Mittwoch, 14. Oktober 2015

Neue Wege gehen - Tierrechte juristisch einfordern


Wussten Sie, dass Sie als Bürger keinerlei juristische Rechte haben, um Tiere zu schützen?

In Bundesländern die kein Informationsfreiheitsgesetz haben, werden unsere Anfragen meistens grundsätzlich nicht beantwortet. Denn uns allen fehlt etwas Wesentliches.
Die Verletzteneigenschaft.

Vielleicht ist es Ihnen schon ebenso ergangen?

Egal auf welche Missstände Sie stoßen, ob in der Massentierhaltung oder in Versuchslabors oder in Ihrer Nachbarschaft. Sie selbst wurden nicht verletzt. Sie sind nicht persönlich geschädigt oder betroffen.

Obwohl das so nicht stimmt! Denn gewöhnlich geraten Tierfreunde und Menschen mit Empathie und Mitgefühl in einen inneren Aufruhr, wenn Sie Zeuge von Tierquälerei werden oder auch nur davon erfahren.

Sie können sich nun an die Behörden wenden. Erster Ansprechpartner sind hier die Veterinärämter, denn sie wurden vom Staat eingesetzt, um die Rechte der Tiere zu bewahren und durchzusetzen.

Was ist aber, wenn diese ihrer Garantenpflicht nicht nachkommen?

Sie können Anzeige erstatten.

Was ist aber, wenn die Staatsanwaltschaft die Anzeige nicht verfolgt oder wegen mangelndem öffentlichen Interesse fallen lässt?

Sie können Beschwerden einreichen. Sie können eine Petition starten. Aber sie können die Rechte der Tiere nicht einklagen.

Weil Ihnen die Verletzteneigenschaft fehlt.

Während dieser ganzen Zeit, leiden und sterben die Tiere weiter.


Einige deutsche Bundesländer haben inzwischen das Verbandsklagerecht eingeführt. Hier können ernannte Tierschutzorganisationen und Vereine im Sinne des Tierschutzes als "Anwälte der Tiere" den Klageweg beschreiten.

Uns anderen, sind hier die Hände gebunden.

Wir finden, dass sich an dieser Situation dringend etwas ändern muss!

Denn die Behörden und die Politik sind massiv von Lobbyverbänden beeinflusst, so dass der Tierschutz oder gar Tierrechte immer noch einen geringen Stellenwert haben und weit hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstehen.

Diese Situation finden wir nicht nur in Deutschland vor, sondern auch in der gesamten Europäischen Union, wahrscheinlich sogar weltweit.

Damit sich daran grundlegend etwas ändert, wollen wir, neben dem Protest und der Aufklärung, andere Wege beschreiten.

Wir haben einige Aktionen gestartet, um die Behörden zu zwingen, die Geheimhaltung der Versuchstierindustrie zu durchbrechen.

Wir haben Anzeigen erstattet, gegen Behörden die Tierversuche über Jahrzehnte genehmigen, ohne die Tierschutzgesetze zu berücksichtigen.

Wir haben eine EU Petition gestartet, um die Tierversuche für REACH zu stoppen und sind insgesamt viermal nach Brüssel und einmal nach Berlin gereist.

Unsere Petition, gegen die Tierversuche für REACH, wurde am 16.4. 2015 vor dem Petitionsausschuss in Brüssel erneut verhandelt und ist nun leider geschlossen worden.

Ebenso scheiterte der Vorstoß der Europäischen Bürgerinitiative "Stop Vivisection", alle Tierversuche in einem stufenweisen Programm bis 2020 zu beenden.


Als Begründung hieß es :

" Die Kommission begrüßt die Mobilisierung der Bürger für den Tierschutz. Die Bürgerinitiative bietet die Gelegenheit, kritisch zu überprüfen, wie die EU ihre Anstrengungen noch forcieren kann, auf Tierversuche in der Forschung und in den Prüfmethoden zu verzichten.

Die Kommission unterstreicht, dass Tierversuche in Europa für den Gesundheitsschutz von Mensch und Tier sowie für den Schutz der Umwelt nach wie vor wichtig sind. Die Richtlinie 2010/63/EU ist auf EU-Ebene für den Schutz der noch benötigten Tiere unverzichtbar, wenngleich weiter an dem Ziel gearbeitet wird, letztlich ganz und gar auf Tierversuche zu verzichten."

Allen Beteuerungen zum Trotz, man wolle irgendwann einmal auf Tierversuche verzichten, steigen die Tierversuchszahlen unaufhörlich an.

In den Instituten der Pharmaindustrie, an den Universitäten und nicht zuletzt den Auftragslabors, die um des Profites willen jährlich Millionen Primaten, Hunde und Katzen, Vögel, sog. Nutztiere und Nagetiere vergiften und verstümmeln.

Wer würde sich, wenn es um sein Leben geht, auf ein Produkt verlassen wollen, von dem bekannt ist, dass es eine 95 prozentige Fehlerquote aufweist?

Oder, wer würde in ein Geschäft investieren wollen, das zu 95 Prozent Schrott produziert?

Genauso ist es, wenn wir Arzneimitteln vertrauen, die jahrelang im Tierversuch getestet wurden.

Nach neuesten Studien versagen 95 Prozent der Mittel bei der Erprobung am Menschen und kommen niemals auf den Markt, nachdem jahrelang an Tieren geforscht wurde.

Von den 5 Prozent der Arzneimittel, die dann zugelassen werden, werden zwischen 20 und 50 Prozent wieder vom Markt genommen oder müssen mit Warnhinweisen versehen werden.

http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/infos/wissenschaftliche-studien/1924-medikamenten-durchfallquote-gestiegen-95

Allein in Deutschland, sollen jährlich 58 000 Menschen an den Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten sterben.

Wenn in einer Großstadt in China 5 Personen an einer (Vogel) Grippe erkranken, fällt es gleich auf und es bricht eine weltweite Panik aus.

58 000 Menschen, die in Deutschland völlig unnötigerweise sterben, regen scheinbar niemanden auf.

Die Warnungen von Wissenschaftlern, dass etwa 100 000 Chemikalien in unserer Umwelt nicht wieder gut zu machende Schäden anrichten und unsere Gesundheit nachhaltig schädigen, werden ignoriert und überhört.

Aber das betrifft uns alle. Warum nehmen wir das so teilnahmslos hin?

Warum werden Milliarden Euros in eine veraltete Wissenschaft gepumpt ? Wer profitiert davon?

Wir haben bei unserer neuen Petition diesmal den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in den Vordergrund gerückt, weil das bei Ablehnung der Petition den Weg zum Europäischen Gerichtshof vereinfacht, denn der Tierschutz ist im EU Recht nicht verankert, wohl aber der Schutz der menschlichen Gesundheit und das Recht in einer intakten Umwelt zu leben. Wir wollen diesmal, falls unsere Petition abgelehnt wird, beim Europäischen Gerichtshof Klage einreichen.


Aber dazu brauchen wir diesmal Hilfe. Deshalb hat der Verein "Tierfreunde ohne Grenzen" eine Spendenaktion bei "Betterplace" gestartet. Auch kleine Spenden sind herzlich willkommen.

https://www.betterplace.org/de/projects/27116-tierversuche-stoppen-tierrechte-einfordern

Oder schaut euch einmal auf dieser Facebookseite um. Vielleicht möchtet ihr etwas zugunsten unserer Tierrechtsarbeit versteigern oder ersteigern?

https://www.facebook.com/groups/1031138696902486/?pnref=lhc







Sonntag, 16. August 2015

Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden


Wir bitten darum unsere neue Petition zahlreich zu unterschreiben und zu teilen. Es geht um die Gesundheit aller Menschen, um unsere Umwelt und die der Tiere.
Es geht auch darum Tierversuche durch eine moderne Wissenschaft zu ersetzen, die wirklich unserer Gesundheit und dem Fortschritt dient.

Unsere Petition wird bald auch in anderen Sprachen online gestellt, um die Reichweite und den Druck auf die Politik zu erhöhen.

https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink

Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden

eingereicht von:

Gisela Urban und Gabriele Menzel, Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Prof. Dr. Claude Reiss und Dr. Andre Menache, Antidote Europe
Bettina Jung, Bundesvorsitzende der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz - MUT
Karl-H. W. Greve, Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz - Mut
Rainer Gaertner, Tierversuchsgegner BRD e.V.


Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses, sehr geehrte Parlamentsabgeordnete, sehr geehrte Kommission!


1.Wir fordern die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.
Wir sind der Auffassung, dass dies bisher nicht der Fall ist. Gesetzliche Vorgaben werden unterlaufen und Industrie-Interessen einseitig bevorzugt. Dies wird nachfolgend bewiesen werden.

2.Wir fordern die Europäische Kommission auf, besonders besorgniserregende Chemikalien ohne Ausnahme zu verbieten.

3.Wir fordern die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.

4.Wir fordern die Kommission auf , dafür zu sorgen, dass Institutionen die maßgeblich durch ihre Stellungnahmen und Gutachten weitreichende Gesetze beeinflussen, die die Gesundheit aller EU Bürger, sowie die der Tiere und unsere Umwelt betreffen, unabhängig sind von der Beeinflussung von Wirtschaftsverbänden und der Industrie.

5.Wir fordern, die Prüfmethoden für Chemikalien den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und auf alternative intelligente Testmethoden umzustellen, anstatt sich weiter auf die Ergebnisse aus Tierversuchen zu verlassen.

Begründung

Transparenz und Unabhängigkeit sind grundlegende Aspekte der Arbeit des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), das dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zugeordnet ist. Essentiell wichtig ist eine fundierte und vertrauensvolle Risikokommunikation, so sollte es zumindest sein - ist es aber nicht!

Vielmehr sind Interessenvertreter der Firmen u.a. Evonik, Henkel AG & Co KGaA, Clariant, Beiersdorf, Bayer Pharma AG, Mitglieder des BfR ZEBET.
Deshalb ist die Unabhängigkeit des BfR infrage zu stellen, die in der Abteilung Sicherheit von Pestiziden die Aufgabe hat, die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten zu bewerten, die im BfR unter dem Oberbegriff Pestizide zusammengefasst werden unter Vorgaben der Richtlinie (EG) Nr. 2009/128/EG.

Somit bewerten Vertreter der Herstellerfirmen von Pestiziden selbst deren toxische Eigenschaften bei Menschen und Tieren!

Bereits bei der Bewerbung verpflichteten sich die interessierten Sachverständigen, als Kommissionsmitglied im öffentlichen Interesse unabhängig zu handeln. Eventuelle Interessenkonflikte zu in den BfR-Kommissionen behandelten Themen müssen schriftlich festgehalten werden. Dazu unterzeichnen die Mitglieder eine entsprechende Erklärung, die im Internet veröffentlicht wird. Zusätzlich werden eventuelle Interessenkonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen zu Beginn jeder Sitzung mündlich abgefragt. Dies wird im Ergebnisprotokoll vermerkt.

Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen, aus denen die wissenschaftliche Meinung und Beschlüsse der Kommissionen hervorgehen, werden der Öffentlichkeit über die Internetseite des BfR zugänglich gemacht. Die Beschlüsse der Kommissionen haben beratenden Charakter und fließen gegebenenfalls als wichtige Bezugspunkte in Bewertungen und Stellungnahmen des BfR ein.

Die Bewertung u.a. von diesen Vertretern der genannten Herstellerfirmen erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen, Beiträgen oder Kommentierungen zu Bewertungsberichten. Auf den in der Abteilung erstellten gesundheitlichen Risikobewertungen zu den Wirkstoffen und formulierten Zubereitungen basieren Regulierungen und Maßnahmen des Risikomanagements in nationalen, europäischen und weltweiten regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren gemäß:

der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM-VO),
der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO),
der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen (RHG-VO) sowie
der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO).

Die Forschung der Abteilung ist vorrangig auf die Unterstützung der regulatorischen Verfahren, aktuell insbesondere auf den Gebieten von „Kombinationswirkungen“ und „dermaler Absorption“, ausgerichtet.

Darüber hinaus erfolgt durch die Abteilung eine fachliche Beratung u.a. durch Vertreter von Pestizide-Herstellern der Bundesregierung bei der nationalen und europäischen Rechtsetzung zu Pestizid-Wirkstoffen, zur Zulassung der Produkte und zu den Pflanzenschutzmittel- und Biozidanwendungen.

Kein anderes Pestizid wird weltweit so oft verkauft wie Glyphosat.

IARC: "Glyphosat "wahrscheinlich" krebserregend".

Drei Stoffe - darunter das Herbizid Glyphosat und die Insektizide Malathion und Diazinon hat IARC als "wahrscheinliche" Karzinogene (Gruppe 2A) eingestuft. Darunter fallen Substanzen, die in Laborversuchen bei Tieren Krebs ausgelöst hatten und für die es bereits einige Hinweise darauf gibt, dass sie auch beim Menschen Krebs auslösten. Wenn epidemiologische Studien fehlen, es aber positive Resultate aus Tierversuchen gibt, meldet die IARC die Agentur für Krebsforschung (IARC) die Schadstoffe in der Gruppe 2B als "möglicherweise" krebserregend. So geschehen bei den Insektiziden Tetrachlorvinphos und Parathion, die zwar in den USA, nicht aber in der EU zugelassen sind.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) allerdings sieht das anders - und wertet bei seiner Einschätzung Leserbriefe von Mitarbeitern des Hersteller-Konzerns als Studien.

Das Europäische Parlament hatte 2009 eine starke Regulierung von chemischen Stoffen auf den Weg gebracht, die auf den Menschen wie Hormone wirken, sogenannten Endokrine Disruptoren. Darunter fallen z.B. eine Anzahl von Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Industrieverbände laufen dagegen Sturm und warnen vor Ernteverlusten beim Verbot dieser Pestizide. Das BfR argumentiert ganz ähnlich wie die Industrie und äußert in einem Positionspapier von 2011 "große Bedenken" wegen der "bedeutenden wirtschaftlichen Folgen".
Daneben beauftragt die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zum Thema zu erarbeiten. Das BfR ist eine Partnerorganisation der EFSA.
Die EFSA setzte dazu eine 18-köpfige Arbeitsgruppe ein. 8 Mitglieder haben Verbindungen zur Industrie, 3 haben bereits zu Gunsten der Industrie Stellung bezogen und nur 4 haben überhaupt wissenschaftlich zum Thema endokrine Disruptoren gearbeitet. Ergebnis der EFSA-Stellungnahme ist, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden können.

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In den kommenden Monaten müsste in den USA und der EU die Zulassungen für Glyphosat neu beantragt werden, die Bewertung des BfR und der EFSA sind für die Erneuerung dieser Zulassungen maßgeblich. Welche Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit geht vom BfR und der EFSA aus, die der Meinung sind , das Glyphosat nicht gefährlich ist.

Problematisch ist dabei, dass im BfR-Komitee zu Pestiziden mehrere Mitarbeiter von BASF und Bayer sitzen. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit derer, die von einer Zulassung von Glyphosat profitieren, ist äußerst fragwürdig. Gleiches gilt für die EFSA, wo 59% der Mitarbeiter laut einem Bericht der Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) Verbindungen zur Landwirtschafts-/Lebensmittelindustrie haben. Sowohl EFSA als auch das BfR wurden in der Vergangenheit für ihre fragwürdige Besetzung von Schlüsselpositionen in Expertengruppen kritisiert.
Es ist schockierend, dass für Toxikologie-Tests noch immer Tierversuche herangezogen werden, anstatt Toxicogenomik und menschliche Zellen oder in-vitro-Assay und intelligente kombinierte Teststrategien. Außerdem gibt es zahlreiche wissenschaftliche Alternativmethoden statt Tierversuche.


1.Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), erwähnt Toxicogenomik ausdrücklich als Alternativmethode im Absatz 40:
(40) Die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die anderen Beteiligten sollten weiterhin auf internationaler und nationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung alternativer Prüfmethoden leisten, einschließlich computergestützter Methoden, geignete In-vitro-Methoden und auf der Toxikogenomik beruhender Methoden.
Die gemeinschaftliche Strategie zur Förderung alternativer Prüfmethoden ist ein vorrangiges Anliegen, und die Kommission sollte sicherstellen, dass sie dies im Rahmen ihrer künftigen Forschungsrahmenprogramme und -initiativen, wie dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren von 2006-2010 weiterführt.
Dabei sollten die Einbeziehung der Interessenvertreter und Initiativen, an denen sich alle interessierten Parteien beteiligen können, angestrebt werden.
Antidote Europe hat diese Methode in 2004 und 2005 erfolgreich durchgeführt. 30 Chemikalien wurden an menschlichen Zellkulturen getestet. Jedes Experiment wurde zwecks Bestätigung verdoppelt. Die genetischen Zellveränderungen, ausgelöst durch die Chemikalien, beweisen dem erfahrenen Wissenschaftler, dass diese Veränderungen die Entstehung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Alzheimer einleiten.
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In den USA werden mit dieser Methode etwa 100 Substanzen täglich mittels robotisierten Anlagen auf Toxizität überprüft. Die EC hat jedoch diese Methode für REACH als nicht validiert abgelehnt. Aber auch Tierexperimente wurden niemals validiert. Obwohl die Resultate für Menschen gelten, und die Methode hundertfach schneller und hundertfach billiger ist als Nagetierexperimente.

Tierexperimente sind natürlich für die Industrie vorteilhaft, da es dadurch leicht zu beweisen ist, dass eine Substanz z.B. nicht krebserregend ist oder keine Hormonaktivität aufweist.
Dazu wäre es ausreichend, die Substanz an der Mauslinie C57Bl (widersteht gut den Krebserregern) oder an der Mauslinie CD-1 (widersteht gut weiblichen Hormonen) zu testen, während die Mauslinie C3H hundertfach empfindlicher für die Entstehung von Krebs ist.
Mit der Mauslinie C57BL/6J könnte man wiederum sehr gut beweisen das dieselbe Substanz sehr krebserregend ist und hundertfach verstärkte weibliche Hormonaktivität aufweist.
Es gibt tausende bekannte Nagetierlinien, die es Toxikologen erlauben, eine Substanz als ungefährlich zu erklären und damit die Erlaubnis für dessen Verkauf zu erhalten.

Das wäre mit Toxikogenomik nicht möglich: Die Gene in den Zellen können nicht lügen!

Tierexperimente sind also nicht nur grausam, sondern auch eine Gelegenheit für immensen Schwindel, zum Nachteil von Millionen Verbraucher welche sich später fragen, woher ihr Krebs, ihr Alzheimer, ihre Diabetes kommen.
Natürlich ist die Industrie dann nicht dafür verantwortlich, da die Prüfung der Toxizität gesetzmäßig ausgeführt wurde.

Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition 1833/2013" zu Tierversuchen und der REACH Verordnung persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuss behandelt und für zulässig erklärt.

Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.

Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH-Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.

Bei der Stellungnahme der EU Kommission vom 30.04.2014 wurden folgende Punkte nicht kommentiert:

Angeblich sorgt die REACH-Verordnung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Unsere Frage war: "Werden hier die hier die Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?"

Denn in Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen, trotzdem auf dem Markt.

Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:

…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
…wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
…mit Ausnahmegenehmigung

Wenn REACH der Garant für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sein soll, wie ist es dann möglich, dass in der REACH-Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?

Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:

karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, teratogen, persistent, bioakkumulativ und toxisch.

Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU-Bürger umgegangen?

Der deutsche Umweltverband BUND ließ jetzt stichprobenhaft neun Kinderspielzeuge auf Chemikalien untersuchen. Fazit: Fast alle sind belastet!
Neben fortpflanzungsschädigenden Weichmachern wiesen die Spielsachen nervenschädliches Toluol, krebsfördernde polyzyklische aromatische Verbindungen und das hormonell wirksame Nonyphenol auf.

In der Zeitung Le Monde stand am 06.07.15 der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" in dem der Kostenaufwand innerhalb der EU für durch Chemikalien hervorgerufene Erkrankungen nämlich Erkrankungen der männlichen Geschlechtsorgane, Krebs, Übergewicht, Diabetes und Neurodegeneration jährlich 157 Milliarden Euro beträgt.
Die Endokrine Gesellschaft (Endocrine Society) berichtet am 26.02.15 auf der Internetplattform Science Daily: "Chemikalien, die als Endokrine Disruptoren wirken (EDZ), lösen gesundheitliche Störungen und eine Reihe von Krankheiten bei Menschen in der EU aus, die auf jährlich 150 - 260 Milliarden Euro geschätzt werden.

Quelle: Endocrine Society's Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism.


Haupterzeuger der Chemikalien: Die Chemische Industrie, die gleichzeitig Firmen unterhält zur Herstellung von Arzneimitteln und ihre Vertreter in den Kommissionen des BfR und der EFSA platziert hat.
Ironisch angemerkt : Heilmittel für Krankheiten die sie offensichtlich selbst verursacht.
Ein ideales Geschäft.


Mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban
Gabriele Menzel
Prof. Dr. Claude Reiss
Dr. Andre Menache
Rainer Gaertner
Bettina Jung
Karl Heinz Greve


Quellennachweis und Anlagen:

1. Artikel aus "Zeit Online" vom 29.7.15
Ein Stapel an Beweisen spricht gegen Glyphosat

http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2015-07/glyphosat-krebs-herbizid-landwirtschaft

2. Glyphosat tötet gesundheitsfördernde Bakterien ab (arte)
Rätselhafte Erkrankungen bei Kühen und schwere Mißbildungen bei neugeborenen Ferkeln - Untersuchungen der Universität Leipzig

https://www.youtube.com/watch?v=rpZmev9z-Gk

3. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kampf-um-glyphosat-wenn-leserbriefe-von-monsanto-als-studien-gelten-1.2570374

4. https://www.lobbycontrol.de/2015/06/efsa-bfr-gefaehrden-unsere-gesundheit-zugunsten-der-industrie/

5. New robot system to test 10,000 chemicals for toxicity

http://www.nih.gov/news/health/mar2011/niehs-10.htm

6. BUND-Spielzeugtest zeigt: zu viele Gifte in Kinderspielzeug

https://www.bund.net/index.php?id=22526

7. Der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" ( Le Monde vom 06.07.15)

8. Exposure to endocrine-disrupting chemicals costs EU billions annually

http://www.sciencedaily.com/releases/2015/02/150226084425.htm

















Montag, 3. August 2015

Bürgerrechte einfordern - Tierrechte durchsetzen



Covance Laboratories betreiben in Münster eines der größten privaten Tierversuchslabors Europas. Im Jahre 2003 arbeitete ein Journalist inkognito für 5 Monate dort. Die im ZDF ausgestrahlten Bilder zeigten schwer verhaltensgestörte Affen in Einzelhaft, grausame Giftigkeitsversuche bei denen den Tieren Schläuche in den Magen getrieben oder bei denen an Affenstühlen gefesselten Tiere Substanzen injiziert werden.
Wenige Monate vorher berichtete ein Tierpflegehilfe von der Tötung von 500 Makaken von denen ein großer Teil auf grausame Art und Weise durch Injektion von Formalin qualvoll starben.

Die Aussage des Tierpflegers, auf die sich die Strafanzeige der Ärzte gegen Tierversuche stützte, schien durch die neuen Beweise bestätigt zu werden. Doch was dann folgte war eine Farce, ein Skandal, der in der bundesdeutschen Geschichte sicher seinesgleichen sucht. Justiz und Behörden (bis auf wenige Ausnahmen) und sogar die Medien beugten sich vor den wirtschaftlichen Interessen des Tierlabors. Und bei Covance blieb alles beim alten, durften die Affen - mit amtlicher Erlaubnis - weiter gequält werden.

Da aber weiterhin mutmaßlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Haltung der Tiere bei der Fa. Covance vorliegen, ist am 4.8.2014 von Gisela Urban erneut Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die Tierversuche genehmigende Behörde LANUV NRW gestellt worden.



So lebten die Affen 2003 und vermutlich hat sich nichts geändert.


Am 15.11.2015 wurde Beschwerde und Widerspruch bei der Generalsstaatsanwaltschaft Hamm eingelegt mit Kopie an das zuständige Justizministerium Düsseldorf. Auch das Justizministerium NRW hat mit Schreiben vom 02.03.2015 mitgeteilt, dass ein Bescheid nicht mehr in Aussicht gestellt wird.
Somit blieb ihr und ihrem kleinen Tierschutzverein und ihren Mitstreitern nur noch der Weg zum Verfassungsgericht Karlsruhe.
Mit der großzügigen Unterstützung der "Partei MUT- Mensch, Umwelt, Tierschutz" und der Tierversuchsgegner BRD e.V. und der Unterschützer vieler Einzelpersonen auf der Spendenplattform betterplace.org wurde rechtzeitig und fristgerecht die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht und sichergestellt, dass, falls es notwendig wird auch der Europäische Gerichtshof eingeschaltet wird.

Mit Gisela Urban und Bettina Jung, 1. Vorsitzende der Tierschutzpartei, in Brüssel- Anhörung von "Stop Vivisection"



Pressemittelung der MUT Partei:
Ein wichtiger Schritt gegen Tierversuche und für Bürgerrechte wurde mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht getan. Nach zahlreichen Ablehnungen durch Staatsanwalt- und Generalstaatsanwaltschaften und durch das OLG Hamm versucht Gisela Urban nun vor dem obersten deutschen Gericht ihr Bürgerrecht auf Verfolgung einer Straftat endlich zu erreichen. Die genehmigende Behörde LANUV NRW nimmt ihre Aufsichtspflicht im Bezug auf Tierversuche im Labor COVANCE Münster nicht wahr, die Vorgänge dort wurden von der TV-Sendung Frontal 21 dokumentiert! Jahrelange Vorarbeit durch Gisela Urban, Sandra Lück und Jocelyne Lopez waren von Nöten, doch der Weg durch die Instanzen ist nun gebahnt. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz begleitet diesen Weg unterstützend.


Am 1. 8. 2015 fand deshalb eine gut organisierte Demonstration in Karlsruhe statt.

"Bürger gegen Tierversuche"

Am 01.08.2015 rief in Karlsruhe das Netzwerk VIA (Vivisektion International Abschaffen), in dem sich die Partei Mensch Umwelt Tierschutz mit bedeutenden Tierschutz- und Bürgerrechtsorganisationen zusammengeschlossen hat, zu einer Kundgebung vor dem Verfassungsgericht auf. Unter Federführung der Tierschutzpartei, deren Mitglied Gisela Urban nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel gegen die "Versuche" im Affenlabor COVANCE Verfassungsbeschwerde erhoben... hat, wurde der Öffentlichkeit die Sinnlosigkeit und Gefährlichkeit von Tierversuchen vor Augen geführt.
Etwa 300 engagierte Menschen zogen durch Karlsruhe bis vor das Bundesverfassungsgericht, um dieser Beschwerde Nachdruck zu verleihen.
Weitere 700 Menschen, die nicht vor Ort sein konnten, sandten Grußbotschaften für die Tiere und Statement-Fotos ein, die an einer 60 Meter langen Kette aufgereiht und als Banner mit durch Karlsruhe vor das Gericht getragen wurden.
Redebeiträge, unter anderem von der Beschwerdeführerin Gisela Urban, dem Verein "Ärzte gegen Tierversuche" und Dr. Peter Zimmer (MUT-Partei) sowie verschiedene, von Bettina Jung (Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei) verlesenen Grußbotschaften wichtiger Persönlichkeiten rundeten das Programm ab."











Der Skandal um Covance blieb bisher ohne Folgen


Wie ging es mit Covance weiter?

In Deutschland wurde die Strafuntersuchung gegen die Covanve-Verantwortlichen eingestellt.
Pressemitteilung Menschen fuer Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 26. Februar 2004

Staatsanwaltschaft Muenster mit Blindheit geschlagen?
Menschen fuer Tierrechte legen Beschwerde gegen Einstellung der Ermittlungen ein

Der Bundesverband Menschen fuer Tierrechte erhebt gegen die Staatsanwaltschaft Muenster schwere Vorwuerfe und legte jetzt Beschwerde gegen deren Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des Tierversuchslabors Covance sowie gegen den Amtsveterinaer Dr. Roland O. ein.
"Hoechst einseitig und unqualifiziert" haelt Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen fuer Tierrechte, die Einstellungsverfuegung der Staatsanwaltschaft. Diese wurde mit mangelndem Tatverdacht der Tierquaelerei begruendet. Von Loeper, der seit 26 Jahren staendig tierschutzrechtliche Problemfaelle bearbeitet und Kommentator des Tierschutzgesetzes ist, verweist darauf, dass mehrere hochqualifizierte Sachverstaendige aufgrund des vorhandenen Filmmaterials anhaltende Leiden der Versuchsaffen registriert haben. Diese aeussern sich z. B. durch Verhaltensstoerungen in Form von Schaukel- und Drehbewegungen oder mimischen Gebaerden. Das muesse nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als kennzeichnend fuer Tierquaelerei eingestuft werden.

"Die Staatsanwaltschaft Muenster hat sich einseitig von den Schutzbehauptungen der Firma Covance und dem ihr nahe stehenden Amtsveterinaer beeindrucken lassen", betont von Loeper. So habe sie es in bestuerzender Weise unterlassen, profilierte Primatenforscher zu befragen und sorgfaeltig die durch die Filmdokumentationen erwiesenen Fakten unabhaengig auszuwerten. Kritisch beleuchtet der Rechtsanwalt besonders die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass gegen Amtsveterinaer Otto "zu keinem Zeitpunkt auch nur der Hauch eines Tatverdachts" bestanden habe. Denn bereits vor Monaten sei gegen die Firma Covance Anzeige erstattet worden, als es um die Toetung von 500 Affen ging. Dr. O. habe die Toetungen sanktioniert, die weder gerechtfertigt erschienen noch tierschutzkonform durchgefuehrt worden seien. "Die Staatsanwaltschaft Muenster ist augenscheinlich mit Blindheit geschlagen", folgert von Loeper "Und es ist beschaemend, wie einseitig sie agiert, mangelnde Achtung gegenueber den Affen als intelligenten, sozialen Wesen erkennen laesst und nicht ihrer Verpflichtung nachkommt, das Staatsziel Tierschutz umzusetzen." Die Staatsanwaltschaft werde deshalb, so von Loeper, die Ermittlungen aufgrund der eingelegten Beschwerde fortfuehren muessen. Das sei sie den Versuchstieren sowie der Bevoelkerung, die mit grosser Empoerung auf den unwuerdigen, qualvollen Umgang der Beschuldigten mit den Versuchsaffen reagiert habe, schuldig.
Das die Vorkommnisse bei Covance in Münster keine Einzelfälle sind, sondern der brutale Umgang mit Versuchstieren der Alltag in den Labors, zeigte eine Undercoverrecherche von Peta USA. im Jahre 2005. Auch hier versuchte Covance mit aller Macht die Veröffentlichung der Filmaufnahmen zu verhindern.
Zu den Verstößen, die Peta USA in der Covance Einrichtung in Vienna, Virginia, dokumentierte, zählen:
- Tiere mit gebrochenen Gliedmaßen, denen man tierärztliche Hilfe und Euthanasie vorenthielt; Tiere mit Krämpfen; Tiere mit triefenden offenen Wunden an den Beinen; und Tiere, die an Nebenwirkungen aufgrund der getesteten Medikamente litten und sich in einem so schlimmen Zustand befanden, dass sie nur noch hätten schmerzlos eingeschläfert werden sollen.
- Physische und psychische Gewalt gegen Primaten durch Covance-Mitarbeiter; u.a. wurden kranke Affen mit aller Gewalt in Plastik-Arretierröhren gequetscht und völlig verängstigte Affen auf den Boden geschmettert, mit Wasser bespritzt, vorsätzlich gequält und gewaltsam in ihre Käfige zurückgeschmissen, nachdem man ihnen Medikamente in den Magen gepumpt hatte.
- Affenbabys bekamen täglich Nasenbluten, weil Covance zu große Sonden einsetzte und ihnen über die Nase in den Schlund und Magen schob, um Testsubstanzen zu verabreichen
- Chronischer Durchfall aufgrund von Stress
- Den Affen wurde keine Anregung und kein Sozialkontakt gewährt, wie es vom Tierschutzgesetz verlangt wird, was zu Selbstverstümmelung und wiederholten Verhaltensmustern wie "im Kreis drehen" und "hin- und herschwingen" führt, Symptome, die allesamt von Tierverhaltensforschern in direkten Zusammenhang gebracht werden mit Einsamkeit und Mangel an Anregung.

In krassem Gegensatz zu dem Missbrauch, den PETA US aufdeckte, gibt Covance ein Tierschutz-Statement heraus, in dem das Unternehmen behauptet, es behandele Tiere mit "Sorgfalt und Respekt ". Judge Langan nennt die Diskrepanz zwischen Covance's Anspruch und der durch die Ermittlung von PETA US aufgedeckten Realität "einen Vergleich zwischen zwei unterschiedlichen Welten". Er sagt weiter, zu dem Ausmaß, in dem Covance "einen irreführenden Eindruck gepflegt hat, PETA Europe ein Anrecht hat, dieses öffentlich zu korrigieren".

"Das Gerichtsurteil bedeutet, dass die Öffentlichkeit und die Presse ein Recht darauf haben, zu sehen, wie Affen in dem weltgrößten Versuchslabor systematisch missbraucht werden", so PETA Kampagnen-Koordinator Andrew Butler. "Videoaufnahmen davon, wie Tiere bei Covance geschlagen und gewürgt werden, fallen nicht unter die Rubrik geheimhaltungspflichtige Informationen, sondern sind vielmehr strafrechtliche Beweise, die es verdienen, gesehen zu werden, und dafür werden wir auch weiterhin kämpfen. Die in diesen winzigen, vergitterten Stahlkäfigen gehaltenen Primaten bedürfen dringend unseres Schutzes."

Interessant zu lesen ist eine Kleine Anfrage an die EU der Abgeordneten Hiltrud Breyer aus dem Jahre 2004:

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3229/04
von Hiltrud Breyer (Verts/ALE)an die Kommission
Betrifft: Tierversuche in der EU

Die Zahl der Tierversuche ist in den letzten Jahren drastisch angestiegen: Allein in Deutschland befinden sich ca. 120 Tierversuchslabore. In München wurden erst vor kurzem zwei neue Labore fertig gestellt und in der Stadt Mainz eröffnet im Jahr 2005 ein weiteres.

1.Ist der EU-Kommission bekannt, dass in Auftragslabors, wie z.B. in Versuchslabors der Firma Covance Industries, wie auch bei Tiernahrungsherstellern, wie z.B. der Firma IAMS, tierquälerische Zustände herrschen? Dazu zählt auch Rijwijk/NL mit dem Versuchslabor BPRC (Biomedica Primate Research Center), wo immer noch Affen (sogar Schimpansen) auf grausamste Weise gequält werden. Sie werden Elektroschocks ausgesetzt oder mit heißem Wasser verbrüht oder es werden bei lebendigem Leib Autopsien durchgeführt etc.

2.Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass hier gesetzliche Grundlagen, welche die Abschaffung von Tierversuchen unterstützen sollen (Tierschutzgesetz § 7 sowie die für Deutschland verbindliche europäische Versuchsrichtlinie 86/609/EWG in Artikel 23), ignoriert werden?

3.Wie steht die Kommission dazu, dass angesichts der oben genannten Tatsachen kaum noch glaubwürdig von der Einschränkung oder Abschaffung von Tierversuchen die Rede sein kann?

4.Ist die Kommission nicht auch der Meinung, dass unnötige Tierversuche ethisch und moralisch unvertretbar sind und zudem die Verrohung der Jugend und der Gesellschaft fördern, weil das Leben aus der Sicht vieler Menschen nichts mehr wert ist?

5.Was hält die Kommission von einer Kennzeichnungspflicht von Produkten, die im Tierversuch erprobt wurden und werden, oder alternativ von einer Kennzeichnung für tierversuchsfreie Produkte, um Produzent und Käufer gleichsam in die Pflicht zu nehmen?

Ende

Warum also greift der Staat nicht ein und schützt die Tiere? 2002 wurde der Tierschutz in Deutschland im Grundgesetz verankert. Welche bahnbrechenden Veränderungen hat es seitdem gegeben?

Zunächst einmal muss man sagen, das jede nationale Gesetzgebung heute vom EU Recht überlagert wird. Dort spielt die Musik.

Außerdem unterhalten die Staaten selber zahlreiche Institute die Tierversuche machen oder geben Studien in Auftrag oder finanzieren sie. Auch die EU selber.

Das geht auch aus der Antwort von Kommissar Dimas auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hiltrud Breyer hervor.

E-3229/04DE
Antwort von Herrn Dimas im Namen der Kommission
(7. Februar 2005)

1.Die Kommission ist über die Behandlung von Tieraffen in den Covance-Tierforschungslabors in Münster (Nordrhein-Westfalen) in Deutschland unterrichtet worden. Wie die von ihr eingeleitete Untersuchung ergeben hat, sind die deutschen Behörden unverzüglich eingeschritten. Daher sieht die Kommission im Augenblick keine Notwendigkeit, weitere Untersuchungen in dieser Angelegenheit vorzunehmen.

Der Kommission ist bisher nichts über irgendwelche Tiermisshandlungen in der Firma IAMS mitgeteilt worden. Die Kritik an dem biomedizinischen Primaten¬forschungs¬zentrum in Rijswijk (BPRC) ist ihr allerdings bekannt. Das BPRC ist an Forschungsverträgen der Gemeinschaft beteiligt und hat der Kommission bestätigt, dass es über eine Genehmigung verfügt, auf lokaler Ebene biomedizinische Forschung mit Tieraffen durchzuführen, und dass es alle innerstaatlichen und EU-Tierschutzvorschriften einhält. Als Beteiligter an von der EU finanzierten Forschungsprojekten ist das Zentrum dazu auch vertraglich verpflichtet. Die Kommission überprüft alle Forschungsvorschläge wissenschaftlich wie auch ethisch, bevor sie über einen Zuschuss entscheidet.


2.Artikel 23 Absatz 1 der Richtlinie 86/609/EWG fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung und Validierung alternativer Techniken zu fördern. Dies richtet sich nicht an Laboratorien wie das oben genannte, auf das sich die schriftliche Anfrage bezieht.

3.Die Richtlinie schreibt in Artikel 7 eine weitgehende Reduzierung und sorgfältige Auswahl der Versuchstiere sowie den Ersatz der Tierversuche durch andere Methoden, soweit dies möglich ist, vor. Da die Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt worden ist, sind die Behörden der Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften in ihrem Hoheitsgebiet in vollem Umfang beachtet werden.

4.Außerdem ist es Aufgabe der nationalen Behörden, die ihnen unterbreiteten Versuche zu genehmigen oder abzulehnen und sicherzustellen, dass die Versuche, wenn sie durchgeführt werden, den gemäß der Richtlinie 86/609/EWG erlassenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften entsprechen (s. auch Antwort auf die Frage 3).

5.Die Richtlinie über kosmetische Mittel sieht in Artikel 6 Absatz 3 die Möglichkeit vor anzugeben, dass bei der Entwicklung eines kosmetischen Erzeugnisses keine Tierversuche durchgeführt wurden. Leitlinien für die praktische Umsetzung dieser Bestimmung werden zurzeit erörtert.


Montag, 6. Juli 2015

Unsere Petition gegen REACH wurde geschlossen


Unsere Petition gegen die Tierversuche für REACH wurde geschlossen- der Kampf gegen Tierversuche und für unsere Gesundheit geht weiter.

Mail an den EU Präsidenten Jean-Claude Juncker und die Mitglieder der EU Kommission vom 29.06.2015:
Tierversuche für "REACH" (Verordnung Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) - wird der Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?
Erneute Verhandlung unserer Petition gegen Tierversuche für REACH am 16.04.2015 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel
Betr. Petition 1833/2013, eingereicht von Gisela Urban und Gabriele Menzel, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen mehrerer Tierschutzverbände, unterzeichnet von 7724 Personen, zu Tierversuchen und der REACH-Verordnung


Sehr geehrter Präsident der Europäischen Kommission, Herr Juncker, sehr geehrte Mitglieder der EU-Kommission,

im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuß behandelt und für zulässig erklärt.
Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.

Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.

Bei Ihrer Stellungnahme zu unserer Petition vom 30.04.2014 gingen Sie auf folgenden Punkt nicht ein:

Wird nicht vielmehr der Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?
In Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen doch trotzdem auf dem Markt.

Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:

…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
…wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
…mit Ausnahmegenehmigung

Sie schrieben, REACH sorgt für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Wie ist es dann möglich, dass in der REACH Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?

Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:

karzinogen; mutagen; reproduktionstoxisch; persistent, bioakkumulativ und toxisch;

Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU Bürger umgegangen?

Der zweite Punkt, den wir bei unserer Einlassung auf Ihre "Mitteilung der Kommission an ihre Mitglieder" aufwarfen, ist die Frage warum für REACH, in Bezug auf Tierversuche, nicht die gleichen Kriterien eingeführt werden könnten wie für die Kosmetikverordnung, wenn doch z.B. Kosmetikartikel zu 90% IndustrieChemikalien enthalten?

Das würde dem Ziel der Verordnung 2010/63, Tierversuche soweit als möglich durch Alternativen zu ersetzen, entsprechen.

Wir zitieren:

"Bezugnehmend auf die "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Verbot von Tierversuchen und das Verbot des Inverkehrbringens sowie den Sachstand im Zusammenhang mit Alternativmethoden im Bereich kosmetischer Mittel" vom 11.3.2013:
Seite 6, 2.4 Entscheidung über das weitere Vorgehen

Das Verbot des Inverkehrbringens, das erstmals im Jahr 1993 mit einer Frist bis 1998 eingeführt wurde, beruhte auf dem erklärten politischen Ziel, Tierversuche für kosmetische Mittel abzuschaffen. Diesem Verbot lag jedoch keine wissenschaftliche Einschätzung über dem Zeitpunkt zugrunde, zu dem ein vollständiges Paket an Alternativmethoden zur Verfügung stehen würde.

Auch das Europäische Parlament und der Rat verhängten das Verbot von Tierversuchen und das Verbot des Inverkehrbringens ab 2009 in voller Kenntnis, dass bis dahin eine vollständige Ersetzung der jeweiligen Tierversuche nicht möglich sein würde.

Das Europäische Parlament und der Rat machten das Verbot des Inverkehrbringens ab 2013 nicht von der Verfügbarkeit eines vollständigen Pakets an Ersatzmethoden abhängig. In der Zwischenzeit wurde das Tierwohl in Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als europäischer Wert festgelegt, der bei der EU-Politikgestaltung zu berücksichtigen ist.

Zweitens könnten Änderungen des Verbots des Inverkehrbringens ab 2013 die Entschlossenheit, alternative Testverfahren rasch zu entwickeln, ernsthaft untergraben. Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass Bestimmungen über Tierversuche in den Kosmetik-Rechtsvorschriften wesentlich zur beschleunigten Entwicklung von Alternativmethoden beigetragen und jenseits der Kosmetikbranche und der Grenzen Europas ein starkes Signal gesendet haben. In der Kosmetikbranche entwickelte Methoden, wie z. B. rekonstruierte Modelle menschlicher Epidermis, werden nun auch in anderen Sektoren verwendet, und in vielen Ländern außerhalb der Union gibt es ein gesteigertes Interesse an Alternativmethoden für kosmetische Mittel.

Die Bestimmungen über Tierversuche führten zur Einrichtung der Europäischen Partnerschaft für die Förderung von Alternativkonzepten zu Tierversuchen (EPAA), eine beispiellose Vereinbarung der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den europäischen Handelsverbänden und Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen.

Diese Bestimmungen haben auch zu einem beträchtlichen Anstieg der Anzahl validierter Methoden seit 2003 beigetragen, als die derzeitigen Fristen festgelegt wurden."

Wir möchten Sie bitten, uns unsere Fragen zeitnah zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban und
Gabriele Menzel
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.



Sonntag, 7. Juni 2015

Pressemitteilung von "Stop Vivisection" - Negativer Bescheid der EU Kommission


STOP VIVISECTION RESSEMITTEILUNG vom 05.06.2015

Eine enttäuschende Stellungnahme

Die offizielle Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 3.6.2015 ist eine unangenehme Überraschung und große Enttäuschung für die knapp 1,2 Millionen Bürger Europas, die die Europäische Bürgerinitiative (EBI) « STOP VIVISECTION » unterzeichnet haben.

http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/finalised/answered

Die Europäische Kommission ignoriert darin geflissentlich jede einzelne der 10 Forderungen der EBI (http://www.stopvivisection.eu/sites/default/files/dossier_-11_may_2015.pdf), welche die Ziele dieser entscheidenden wissenschaftlichen, politischen, ökonomischen und ethischen Kampagne zusammenfassen, der sich eine signifikante Menge Europäer angeschlossen haben und die von der EU Kommission als EBI anerkannt wurde.

Wir, die Treiber der Europäischen Bürgerinitiative Stop Vivisection haben unsere Bereitschaft zu einem offenen politischen Dialog mit den Europäischen Behörden gezeigt, indem wir eine wissenschaftlich fundierte Dokumentationsgrundlage vorgelegt und die Kommission gebeten haben, spezifische Antworten auf unsere zehn Vorschläge zu geben. Keines unserer legitimen Anliegen wurde positiv beschieden.

Wir meinen, dass knapp 1,2 Millionen Bürger und drei Jahre intensiver Kampagnenarbeit etwas besseres Verdienen als eine oberflächliche Standardantwort. Die Kernaussage der Kommission, sie verfolge wie wir das Ziel, Tierversuche abzuschaffen, ist kaum zu glauben.

Die Kommission verlässt sich weiter auf das veraltete Prinzip der 3Rs (Reduction, Refinement, Replacement) und betont die ethischen Aspekte der Diskussion während sie den vorgebrachten wissenschaftlichen Argumente gegen Tierversuche ausweicht. Dies ist klar zu sehen bei der Haltung zum Thema der geforderten wissenschaftlichen Konferenz zur Wirksamkeit der Tierversuche.

Die Kommission ignoriert darin unsere Forderung nach einer künftigen wissenschaftlichen Debatte, die Experten von Seiten der Befürworter und Kritiker der Tierversuche öffentlich vor der allgemeinen Bevölkerung, den Medien und der internationalen Wissenschaft zusammenbringen sollte. Stattdessen beabsichtigt die Kommission nun, eine Konferenz über die Entwicklung alternativer Forschungsmethoden abzuhalten. Das Kernproblem bei diesem Ansatz besteht darin, dass es vermeidet, sich der Frage nach der wissenschaftlichen Validität von Tiermodellen zu stellen.

Dieses Ergebnis zeigt einen Mangel an Demokratie auf der europäischen politischen Bühne, und ein eklatantes fehlendes Verständnis für die gemeinschaftlichen Interessen und Erwartungen im Gegensatz zu Partikularinteressen. Mit einer Anfrage durch einen Europa-Abgeordneten oder eine Petition an das Parlament hätten wir eine vergleichbare Antwort erhalten können.

Uns Bürgern wurde versichert, dass wir mit einer Europäischen Bürgerinitiative direkten Einfluss auf die Entwicklung der EU-Politik nehmen können. Die aktuellen Ereignisse zeigen ebenso wie die Erfahrungen anderer EBIs, dass die versprochene Beteiligung eine pure Illusion ist. Daher werden wir in den nächsten Wochen eine Beschwerde beim Europäischen Ombudsman einreichen, bei der wir die Verletzung auf Anhörungsrechte der EU-Bürger thematisieren sowie das Versäumnis, ihnen gut informierte, respektvolle Antworten auf ihre Fragen zu geben. Wir werden gleichsam das Europa-Parlament involvieren im Hinblick auf die Verteidigung einer demokratischen Debatte zwischen Bürgern und Institutionen als einen fundamentalen Wert der zivilen und politischen Koexistenz.

Dennoch kann STOP VIVISECTION den großen Hindernissen zum trotz einige grundlegende Ergebnisse vorweisen :
* Den knapp 1,2 Millionen EU-Bürger, die die EBI unterzeichnet haben, ist nun bewusst, dass es neben der ethischen Argumentation gegen Tierversuche auch wichtige wissenschaftliche Argumente gibt
* Anlässlich der öffentlichen Anhörung vor dem EU-Parlament wurden auch die anwesenden EU-Abgeordneten mit Informationen konfrontiert

Die Organisatoren von STOP VIVISECTION halten es für unverzichtbar, dass die öffentliche Meinung in der Debatte über die Art, Umfang, Umsetzung und Revision der Direktive 2010/63/EU einbezogen wird, wenn sie 2017 offiziell überprüft wird. In den kommenden Monaten und Jahren werden STOP VIVISECTION und seine Unterstützer, darunter auch zahlreiche Vereine und Verbände, keine neutralen Beobachter sein. Wir danken allen, die STOP VIVISECTION bis hierher begleitet und unterstützt haben und ebenso denen, die künftig an unserer Seite stehen werden.


Fabrizia Pratesi : 0039 - 335 - 8444949
Andre Menache : 0044-7906-446889

Samstag, 23. Mai 2015

Stop Vivisection Anhörung in Brüssel: Ein bedeutender Konsens


Presseerklärung von "Stop Vivisection" vom 12.Mai 2015

STOP VIVISECTION Audition in Brussels: a significant Consensus

Sinngemässe deutsche Übersetzung. Im Orginal nachzulesen auf der Seite: http://stopvivisection.eu/de/content/press-releases

Stop Vivisection Anhörung in Brüssel: Ein bedeutender Konsens

Die überaus erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative (ECI) "STOP Vivisektion" erreichte am Montag, den 11. Mai einen wichtigen Meilenstein, wie Hunderte von Bürgern, die die öffentliche Anhörung im EU-Parlament in Brüssel besuchten, erlebt haben.

EINE ERSTE ANHÖRUNG (hinter verschlossenen Türen) in den Büros der Europäischen Kommission, die von Vizepräsident Jyrki Katainen, Generaldirektor der GD Umwelt Karl Falkenberg und einigen anderen Führungskräften der Kommission vertreten wurde, drückte einen gemeinsamen Konsens über die Ziele von "Stop Vivisection" aus (das Ende der Tierversuche).

Die ECI Organisatoren wurden von Professor Gianni Tamino, Dr. Andre Menache, Adriano Varrica, Vanna Brocca, Fabrizia Pratesi und Flavien Deltort vertreten. Trotz einiger Unterschiede in Bezug auf eine bestimmte Zeitachse in der Erreichung dieses Ziels, durchdrang eine Atmosphäre des Wohlwollens dieses historischen Treffen, das die Aufmerksamkeit der Leiter der europäischen Entscheidungsträger auf die Frage der Tierversuche lenkte.

Die Promotoren von STOP-Vivisektion schlugen eine Übergangszeit von fünf Jahren vor, die ihren Höhepunkt in der völligen Abschaffung der Tierversuche finden sollen(auf dem Gebiet der biomedizinische Human Forschung). Während dieser Übergangszeit würden alle verfügbaren tierversuchsfreien Methoden zur Pflicht gemacht werden, alle Validierungen sollten möglichst durchgeführt werden, außerdem die Korrektur des Validierungsverfahren. Nicht mehr auf der Grundlage im Vergleich mit dem Tiermodell (das niemals validiert wurde !!), sondern basierend auf dem Vergleich mit den Ergebnissen der menschlichen Spezies.

Die Kommission äußerte seine Anerkennung für diejenigen, die eine ECI (Bürgerinitiative) gegründet haben und den Wunsch, dass ein solches Instrument der Demokratie immer häufiger verwendet würde.

Eine zweite Anhörung (die von mehreren hundert Personen besucht wurde) fand im Europäischen Parlament am Nachmittag des Montag, den 11. Mai statt. Die Anhörung wurde von vier Parlamentsausschüssen (AGRI, Landwirtschaft und Tierschutz / ENVI, Umwelt und Gesundheit / ITRE , Industrie und Handel / PETI Petitionen)organisiert und abgehalten.

Nach der Begrüßung der Präsidenten der ENVI und AGRI Ausschüsse und Einführung der Kommission (Jyrki Katainen und Karl Falkenberg) kamen die Wissenschaftler der Veranstaltungsgruppe als erstes zu Wort: Gianni Tamino, Claude Reiss und André Menache. Alle drei erklärten die Bereiche der Initiative und die Gründe für die tatsächliche sehr weit verbreitete Opposition gegen Tierversuche in der Welt der Wissenschaft.

Die folgende Einzeldebatte mit dem Titel "Aussichten für den derzeitigen Rechtsrahmen, des Wertes des Tiermodells für die Vorhersage menschlicher Reaktionen und Alternativen zu Tierversuchen", wurde in drei "Runden" unterteilt. Jede eröffnete mit den Aussagen von einem der drei Tierversuchsexperten (von AGRI gewählt).
Diese waren:

Ray Greek, Präsident der (AFMA) "Amerikaner für medizinischen Fortschritt", Françoise Barré-Sinoussi, im Auftrag der "European Federation of Pharmaceutical Industries" (EFPIA) und Emily Mc Ivor, von der "Humane Society International".

Ray Greek und Emily Mc Ivor unterstützten stark STOP-Vivisektion. Ray Greek mit einer sehr genauen Erläuterung der wissenschaftlichen Gründe für die Initiative.
Nicht so - natürlich - Françoise Barré-Sinoussi, die unter Berufung auf ihr Lebenswerk, erklärte, dass das Tiermodell nicht aufgegeben werden sollte.

Die Debatte wurde in jeder der Runden mit zahlreichen Interventionen der Abgeordneten abgehalten (die einzigen, die ermächtigt wurden, um aus dem Publikum zu sprechen). Die Zahlen zeigen, das Gewicht eines ganz greifbaren Erfolges für STOP-Vivisektion im Parlament: von 29 Interventionen von Abgeordneten waren 16 dafür, 10 dagegen und 3 neutral.

Die Schlussfolgerungen der langen Nachmittagssitzung (15.00 bis 18.30) wurden von Gianni Tamino gezogen. Er bat die Kommission um präzise und zuverlässige Antworten, um die bestehenden Widersprüche der Richtlinie 2010/63 EU aufzulösen.

In der Gesellschaft existiert jetzt ein vollständiges Bewußtsein für die Verteidigung der Rechte der Wissenschaft, die Verteidigung der Rechte der Menschen auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt, und die Verteidigung der Rechte der Tiere. Das fordert von uns, in die gleiche Richtung zu gehen: das Ende der Tierexperimente. Er bat, dass der Satz "Tierversuche sind immer noch notwendig für den Schutz der menschlichen Gesundheit" aus der Richtlinie 2010/63 und von jedem anderen europäischen Recht gelöscht wird.

Eine allgemeine Bewertung der Ergebnisse, die mit der Initiative "STOP Vivisektion" erzielt wurden, kann innerhalb eines Monats gegeben werden, wenn die offizielle Antwort der EU-Kommission eintrifft.

Aber im Augenblick, zum Zeitpunkt des 11. Mai 2015, sind die STOP-Vivisektion Befürworter froh zu sagen, dass eine positive Veränderung vorzugehen scheint, und dass sie große Hoffnungen hegen, dass die Entscheidungen der EU-Kommission im Juni, die Probleme in zufriedenstellender Weise lösen.

Um weiterhin in den nächsten Monaten über STOP-Vivisektion informiert zu bleiben, gehen sie auf die Webseite:

www.stopvivisection.eu