Mittwoch, 18. März 2015

REACH Petition - Verschleppungstaktik


Am 1. April 2014 wurde unsere Petition gegen die Tierversuche für die REACH Verordnung in Brüssel behandelt und für Zulässig befunden.Die weitere Bearbeitung sollte der Umwelt und Gesundheitsauschuss vornehmen. Das sollte aber erst im Herbst geschehen. Zwischenzeitlich wurde uns eine Stellungnahme der Europäischen Kommission zugesandt. Der Herbst kam, aber wir wurden immer wieder vertröstet.

Erinnerung an den Petitionsauschuss:

Betr.: Antwort der Kommission / Erinnerung
Petition 1833/2013, eingereicht von Gisela Urban und Gabriele Menzel, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen mehrerer Tierschutzverbände, unterzeichnet von 7 724 Personen, zu Tierversuchen und der REACH-Verordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die "Verhandlung unserer Petition" und möchte Sie diesbezüglich hiermit erneut an meine/unsere Eingaben erinnern.

Ich erinnere Sie u.a. daran, das, laut des Schreibens von Nils Leffler vom 18. November 2014, wonach, ich zitiere den Wortlaut: sich Herr Peter Jahr...
"abhängig vom Inhalt der Antwort der Kommission – dafür einsetzen wird, dass Ihre Petition erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt wird."

Abgesehen davon, das eine Antwort der Kommission noch nicht erfolgte, geht es im Kern nach wie vor darum, das die o.a. Petition bzw. die Abstimmung über die Petition im Europäischen Parlament tatsächlich erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt wird.

Eine Antwort mit der bloßen allgemeinen Ankündigung zur Vorlage kann für mich/uns nur als völlig unzureichend bewertet werden.
Das Thema an sich nur "selbstverständlich weiterhin für diskussionswürdig" zu halten,
kann nicht alleine nur als Grundlage dienen dafür, ob nun die Petition generell zugelassen oder nicht zugelassen wird, oder ob wir vom Präsidenten des Europäischen Parlamentes eine verbindliche Antwort/Zusage erhalten oder nicht.

Sie also an unsere Petition zu erinnern und damit einhergehend, eine verbindliche Antwort einzufordern, ist von unserer Seite her nur konsequent und legitim.
In diesem Zusammenhang möchten wir den Petitionsausschuß noch einmal an unsere Kernforderung erinnern wie folgt.

Das berechtigte Interesse der Menschen, vor schädlichen Chemikalien geschützt zu werden, kann nicht durch noch mehr Tierversuche gelöst werden.
Über viele Chemikalien, die seit über 20 Jahren auf dem Markt sind, liegen bereits zahlreiche, am Menschen gewonnene Daten vor.
Dieses bereits vorhandene Wissen muss zunächst ausgewertet werden. Bestandsdaten, die schon seit Jahrzehnten in unterschiedlichen Institutionen vorhanden sind,
sind heranzuziehen.
Obwohl die REACH Verordnung viele Möglichkeiten vorsieht um Tierversuche zu vermeiden, ist hier jeder Tierversuch abzulehnen, gerade weil dadurch eine falsche Sicherheit vorgegaukelt wird, da die Ergebnisse durch die Wahl der Tierart manipulativ genutzt werden kann und auch durch die Speziesunterschiede nicht auf den Menschen anwendbar sind.


Hier handelt es sich um eine offizielle Eingabe an das Europäische Parlament, unterstützt von:


Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Gisela Urban
Gabriele Menzel
Claudia Sunitsch
Jocelyne Lopez

Partei Ethik und Tierrecht
Michael Siethoff

Antidote Europe
Andre Menache

Arbeitskreis Tierschutz Guetersloh
Gerhard Oesterreich

Animal Protection Group e.V.
Marco und Adile Pannicke

Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche Ffm. Int.
Roswitha Taenzler
Dagmar Seliger



Im weiteren Zusammenhang mit unserer Eingabe und dieser Erinnerung, möchte ich Sie hier auch an ein Schreiben von Dr. Andre Menache erinnern,
gerichtet an Franziska Keller, Mitglied des Eurpäischen Parlaments.


"Zitat (Andre Menache):

Sehr geehrte Frau Franziska Keller,

bezüglich einer Anfrage von Gisela Urban übersende ich Ihnen einige Informationen
darüber, wie und mit welchen Methoden Tierversuche ersetzt werden können, insbesondere in der regulatorischen Toxikologie.

Deutschland ist innerhalb der EU auf den meisten Forschungsfeldern führend, z.B. in der Toxikologie sowie der Ökotoxikologie.

Ich möchte Sie aufmerksam machen auf weitere Beispiele wissenschaftlich validierter alternativer Methoden,
welche geeignet sind, Tierversuche zu ersetzen.

1. Alternative Datenbanken
Ein gutes Beispiel ist die ZEBET , das Nationale Zentrum für Alternativen in Deutschland am BfR ( Bundesinstitut für Risikobewertung ).


2. ECVAM (Europäisches Zentrum zur Validierung alternativer Methoden ) hat etwa 40 alternative Methoden bestätigt
vom Ersatz von Kaninchen auf Pyrogenitäst-Tests bis hin zum den Ersatz von Ratten in Hautreizungstests


3. Niederländisches Zentrum für Toxikogenomik
Dieses Zentrum ist ein Beispiel dafür, was auf Europäischer Ebene getan werden sollte, die Schaffung eines europäischen Zentrums für Toxikogenomik.
Die Toxikogenomik kann verwendet werden, um Chemikalien und chemische Verbindungen auf mögliche schädliche Wirkungen hinsichtlich menschlicher Zellen zu testen.


Die hier genannten Beispiele sind nur eine Einführung in das Gebiet der Alternativen,
und ich würden mich freuen, Sie mit weiteren Informationen zu versorgen, falls Sie noch weitere Fragen haben sollten.

Dr med vet Andre Menache
Director Antidote Europe
www.antidote-europe.org

Zitat Ende ! "



Als Anlage habe ich Herrn Dr. Reiss die Schreiben des EU-Petitionsausschusses mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. weitere Veranlassung zugeschickt.
Es war vorgesehen, das unsere Petition demnächst vor dem EU-Umwelt-/Gesundheitsausschuss durch Herrn. Dr. Peter Jahr für uns vertreten wird.
So warten wir nach wie vor auf die Vorladung zum EU-Petitionsausschuss und verbleibe in Erwartung aufgrund dieser Ihnen hier nun vorliegenden Erinnerung,

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