Posts mit dem Label Gisela Urban werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Gisela Urban werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Freitag, 24. Juni 2016
Schmerzhafte Tierversuche - weiterer Schriftwechsel mit der genehmigenden Behörde
Die Tierversuche genehmigende Behörde LANUV in Recklinghausen, NRW, redet um den "heißen Brei" herum:
Wieviele Tierversuche werden in NRW tatsächlich durchgeführt, die von der LANUV NRW genehmigt wurden?
Das genau wollten wir mit Anfragen vom 18.03.2016 und 22.04.2016 von dieser Tierversuche genehmigenden Behörde wissen.
Leider sieht sich diese Behörde nicht in der Lage, unsere Fragen konkret zu beantworten, obwohl in der EU seit 2012 Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden müssen.
Und: Gem.Art. 15 der EU-Tierversuchsrichtlinie 63/2010 sind länger anhaltende Tierversuche, die starke Schmerzen, schwere Ängste und Leiden verursachen, v e r b o t e n .
Wir haben eine Antwort des LANUV mit Datum vom 20.05.2016 bekommen. Wegen der evtl. Klage werden wir nicht die volle Antwort hier veröffentlichen, aber zwei Antworten möchten wir Euch nicht vorenthalten.
Ist sie eine "Bankrott-Erklärung" der LANUV?
Wissen Sie nicht, welche und wieviele Tierversuche sie genehmigt?
Antwort der LANUV zu Frage 2, Teil 1: Aufgrund der Vielzahl der Anträge auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens, die hier genehmigt werden, ist eine Zuordnung einzelner Verfahren/Modelle zu einer bestimmten Versuchstiereinrichtung nicht möglich.
Antwort der LANUV zu Frage 5: "Zunächst gilt weiterhin der Hinweis aus meinem Schreiben vom 11.04.2016. Eine Filterung der Tierversuchsanträge nach einzelnen Einrichtungen und den von Ihnen angefragten spezifischen Verfahren/Modellen ist nicht möglich."
Aufgrund der Vielzahl der Anträge auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens, die hier genehmigt werden, ist eine Zuordnung einzelner Verfahren/Modelle zu einer bestimmten Versuchstiereinrichtung nicht möglich.
Wer möchte sich hier an den Kosten des Klageverfahrens beteiligen?
Hier unser Spendenkonto:
Spendenkonto:
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Sparkasse Bochum
IBAN DE35 4305 0001 0005 4193 38
BIC WELADED1BOC
Auf Wunsch wird Ihnen eine Spendenbescheinigung zugeschickt.
http://tierfreundeohnegrenzen.jimdo.com/neue-anfrage-an-la…/
Gisela Urban, 44879 Bochum (Tierfreunde ohne Grenzen e.V.)
Gabriele Menzel, 58762 Altena (Tierfreunde ohne Grenzen e.V.)
TIERVERSUCHSGEGNER BRD e.V., Rainer Gaertner - Vorsitzender, c/o Internationales Handelszentrum Berlin, Friedrichstr. 95
22.04.2016
LANUV Abt. Tierversuche
poststelle(at)lanuv.nrw.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
In Ihrem Schreiben vom 11.04.2016 können wir beim besten Willen keine adäquate Antwort auf unsere Anfrage vom 10.03.2016 erkennen. Sie zitieren überwiegend Gesetzestexte und Bestimmungen der Tierschutz-Versuchstierverordnung.
Deshalb beziehen wir uns nochmal inhaltlich auf unser Schreiben vom 10.03.2016 und berufen uns bei unserer Anfrage auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW und das Umweltinformationsgesetz NRW unter besonderen Hinweis auf ein verstärktes öffentliches Interesse und bitten, uns gebührenfreie Antworten innerhalb von vier Wochen auf folgende Fragen zu geben:
1. Ist Ihre Behörde zuständig und verantwortlich für die Tierversuche am Institut für Molekulare Psychiatrie der Universität Bonn?
Beantwortet
2. Sind von Ihnen folgende Tierversuche genehmigt worden :
Am Institut für Molekulare Psychiatrie der Universität Bonn werden Mäuse wochenlang Stressversuchen ausgesetzt, die ein Verhalten ähnlich einer Depression hervorrufen sollen: unter anderem werden sie fixiert, Lichtblitzen sowie Nahrungs- und Wasserentzug ausgesetzt.
Auch wird der sogenannte „forcierte Schwimmtest“ oder „Verzweiflungstest“ durchgeführt, bei dem eine Maus in einen mit Wasser gefüllten Behälter gesetzt wird, aus dem es kein Entkommen gibt. Mäuse, die vergleichsweise früh aufhören zu schwimmen, gelten als depressiv.
Falls diese Versuche durch Ihre Behörde genehmigt wurden, haben Sie die Richtlinie EU/2010/63 und die TierSchVersV § 25, Satz 1,2 berücksichtigt?
(1) Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern, die bei den verwendeten Tieren zu voraussichtlich länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.
(2) Tierversuche nach Absatz 1 dürfen nicht durchgeführt werden, wenn die erheblichen Schmerzen oder Leiden länger anhalten und nicht gelindert werden können. Abweichend von Satz 1 kann die zuständige Behörde die Durchführung eines Tierversuchs nach Satz 1 genehmigen, soweit die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass die Durchführung des Tierversuchs wegen der Bedeutung der angestrebten Erkenntnisse unerlässlich ist.
Ein wie von Ihnen geforderten, Ihnen zuzuordneten Aktenzeichen kann von uns selbstverständlich nicht genannt werden, das ist auch nicht unsere Aufgabe.
Grundsätzlich benötigen Personen, die an Wirbeltieren Tierversuche durchführen möchten, eine Genehmigung der Tierversuche genehmigenden Behörde, hier in diesen Fall ist das die LANUV NRW die ggf. die Aktenzeichen für die Genehmigung von Tierversuchen vergibt.
Allerdings kann die Erteilung nicht ohne Weiteres erfolgen.
Es sind sehr hohe Anforderungen an die Erteilung einer Genehmigung für Tierversuche an Wirbeltieren gestellt, dies ist entsprechend gesetzlich verankert.
Zunächst müssen Personen, Labore, Institute o.ä., die eine Genehmigung bekommen möchten, bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Dieser hat in schriftlicher Form zu ergehen.
Darüber hinaus muss der Antrag bestimmte, gesetzlich festgesetzte Angaben enthalten. Zunächst einmal ist erforderlich, dass sämtliche gesetzliche Vorschriften in Bezug auf Tierversuche an Wirbeltieren eingehalten worden sind. Für diese stellt das Tierschutzgesetz nämlich besondere Regelungen auf. An Wirbeltieren dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Hier hat also eine Abwägung zwischen den voraussichtlichen Schmerzen, Leiden und Schäden der Wirbeltiere und dem Versuchszweck zu erfolgen. Nur dann, wenn diese Schmerzen, Leiden und Schäden der Wirbeltiere im Hinblick auf den Versuchszweck noch ethisch vertretbar sind, darf der Tierversuch an den Wirbeltieren durchgeführt werden.
TierSch-Vers.Verordnung:
Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben
§ 31 Beantragen der Genehmigung
(1) Der Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu stellen. In dem Antrag
1.
sind anzugeben
a)
Name und Anschrift des Antragstellers,
b)
eine Beschreibung des Versuchsvorhabens einschließlich des damit verfolgten Zwecks,
c)
die Art, die Herkunft, der Lebensabschnitt sowie die Anzahl der für das Versuchsvorhaben vorgesehenen Tiere einschließlich deren Berechnung,
d)
die Art und die Durchführung der beabsichtigten Tierversuche einschließlich des geplanten Einsatzes von Mitteln und Methoden zum Zwecke der Betäubung oder Schmerzlinderung sowie die Sachverhalte, bei deren Vorliegen ein Tier nicht mehr in den Tierversuchen verwendet wird,
e)
der Ort, der Zeitpunkt des Beginns und die voraussichtliche Dauer des Versuchsvorhabens,
f)
der Name, die Anschrift und die Sachkunde des Leiters des Versuchsvorhabens und seines Stellvertreters, der Personen, von denen das Versuchsvorhaben oder die beabsichtigten Tierversuche geplant worden sind, und der durchführenden Personen sowie die für die Nachbehandlung in Frage kommenden Personen und,
g)
soweit eine Tötung der Tiere vorgesehen ist, das Verfahren, das hierzu angewendet werden soll,
2.
ist wissenschaftlich begründet darzulegen,
a)
dass die Voraussetzungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b des Tierschutzgesetzes vorliegen,
b)
in welchen Schweregrad der Versuch eingestuft wird,
3.
ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 5 des Tierschutzgesetzes vorliegen, und
4.
ist darzulegen, dass die Voraussetzungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 bis 8 des Tierschutzgesetzes vorliegen.
(2) Dem Antrag ist eine Zusammenfassung des Versuchsvorhabens mit den Angaben nach § 41 Absatz 1 Satz 2 beizufügen
3. Bitte legen sie verständlich dar, warum Sie glauben, dass die Ergebnisse o.g. Tierversuche für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden?
Für Tierversuche an Wirbeltieren, welche zu länger anhaltenden oder auch zu sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, gelten ebenfalls besondere Bestimmungen. Diese dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Menschen oder Tieren von hervorragender Bedeutung sein werden. Dazu gehört auch die Lösung wissenschaftlicher Probleme. Ein Tierversuch an Wirbeltieren, dessen Ergebnisse aller Voraussicht nach bedeutungslos sind, darf also nicht durchgeführt werden.
Darüber hinaus kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn das geplante Versuchsergebnis trotz der Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist. Das dies gegeben ist, muss in dem entsprechenden Antrag nachgewiesen werden.
Des Weiteren muss der Antrag wissenschaftlich begründen, dass sowohl der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens als auch dessen Stellvertreter die erforderliche fachliche Eignung haben. Diese bezieht sich insbesondere auf die Überwachung der Tierversuche. Ferner dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der beteiligten Personen ergeben. Darüber hinaus muss ebenfalls wissenschaftlich begründet werden, dass die erforderlichen Anlagen, Geräte und alle anderen sachlichen Mittel vorhanden sind. Ebenfalls müssen die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der Tierversuche an den Wirbeltieren gegeben sein.
4. Gab es in der Vergangenheit Heilungen von Krankheiten oder erfolgsversprechende Therapien durch o.g. Versuche? Bitte benennen Sie diese.
Hat die LANUV NRW Tierversuche genehmigt ohne Berücksichtigung des § 7 Tierschutzgesetz: Gem. § 7 Tierschutzgesetz dürfen Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie der Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren zu einem der folgenden Zwecke unerlässlich sind.
Die EU Verordnung 2010/63 besagt:
"Aus ethischer Sicht sollte es eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste geben, die in wissenschaftlichen Verfahren nicht überschritten werden darf. Hierzu sollte die Durchführung von Verfahren, die voraussichtlich länger andauernde und nicht zu lindernde starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste auslösen, untersagt werden."
Richtig, wir zitieren diese Verordnung im Gesamtkomplex unserer Anfragen, hier eine Erläuterung:
Verbot von Tierversuchen mit starken Schmerzen, schweren Leiden oder schweren Ängste, hierzu gehören u.a. die sogenannten forcierten Schwimmtests oder Verzweiflungstest:.
Die Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU regelt den Einsatz von Tieren im Tierversuch. Im Erwägungsgrund Nr. 23 sieht sie vor, dass es aus ethischer Sicht im Tierversuch eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden oder Ängste geben soll, die nur ausnahmsweise (wie in Artikel 55 der Richtlinie dargelegt) überschritten werden darf. Hierzu sagt die Richtlinie in Art.15 (2), dass – vorbehaltlich der Schutzklausel nach Artikel 55 Absatz 3 – die Mitgliedstaaten gewährleisten, einen Versuch nicht durchzuführen, wenn er „…starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursacht, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können…“. Die Praxis ist jedoch von der Einhaltung dieser Vorschriften weit entfernt. Einerseits, weil die Belastungen der Tiere im Versuch schwächer eingestuft werden oder weil die Versuche ausnahmsweise gemäß Artikel 55 Absatz 3 durchgeführt werden.
5. In welchen Instituten der Universitäten bzw. Labors in NRW u.ä. werden folgende Tierversuche durchgeführt:
• Schwimmen bis zur Erschöpfung, um Depression zu simulieren („forcierter Schwimmtest")
• Elektroschocks, denen das Tier nicht entkommen kann („erlernte Hilflosigkeit“)
• Tod durch Vergiftung
• Wirksamkeitstests von Impfstoffen
• Bestrahlung mit Todesfolge
• Tod durch Abstoßungsreaktion von Transplantaten
• Knochentumore, metastasierende Tumore und fortschreitende, tödliche Tumore
• Knochenbrüche
• Versagen mehrerer Organe
• Xenotransplantation (Organtransplantation von einer Tierart auf eine andere)
• Anzüchten von mit schwerem Leid verbundenen genetischen Störungen, z.B. Huntington Krankheit
• längere Einzelhaltung von Primaten oder Hunden
• Immobilisierung zur Herbeiführung von Magengeschwüren oder Herzversagen
• Infektion (oft mit bis zu 100% Sterberate)
• Entzündungen mit Todesfolge
• Wasser- oder Futterentzug
• künstlich ausgelöster Schlaganfall
• Herzinfarkt/Herzversagen am wachen Tier
• Hirnversuche an u.a. Affen, Katzen und Mäusen, Tauben und Hunden
(Info: Ärzte gegen Tierversuche e.V.)
Wir bitten auch hier um adäquate Antworten gem. unseren Ausführungen unter Punkt 2 unserer Fragen. Sollten Sie sich hierzu nach wie vor nicht in der Lage sehen, bitten wir um Akteneinsichten vor Ort bei Ihnen.
6. Werden die Tiere nach Abschluß der Versuche von einem Tierarzt, wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt, getötet?
§ 9 Abs. 8 Tierschutzgesetz:
Nach Abschluß eines Tierversuchs ist jeder verwendete und überlebende Affe, Halbaffe, Einhufer, Paarhufer, Hund, Hamster sowie jede verwendete und überlebende Katze und jedes verwendete und überlebende Kaninchen und Meerschweinchen unverzüglich einem Tierarzt zur Untersuchung vorzustellen. Kann das Tier nach dem Urteil des Tierarztes nur unter Schmerzen oder Leiden weiterleben, so muß es unverzüglich schmerzlos getötet werden. Andere als in Satz 1 bezeichnete Tiere sind gleichfalls unverzüglich schmerzlos zu töten, wenn dies nach dem Urteil der Person, die den Tierversuch durchgeführt hat, erforderlich ist. Soll ein Tier am Ende eines Tierversuchs am Leben erhalten werden, so muß es seinem Gesundheitszustand entsprechend gepflegt und dabei von einem Tierarzt oder einer anderen befähigten Person beobachtet und erforderlichenfalls medizinisch versorgt werden
7. Werden Tiere nach Abschluß der Versuche von einem Tierarzt, wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt, evtl. gesund gepflegt?
s. § 9 Ab.s 8
Gibt es Nachweise hierüber? S. Tierschutz-Gesetz § 9 Abs. 4:
(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und, soweit artenschutzrechtliche Belange berührt sind, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an
1. für die Durchführung von Tierversuchen bestimmte Räumlichkeiten, Anlagen und Gegenstände,
2. den Fang wildlebender Tiere zum Zwecke ihrer Verwendung in Tierversuchen einschließlich der anschließenden Behandlung der Tiere und der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und
3. die erneute Verwendung von Tieren in Tierversuchen
festzulegen. Das Bundesministerium wird ferner ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und, soweit artenschutzrechtliche Belange berührt sind, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Behandlung eines in einem Tierversuch verwendeten Tieres nach Abschluss des Tierversuchs zu regeln und dabei
1. vorzusehen, dass das Tier einem Tierarzt vorzustellen ist,
2. vorzusehen, dass das Tier unter bestimmten Voraussetzungen zu töten ist, und
3 . Anforderungen an die weitere Haltung und medizinische Versorgung des Tieres festzulegen.
8) Lt. Bayer Health Care sind für eine Studie 507 Hunde aus einem ungarischen Tierheim zu Studienzwecke (Mikrofilarien u.a.) in ein Tierheim in die Nähe von Köln transportiert worden (August 2006 - Februar 2009) .
Bitte teilen Sie uns den Namen des Tierheimes mit, hat LANUV diese Studien genehmigt?
Was ist nach den Studien mit den Hunden passiert?
Tote Versuchstiere gelten lt. Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 als tierische Nebenprodukte der Kategorie 1.
Tiere, mit denen Toxizitätsversuche durchgeführt wurden, gelten nach Tötung als gefährliche Abfälle/Giftmüll und sind somit eine potentielle Gefahr für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.
Sonderabfall unterliegt der gesetzlichen Nachweispflicht, dafür ist in NRW die LANUV zuständig.
Das bedeutet, dass Sonderabfall in NRW nur nach Ihrer vorheriger behördlicher Genehmigung vom Abfallerzeuger zu einer zugelassenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage transportiert werden darf.
9. Welche zugelassenen Abfall/Verwertungsfirmen sind in NRW mit der Entsorgung/Verwertung toter Versuchstiere, insbesondere von Universitäten und Instituten betraut, die toxikologische Auftragsforschung betreiben, wie die Firma Covance (LabCorp) in Münster?
Bitte adäquat beantworten.
10. Wird das Material verarbeitet und an energieerzeugende Firmen (Elektrizitätswerke, Biogasanlagen ect.) geliefert?
Bitte die Frage adäquat beantworten.
11. Verfügen die für die Entsorgung der hochtoxischen Tierleichen zuständigen Tierversuchslabore oder deren Verwertungsfirmen über Verbrennungslagen mit entsprechenden Filtern?
Ein simpler Hinweis auf Ihre Homepage ist keine Antwort, bitte beantworten Sie diese Frage adäquat.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
Gabriele Menzel
Rainer Gaertner
Labels:
EU Richtlinie,
EU Richtlinie 2010/63 EU,
Gisela Urban,
Informationsfreiheitsgestz,
Lanuv NRW,
Tierrechte,
Tierschutzgesetz,
Tierversuche
Sonntag, 6. Dezember 2015
Petitionsübergabe in Brüssel
Am 11. Mai 2015 waren wir das letzte Mal in Brüssel.
Wir wohnten der Verhandlung der neu gegründeten Europäischen Bürgerinitiative "Stop Vivisection", durch die Europäische Kommission bei.
Einen Monat zuvor, wurde unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" zum zweiten Mal vor dem Petitionsausschuss in Brüssel behandelt und leider wurde das Bürgeranliegen von "Stop Vivisection", ebenso wie unsere Petition, abgelehnt.
Man hält es in Brüssel für sinnvoller, trotz aller nachteiliger Folgen, an dem Modell einer veralteten Wissenschaft und den Tierversuchen festzuhalten und meint es reiche, dem 3 R Prinzip zu folgen. Reduzieren, Verfeinern, Ersetzen.
Der Schock über die Entscheidung der Kommission saß tief und lähmte auch uns im ersten Moment. Dann entschlossen wir uns eine neue Petition zu starten.
Im Laufe unserer Recherchen wurde uns immer klarer, das es gerade im Bereich des Chemikalienrechts nicht allein um Tierversuche geht, sondern auch darum, das man unsere gesamte Umwelt vergiftet. Es geht um die Gesundheit von Menschen und Tieren, die etwa einhunderttausend chemischen Substanzen und Verbindungen ausgesetzt sind, von denen man schon seit langem vermutet, dass sie toxisch, erbgutschädigend oder fruchtschädigend sind.
Zur Zeit ist das Thema Pestizide und besonders die Zulassung von Glyphosat in aller Munde, deshalb beschlossen wir, unsere Petition zeitnah einzureichen.
Mit 4650 Unterschriften im Gepäck, machten Gisela und ich uns frühmorgens auf, um mit dem Zug nach Brüssel zu fahren. Dort wollten wir uns mit Bettina Jung, Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei, treffen.
Am nächsten Tag sollte noch Jan Zobel, Dr. Andre Menache und Dr. Reiss zu uns stoßen.
Witzigerweise trafen wir Bettina beim Umsteigen auf dem Bahnhof in Köln. Ein unglaublicher Zufall, denn eigentlich wollte sie nach Brüssel fliegen.
Wir staunten nicht schlecht, als wir feststellten, dass sie im gleichen Zugabteil, wie wir, einen Platz reserviert und auch die Rückfahrt im gleichen Reisebus gebucht hatte.
So hatten wir viel Zeit, uns besser kennenzulernen und unser gemeinsames Vorgehen abzusprechen.
Wir waren auch gespannt, auf welche Lage wir in Brüssel stoßen würden, denn erst eine Woche zuvor, herrschte dort fast der Ausnahmezustand wegen der Terrorgefahr.
Zum Glück hatte sich dort die Lage inzwischen entspannt. Nur auf dem Bahnhof sah man vermehrt schwer bewaffnete Polizisten.
Nach der langen Fahrt zogen wir uns abends früh auf unser Zimmer zurück.
Am 3. Dezember hatten wir um 12.30 Uhr unseren Termin bei Dr. Jahr, einem Mitglied des Petitionsausschusses im Europa Parlament.
Vor dem Eingang trafen wir uns mit Jan Zobel, der ebenso wie Bettina im Bundesvorstand der Tierschutzpartei ist. Er sollte zwecks Berichterstattung für das "MUT-Magazin" der Petitionsübergabe beiwohnen.
Praktisch fünf Minuten bevor wir von Dr. Jahrs Assistentin Frau Bürgelt abgeholt wurden, traf Dr. Andre Menache mit dem Taxi ein.
Wie wir von ihm erfuhren, war Dr. Reiss aus persönlichen Gründen verhindert.
Nun begann wieder die uns schon vertraute Prozedur der Sicherheitsvorkehrungen, bevor man das Gebäude betreten durfte.
Bei mir gab es einen Alarm, weil ich eine Euromünze in der Hosentasche übersehen hatte.
Dr. Jahr begrüßte uns sehr freundlich und zog sich mit unserer Gruppe in eine Sitzecke zurück.
Wir hatten nun eine halbe Stunde Zeit unser Anliegen vorzutragen.
Gisela machte den Anfang und trug unsere erste Forderung an die Kommission vor:
"Wir fordern die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.
Wir sind der Auffassung, dass dies bisher nicht der Fall ist. Gesetzliche Vorgaben werden unterlaufen und Industrie-Interessen einseitig bevorzugt. "
Außerdem versuchte sie Dr. Jahr eindringlich deutlich zu machen, das es auch um seine Gesundheit und die seiner Familienmitglieder geht.
Ich machte auf einen weiteren wichtigen Punkt unserer Petition aufmerksam, nämlich das wir fordern, dass die Unabhängikeit der Institutionen, die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig sind, gewahrt werden müsse.
Denn sowohl im Bundesinstitut für Risikobewertung, als auch bei der zuständigen Europäischen Organisation, der EFSA, sitzen Vertreter der chemischen Industrie in den Aufsichtsräten und im Vorstand. Also erklären diejenigen, die einen wirtschaftlichen Vorteil von der Zulassung der Pestizide haben, deren Ungefährlichkeit.
Und das möglicherweise zu Lasten unserer Gesundheit.
In Europa wird Glyphosat auch gar nicht als Unkrautvernichter eingesetzt, denn das wirkt nur bei gentechnisch verändertem Getreide oder Kartoffeln, sondern als Erntebeschleuniger.
Vorwiegend nimmt der Mensch Glyphosat durch Getreideprodukte aus Übersee in sich auf oder über den Umweg Fleisch und Milchprodukte. Denn die sogenannten Nutztiere werden mit Gen-Mais, -Getreide oder Soja gefüttert. Welche gesundheitlichen Folgen das für unsere Haustiere und auch uns Menschen haben kann, hat eine Studie der Universität Leipzig eindrucksvoll ergeben.
http://www.bund.net/aktiv_werden/aktionen/glyphosat_verbieten/kurzinfo/medienberichte/
Dr. Jahr erzählte, dass es eine Woche zuvor, eine Anhörung zum Thema Glyphosat gegeben hatte und das sowohl die Gegner als auch die Befürworter, als Beweis für die Gefährlichkeit oder eben die Ungefährlichkeit, Ergebnisse aus tierexperimentellen Studien vortrugen.
Und das es deshalb schwierig für die Entscheidungsträger sei, zu beurteilen, ob Glyphosat nun schädlich ist oder nicht.
Und genau das ist ja auch Inhalt unserer Petition, dass eben mit den Tierversuchen, je nach Tierart oder Mauslinie, jedes gewünschte Ergebnis produziert werden kann und Tierversuche auch deshalb abzulehnen sind.
So hatten wir einen guten Einstieg für unser Gespräch.
Auch Dr. Andre Menache führte aus, das es einfach nicht möglich ist, die Ergebnisse von Versuchen an Ratten oder Mäusen auf Menschen zu übertragen, weil Menschen nicht einfach 70 kg Ratten sind , sondern einen völlig anderen Organismus haben. Er wies auch darauf hin, wie lange es brauchen würde, um die Menge an Chemikalien zu testen und welche Geldsummen durch die Tierversuche verschlungen werden. Seiner Überzeugung als Wissenschaftler nach, gibt es sichere alternative Methoden, die in kürzester Zeit und zu moderaten Preisen ein besseres Ergebnis bringen würden.
Bilder wie diese, müssen einfach bald der Vergangenheit angehören!
Bettina Jung führte an, dass nicht einmal bekannt ist, wie sich das Pestizid auf die Feldmäuse auswirkt, die auf den Äckern leben, geschweige denn die Auswirkungen auf uns Menschen.
Außerdem erzählte sie, dass sie Tiermedizin studiert hat und dabei gelernt hat, dass man nicht einfach einem Hund ein Medikament für Katzen geben darf und auch immer davor gewarnt wird Tieren humanmedizinische Medikamente zu verabreichen.
Alles in allem verlief das Gespräch in freundlicher Atmosphäre. Wir konnten die Übergabe dann noch fotographisch dokumentieren und Dr. Jahr versprach unsere Petition noch am selben Tag dem Ausschuss zu übergeben.
Er meinte, wir hätten gute Chancen, dass der Petitionsausschuss unser Anliegen für zulässig erklären wird.
Und dann heißt es wieder abwarten. Denn bis eine Petition behandelt wird, kann bis zu einem Jahr dauern.
Im Februar dürfen wir uns das erste Mal erkundigen.
In dieser Zeit werden wir weiter Unterstützungsunterschriften sammeln. Denn die dürfen wir später noch nachreichen.
https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink
Nach der Übergabe gingen wir noch eine Kleinigkeit essen und freuten uns, das wir noch einige Zeit mit Dr.Menache verbringen konnten, bis wir uns alle auf die Heimreise machten.
Wir möchten uns bei allen Helfern bedanken, die uns bis hierher begleitet und uns durch ihre Unterschrift und das Teilen der Petition unterstützt und geholfen haben. Bitte helft uns auch weiterhin.
Besonders danken wir der MUT-Tierschutzpartei für ihre ideelle und finanzielle Unterstützung.
Dem Verein "Tierversuchsgegner BRD e.V." und allen Spendern, die dem Verein "Tierfreunde ohne Grenzen e.V." durch eine Spende über "Betterplace.org" geholfen haben.
Außerdem danken wir allen, die uns, durch ihre Übersetzungsarbeit, die internationale Verbreitung unserer Petition ermöglichten.
Tierrechtsarbeit ist nur dann wirkungsvoll möglich, wenn ganz viele Menschen den Tieren ihre Stimme geben, auf die Straße gehen oder wenn es ihnen möglich ist, sich finanziell an Aktionen beteiligen.
Labels:
Andre Menache,
Bettina Jung,
BfR,
Brüssel,
Chemikalien,
EFSA,
Gisela Urban,
Glyphosat,
Pestizide,
Petitionsausschuss,
Tierversuche
Samstag, 21. November 2015
Schutz vor giftigen Chemikalien - aber ohne Tierversuche
An alle Tierschützer, Tierrechtler und Freunde der Natur.
Heute bitten wir Euch um Eure Hilfe.
Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuß behandelt und für zulässig erklärt.
Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition nach nochmaliger Anhörung am 15. April 2015 geschlossen. Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.
Die REACH Verordnung betrifft nicht nur Menschen in Europa, sondern alle Staaten, die Handel mit Europa treiben. Tausende besorgte Menschen aus aller Welt unterzeichneten unsere Petition.
Für etwa 30 000 chemische Stoffe werden Millionen Tiere zu Tode gequält. Die giftigen Substanzen werden in die Augen, auf die Haut, ins Futter oder per Magensonde oder die Blutbahn eingegeben. Die Tiere müssen giftige Dämpfe inhalieren und die schrecklichen Folgen einer Verätzung oder Vergiftung in Kurz-oder Langzeitversuchen erleiden.
Diese Tierversuche und REACH machen unsere Welt nicht sicherer. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass durch die „Nicht-Übertragbarkeit“ von Tierversuchen auf andere Spezies hochgiftige Chemikalien auf dem Markt bleiben und unsere Umwelt und uns Menschen dauerhaft schädigen. Dafür sorgen Ausnahmegenehmigungen.
Der Europäischen Kommission waren unsere Forderungen zu radikal. Sie ist der Meinung, dass Tierversuche auf unabsehbare Zeit nötig sein werden.
Wir sind der Meinung, dass wir uns nicht geschlagen geben sollten und haben zusammen mit Prof. Dr. Reiss und Andre Menache ( "Stop Vivisection" ), Rainer Gaertner, (" Tierversuchsgegner BRD e.V.") , sowie Bettina Jung und Karl-Heinz Greve ( "Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz") eine neue Petition gestartet, die inzwischen über 4000 Menschen unterzeichnet haben, aber gerade jetzt in der Flut der Petitionen der Umweltverbände gegen Glyphosat, untergeht.
Wir haben bei unserer Petition diesmal den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in den Vordergrund gerückt, weil das bei Ablehnung der Petition den Weg zum Europäischen Gerichtshof vereinfacht, denn der Tierschutz ist im EU Recht nicht verankert, wohl aber der Schutz der Gesundheit.
Am 3. Dezember haben wir einen Termin in Brüssel, um dort unsere Petition Herrn Dr. Peter Jahr zu übergeben.
Bitte helft uns, die Petition bekannt zu machen und zu verbreiten. Bitte unterschreibt unsere Petition.
https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden
Mit lieben Grüßen,
Gabriele und Gisela
Labels:
Andre Menache,
Bettina Jung,
Brüssel,
Claude Reiss,
Gisela Urban,
Glyphosat,
Natur,
Pestizide,
Petition,
Reach,
Tierversuche
Sonntag, 16. August 2015
Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden
Wir bitten darum unsere neue Petition zahlreich zu unterschreiben und zu teilen. Es geht um die Gesundheit aller Menschen, um unsere Umwelt und die der Tiere.
Es geht auch darum Tierversuche durch eine moderne Wissenschaft zu ersetzen, die wirklich unserer Gesundheit und dem Fortschritt dient.
Unsere Petition wird bald auch in anderen Sprachen online gestellt, um die Reichweite und den Druck auf die Politik zu erhöhen.
https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink
Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden
eingereicht von:
Gisela Urban und Gabriele Menzel, Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Prof. Dr. Claude Reiss und Dr. Andre Menache, Antidote Europe
Bettina Jung, Bundesvorsitzende der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz - MUT
Karl-H. W. Greve, Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz - Mut
Rainer Gaertner, Tierversuchsgegner BRD e.V.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses, sehr geehrte Parlamentsabgeordnete, sehr geehrte Kommission!
1.Wir fordern die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.
Wir sind der Auffassung, dass dies bisher nicht der Fall ist. Gesetzliche Vorgaben werden unterlaufen und Industrie-Interessen einseitig bevorzugt. Dies wird nachfolgend bewiesen werden.
2.Wir fordern die Europäische Kommission auf, besonders besorgniserregende Chemikalien ohne Ausnahme zu verbieten.
3.Wir fordern die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.
4.Wir fordern die Kommission auf , dafür zu sorgen, dass Institutionen die maßgeblich durch ihre Stellungnahmen und Gutachten weitreichende Gesetze beeinflussen, die die Gesundheit aller EU Bürger, sowie die der Tiere und unsere Umwelt betreffen, unabhängig sind von der Beeinflussung von Wirtschaftsverbänden und der Industrie.
5.Wir fordern, die Prüfmethoden für Chemikalien den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und auf alternative intelligente Testmethoden umzustellen, anstatt sich weiter auf die Ergebnisse aus Tierversuchen zu verlassen.
Begründung
Transparenz und Unabhängigkeit sind grundlegende Aspekte der Arbeit des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), das dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zugeordnet ist. Essentiell wichtig ist eine fundierte und vertrauensvolle Risikokommunikation, so sollte es zumindest sein - ist es aber nicht!
Vielmehr sind Interessenvertreter der Firmen u.a. Evonik, Henkel AG & Co KGaA, Clariant, Beiersdorf, Bayer Pharma AG, Mitglieder des BfR ZEBET.
Deshalb ist die Unabhängigkeit des BfR infrage zu stellen, die in der Abteilung Sicherheit von Pestiziden die Aufgabe hat, die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten zu bewerten, die im BfR unter dem Oberbegriff Pestizide zusammengefasst werden unter Vorgaben der Richtlinie (EG) Nr. 2009/128/EG.
Somit bewerten Vertreter der Herstellerfirmen von Pestiziden selbst deren toxische Eigenschaften bei Menschen und Tieren!
Bereits bei der Bewerbung verpflichteten sich die interessierten Sachverständigen, als Kommissionsmitglied im öffentlichen Interesse unabhängig zu handeln. Eventuelle Interessenkonflikte zu in den BfR-Kommissionen behandelten Themen müssen schriftlich festgehalten werden. Dazu unterzeichnen die Mitglieder eine entsprechende Erklärung, die im Internet veröffentlicht wird. Zusätzlich werden eventuelle Interessenkonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen zu Beginn jeder Sitzung mündlich abgefragt. Dies wird im Ergebnisprotokoll vermerkt.
Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen, aus denen die wissenschaftliche Meinung und Beschlüsse der Kommissionen hervorgehen, werden der Öffentlichkeit über die Internetseite des BfR zugänglich gemacht. Die Beschlüsse der Kommissionen haben beratenden Charakter und fließen gegebenenfalls als wichtige Bezugspunkte in Bewertungen und Stellungnahmen des BfR ein.
Die Bewertung u.a. von diesen Vertretern der genannten Herstellerfirmen erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen, Beiträgen oder Kommentierungen zu Bewertungsberichten. Auf den in der Abteilung erstellten gesundheitlichen Risikobewertungen zu den Wirkstoffen und formulierten Zubereitungen basieren Regulierungen und Maßnahmen des Risikomanagements in nationalen, europäischen und weltweiten regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren gemäß:
der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM-VO),
der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO),
der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen (RHG-VO) sowie
der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO).
Die Forschung der Abteilung ist vorrangig auf die Unterstützung der regulatorischen Verfahren, aktuell insbesondere auf den Gebieten von „Kombinationswirkungen“ und „dermaler Absorption“, ausgerichtet.
Darüber hinaus erfolgt durch die Abteilung eine fachliche Beratung u.a. durch Vertreter von Pestizide-Herstellern der Bundesregierung bei der nationalen und europäischen Rechtsetzung zu Pestizid-Wirkstoffen, zur Zulassung der Produkte und zu den Pflanzenschutzmittel- und Biozidanwendungen.
Kein anderes Pestizid wird weltweit so oft verkauft wie Glyphosat.
IARC: "Glyphosat "wahrscheinlich" krebserregend".
Drei Stoffe - darunter das Herbizid Glyphosat und die Insektizide Malathion und Diazinon hat IARC als "wahrscheinliche" Karzinogene (Gruppe 2A) eingestuft. Darunter fallen Substanzen, die in Laborversuchen bei Tieren Krebs ausgelöst hatten und für die es bereits einige Hinweise darauf gibt, dass sie auch beim Menschen Krebs auslösten. Wenn epidemiologische Studien fehlen, es aber positive Resultate aus Tierversuchen gibt, meldet die IARC die Agentur für Krebsforschung (IARC) die Schadstoffe in der Gruppe 2B als "möglicherweise" krebserregend. So geschehen bei den Insektiziden Tetrachlorvinphos und Parathion, die zwar in den USA, nicht aber in der EU zugelassen sind.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) allerdings sieht das anders - und wertet bei seiner Einschätzung Leserbriefe von Mitarbeitern des Hersteller-Konzerns als Studien.
Das Europäische Parlament hatte 2009 eine starke Regulierung von chemischen Stoffen auf den Weg gebracht, die auf den Menschen wie Hormone wirken, sogenannten Endokrine Disruptoren. Darunter fallen z.B. eine Anzahl von Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Industrieverbände laufen dagegen Sturm und warnen vor Ernteverlusten beim Verbot dieser Pestizide. Das BfR argumentiert ganz ähnlich wie die Industrie und äußert in einem Positionspapier von 2011 "große Bedenken" wegen der "bedeutenden wirtschaftlichen Folgen".
Daneben beauftragt die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zum Thema zu erarbeiten. Das BfR ist eine Partnerorganisation der EFSA.
Die EFSA setzte dazu eine 18-köpfige Arbeitsgruppe ein. 8 Mitglieder haben Verbindungen zur Industrie, 3 haben bereits zu Gunsten der Industrie Stellung bezogen und nur 4 haben überhaupt wissenschaftlich zum Thema endokrine Disruptoren gearbeitet. Ergebnis der EFSA-Stellungnahme ist, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden können.
.
In den kommenden Monaten müsste in den USA und der EU die Zulassungen für Glyphosat neu beantragt werden, die Bewertung des BfR und der EFSA sind für die Erneuerung dieser Zulassungen maßgeblich. Welche Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit geht vom BfR und der EFSA aus, die der Meinung sind , das Glyphosat nicht gefährlich ist.
Problematisch ist dabei, dass im BfR-Komitee zu Pestiziden mehrere Mitarbeiter von BASF und Bayer sitzen. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit derer, die von einer Zulassung von Glyphosat profitieren, ist äußerst fragwürdig. Gleiches gilt für die EFSA, wo 59% der Mitarbeiter laut einem Bericht der Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) Verbindungen zur Landwirtschafts-/Lebensmittelindustrie haben. Sowohl EFSA als auch das BfR wurden in der Vergangenheit für ihre fragwürdige Besetzung von Schlüsselpositionen in Expertengruppen kritisiert.
Es ist schockierend, dass für Toxikologie-Tests noch immer Tierversuche herangezogen werden, anstatt Toxicogenomik und menschliche Zellen oder in-vitro-Assay und intelligente kombinierte Teststrategien. Außerdem gibt es zahlreiche wissenschaftliche Alternativmethoden statt Tierversuche.
1.Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), erwähnt Toxicogenomik ausdrücklich als Alternativmethode im Absatz 40:
(40) Die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die anderen Beteiligten sollten weiterhin auf internationaler und nationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung alternativer Prüfmethoden leisten, einschließlich computergestützter Methoden, geignete In-vitro-Methoden und auf der Toxikogenomik beruhender Methoden.
Die gemeinschaftliche Strategie zur Förderung alternativer Prüfmethoden ist ein vorrangiges Anliegen, und die Kommission sollte sicherstellen, dass sie dies im Rahmen ihrer künftigen Forschungsrahmenprogramme und -initiativen, wie dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren von 2006-2010 weiterführt.
Dabei sollten die Einbeziehung der Interessenvertreter und Initiativen, an denen sich alle interessierten Parteien beteiligen können, angestrebt werden.
Antidote Europe hat diese Methode in 2004 und 2005 erfolgreich durchgeführt. 30 Chemikalien wurden an menschlichen Zellkulturen getestet. Jedes Experiment wurde zwecks Bestätigung verdoppelt. Die genetischen Zellveränderungen, ausgelöst durch die Chemikalien, beweisen dem erfahrenen Wissenschaftler, dass diese Veränderungen die Entstehung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Alzheimer einleiten.
.
In den USA werden mit dieser Methode etwa 100 Substanzen täglich mittels robotisierten Anlagen auf Toxizität überprüft. Die EC hat jedoch diese Methode für REACH als nicht validiert abgelehnt. Aber auch Tierexperimente wurden niemals validiert. Obwohl die Resultate für Menschen gelten, und die Methode hundertfach schneller und hundertfach billiger ist als Nagetierexperimente.
Tierexperimente sind natürlich für die Industrie vorteilhaft, da es dadurch leicht zu beweisen ist, dass eine Substanz z.B. nicht krebserregend ist oder keine Hormonaktivität aufweist.
Dazu wäre es ausreichend, die Substanz an der Mauslinie C57Bl (widersteht gut den Krebserregern) oder an der Mauslinie CD-1 (widersteht gut weiblichen Hormonen) zu testen, während die Mauslinie C3H hundertfach empfindlicher für die Entstehung von Krebs ist.
Mit der Mauslinie C57BL/6J könnte man wiederum sehr gut beweisen das dieselbe Substanz sehr krebserregend ist und hundertfach verstärkte weibliche Hormonaktivität aufweist.
Es gibt tausende bekannte Nagetierlinien, die es Toxikologen erlauben, eine Substanz als ungefährlich zu erklären und damit die Erlaubnis für dessen Verkauf zu erhalten.
Das wäre mit Toxikogenomik nicht möglich: Die Gene in den Zellen können nicht lügen!
Tierexperimente sind also nicht nur grausam, sondern auch eine Gelegenheit für immensen Schwindel, zum Nachteil von Millionen Verbraucher welche sich später fragen, woher ihr Krebs, ihr Alzheimer, ihre Diabetes kommen.
Natürlich ist die Industrie dann nicht dafür verantwortlich, da die Prüfung der Toxizität gesetzmäßig ausgeführt wurde.
Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition 1833/2013" zu Tierversuchen und der REACH Verordnung persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuss behandelt und für zulässig erklärt.
Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.
Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH-Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.
Bei der Stellungnahme der EU Kommission vom 30.04.2014 wurden folgende Punkte nicht kommentiert:
Angeblich sorgt die REACH-Verordnung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Unsere Frage war: "Werden hier die hier die Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?"
Denn in Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen, trotzdem auf dem Markt.
Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:
…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
…wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
…mit Ausnahmegenehmigung
Wenn REACH der Garant für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sein soll, wie ist es dann möglich, dass in der REACH-Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?
Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:
karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, teratogen, persistent, bioakkumulativ und toxisch.
Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU-Bürger umgegangen?
Der deutsche Umweltverband BUND ließ jetzt stichprobenhaft neun Kinderspielzeuge auf Chemikalien untersuchen. Fazit: Fast alle sind belastet!
Neben fortpflanzungsschädigenden Weichmachern wiesen die Spielsachen nervenschädliches Toluol, krebsfördernde polyzyklische aromatische Verbindungen und das hormonell wirksame Nonyphenol auf.
In der Zeitung Le Monde stand am 06.07.15 der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" in dem der Kostenaufwand innerhalb der EU für durch Chemikalien hervorgerufene Erkrankungen nämlich Erkrankungen der männlichen Geschlechtsorgane, Krebs, Übergewicht, Diabetes und Neurodegeneration jährlich 157 Milliarden Euro beträgt.
Die Endokrine Gesellschaft (Endocrine Society) berichtet am 26.02.15 auf der Internetplattform Science Daily: "Chemikalien, die als Endokrine Disruptoren wirken (EDZ), lösen gesundheitliche Störungen und eine Reihe von Krankheiten bei Menschen in der EU aus, die auf jährlich 150 - 260 Milliarden Euro geschätzt werden.
Quelle: Endocrine Society's Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism.
Haupterzeuger der Chemikalien: Die Chemische Industrie, die gleichzeitig Firmen unterhält zur Herstellung von Arzneimitteln und ihre Vertreter in den Kommissionen des BfR und der EFSA platziert hat.
Ironisch angemerkt : Heilmittel für Krankheiten die sie offensichtlich selbst verursacht.
Ein ideales Geschäft.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
Gabriele Menzel
Prof. Dr. Claude Reiss
Dr. Andre Menache
Rainer Gaertner
Bettina Jung
Karl Heinz Greve
Quellennachweis und Anlagen:
1. Artikel aus "Zeit Online" vom 29.7.15
Ein Stapel an Beweisen spricht gegen Glyphosat
http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2015-07/glyphosat-krebs-herbizid-landwirtschaft
2. Glyphosat tötet gesundheitsfördernde Bakterien ab (arte)
Rätselhafte Erkrankungen bei Kühen und schwere Mißbildungen bei neugeborenen Ferkeln - Untersuchungen der Universität Leipzig
https://www.youtube.com/watch?v=rpZmev9z-Gk
3. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kampf-um-glyphosat-wenn-leserbriefe-von-monsanto-als-studien-gelten-1.2570374
4. https://www.lobbycontrol.de/2015/06/efsa-bfr-gefaehrden-unsere-gesundheit-zugunsten-der-industrie/
5. New robot system to test 10,000 chemicals for toxicity
http://www.nih.gov/news/health/mar2011/niehs-10.htm
6. BUND-Spielzeugtest zeigt: zu viele Gifte in Kinderspielzeug
https://www.bund.net/index.php?id=22526
7. Der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" ( Le Monde vom 06.07.15)
8. Exposure to endocrine-disrupting chemicals costs EU billions annually
http://www.sciencedaily.com/releases/2015/02/150226084425.htm
Labels:
Andre Menache,
BfR,
BUND,
Chemikalien,
Claude Reiss,
EFSA,
Europäische Union,
Gesundheit,
Gisela Urban,
Glyphosat,
Pestizide,
Petition,
Reach,
Tierversuche,
Toxikogenomik
Montag, 3. August 2015
Bürgerrechte einfordern - Tierrechte durchsetzen
Covance Laboratories betreiben in Münster eines der größten privaten Tierversuchslabors Europas. Im Jahre 2003 arbeitete ein Journalist inkognito für 5 Monate dort. Die im ZDF ausgestrahlten Bilder zeigten schwer verhaltensgestörte Affen in Einzelhaft, grausame Giftigkeitsversuche bei denen den Tieren Schläuche in den Magen getrieben oder bei denen an Affenstühlen gefesselten Tiere Substanzen injiziert werden.
Wenige Monate vorher berichtete ein Tierpflegehilfe von der Tötung von 500 Makaken von denen ein großer Teil auf grausame Art und Weise durch Injektion von Formalin qualvoll starben.
Die Aussage des Tierpflegers, auf die sich die Strafanzeige der Ärzte gegen Tierversuche stützte, schien durch die neuen Beweise bestätigt zu werden. Doch was dann folgte war eine Farce, ein Skandal, der in der bundesdeutschen Geschichte sicher seinesgleichen sucht. Justiz und Behörden (bis auf wenige Ausnahmen) und sogar die Medien beugten sich vor den wirtschaftlichen Interessen des Tierlabors. Und bei Covance blieb alles beim alten, durften die Affen - mit amtlicher Erlaubnis - weiter gequält werden.
Da aber weiterhin mutmaßlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Haltung der Tiere bei der Fa. Covance vorliegen, ist am 4.8.2014 von Gisela Urban erneut Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum gegen die Tierversuche genehmigende Behörde LANUV NRW gestellt worden.
So lebten die Affen 2003 und vermutlich hat sich nichts geändert.
Am 15.11.2015 wurde Beschwerde und Widerspruch bei der Generalsstaatsanwaltschaft Hamm eingelegt mit Kopie an das zuständige Justizministerium Düsseldorf. Auch das Justizministerium NRW hat mit Schreiben vom 02.03.2015 mitgeteilt, dass ein Bescheid nicht mehr in Aussicht gestellt wird.
Somit blieb ihr und ihrem kleinen Tierschutzverein und ihren Mitstreitern nur noch der Weg zum Verfassungsgericht Karlsruhe.
Mit der großzügigen Unterstützung der "Partei MUT- Mensch, Umwelt, Tierschutz" und der Tierversuchsgegner BRD e.V. und der Unterschützer vieler Einzelpersonen auf der Spendenplattform betterplace.org wurde rechtzeitig und fristgerecht die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht und sichergestellt, dass, falls es notwendig wird auch der Europäische Gerichtshof eingeschaltet wird.
Mit Gisela Urban und Bettina Jung, 1. Vorsitzende der Tierschutzpartei, in Brüssel- Anhörung von "Stop Vivisection"
Pressemittelung der MUT Partei:
Ein wichtiger Schritt gegen Tierversuche und für Bürgerrechte wurde mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht getan. Nach zahlreichen Ablehnungen durch Staatsanwalt- und Generalstaatsanwaltschaften und durch das OLG Hamm versucht Gisela Urban nun vor dem obersten deutschen Gericht ihr Bürgerrecht auf Verfolgung einer Straftat endlich zu erreichen. Die genehmigende Behörde LANUV NRW nimmt ihre Aufsichtspflicht im Bezug auf Tierversuche im Labor COVANCE Münster nicht wahr, die Vorgänge dort wurden von der TV-Sendung Frontal 21 dokumentiert! Jahrelange Vorarbeit durch Gisela Urban, Sandra Lück und Jocelyne Lopez waren von Nöten, doch der Weg durch die Instanzen ist nun gebahnt. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz begleitet diesen Weg unterstützend.
Am 1. 8. 2015 fand deshalb eine gut organisierte Demonstration in Karlsruhe statt.
"Bürger gegen Tierversuche"
Am 01.08.2015 rief in Karlsruhe das Netzwerk VIA (Vivisektion International Abschaffen), in dem sich die Partei Mensch Umwelt Tierschutz mit bedeutenden Tierschutz- und Bürgerrechtsorganisationen zusammengeschlossen hat, zu einer Kundgebung vor dem Verfassungsgericht auf. Unter Federführung der Tierschutzpartei, deren Mitglied Gisela Urban nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel gegen die "Versuche" im Affenlabor COVANCE Verfassungsbeschwerde erhoben... hat, wurde der Öffentlichkeit die Sinnlosigkeit und Gefährlichkeit von Tierversuchen vor Augen geführt.
Etwa 300 engagierte Menschen zogen durch Karlsruhe bis vor das Bundesverfassungsgericht, um dieser Beschwerde Nachdruck zu verleihen.
Weitere 700 Menschen, die nicht vor Ort sein konnten, sandten Grußbotschaften für die Tiere und Statement-Fotos ein, die an einer 60 Meter langen Kette aufgereiht und als Banner mit durch Karlsruhe vor das Gericht getragen wurden.
Redebeiträge, unter anderem von der Beschwerdeführerin Gisela Urban, dem Verein "Ärzte gegen Tierversuche" und Dr. Peter Zimmer (MUT-Partei) sowie verschiedene, von Bettina Jung (Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei) verlesenen Grußbotschaften wichtiger Persönlichkeiten rundeten das Programm ab."
Abonnieren
Posts (Atom)











