Ärzte gegen Tierversuche stützte, schien durch die neuen Beweise bestätigt zu werden. Doch was dann folgte war eine Farce, ein Skandal, der in der bundesdeutschen Geschichte sicher seinesgleichen sucht. Justiz und Behörden (bis auf wenige Ausnahmen) und sogar die Medien beugten sich vor den wirtschaftlichen Interessen des Tierlabors. Und bei Covance blieb alles beim alten, durften die Affen - mit amtlicher Erlaubnis - weiter gequält werden.

Da aber weiterhin mutmaßlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Haltung der Tiere bei der Fa. Covance vorliegen, ist am 4.8.2014 von Gisela Urban erneut Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die Tierversuche genehmigende Behörde LANUV NRW gestellt worden.



So lebten die Affen 2003 und vermutlich hat sich nichts geändert.


Am 15.11.2015 wurde Beschwerde und Widerspruch bei der Generalsstaatsanwaltschaft Hamm eingelegt mit Kopie an das zuständige Justizministerium Düsseldorf. Auch das Justizministerium NRW hat mit Schreiben vom 02.03.2015 mitgeteilt, dass ein Bescheid nicht mehr in Aussicht gestellt wird.
Somit blieb ihr und ihrem kleinen Tierschutzverein und ihren Mitstreitern nur noch der Weg zum Verfassungsgericht Karlsruhe.
Mit der großzügigen Unterstützung der "Partei MUT- Mensch, Umwelt, Tierschutz" und der Tierversuchsgegner BRD e.V. und der Unterschützer vieler Einzelpersonen auf der Spendenplattform betterplace.org wurde rechtzeitig und fristgerecht die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht und sichergestellt, dass, falls es notwendig wird auch der Europäische Gerichtshof eingeschaltet wird.

Mit Gisela Urban und Bettina Jung, 1. Vorsitzende der Tierschutzpartei, in Brüssel- Anhörung von "Stop Vivisection"



Pressemittelung der MUT Partei:
Ein wichtiger Schritt gegen Tierversuche und für Bürgerrechte wurde mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht getan. Nach zahlreichen Ablehnungen durch Staatsanwalt- und Generalstaatsanwaltschaften und durch das OLG Hamm versucht Gisela Urban nun vor dem obersten deutschen Gericht ihr Bürgerrecht auf Verfolgung einer Straftat endlich zu erreichen. Die genehmigende Behörde LANUV NRW nimmt ihre Aufsichtspflicht im Bezug auf Tierversuche im Labor COVANCE Münster nicht wahr, die Vorgänge dort wurden von der TV-Sendung Frontal 21 dokumentiert! Jahrelange Vorarbeit durch Gisela Urban, Sandra Lück und Jocelyne Lopez waren von Nöten, doch der Weg durch die Instanzen ist nun gebahnt. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz begleitet diesen Weg unterstützend.


Am 1. 8. 2015 fand deshalb eine gut organisierte Demonstration in Karlsruhe statt.

"Bürger gegen Tierversuche"

Am 01.08.2015 rief in Karlsruhe das Netzwerk VIA (Vivisektion International Abschaffen), in dem sich die Partei Mensch Umwelt Tierschutz mit bedeutenden Tierschutz- und Bürgerrechtsorganisationen zusammengeschlossen hat, zu einer Kundgebung vor dem Verfassungsgericht auf. Unter Federführung der Tierschutzpartei, deren Mitglied Gisela Urban nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel gegen die "Versuche" im Affenlabor COVANCE Verfassungsbeschwerde erhoben... hat, wurde der Öffentlichkeit die Sinnlosigkeit und Gefährlichkeit von Tierversuchen vor Augen geführt.
Etwa 300 engagierte Menschen zogen durch Karlsruhe bis vor das Bundesverfassungsgericht, um dieser Beschwerde Nachdruck zu verleihen.
Weitere 700 Menschen, die nicht vor Ort sein konnten, sandten Grußbotschaften für die Tiere und Statement-Fotos ein, die an einer 60 Meter langen Kette aufgereiht und als Banner mit durch Karlsruhe vor das Gericht getragen wurden.
Redebeiträge, unter anderem von der Beschwerdeführerin Gisela Urban, dem Verein "Ärzte gegen Tierversuche" und Dr. Peter Zimmer (MUT-Partei) sowie verschiedene, von Bettina Jung (Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei) verlesenen Grußbotschaften wichtiger Persönlichkeiten rundeten das Programm ab."











Der Skandal um Covance blieb bisher ohne Folgen


Wie ging es mit Covance weiter?

In Deutschland wurde die Strafuntersuchung gegen die Covanve-Verantwortlichen eingestellt.
Pressemitteilung Menschen fuer Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 26. Februar 2004

Staatsanwaltschaft Muenster mit Blindheit geschlagen?
Menschen fuer Tierrechte legen Beschwerde gegen Einstellung der Ermittlungen ein

Der Bundesverband Menschen fuer Tierrechte erhebt gegen die Staatsanwaltschaft Muenster schwere Vorwuerfe und legte jetzt Beschwerde gegen deren Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des Tierversuchslabors Covance sowie gegen den Amtsveterinaer Dr. Roland O. ein.
"Hoechst einseitig und unqualifiziert" haelt Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen fuer Tierrechte, die Einstellungsverfuegung der Staatsanwaltschaft. Diese wurde mit mangelndem Tatverdacht der Tierquaelerei begruendet. Von Loeper, der seit 26 Jahren staendig tierschutzrechtliche Problemfaelle bearbeitet und Kommentator des Tierschutzgesetzes ist, verweist darauf, dass mehrere hochqualifizierte Sachverstaendige aufgrund des vorhandenen Filmmaterials anhaltende Leiden der Versuchsaffen registriert haben. Diese aeussern sich z. B. durch Verhaltensstoerungen in Form von Schaukel- und Drehbewegungen oder mimischen Gebaerden. Das muesse nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als kennzeichnend fuer Tierquaelerei eingestuft werden.

"Die Staatsanwaltschaft Muenster hat sich einseitig von den Schutzbehauptungen der Firma Covance und dem ihr nahe stehenden Amtsveterinaer beeindrucken lassen", betont von Loeper. So habe sie es in bestuerzender Weise unterlassen, profilierte Primatenforscher zu befragen und sorgfaeltig die durch die Filmdokumentationen erwiesenen Fakten unabhaengig auszuwerten. Kritisch beleuchtet der Rechtsanwalt besonders die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass gegen Amtsveterinaer Otto "zu keinem Zeitpunkt auch nur der Hauch eines Tatverdachts" bestanden habe. Denn bereits vor Monaten sei gegen die Firma Covance Anzeige erstattet worden, als es um die Toetung von 500 Affen ging. Dr. O. habe die Toetungen sanktioniert, die weder gerechtfertigt erschienen noch tierschutzkonform durchgefuehrt worden seien. "Die Staatsanwaltschaft Muenster ist augenscheinlich mit Blindheit geschlagen", folgert von Loeper "Und es ist beschaemend, wie einseitig sie agiert, mangelnde Achtung gegenueber den Affen als intelligenten, sozialen Wesen erkennen laesst und nicht ihrer Verpflichtung nachkommt, das Staatsziel Tierschutz umzusetzen." Die Staatsanwaltschaft werde deshalb, so von Loeper, die Ermittlungen aufgrund der eingelegten Beschwerde fortfuehren muessen. Das sei sie den Versuchstieren sowie der Bevoelkerung, die mit grosser Empoerung auf den unwuerdigen, qualvollen Umgang der Beschuldigten mit den Versuchsaffen reagiert habe, schuldig.
Das die Vorkommnisse bei Covance in Münster keine Einzelfälle sind, sondern der brutale Umgang mit Versuchstieren der Alltag in den Labors, zeigte eine Undercoverrecherche von Peta USA. im Jahre 2005. Auch hier versuchte Covance mit aller Macht die Veröffentlichung der Filmaufnahmen zu verhindern.
Zu den Verstößen, die Peta USA in der Covance Einrichtung in Vienna, Virginia, dokumentierte, zählen:
- Tiere mit gebrochenen Gliedmaßen, denen man tierärztliche Hilfe und Euthanasie vorenthielt; Tiere mit Krämpfen; Tiere mit triefenden offenen Wunden an den Beinen; und Tiere, die an Nebenwirkungen aufgrund der getesteten Medikamente litten und sich in einem so schlimmen Zustand befanden, dass sie nur noch hätten schmerzlos eingeschläfert werden sollen.
- Physische und psychische Gewalt gegen Primaten durch Covance-Mitarbeiter; u.a. wurden kranke Affen mit aller Gewalt in Plastik-Arretierröhren gequetscht und völlig verängstigte Affen auf den Boden geschmettert, mit Wasser bespritzt, vorsätzlich gequält und gewaltsam in ihre Käfige zurückgeschmissen, nachdem man ihnen Medikamente in den Magen gepumpt hatte.
- Affenbabys bekamen täglich Nasenbluten, weil Covance zu große Sonden einsetzte und ihnen über die Nase in den Schlund und Magen schob, um Testsubstanzen zu verabreichen
- Chronischer Durchfall aufgrund von Stress
- Den Affen wurde keine Anregung und kein Sozialkontakt gewährt, wie es vom Tierschutzgesetz verlangt wird, was zu Selbstverstümmelung und wiederholten Verhaltensmustern wie "im Kreis drehen" und "hin- und herschwingen" führt, Symptome, die allesamt von Tierverhaltensforschern in direkten Zusammenhang gebracht werden mit Einsamkeit und Mangel an Anregung.

In krassem Gegensatz zu dem Missbrauch, den PETA US aufdeckte, gibt Covance ein Tierschutz-Statement heraus, in dem das Unternehmen behauptet, es behandele Tiere mit "Sorgfalt und Respekt ". Judge Langan nennt die Diskrepanz zwischen Covance's Anspruch und der durch die Ermittlung von PETA US aufgedeckten Realität "einen Vergleich zwischen zwei unterschiedlichen Welten". Er sagt weiter, zu dem Ausmaß, in dem Covance "einen irreführenden Eindruck gepflegt hat, PETA Europe ein Anrecht hat, dieses öffentlich zu korrigieren".

"Das Gerichtsurteil bedeutet, dass die Öffentlichkeit und die Presse ein Recht darauf haben, zu sehen, wie Affen in dem weltgrößten Versuchslabor systematisch missbraucht werden", so PETA Kampagnen-Koordinator Andrew Butler. "Videoaufnahmen davon, wie Tiere bei Covance geschlagen und gewürgt werden, fallen nicht unter die Rubrik geheimhaltungspflichtige Informationen, sondern sind vielmehr strafrechtliche Beweise, die es verdienen, gesehen zu werden, und dafür werden wir auch weiterhin kämpfen. Die in diesen winzigen, vergitterten Stahlkäfigen gehaltenen Primaten bedürfen dringend unseres Schutzes."

Interessant zu lesen ist eine Kleine Anfrage an die EU der Abgeordneten Hiltrud Breyer aus dem Jahre 2004:

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3229/04
von Hiltrud Breyer (Verts/ALE)an die Kommission
Betrifft: Tierversuche in der EU

Die Zahl der Tierversuche ist in den letzten Jahren drastisch angestiegen: Allein in Deutschland befinden sich ca. 120 Tierversuchslabore. In München wurden erst vor kurzem zwei neue Labore fertig gestellt und in der Stadt Mainz eröffnet im Jahr 2005 ein weiteres.

1.Ist der EU-Kommission bekannt, dass in Auftragslabors, wie z.B. in Versuchslabors der Firma Covance Industries, wie auch bei Tiernahrungsherstellern, wie z.B. der Firma IAMS, tierquälerische Zustände herrschen? Dazu zählt auch Rijwijk/NL mit dem Versuchslabor BPRC (Biomedica Primate Research Center), wo immer noch Affen (sogar Schimpansen) auf grausamste Weise gequält werden. Sie werden Elektroschocks ausgesetzt oder mit heißem Wasser verbrüht oder es werden bei lebendigem Leib Autopsien durchgeführt etc.

2.Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass hier gesetzliche Grundlagen, welche die Abschaffung von Tierversuchen unterstützen sollen (Tierschutzgesetz § 7 sowie die für Deutschland verbindliche europäische Versuchsrichtlinie 86/609/EWG in Artikel 23), ignoriert werden?

3.Wie steht die Kommission dazu, dass angesichts der oben genannten Tatsachen kaum noch glaubwürdig von der Einschränkung oder Abschaffung von Tierversuchen die Rede sein kann?

4.Ist die Kommission nicht auch der Meinung, dass unnötige Tierversuche ethisch und moralisch unvertretbar sind und zudem die Verrohung der Jugend und der Gesellschaft fördern, weil das Leben aus der Sicht vieler Menschen nichts mehr wert ist?

5.Was hält die Kommission von einer Kennzeichnungspflicht von Produkten, die im Tierversuch erprobt wurden und werden, oder alternativ von einer Kennzeichnung für tierversuchsfreie Produkte, um Produzent und Käufer gleichsam in die Pflicht zu nehmen?

Ende

Warum also greift der Staat nicht ein und schützt die Tiere? 2002 wurde der Tierschutz in Deutschland im Grundgesetz verankert. Welche bahnbrechenden Veränderungen hat es seitdem gegeben?

Zunächst einmal muss man sagen, das jede nationale Gesetzgebung heute vom EU Recht überlagert wird. Dort spielt die Musik.

Außerdem unterhalten die Staaten selber zahlreiche Institute die Tierversuche machen oder geben Studien in Auftrag oder finanzieren sie. Auch die EU selber.

Das geht auch aus der Antwort von Kommissar Dimas auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hiltrud Breyer hervor.

E-3229/04DE
Antwort von Herrn Dimas im Namen der Kommission
(7. Februar 2005)

1.Die Kommission ist über die Behandlung von Tieraffen in den Covance-Tierforschungslabors in Münster (Nordrhein-Westfalen) in Deutschland unterrichtet worden. Wie die von ihr eingeleitete Untersuchung ergeben hat, sind die deutschen Behörden unverzüglich eingeschritten. Daher sieht die Kommission im Augenblick keine Notwendigkeit, weitere Untersuchungen in dieser Angelegenheit vorzunehmen.

Der Kommission ist bisher nichts über irgendwelche Tiermisshandlungen in der Firma IAMS mitgeteilt worden. Die Kritik an dem biomedizinischen Primaten¬forschungs¬zentrum in Rijswijk (BPRC) ist ihr allerdings bekannt. Das BPRC ist an Forschungsverträgen der Gemeinschaft beteiligt und hat der Kommission bestätigt, dass es über eine Genehmigung verfügt, auf lokaler Ebene biomedizinische Forschung mit Tieraffen durchzuführen, und dass es alle innerstaatlichen und EU-Tierschutzvorschriften einhält. Als Beteiligter an von der EU finanzierten Forschungsprojekten ist das Zentrum dazu auch vertraglich verpflichtet. Die Kommission überprüft alle Forschungsvorschläge wissenschaftlich wie auch ethisch, bevor sie über einen Zuschuss entscheidet.


2.Artikel 23 Absatz 1 der Richtlinie 86/609/EWG fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung und Validierung alternativer Techniken zu fördern. Dies richtet sich nicht an Laboratorien wie das oben genannte, auf das sich die schriftliche Anfrage bezieht.

3.Die Richtlinie schreibt in Artikel 7 eine weitgehende Reduzierung und sorgfältige Auswahl der Versuchstiere sowie den Ersatz der Tierversuche durch andere Methoden, soweit dies möglich ist, vor. Da die Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt worden ist, sind die Behörden der Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften in ihrem Hoheitsgebiet in vollem Umfang beachtet werden.

4.Außerdem ist es Aufgabe der nationalen Behörden, die ihnen unterbreiteten Versuche zu genehmigen oder abzulehnen und sicherzustellen, dass die Versuche, wenn sie durchgeführt werden, den gemäß der Richtlinie 86/609/EWG erlassenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften entsprechen (s. auch Antwort auf die Frage 3).

5.Die Richtlinie über kosmetische Mittel sieht in Artikel 6 Absatz 3 die Möglichkeit vor anzugeben, dass bei der Entwicklung eines kosmetischen Erzeugnisses keine Tierversuche durchgeführt wurden. Leitlinien für die praktische Umsetzung dieser Bestimmung werden zurzeit erörtert.