Samstag, 26. Juli 2014

Nachricht von der EU -Deutsche Übersetzung


Geht es nach der EU wird es noch lange diese Grausamkeiten geben.
Auszug aus dem Schreiben vom 30.4.14:
"Aus diesem Grund werden Tierversuche im Interesse des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien noch einige Zeit lang in begrenztem Umfang erforderlich sein. Diese Einschätzung wird in der Richtlinie 2010/63/EU aufgenommen, in der (in Erwägung 10) auf die Notwendigkeit verwiesen wird, auch weiterhin lebende Tiere für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt einzusetzen."

Stellungnahme der EU Komission auf unsere Petition:

30.4.2014
MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
Betrifft: Petition 1833/2013, eingereicht von Gisela Urban und Gabriele Menzel, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen mehrerer Tierschutzverbände, unterzeichnet von 7 724 Personen, zu Tierversuchen und der REACH-Verordnung
1. Zusammenfassung der Petition
Die Petenten fordern das Europäische Parlament und die Kommission nachdrücklich auf, die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) nicht mehr anzuwenden. Dieser Verordnung zufolge müssten alle chemischen Stoffe – also auch Stoffe, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung auf dem Markt waren – nach einheitlichen Standards getestet werden. Die Petenten führen an, dass aufgrund dieser Verordnung Millionen von Tieren bei Tests hochgiftiger Chemikalien einen grausamen Tod erlitten, und halten eine Fortsetzung dieser in großem Stil durchgeführten Tierversuche für nicht mit ethischen Grundsätzen vereinbar. Tiere seien Lebewesen, die Schmerzen, Angst und Leid fühlten. Die Petenten führen an, dass Wissenschaftler die Verwertbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen anzweifeln und dass bereits zahlreiche Daten über chemische Stoffe vorliegen, die heranzuziehen und zu analysieren sind, bevor Tierversuche in Erwägung gezogen werden. Es gäbe auch verlässliche Alternativen zu Tierversuchen. Den Petenten zufolge habe die REACH-Verordnung eine Alibifunktion. Sie befreie Politiker und Geschäftsleute aufgrund der Tatsache, dass sie die Standards einhalten, von ihrer Verantwortung. Außerdem täusche sie die Verbraucher, indem sie ihnen vorgaukele, all dies würde zu ihrem Schutz dienen, wo jedoch – den Petenten zufolge – das Gegenteil der Fall sei, da aus den Tests von Giftstoffen an Tieren keine Rückschlüsse auf die Auswirkungen auf Menschen gezogen werden könnten. Der einzige Grund für die Weiterführung von Tierversuchen bestehe darin, dass die Wissenschaft diese Methode bereits so lange Zeit praktiziert habe. Die Petenten fordern die Politiker auf, auf die Bürger Europas zu hören und Tierversuche ein für alle Mal zu untersagen.
2. Zulässigkeit
Für zulässig erklärt am 6. Februar 2014. Die Kommission wurde um Auskünfte gebeten (Artikel 202 Absatz 6 der Geschäftsordnung).
3. Antwort der Kommission, eingegangen am 30. April 2014
Die Petenten fordern das Europäische Parlament und die Kommission auf, die Anwendung der europäischen Chemikalienverordnung REACH zu beenden, da diese Verordnung ihrer Auffassung nach im Widerspruch zu den europäischen Rechtsvorschriften über den Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren (mit der Richtlinie 2010/63/EU aufgehobene Richtlinie 86/609/EWG) steht und ihren Zweck – den Schutz der menschlichen Gesundheit – nicht erfüllt. Außerdem fordern die Petenten die zentrale Erfassung der vorhandenen toxikologischen Daten über chemische Stoffe, den ausschließlichen Einsatz alternativer Methoden und zusätzliche öffentliche Mittel für die Weiterentwicklung und die Validierung von In-vitro-Tests.
Anmerkungen der Kommission
Bei einer vor kurzem durchgeführten repräsentativen Eurobarometer-Erhebung über die Einstellung der EU-Bürger gegenüber der Umwelt trat zutage, dass die Auswirkungen von in alltäglichen Produkten enthaltenen chemischen Stoffen auf ihre Gesundheit eines der wichtigsten Anliegen der Bürger war.
Die REACH-Verordnung wurde ausgearbeitet, da in Europa viele Jahre lang zahlreiche Stoffe hergestellt und mitunter in sehr großen Mengen in Verkehr gebracht wurden, ohne dass ausreichende Informationen über die von diesen Stoffen ausgehenden Risiken vorlagen. Diese Informationslücken mussten gefüllt werden, damit die mit diesen Stoffen einhergehenden Gefahren ermittelt und ihre Risiken bewertet werden konnten. Außerdem sollten die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ergriffen werden.
Die Petenten nehmen ferner Bezug auf eine (nicht repräsentative) Internetumfrage der Kommission, wonach die EU-Bürger Tierversuche nicht unterstützen.
Bei jeder Rechtsvorschrift muss ein Ausgleich zwischen solcherlei voneinander abweichenden gesellschaftlichen Bedürfnissen und Interessen gefunden werden; REACH sorgt für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und trägt gleichzeitig den Gesichtspunkten des Tierschutzes in vollem Umfang Rechnung. In der EU-Rechtsvorschrift über den Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren (Richtlinie 2010/63/EU) ist festgelegt, dass der Einsatz von Versuchstieren auf das erforderliche Minimum zu beschränken und nur in Fällen vorzusehen ist, in denen keine wissenschaftlich zufriedenstellenden Alternativen zur Verfügung stehen. Dieser Grundsatz ist ein zentraler Bestandteil der REACH-Verordnung, die umfangreiche Bestimmungen zur Reduzierung von Tierversuchen enthält. Generell ist in der REACH-Verordnung festgelegt, dass Tierversuche nur als letztes Mittel und nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn es ohne den Rückgriff auf In-vivo-Tests keine wissenschaftlich verlässliche Methode gibt, mit der die Auswirkungen einer Chemikalie auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt aufgezeigt werden können. Wenn möglich müssen Informationen über die Toxizität von chemischen Stoffen auf anderem Wege als durch Tests an Wirbeltieren gewonnen werden. Beispielsweise können die folgenden Methoden zum Einsatz kommen:
- Die Nutzung vorhandener Daten: REACH verlangt nicht ausdrücklich, dass Chemikalien, die bereits auf dem Markt sind, erneut getestet werden. Die Verordnung zielt darauf ab, dass alle bereits vorhandenen Informationen über chemische Stoffe gesammelt werden; auch wenn Tests nicht nach den gültigen Standards durchgeführt wurden, können ihre Ergebnisse herangezogen werden, sofern sie als geeignet angesehen werden.
- Der Austausch von Daten: Mit REACH werden Anmelder ein und desselben Stoffes verpflichtet, bereits vorhandene oder neu gewonnene Daten auszutauschen, damit für diesen Stoff nicht mehrmals Tests durchgeführt werden.
- Der Einsatz alternativer Methoden: REACH sieht den Einsatz alternativer Methoden vor, bei denen bereits vorhandene Informationen über verwandte Stoffe für Schlussfolgerungen hinsichtlich eines zu bewertenden Stoffes herangezogen werden (beispielsweise Analysen der chemischen Struktur zur Ableitung bestimmter toxikologischer Eigenschaften („Modelle der qualitativen oder quantitativen Struktur-Wirkungs-Beziehung“), Gruppen von Stoffen, deren Eigenschaften sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ähneln, und Informationen über Stoffe für die Einschätzung der Toxizität anderer Stoffe derselben Gruppe).
- Der Einsatz von In-vitro-Methoden: Wenn mit den oben genannten Mitteln keine ausreichenden Informationen gewonnen werden können, müssen bei neuen Tests – sofern geeignete Verfahren zur Verfügung stehen – In-vitro-Methoden angewendet werden.
Zusätzliche Tierversuche sollten nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten immer noch die Einschätzung überwiegt, dass keine Schlussfolgerung über die Toxizität eines Stoffes gezogen werden kann. Bei höherstufigen Tests (Toxizität bei wiederholter Aufnahme, Reproduktionstoxizität) müssen die Anmelder bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Versuchsprogramm einreichen; die Agentur prüft vor der Genehmigung des Programms, ob verwertbare Daten aus anderen Quellen vorliegen und ob mit dem vorgeschlagenen Test die Datenlücke gefüllt werden kann.
Die Kommission überwacht die Funktionsweise dieser Bestimmungen sorgfältig. Die ECHA erstellt alle drei Jahre Berichte über den Einsatz von Alternativen zu im Rahmen von REACH erforderlichen Tierversuchen, wobei der erste Bericht im Jahr 2011 auf der Grundlage der Daten der ersten REACH-Vorlage ausgearbeitet wurde, deren Frist 2010 endete. Der nächste Bericht wird im Juni 2014 veröffentlicht.
In dem Bericht aus dem Jahr 2011 wird bekräftigt, dass die oben genannten Maßnahmen ihren Zweck, den Bedarf an Tierversuchen zu senken, erfüllen. Mit Abstand die wichtigste Quelle eingereichter Informationen sind bereits vorhandene Daten aus Studien, die vor Inkrafttreten der REACH-Verordnung durchgeführt wurden. Der Austausch von Daten ist bei 90 % der Vorgänge erfolgt, die bis zur ersten Frist 2010 eingereicht wurden. Außerdem machten die Anmelder, die Daten für die erste REACH-Vorlage übermittelten, in hohem Maße Gebrauch von diesen Möglichkeiten zur Schließung von Datenlücken, um insbesondere höherstufige Studien (beispielsweise langfristige Tierversuche) zu vermeiden. In dem Bericht wird außerdem deutlich, dass – gegenüber vorangegangenen Schätzungen – relativ wenige neue Studien (1 850 In-vivo-Studien) für REACH durchgeführt wurden und dass zunehmend – wenn sie zur Verfügung stehen – In-vitro-Alternativen für die Endpunkte genutzt werden (beispielsweise bei Haut-/Augenirritationen). Ferner war die Zahl der für höherstufige Tierstudien eingereichten Versuchsprogramme (ca. 700) niedriger als erwartet. Die vorläufigen Daten für den im Jahr 2014 zu erstellenden Bericht weisen darauf hin, dass diese Tendenzen im zweiten Bericht bestätigt werden.
Diese ersten Analysen machen deutlich, dass die Schätzungen der Kommission hinsichtlich des Potenzials alternativer Methoden für die Verringerung der Zahl der im Rahmen von REACH vorgeschriebenen Tierversuche realistisch waren und dass die Gesamtzahl der für toxikologische Tests nach REACH eingesetzten Tiere wohl deutlich unterhalb der Zahl liegen dürfte, von der bei der Ausarbeitung der REACH-Verordnung ausgegangen wurde. Diese Ergebnisse sind ein Beleg dafür, dass die mitunter in der Presse verbreiteten Zahlen (die in der Petition erwähnten 50 Millionen Tiere) auf fehlerhaften Berechnungen beruhten.
Die Kommission überwacht nicht nur den Einsatz von Alternativen für die Zwecke der REACH-Verordnung, sondern sie erhebt außerdem statistische Daten über die Zahl der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Versuchszwecke und für andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzten Tiere und legt dem Rat und dem Europäischen Parlament alle drei Jahre einen Bericht über die Verwendung von Tieren für wissenschaftliche Zwecke vor. Bei einem Vergleich der für die Jahre 2005, 2008 und 2011 erhobenen Daten ergab sich, dass die Zahl der Tiere, die für toxikologische Tests in den für REACH maßgeblichen Kategorien (also Erzeugnisse bzw. Stoffe, die hauptsächlich für die Verwendung in der Industrie und im Haushalt bestimmt sind bzw. dort verwendet werden) eingesetzt werden, lediglich einen kleinen Anteil (weniger als 1 %) des Gesamtverbrauchs ausmacht (der Einsatz erfolgt in erster Linie in der biologischen Grundlagenforschung und entsprechenden Studien und in der Entwicklung von Medikamenten). Trotz der Einführung von REACH nahm die Zahl der für diese Zwecke verwendeten Tiere zwischen 2005 und 2011 nicht zu, sondern eher ab.
Die Petenten führen an, dass bereits heute ausreichend Alternativen zur Verfügung stehen, um chemische Tests an Tieren vollständig abzuschaffen und dass die Ergebnisse von Tierversuchen nicht für Beurteilungen der Sicherheit der menschlichen Gesundheit herangezogen werden können.
Alle durch REACH und andere Regulierungsrahmen vorgeschriebenen toxikologischen Tests müssen im Einklang mit international vereinbarten und anerkannten Testmethoden vorgenommen werden. Somit können Daten über Chemikalien lückenlos ausgelegt und verglichen werden. Bislang stützten sich Sicherheitsbeurteilungen von Chemikalien in erster Linie auf Tierstudien, mit denen weitreichende Erfahrungen und historische Kontrolldaten gesammelt wurden. In der Toxikologie ist weitestgehend anerkannt, dass Tierversuche gewissen Einschränkungen unterworfen sind und dass die Ergebnisse nicht in allen Fällen einfach auf den Menschen übertragen werden können. Trotzdem wird allgemein davon ausgegangen, dass Ergebnisse aus Tierversuchen wertvolle Hinweise auf die Gefahren eines chemischen Stoffes geben. Entgegen der in der Petition vertretenen Auffassung besteht in der Wissenschaft jedoch kein Konsens darüber, dass toxikologische Tests zum jetzigen Zeitpunkt vollständig durch Alternativen ersetzt werden können. Für manche Endpunkte stehen bereits validierte und anerkannte In-vitro-Testmethoden zur Verfügung, und es wird davon ausgegangen, dass weitere Methoden (beispielsweise für Tests von Reizwirkungen auf die Haut) entwickelt werden. Viele Methoden befinden sich jedoch noch im Forschungsstadium, und in einem vor kurzem erstellten Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission wurde deutlich, dass insbesondere bei komplexeren Endpunkten in mehreren bedeutenden Bereichen der Toxikologie in naher Zukunft keine Methoden verfügbar sein werden, mit denen die Toxizität ausschließlich auf der Grundlage von In-vitro-Tests prognostiziert werden kann. Aus diesem Grund werden Tierversuche im Interesse des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien noch einige Zeit lang in begrenztem Umfang erforderlich sein. Diese Einschätzung wird in der Richtlinie 2010/63/EU aufgenommen, in der (in Erwägung 10) auf die Notwendigkeit verwiesen wird, auch weiterhin lebende Tiere für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt einzusetzen.
Toxikogenomische Ansätze, auf die in der Petition in besonderem Maße verwiesen wird, gründen auf einer vielversprechenden Methodik, mit der potenziell Tierversuche weiter reduziert sowie Zeit und Kosten gespart werden können und die eine bedeutende Rolle als Baustein bei chemischen Sicherheitsbeurteilungen übernehmen kann. Bislang ist die Entwicklung dieser Methodik jedoch noch nicht auf dem Stand, der für eine routinemäßige Anwendung bei vorgeschriebenen Sicherheitstests erforderlich wäre.
In der Petition werden zusätzliche öffentliche Mittel für die Entwicklung und Validierung von Testmethoden ohne Tierversuche gefordert. Aufgrund ihres Engagements dafür, Tierversuche zu reduzieren, erträglicher zu gestalten und zu ersetzen, ist die Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereits in hohem Maße an der Entwicklung, der Validierung und der Förderung von Alternativen beteiligt. Das Europäische Zentrum zur Validierung alternativer Methoden (ECVAM) ist bei der Validierung von Methoden federführend in der EU. Die Kommission hat außerdem im Rahmen des siebten Rahmenprogramms ca. 200 Millionen EUR in die Erforschung der nicht auf Tierversuche gestützten Toxikologie investiert und wird diese Arbeit innerhalb des bevorstehenden Forschungsprogramms Horizont 2020 fortsetzen.
Schlussfolgerungen
Die REACH-Verordnung ist für den wirksamen Schutz der Bürger Europas und der Umwelt vor den Auswirkungen potenziell schädlicher Chemikalien von grundlegender Bedeutung. In der Verordnung wird den allgemeinen Bedenken, die der Richtlinie 2010/63/EU zugrunde liegen, und ihrem lobenswerten Ziel, Tierversuche auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken, vollumfänglich Rechnung getragen. Erste Hinweise lassen darauf schließen, dass die einzelnen, mit REACH eingeführten Maßnahmen zur Erzielung von Fortschritten bei der Verwirklichung dieses Ziels Wirkung zeigen und dass die Zahl der Tiere, die für durch REACH vorgeschriebene Tierversuche erforderlich sind, deutlich unter den ursprünglichen Schätzungen liegt.
Auch wenn immer mehr In-vitro-Methoden zur Verfügung stehen, mit denen erprobte Tierversuche ersetzt werden können, können derzeit nur auf der Grundlage der ohne Tierversuche gewonnenen Daten noch keine verlässlichen chemischen Sicherheitsbeurteilungen vorgenommen werden, sodass in naher Zukunft auch weiterhin begrenzte und gezielte toxikologische Tierversuche erforderlich sein werden.

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