Oder des Überschusses an gezüchteten Tieren.
Oder der Tötung um Gewebe oder Organe zu gewinnen.
Welche Todesart ist wohl die empfehlenswerteste?
Das auch dafür Tierversuche gemacht werden, erstaunt fast nicht mehr.
Mit diesem Vorwissen, versteht man die Empfehlungen der Universitäten, welche Tötungsmethoden abzulehnen, sind besser.
Wie sehr leiden die Tiere?
Wie bewertet man die Angst der Tiere?
Nachfolgend die Empfehlungen von TIERSCHUTZBEAUFTRAGTEN in Baden Würtenberg:
Die Empfehlungen der ATBW sind zu erhalten ueber das ZMBH der Universitaet Heidelberg, Im
Neuenheimer Feld 282, D-69120 Heidelberg

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Die Toetung von Versuchstieren erfordert im Sinne des Tierschutzes groesstmoegliche Sorgfalt
und hoechstes Verantwortungsbewusstsein seitens der Durchfuehrenden. Wichtigste
Voraussetzung ist, dass diese ueber die notwendigen Kenntnisse und Faehigkeiten verfuegen (õ4
TschG), die man nur durch persoenliche Praxis an der Seite von erfahrenen Fachleuten erwerben
kann. Den Durchfuehrenden muss der Grund fuer die Toetung des Tieres bekannt sein.
Nicht zuletzt, um bei der Entscheidung fuer eine bestimmte Toetungsart beruecksichtigen zu
koennen, dass diese auch bei fachgerechter Ausfuehrung spezifische Veraenderungen, z.B. von
Hormonkonzentrationen und makroskopischer wie auch histologischer Organbefunde zur Folge
haben und damit Versuchsergebnisse beeinflussen kann.
Die Toetung selbst muss so erfolgen, dass das Tier dabei moeglichst keine Angst und Schmerzen
empfindet. Dies setzt voraus, dass das Toetungsverfahren einen schnellen Eintritt der
Bewusstlosigkeit und des Todes gewaehrleistet. Toeten soll einzeln oder in kleinen Gruppen und
moeglichst nicht im Tierraum erfolgen, da andere Tiere durch Lautaeusserungen, Blutgerueche
oder durch spezifisch wirkende Duftstoffe stark beunruhigt werden koennen.
Vor der weiteren Verwendung eines Tieres, z.B. fuer eine Organpraeparation, muss in jedem Fall
der sichere Eintritt des Todes abgewartet werden. Als Beurteilungskriterien gelten dabei:
*es sind keine Atembewegungen mehr zu erkennen
*der Herzschlag ist nicht mehr fuehlbar
*die Muskelspannung ist verschwunden
Insbesondere bei der Toetung groesserer Zahlen kleiner Labornager koennen die genannten
Kriterien mitunter nur unter Schwierigkeiten ueberprueft werden. Hier sollte, sofern keine andere
Kontrollmoeglichkeit zur Verfuegung steht, der Eintritt der Totenstarre abgewartet werden.
In der Folge sind fuer die wichtigsten Versuchstierarten (beschraenkt auf Wirbeltiere), diejenigen
Methoden aufgefuehrt, die nach heutigem Kenntnisstand - sachkundige Ausfuehrung vor-
ausgesetzt - eine tierschutzgerechte Toetung ermoeglichen. Die Reihenfolge ihrer Nennung
entspricht lediglich ihrer systematischen Zugehoerigkeit, d.h. zu 1. mechanischen, 2. chemischen
oder 3. physikalischen Verfahren und stellt keine Gewichtung dar.
1. Maus1
- Luxation der Halswirbelsaeule durch schnelles, kraeftiges Strecken des Tieres
- Dekapitation mit Guillotine (siehe auch bei Ratte)
- Inhalation von CO2
- i.p. Injektion von Barbituraten2.
- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz
erfordert eine Mindestleistung des Spezialgeraetes von 1.25 kW
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1 Feten und Neugeborene kleiner Labornager und Kaninchen werden zur Toetung in fluessigen
Stickstoff gebracht oder (z.B. mit einer geeigneten Schere) dekapitiert Inhalationsverfahren -
auch mit C02 sind in dieser Altersstufe unzuverlaessig und damit un- geeignet
2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
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2. Ratte1
- Ruckartige Dislokation der Halswirbelsaeule; erfordert spezielle Erfahrung und ist nur bei
Tieren bis 250 g KGW zu empfehlen (vorherige Sedierung der Tiere empfehlenswert)
- Dekapitation mittels Guillotine. Zur leichteren Durchfuehrung koennen die Tiere in eine leichte
Narkose (z.B. mit CO2) ver setzt werden; nicht narkotisierte Tiere sollten nur von besonders
geuebten Personen dekapitiert werden.
- Bei Tieren > 250 g: Bolzenschuss (federgetrieben, ohne Patrone), auf korrekte Positionierung
ist zu achten. Unmittelbar anschliessend Toetung durch Thoraxeroeffnung und Entbluten
- Inhalation von CO2
- i.p. Injektion von Barbituraten2
- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz
erfordert bei Tieren bis zu 700 g KGW eine Mindestleistung des Spezialgeraetes von 6 kW
(vorherige Sedierung der Tiere erforderlich)
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1 Feten und Neugeborene kleiner Labornager und Kaninchen werden zur Toetung in fluessigen
Stickstoff gebracht oder (z.B. mit einer geeigneten Schere) dekapitiert Inhalationsverfahren -
auch mit C02 sind in dieser Altersstufe unzuverlaessig und damit un- geeignet
2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
---------------------------------------------------------------
3. Hamster1
- Luxation der Halswirbelsaeule durch schnelles und kraeftiges Strecken des Tieres (nur bei
Zwerghamstern anwendbar, groessere Hamster werden dekapitiert)
- Dekapitation mit der Guillotine
- Inhalation von CO2
- i.p. Injektion von Barbituraten
- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz,
erfordert eine Mindestleistung des Spezialgeraetes von 1.25 kW
---------------------------------------------------------------
1 Feten und Neugeborene kleiner Labornager und Kaninchen werden zur Toetung in fluessigen
Stickstoff gebracht oder (z.B. mit einer geeigneten Schere) dekapitiert Inhalationsverfahren -
auch mit C02 sind in dieser Altersstufe unzuverlaessig und damit un- geeignet
2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
---------------------------------------------------------------
4. Meerschweinchen1
- Dekapitation mit der Guillotine
- Inhalation von CO2
- i.p. Injektion von Barbituraten2
- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz
erfordert eine Mindestleistung des Spezialgeraetes von 6 kW (vorherige Sedierung der Tiere
erforderlich)
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1 Feten und Neugeborene kleiner Labornager und Kaninchen werden zur Toetung in fluessigen
Stickstoff gebracht oder (z.B. mit einer geeigneten Schere) dekapitiert Inhalationsverfahren -
auch mit C02 sind in dieser Altersstufe unzuverlaessig und damit un- geeignet
2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
---------------------------------------------------------------
5. Kaninchen1
- Toetung durch geeigneten Bolzenschussapparat und unmittelbar anschliessendes Entbluten
- Genickschlag: Kurzer, kraeftiger Schlag mit einem Stock hinter die Ohren auf der Genickseite
des Halses. Nach der Betaeubung sind die Tiere durch Eroeffnung der grossen Halsgefaesse sofort
zu entbluten. Das Verfahren ist nur geuebten Personen zu gestatten bzw. muss zunaechst an
toten Tieren ausreichend geuebt werden
-Wenn moeglich i.v., ausnahmsweise auch i.p. Injektion von Barbituraten2.
- i.v. Injektion von T 613 (vorherige Sedierung empfehlenswert)
- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz
erfordert bei Kaninchen bis zu 5 kg KGW eine Mindestleistung des Spezialgeraetes von 10 kW
(vorherige Sedierung der Tiere erforderlich)
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1 Feten und Neugeborene kleiner Labornager und Kaninchen werden zur Toetung in fluessigen
Stickstoff gebracht oder (z.B. mit einer geeigneten Schere) dekapitiert Inhalationsverfahren -
auch mit C02 sind in dieser Altersstufe unzuverlaessig und damit un- geeignet
2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen
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6. Katze4
- Toetung durch geeigneten Bolzenschussapparat und unmittelbar anschliessendes Entbluten (ggf.
vorherige Sedierung empfehlenswert)
- Wenn moeglich i.v., ausnahmsweise auch i.p. Injektion von Barbituraten2. Bei sehr jungen
oder im Koma liegenden Tieren kann eine intrathorakale bzw. intrakardiale Injektion
vorgenommen werden.
- i.v. Injektion von T 613 (ggf. vorherige Sedierung empfehlenswert)
---------------------------------------------------------------
2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen
4 Narkotisierte Feten werden dekapitiert, nicht narkotisierte Feten werden in Fluessigstickstoff
getoetet
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7. Hund4
- Toetung durch geeigneten Bolzenschussapparat und unmittelbar anschliessendes Entbluten (nur
in Ausnahmefaellen und bei ruhigen Tieren)
- i.v., ausnahmsweise auch i.p. Injektion von Barbituraten2; vor einer i.p. Injektion sollten die
Tiere sediert werden.
- i.v. Injektion von T 613(vorherige Sedierung empfehlenswert)
---------------------------------------------------------------
2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen
4 Narkotisierte Feten werden dekapitiert, nicht narkotisierte Feten werden in Fluessigstickstoff
getoetet
---------------------------------------------------------------
8. Frettchen, Nerz4
- Toetung durch geeigneten Bolzenschussapparat und unmittelbar anschliessendes Entbluten (ggf.
vorherige Sedierung empfehlenswert)
- Wenn moeglich i.v., ausnahmsweise auch i.p. Injektion von Barbituraten2
- i.v. Injektion von T 613 (ggf. vorherige Sedierung empfehlenswert)
---------------------------------------------------------------
2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen
4 Narkotisierte Feten werden dekapitiert, nicht narkotisierte Feten werden in Fluessigstickstoff
getoetet
---------------------------------------------------------------
9. Schwein, Schaf, Ziege5
- Toetung durch geeigneten Bolzenschussapparat und unmittelbar anschliessendes Entbluten
- i.v. Injektion von Barbituraten2
- i.v. Injektion von T 613(vorherige Sedierung empfehlenswert)
---------------------------------------------------------------
2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen
5 Feten werden nach den fuer erwachsene Tiere geeigneten Methoden getoetet
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10. Tupaias u. hoehere Primaten5
- i.v. Injektion von Barbituraten2 (vorherige Sedierung empfehlenswert)
- i.v. Injektion von T 613 (vorherige Sedierung empfehlenswert)
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2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen
5 Feten werden nach den fuer erwachsene Tiere geeigneten Methoden getoetet
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11. Voegel/Gefluegel6
- Genickbruch (kleine Voegel bis Taubengroesse)
- Dekapitation mit einem scharfen Beil oder Hackmesser
- Inhalation von CO27
- Wenn moeglich i.v., ggf. auch intraabdominale Applikation von Barbituraten2
- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz,
erfordert je nach Tierart und Groesse eine bestimmte Mindestleistung des Spezialgeraetes
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2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
6 Noch im Ei befindliche Embryonen werden durch 4stuendige Lagerung bei 4 C getoetet;
direkte Toetung von Embryonen kann durch Dekapitation oder intraabdominale Injektion von
Barbituraten2 erfolgen
7 Fuer Enten und andere Tauchvoegel sind Inhalationsverfahren ungeeignet!
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12. Froesche und Molche
Sofern das Experiment es zulaesst, ist vor der Toetung z.B. durch Injektion oder durch zentrierte
Gehirnbestrahlung eine Tauchbadnarkose mit Aethyl-m-Aminobenzoat (MS-222, Sandoz)
empfehlenswert. Bei entsprechender Dosierung und ausreichender Verweildauer kann auch das
Tauchbad allein zur Toetung verwendet werden. Vertreter landlebender Arten duerfen nur in
einer flachen Schale mit niedrigem Fluessigkeitsstand behandelt werden, da sonst
Erstickungsgefahr besteht. Kaulquappen werden in einer Schale mit MS-222 zunaechst
narkotisiert und anschliessend in einer Schale mit Chloroformwasser abgetoetet
- i.p. Injektion von Barbituraten2
- i.p. Injektion von T 613
- Toetung durch zentrierte Gehirnbestrahlung mit Mikrowellen einer Frequenz von 2450 MHz,
erfordert je nach Tierart und Groesse eine bestimmte Mindestleistung des Spezialgeraetes
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2 der Bezug von Barbituraten ist genehmigungs- und meldepflichtigpflichtig (gem. õ 18
BtMG), der Bezug erfolgt ueber eine tieraerztliche Hausapotheke
3 T61 ist nur ueber eine tieraerztliche Hausapotheke zu beziehen
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13. Schildkroeten8
- i.p. Injektion von Pentobarbital (Einstich im Kniefaltenbereich). Vorherige Abkuehlung auf 4
C reduziert die Belastung der Tiere und erleichtert die Injektion
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8 Frisch geschluepfte Junge koennen wie erwachsene Tiere getoetet werden
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14. Schlangen8
- Intraabdominale Applikation von Pentobarbital (Einstich paramedian am UEbergang vom
mittleren zum letzten Koerperdrittel). Vorherige Abkuehlung auf 4 C reduziert die Belastung
der Tiere und erleichtert die Injektion
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8 Frisch geschluepfte Junge koennen wie erwachsene Tiere getoetet werden
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15. Fische9
- Fische mit einem Koerpergewicht bis zu ca. 200 g: Rasche Dekapitation mit einem scharfen
Messer.
- Schwerere Tiere: Schlag auf die Schaedeldecke. Der Schlag soll kurz und kraeftig mit einem
geeigneten Gegenstand durchgefuehrt werden. Unmittelbar anschliessend muessen die Tiere
entblutet oder dekapitiert werden
- Einleiten von CO2-Gas in das Wasser. Besonders geeignet auch fuer Tiere, die zum Verzehr
bestimmt sind: keine Rueckstandsprobleme und keine Verminderung der
Schlachtkoerperqualitaet!
- Tauchbadverfahren mittels Aethyl-m-Aminobenzoat10 (MS 222 Sandoz). Aufloesen des
Praeparates in einer Loesung von 150 mg pro Liter Wasser. Durch den geringen pH-Wert
werden die Schleimhaeute gereizt. Das kann man verhindern, indem man zusaetzlich 300 mg
Natriumcarbonat pro Liter aufloest (die Loesung ist nicht haltbar). Die Tiere muessen so lange in
der Loesung bleiben, bis der Atemstillstand eingetreten ist, was daran zu erkennen ist, dass sich
die Kiemendeckel nicht mehr bewegen. Anschliessend duerfen die Tiere auf keinen Fall in
steht, dass sie wieder zu Bewusstsein kommen.
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9 Embryonen koennen grundsaetzlich wie erwachsene Tiere getoetet werden. Bei viviparen
Fischen erfolgt die Toetung des Mutter tieres vorzugsweise mit MS 222, unmittelbar
anschliessend ist das Muttertier zu eroeffnen und in die Loesung zurueckzulegen, damit die noch
nicht geschluepften Jungtiere ebenfalls erreicht werden koennen.
10 Bei Verwendung von Aethyl-para-Aminobenzoat muss die Loesung wegen schlechter
Loeslichkeit wenigstens 15 Minuten vor Gebrauch angesetzt und gruendlichst geruehrt werden,
da sonst u. U. mit erheblicher Verzoegerung des Wirkungseintrittes gerechnet werden muss
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Abzulehnende Toetungsmethoden:
Die nachstehend beschriebenen Methoden erfuellen die Anforderungen einer fachgerechten
Toetung nicht und sind daher abzulehnen:
- Orale oder rektale Verabreichung von Narkosemitteln, da sich die Dosierung schwierig
gestaltet, die Wirkung zu langsam eintritt und es zusaetzlich zu erheblichen
Schleimhautreizungen kommen kann.
- Elektrische Toetung, da bei unsachgemaesser Anwendung die Gefahr von Kraempfen und
Schmerzen besteht. Ausnahme: die fachgererechte elektrische Toetung von Fischen.
- Intravenoese oder intrakardiale Luftapplikation, da das Eintreten des Todes nicht immer mit
der erforderlichen Sicherheit eintritt.
- Injektion von Magnesiumsulfat, da die noetige letale Dosis nicht in genuegend kurzer Zeit
verabreicht werden kann.
- Saemtliche Toetungsmethoden, die auf dem Prinzip der Erstickung beruhen, wie z.B. Ertraenken,
Inhalation von Stickstoff oder Helium, Verabreichung von Curare oder curariformen Stoffen,
von Strychnin oder Blausaeure, intrapulmonale Applikation von T 61 sowie Gasinhalation bei
Voegeln. Diese Methoden koennen zu extremen Angstzustaenden und auch Kraempfen fuehren, da
der Tod durch Ersticken und damit erst nach einiger Zeit eintritt. Da die meisten dieser
Methoden keine betaeubende Wirkung auf das Gehirn ausueben, geschieht die allmaehliche
Erstickung bei vollem Bewusstsein!
Quelle:
http://www.uni-giessen.de/tierschutz/4125.htm