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Mittwoch, 22. März 2017
Schreiben an den Petitionsauschuss
Am 03.12.2015 haben wir in Brüssel unsere Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden an Dr.Peter Jahr vom EU-Petitionsausschuss persönlich übergeben.
Diese Petition wurde vom EU-Petitionsausschuss geprüft und für zulässig erklärt und es wurde beschlossen, die Europäische Kommission um Untersuchung der verschiedenen Aspekte zu ersuchen.
Die Kommission hat nun, nach einer Prüfung unserer Petition, eine Stellungnahme abgegeben.
Auch wir hatten nun die Gelegenheit, diese Stellungnahme zu kommentieren.
Die endgültige Behandlung vor dem Petitionsauschuss kann möglicherweise noch einige Monate dauern.
Unser Schreiben vom 18.1.17
An die Vorsitzende des Petitionsausschusses
Frau Cecilia Wikström
Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles
Ihr Zeichen: KV/sr/(IPOL-Com-Peti D(2016)508-49)
Ihr Schreiben vom 21.11.2016
Sehr geehrte Frau Wikström,sehr geehrter Herr Dr. Jahr,
wir bedanken uns für die Übermittlung des Schreibens der EU Kommission vom 31.08.2016 und möchten dieses hiermit wie folgt kommentieren:
Die Kommission beginnt ihr Schreiben damit darauf hinzuweisen, dass die Petenten (nämlich wir), im Jahr 2013 eine ähnliche Petition eingereicht hätten (Petition Nr. 1833/2013) und die Antwort der Kommission darauf immer noch relevant sei.
Da die Kommission selbst auf die Petition von 2013 hinweist, möchten wir auch auf folgendes aufmerksam machen. Bei der Stellungnahme der Kommission wurden wichtige Beschwerden und Fragen ignoriert.
Fragen, die die Gesundheit von Menschen und Tieren tangieren und von höchstem Bürgerinteresse sind, sowie uns bewegt haben, erneut eine Petition einzureichen und diese Frage in unserer jetzigen Petition erneut zu stellen.
Bei der Stellungnahme der EU Kommission vom 30.04.2014 wurden folgende Punkte nicht kommentiert:
"Angeblich sorgt die REACH-Verordnung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Unsere Frage war: "Werden hier die Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?"
Denn in Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen trotzdem auf dem Markt.
Und selbst die "besonders besorgniserregenden Chemikalien" werden zugelassen:
...wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
...wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
...wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
...mit Ausnahmegenehmigung"
Wenn REACH der Garant für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sein soll, wie ist es dann möglich, dass in der REACH-Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?
Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:
Karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, teratogen, persistent, bioakkumulativ und toxisch.
Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU-Bürger umgegangen?“
Zum Beispiel bedrohen Pestizide aus der Gruppe der Neonicotinoide nicht nur Bienen, sondern auch andere Lebewesen ernsthaft. Das geht aus einer am Donnerstag von Greenpeace veröffentlichten Studie hervor.
Unabhängige Wissenschaftler der University of Sussex haben dafür die Ergebnisse von hunderten wissenschaftlichen Untersuchungen der letzten Jahre überprüft. Ihr Fazit: Neonicotinoide sind in der Umwelt allgegenwärtig und kontaminieren Gewässer, Böden und Vegetation.
Diese Fragen werden von der Kommission hartnäckig ignoriert. Die erneute Zulassung von Glyphosat, zunächst bis Ende 2017, ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Proteste und Befürchtungen von verschiedenen Mitgliedstaaten, europäischen Umweltverbänden und zahlloser EU-Bürgern den Industrie-Interessen geopfert werden.
Auf unsere gut fundierten Vorwürfe, dass man sowohl das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) als auch die Europäische Agentur EFSA nicht als unabhängig werten kann, geht die Kommission mit nur einem Satz ein.
Zitat: „ Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Gremien, die die Kommission wissenschaftlich beraten, haben die institutionellen Ausschüsse und Arbeitsgruppen sowie die wissenschaftlichen Ausschüsse der Kommission Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit von Experten eingesetzt.“
Wir fragen uns, um welche Maßnahmen es sich hierbei handelt?
Zu der angeblichen Unabhängigkeit o.g. Institutionen möchten wir auf einen Artikel von Lobbypedia verweisen und bitten um lückenlose Aufklärung:
https://lobbypedia.de/wiki/Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Zum Beispiel kann man dort folgendes über das BfR lesen:
„Ein genauerer Blick auf die Mitglieder der BfR-Kommission Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel legt nahe, dass ihre Einschätzungen kritisch hinterfragt werden müssen, da bei mindestens 9 von 13 Mitgliedern der Verdacht der Voreingenommenheit und übermäßigen Industrienähe begründet ist. Die beim BfR angestellte Geschäftsführerin der Kommission Marianna Schauzu beispielsweise, ist eine bekannte Befürworterin der Agro-Gentechnik. Auch im unmittelbaren Umfeld der Expertenkommission, bei den Bundesforschungsinstituten des BMELV, die auch an der Auswahl der Experten für die BfR-Kommission beteiligt sind, finden sich Personen mit sehr engen Kontakten zur Industrie.
Besonders problematisch ist, dass die meisten der 9 ExpertInnen mit Interessenkonflikten ihre Industrieverbindungen nicht wie vom BfR gefordert öffentlich gemacht haben. Das BfR verlangt offiziell von den Kommissionsmitgliedern eine schriftliche Erklärung, in der eventuelle Interessenkonflikte aufgeführt werden müssen.[1] Recherchen der NGO Testbiotech zeigen aber, dass in diesen Erklärungen viele Interessenkonflikte verschwiegen werden. Dadurch ergibt sich insgesamt das Bild einer organisierten und zumindest teilweise verdeckten Einflussnahme der Industrie in zentralen Einrichtungen des Bundes, die im Bereich der Agrogentechnik mit der Risikoabschätzung und der Forschungsförderung befasst sind.“
BfR-ExpertInnen mit Interessenkonflikten:
Inge Broer ist seit 2011 Vorsitzende der BfR-Kommission Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Sie ist Professorin für Agrobiotechnologie an der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock. Außerdem fungiert sie als Gesellschaftsvorsitzende der biovativ GmbH und als Gesellschafterin der BioOK GmbH. Beide Firmen bieten Dienstleistungen für Konzerne wie Monsanto an. Frau Broer ist auch Vorsitzende des Verein zur Förderung Innovativer und Nachhaltiger Agrobiotechnologie (FINAB), Mitglied im Informationskreis Gentechnik des Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter(BDP)und bis 2011 Mitglied im Kuratorium der Kleinwanzlebener Saatzucht (KWS).
Frau Broer führt selbst seit mehreren Jahren Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen an mehreren Standorten durch, oft in Mehrfachfunktion über die Uni Rostock, FINAB, BioOK und biovativ. Sie ist Mitautorin einer umstrittenen Broschüre der DFG, in der einseitig die Vorteile der Agrogentechnik hervorgehoben werden. In ihrer Erklärung zu eventuellen Interessenkonflikten auf der Homepage des BfR werden von Frau Broer aber keinerlei Angaben gemacht.[3] In ihrer Funktion beim BfR hat sie unter anderem an der Anmeldung von Patenten der Firma Bayer auf mehrere herbizidtolerante gentechnisch veränderte Pflanzen mitgewirkt.
Gerhard Eisenbrand war bis 2011 Vorsitzender der BfR-Kommission Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel und war Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des BfR, der die Mitglieder der verschiedenen Kommissionen des BfR ernennt. Zudem ist er Vorsitzender der Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) der Deutschen Forschungsgemeinschaft(DFG). Zugleich ist Eisenbrand Präsident und Mitglied des Vorstands von ILSI Europe, dem europäischen Arm des International Life Science Institute (ILSI). Darüber hinaus gehört Eisenbrand dem Beirat des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) an, dem wohl einflussreichsten Lobbyverband der Lebensmittelindustrie in Deutschland. Auch mit den Gremien der Kaffeeindustrie (ISIC Scientific Committee, Institute for Scientific Information on Coffee) und dem Food Safety Review Committee der Firma Kellog's arbeitet er zusammen. Zudem hat Eisenbrand sich mehrfach an Veröffentlichungen des Institut Danone Ernährung für Gesundheit beteiligt.
Alfonso Lampen ist Leiter der Abteilung Lebensmittelsicherheit des BfR, in dessen Augabenbereich die Arbeit der Kommission für genetisch veränderte Lebens-und Futtermittel fällt. Auch er pflegt enge Beziehungen zum ILSI. Unter anderem gehört er der Expertengruppe "From Thresholds to Action Levels" an und leitet die Beratergruppe "Advisory Group on 3-MCPD Esters in Food Product". Er ist zugleich Mitglied einer EFSA-Expertengruppe und der DFG. Seine Kontakte zum ILSI hat Lampen in seiner Interessenerklärung bei der EFSA verschwiegen.
Sehr geehrte Frau Wikström,sehr geehrter Herr Dr. Jahr,
die Kommission geht in ihrer Stellungnahme überhaupt nicht auf unsere jetzige Petition ein, die sich in erster Linie um den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren vor gefährlichen Toxinen und Pestiziden dreht.
In dieser neuen Petition geht es nicht um die REACH Verordnung und unsere Einstellung zu Tierversuchen, die wir Petenten und Mitunterzeichner aus ethisch moralischen Gründen ablehnen.
Hier geht es einzig und allein um die Frage, ob gerade durch Tierversuche und die Auswahl der Versuchstiere gewünschte Ergebnisse produziert werden können und ob es geeignete andere und unbestechliche Verfahren gibt, die solche Manipulationen ausschließen.
Das haben wir in unserer Petition ausgiebig erläutert. Leider geht die EU Kommission auch auf diese Punkte nicht ein.
Da die Kommission aber immer wieder auf unsere vorherige Petition verweist, die eng mit der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ verknüpft wurde, möchten wir Ihnen auch noch einmal einen Rückblick aus unserer Sicht verschaffen:
Im April 2012 hat die EU-Kommission auf Beschluss des Lissabon-Vertrages die Europäische Bürgerinitiative ins Leben gerufen, womit jeder EU-Bürger an der Gesetzgebung auf Unionsebene mitwirken kann.
Die Voraussetzung: Innerhalb eines Jahres müssen die Initiatoren eine Million Unterschriften aus sieben verschiedenen EU-Ländern sammeln. Genau das haben die Initiatoren von „Stop Vivisection“ geschafft, deren europäische Bürgerinitiative von dem EU-Petitionsausschuss mit unserer Petition gegen Tierversuche für REACH zusammengelegt wurde.
Die Unterschriftensammlung zur Petition "REACH stoppen! Keine Tierversuche für eine verfehlte europäische Chemikalienpolitik" ist abgeschlossen und wurde am 17.10.2013 durch die beiden Autorinnen Gisela Urban und Gabriele Menzel persönlich zusammen mit Herrn Gerhard Oesterreich vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel eingereicht.
Am 16.04.2015 wurde dann unsere Petition gegen Tierversuche für "REACH" - nach über einem Jahr - erneut behandelt. In dieser Zeit mussten wieder viele Tiere unnötig leiden und sterben.
Wir haben vergeblich gehofft, nun etwas mehr Redezeit als vor einem Jahr zu bekommen, unsere Redezeit wurde nach 5 Minuten durch die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Wickström, gestoppt, alle anderen Petenten bekamen wesentlich mehr Redezeit.
Auch funktionierte das Abspielen unseres Films nicht. In dieser Filmszene, die vor 34 Jahren entstand, werden Beagle im Tierversuch gezeigt, die das Schädlingsbekämpfungsmittel "Trimethyl Phosphat" über eine Sonde in den Magen verabreicht bekamen. Diese armen Hunde starben äußerst qualvoll. Die Chemikalie Trimethyl Phospat ist auch heute noch weltweit im Handel. In keinem Sicherheitsdatenblatt wird die im Film gezeigte Studie erwähnt.
Das Anliegen von "Stop Vivisection" wurde im Mai 2015 von der EU-Kommission behandelt. Auch zu diesem Ereignis reisten wir wieder nach Brüssel.
Von der EU-Kommission geladen waren:
Prof. Dr. Reiss, Professor Gianni Tamino, Dr. Andre Menache, Adriano Varrica, Vanna Brocca, Fabrizia Pratesi und Flavien Deltort.
Nun kommt das Skandalöse:
Im Vorraum des Plenarraumes, in dem das Hearing von "Stop Vivisection" abgehalten wurde, fanden wir einen Flyer in englischer Sprache. Laut Impressum herausgegeben von folgender Organisation:
"The European Animal Research Association", mit Sitz in London.
Wir haben erfahren, dass alle EU-Abgeordneten im Vorfeld der Verhandlung der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ von dieser Lobbyorganisation der „Tierversuchsindustrie“ angeschrieben und beeinflusst wurden.
Diese Organisation ist augenscheinlich höchst beunruhigt über die schwindende Zustimmung der Bevölkerung zu Tierversuchen.
Sinngemäß heisst es in dem Flyer:
„Trotz der klaren Vorteile und Notwendigkeit der Forschung an Tieren, ist die öffentliche Unterstützung nicht selbstverständlich. Ein historischer Mangel an Transparenz und zuverlässigen Informationsquellen aus den Forschungsbereichen, neben starken Kampagnen von Tieraktivisten, haben die öffentliche Unterstützung untergraben.
Organisationen, die Tiere für ihre Forschung verwenden, sind manchmal beunruhigt über Transparenz und die Veröffentlichung ihrer Tierforschung. Diverse Initiativen gegen Tierforschung haben in mehreren europäischen Ländern Kampagnen lanciert. In Italien wurden Forscher als "Attentäter" in der Tierversuchsgegner- Literatur bezeichnet und persönliche- und Kontaktinformationen veröffentlicht. In Deutschland wurde der Neurowissenschaftler Prof. Andreas Kreiter in einer ganzseitigen Zeitungsanzeige von einem Tierversuchsgegner als "nicht menschlich" dargestellt. Diese Attacken auf Forscher summieren sich zu einer langen Liste von Initiativen von Tierversuchsgegnern, deren Ziel es ist, die öffentliche Meinung zu beeinflussen."
Die Europäische Animal Research Association (EARA) wird von Organisationen unterstützt, die Tiere in ihrer Forschung gebrauchen. EARA's Mission konzentriert sich auf vier Hauptpunkte: Bessere Information und Aufklärung des Publikums, dass der humane Gebrauch von Tieren weiterhin in der biomedizinischen Forschung erforderlich ist und sie davon profitieren. Erstellen eines günstigen Klimas für Tierforschung durch Beeinflussung der EU politischen Entscheidungsträger.
Anleitung für pan-europäischer Initiativen, um dem Druck auf die Labortier-Lieferkette zu begegnen und die Lizenz zu bekommen, Versuchstiere in der Forschung zu verwenden. Unterstützt die Bemühungen der Tierforschungseinrichtungen, die Tiere benötigt, um an Entdeckung und Entwicklung neuer Medikamente und Behandlungen für Menschen und Tiere zu gelangen.“
Auf der Webseite der Association findet man folgende Tierversuchsfirmen:
Association for Assessment and Accreditation of Laboratory Animal Care (AAALAC)
Associazione Italiana per le Scienze degli Animali da Laboratorio (AISAL)
Covance
EFPIA - European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations
recherche- animale.org
GSK - GlaxoSmithKline
Harlan
Mario Negri Institute
Marshal Bio
Sanofi Group
Stichting Informatie Dierproeven (SID)
Understanding Animal Research (UAR)
Quelle: http://eara.eu/uber-uns/verwaltung/
Unser Eindruck ist, dass sowohl die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ als auch unsere Petition gegen die Tierversuche, die die REACH Verordnung vorschreibt, durch die Einflußnahme dieses mächtigen Lobbyverbandes gescheitert ist.
Näheres ist hier nachzulesen: https://tierfreundeohnegrenzen.jimdo.com/antidote-europe/
Leider ist das Bürgerbegehren, das immerhin von über 1.3 Mio. EU-Bürgern unterstützt wurde, auch von der EU-Kommission "abgeschmettert" worden.
Die Kommission verlässt sich lieber weiter auf das veraltete Prinzip der 3Rs (Reduction, Refinement, Replacement) und betont die ethischen Aspekte der Diskussion, während sie den vorgebrachten wissenschaftlichen Argumenten gegen Tierversuche ausweicht.
Dies ist klar zu sehen bei der Haltung zum Thema der geforderten wissenschaftlichen Konferenz zur Wirksamkeit der Tierversuche.
Die Kommission ignorierte darin die Forderung der EBI „Stop Vivisection“ und unsere Forderung nach einer künftigen wissenschaftlichen Debatte, die Experten von Seiten der Befürworter und Kritiker der Tierversuche öffentlich vor der allgemeinen Bevölkerung, den Medien und der "etablierten internationalen Wissenschaft" zusammenbringen sollte. Stattdessen beabsichtigt die Kommission nun, eine Konferenz über die Entwicklung alternativer Forschungsmethoden abzuhalten. Das Kernproblem bei diesem Ansatz besteht darin, dass es vermieden wird, sich der Frage nach der wissenschaftlichen Validität von Tiermodellen zu stellen.
Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass gerade die viel zitierte Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere eben kein geeignetes Instrument zum Schutz der Tiere darstellt, sondern gerade Versuche im toxikologischen Bereich dieser Richtlinie zuwiderlaufen.
Richtlinie EU/2010/63 und die TierSchVersV § 25, Satz 1,2
(1) Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern, die bei den verwendeten Tieren zu voraussichtlich länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.
(2) Tierversuche nach Absatz 1 dürfen nicht durchgeführt werden, wenn die erheblichen Schmerzen oder Leiden länger anhalten und nicht gelindert werden können. Abweichend von Satz 1 kann die zuständige Behörde die Durchführung eines Tierversuchs nach Satz 1 genehmigen, soweit die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass die Durchführung des Tierversuchs wegen der Bedeutung der angestrebten Erkenntnisse unerlässlich ist.
Die o.g. Ignoranz der Forderungen der EBI „Stop Vivisection“ zeigt einen Mangel an Demokratie auf der europäischen politischen Bühne und ein eklatantes fehlendes Verständnis für die gemeinschaftlichen Interessen und Erwartungen im Gegensatz zu Partikularinteressen. Mit einer Anfrage durch einen Europa-Abgeordneten oder eine Petition an das Parlament hätten wir eine vergleichbare Antwort erhalten können.
Uns Bürgern wurde versichert, dass wir mit einer Europäischen Bürgerinitiative direkten Einfluss auf die Entwicklung der EU-Politik nehmen können. Die aktuellen Ereignisse zeigen ebenso wie die Erfahrungen anderer EBIs, dass die versprochene Beteiligung eine pure Illusion ist.
Unsere Demokratie, sie ist in Gefahr: Lobbyisten bestimmen auf allen Ebenen die Politik. Dominiert der globale Neokapitalismus die EU-Kommission, sind die Politiker so massiv von den Lobbyverbänden beeinflusst, dass wir wahlberechtigte Bürger keine Chancen mehr haben, mittels Petitionen und Volksbegehren unsere verfassungsmässigen Rechte durchzusetzen?
Aus diesem Grunde bitten wir, Gisela Urban, Gabriele Menzel, Rainer Gaertner, Prof. Claude Reiss und Dr. Andre Menache, uns einen baldigen Termin zur Verhandlung unser Petition "Zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden" zu nennen, die Ihnen bereits am 03.12.2015 übergeben wurde.
In der Verhandlung unserer Petition können Sie zeigen, dass wir Bürger der Europäischen Union uns auf die Prinzipien und Gesetze der EU verlassen können, und nicht der Neokapitalismus die EU-Kommission dominiert.
Für eine zeitnahe Antwort danken wir Ihnen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban, Langenberger Str. 43, 44879 Bochum, Germany
Gabriele Menzel, Ihmerter Str. 121, 58675 Altena, Germany
Rainer Gaertner, Tierversuchsgegner BRD
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Sonntag, 9. Oktober 2016
Glyphosat - Eine zehnjährige Posse aus Brüssel
Ein Artikel von Prof. Claude Reiss (Antidote Europe) zum Thema Glyphosat, Tierversuche und der Chemikalienverordnung REACH.
"Glyphosate, Roundup, Proliférateurs endocriniens : 10 ans de farces à Bruxelles, et ce n’est pas fini !"
Übersetzt aus dem Französischen, mit freundlicher Genehmigung von Prof. Reiss.
Glyphosat, Roundup - endokrine Proliferatoren:10 Jahre Witze aus Brüssel, und kein Ende in Sicht!
Die Substanz Glyphosat, im Handel als "Roundup" erhältlich, ist ein hochwirksames Herbizid. Es verhindert die Herstellung (Andockung) von 3 essentiellen Aminosäuren und zwingt die Pflanze zu welken und schnell zu trocknen.
Daraus ergeben sich die schönen "gelb-braunen Streifen", die Sie von den Wegen aus oder unter den Bäumen in Obstgärten die mit "Roudup" gespritzt wurden, sehen.
Das Molekül (der Name ist eine Zusammenziehung aus Glycin und phos (phon) aß) ist ein Derivat der Aminosäure Glycin. Es wird seit fast 50 Jahren weltweit verkauft,seine Produktion übersteigt 100.000 Tonnen / Jahr und wir alle haben Glyphosat im Urin.
Es sichert seinem Hersteller Monsanto einen Gewinn in der Größenordnung von mehr als 1 Milliarde $ pro Jahr.
Wir verstehen, dass dieses Unternehmen um seine Tantiemen kämpft, es unterhält ein Heer von Lobbyisten, insbesondere nach CEO (Chef Executive Officer) um die Europäische Kommission (EC) in Brüssel herum und gestaltet selbst, mit zwanzig agrochemischen Unternehmen, eine Interessengruppe, die sich auf Glyphosat konzentriert (Glyphosate Task Force,GTF).
Dessen Präsident ist ein Mitarbeiter von Monsanto Europe. GTF hat 14 geheime industrielle Glyphosatstudien durchgeführt, offensichtlich alle positiv, die dazu vorgesehen sind, um Europäische Agenturen wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ) zu überzeugen.
Die so instruierte EFSA kommt zu dem Schluss, eine offensichtlich positive Stellungnahme für die Fortsetzung der Genehmigung von Glyphosat zu geben, weigert sich aber das Dossier der GTF zu veröffentlichen und zwar wegen "Geschäftsgeheimnis", aber das Patent Glyphosat ist seit dem Jahr 2000 in der Public Domain!
Glücklicherweise gibt es Behörden wie die (IARC) Internationale Agentur für Krebsforschung,die aufgrund wissenschaftlicher Forschungspublikationen und unabhängiger akademischer Forschung zu der Auffassung kam, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend ist.
Die EU, die sich nach nach der Ansicht des EFSA Berichts anschickte die Genehmigung des Verkaufs von Glyphosat in der EU um 15 Jahre zu verlängern, bekam aufgrund des Berichts der IARC keine Zustimmung, weil er bei einer Mehrheit der "qualifizierter Mitgliedsländer" Zweifel säte, darunter auch Frankreich.
Der Vorschlag der EU, die Genehmigung für Glyphosat nur für 10 Jahre zu verlängern, bekam keine Zustimmung. Das Europäische Parlament (EP) flog zu seiner Rettung herbei und schlägt vor, die Genehmigung für 7 Jahre zu verlängern , aber mit Einschränkungen bei seiner Verwendung.
Und die Experten?
Die Bosse der IARC und der EFSA fanden zuerst ihre Differenzen, dann beschuldigten sich beide, sich auf falsche Fakten zu stützen und schließlich brachen Brücken. Eine groteske Situation beispiellos in der Welt des "Know-how" der Wissenschaftler.
Ein anderes WHO-Untergremium (Kürzel: JMPR) – dessen Aufgabe die Beurteilung von Pestizidrückständen in der Nahrung ist wurde eingeschaltet. Laut einer Bewertung dieses Ausschusses, Mitte Mai, gibt es kein Krebsrisiko durch Glyphosat oder jedenfalls "nicht über die Ernährung". Das ist natürlich sehr zweideutig.
In seiner Verzweiflung bat die EU das Deutsche Institut für Risikobewertung (BfR) die Gefahren von Glyphosat zu berurteilen.
Pech. Eine Nichtregierungsorganisation (NGO), "Testbiotech" offenbart, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder der "Ad hoc- Know how " Kommission, Verbindung zur Agro- Industrie , darunter zu Bayer hat ,(... will Monsanto zu kaufen ... Für 52.000.000.000 $ oder zwei Drittel der Werte der Bayer-Aktie).
Andere NGOs haben den Kampf aufgenommen. Sie begannen mit Aufzeigung der Interessenkonflikte innerhalb der JMPR, einschließlich des Präsidenten und des Vizepräsidenten Berater, bezahlt von der Lobby der agrochemischen Industrie, ILSI- "International Institute Life Sciences ", weitgehend mit den Vorteilen von Glyphosat besprüht.
ILSI ist sichtbar "Roundup ready ".
NGOs gesponserte Meinungsumfragen zeigen, dass zwei Drittel der Befragten gegen die Verlängerung der Zulassung des Verkaufs von Glyphosat sind.
Sie führten Kampagnen wie "Urin analysieren" durch, die belegen, dass Wir alle diesem Produkt ausgesetzt sind.
Beschwerden wurden sogar in Paris (ein dickes Lob an "Generation Futures"), Berlin und Wien gegen die europäischen "Experten", wegen Täuschung und Gefährdung des Lebens von anderen eingereicht.
Was ermutigend ist, die EU geht in den Keller!
Es zahlt sich aus: Nur eine vorläufige Zulassung für den Verkauf von Glyphosat von 18 Monate und anhängig die Stellungnahme über die Streitfrage an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA).
Es sollte sich mittlerweile beruhigen, denkt sie...
Offensichtlich sind wir in einem riesigen Gemenge mit widersprüchlichen Anschuldigungen:
Ist Glyphosat (Round up) krebserregend oder nicht?
Verursacher von Lymphomen (Blutkrebs) oder nicht?
Prostatakrebs oder nicht?
Leber-, Nierenschaden, oder nicht?
Atemnot- oder nicht?
Lungenödem oder nicht?
Herzarrhythmie oder nicht?
Männliche Unfruchtbarkeit oder nicht?
Autismus oder nicht? Alzheimer oder nicht? usw.
Diese widersprüchlichen Antworten sind die Ergebnisse (?) des Testens an "Tiermodellen"
Die Leser, einschließlich unsere Leser, wissen, dass diese Tiermodelle eine Sache, aber auch ihr Gegenteil belegen können.
Die Industrie, die zeigen will daß Glyphosat nicht krebserregend ist , etc ... wird auf einen Test ihrer Wahl zurückgreifen und den wählen, welcher ihm das gewünschte Ergebnis beschert.
Der unabhängige Ermittler, hat vielleicht keine Kenntnis von der vorgegebenen Ausrichtung von Tierversuchen und wählt vielleicht die gleiche Spezies wie der Hersteller des Produktes und
nicht eine bestimmte Linie; wahrscheinlich kommt er zu anderen Ergebnissen, als die Industrie und damit kommt es zu Konflikten.
Es gibt heute nur einen Weg um diesem Dilemma zu entkommen:
Glyphosat muss an biologischem, menschlichem Material, an menschlichen Zellen, insbesondere durch die Methode der Toxikogenomic getestet werden.
Alle Pathologien die oben aufgeführt sind, haben eine eigene genetische Unterschrift.
Genetik, die durch Toxikogenomik in kurzer Zeit und mit geringen Kosten enthüllt werden kann und vor allem gilt das Ergebnis dann für den Menschen.
Wir hätten das endlose Palaver vermieden und gegebenenfalls "Roundup" in der EU verboten. Ergebnisse der Toxikogenomik sind ohne Mehrdeutigkeit: Wenn Glyphosat die Expression von Genen in die Karzinogenese ändert, ist das Ergebnis unbestreitbar.
Die EU, die, wie oben angemerkt, aus allen Rohren für die agro-chemische Industrie feuert, hat offensichtlich interveniert und in einem ersten Schritt die Toxikogenomik aus der Richtlinie REACH entfernt, während es über das Europäische Parlament tatsächlich eingeführt war.
Das wäre natürlich nicht zum Vorteil der Chemie- und Agrarchemie-Industrie gewesen, da saubere Toxicogenomik-Arbeit keinen Raum für verschiedene Bewertungen erlaubt (unsere Gene können nicht lügen!): Glyphosat ist karzinogen -oder gegebenenfalls nicht karzinogen-, das Resultat ist unbestreibar.
Die Europäische Kommission, die wie oben angedeutet, alles macht, um der Agrar-Chemieindustrie angenehm zu sein, hat sich natürlich sofort eingesetzt, um die Toxicogenomik-Methode nicht in der REACH Verordnung zu erwähnen, obwohl das Europäische Parlament letztere in die Verordnung eingeführt und gewählt hatte .
Das Parlament wiederholte noch einmal die Wahl der Verordnung mit der Toxicogenomik-Methode, und "Antidote Europe" versicherte sich, dass alle Mitglieder des Europäischen Ministerrates die Verordnung mit Toxicogenomik auch annahmen.
War also die Europäische Kommission besiegt?
Nein, es gelang ihr in 2006 die Toxicogenomik Methode als "nicht validiert" (unzulässlich) zu erklären, was heute in 2016 immer noch gilt!
Ein Zehnjahrespossenspiel, während dessen wir alle dem Glyphosat und dessen wahrscheinlicher Schädlichkeitigkeit ausgesetzt sind.
Ende des Artikels
Eigene Anmerkung: Und nicht nur wir Menschen leiden, sondern zunächst einmal Millionen und Abermillionen von Versuchstieren, die in erster Linie als Alibifunktion in schmerzhaften Experimenten ihr Leben lassen müssen.
Warum will die EU unbedingt an den Tierversuchen festhalten und blockiert moderne wissenschaftliche Methoden wie die Toxikogenomik?
Der Artikel von Prof. Reiss beantwortet diese Frage sehr gut.
Und wir alle kennen das Sprichwort: "Geld regiert die Welt!"
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Donnerstag, 16. Juni 2016
Glyphosat - Unser zweites Schreiben an Präsident Juncker
EU-Bürger wollen nicht durch Glyphosat vergiftet werden
19.04.2016
An
President.Juncker@ec.europa.eu
Schutz der Umwelt und unser aller Gesundheit, von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission
Hier: unser Schreiben vom 08.03.2016 und Ihre Antwort vom 22.03.2016
Sehr geehrter Herr EU-Präsident Juncker,
sehr geehrte Damen und Herren EU-Abgeordnete!
In Ihrem o.gen. Schreiben können wir beim besten Willen keine Antwort auf unsere Anfrage vom 08.03.2016 erkennen.
Deshalb beziehen wir uns nochmal inhaltlich auf unser Schreiben vom 08.03.2016 und informieren Sie über die Gefahren von Glyphosatvergiftungen.
Quelle Glyphosate Renewal Assessment Report, 18.12.2013, Vol. 1,
http://www.agrarkoordination.de/fileadmin/dateiupload/Roundup___Co/Wolfgang_Boedeker_Glyphosat_Tagung_fin3.pdf :
Laut Bewertungsbericht verursachen Glyphosatvergiftungen beim Menschen :
Dermatitis,
Konjunktivitis,
Geschmacksveränderung,
Übelkeit,
Erbrechen,
Durchfall,
Mund- und Rachen-Brennen,
Speichelfluss,
Munderythem,
Stimmverlust,
Schluckbeschwerden,
Magen-& Bauchschmerzen,
Blutdruckabfall,
Atemstörungen,
Husten,
Bronchienverengung,
Bluthochdruck,
Azidose, Schock,
Bronchien- & Lungenentzündung,
Lungenödem,
Nierenversagen,
Fieber,
Tod.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, veröffentlichte im März letzten Jahres die Internationale Agentur für Krebsforschung einen Bericht, der Glyphosat als "für Menschen wahrscheinlich krebserregend" einstufte. Neue Erkenntnisse haben das weit verbreitete Vorhandensein von Glyphosat in unseren Lebensmitteln und in unserem Körper nach Jahren ungezügelter Verwendung belegt.
Am 4. März 2016 wurden in der Heinrich Böll Stiftung in Berlin die Ergebnisse der »Urinale 2015« den Medien in einer gut besuchten Pressekonferenz vorgestellt.
Im Rahmen der »Urinale« haben insgesamt 2011 Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland im Zeitraum von Oktober 2015 bis Januar 2016 von dem unabhängigen und akkreditierten Labor »Biocheck« in Leipzig ihren Urin zum Kostendeckungsbeitrag von 53,55 Euro pro Test untersuchen lassen.
Diese privat finanzierte Feldstudie ist damit weltweit die größte Datensammlung zur Glyphosatbelastung der Bevölkerung. 2009 Proben waren auswertbar. Der erschreckende Befund: In 2001 Proben war Glyphosat nachweisbar, das sind 99,6 Prozent. Lediglich 8 Proben, also 0,4 Prozent, lagen unter der Nachweisgrenze des angewendeten Testverfahrens.
Die statistische Auswertung können Sie hier nachlesen:
http://www.ackergifte-nein-danke.de/news/241-mehrheit-in-5-europaeischen-laendern-will-glyphosat-verbot.html
Bei 79 Prozent der Probanden war die Belastung fünf- bis zweiundvierzigfach höher als der Rückstandshöchstwert für Pestizide in Trinkwasser – dieser beträgt 0,1 Nanogramm pro Milliliter.
Es liegt also flächendeckend eine erhebliche Belastung vor.
Das Alarmierende: Die Urinproben von Kindern und Jugendlichen ergaben die höchsten Messwerte.
Etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmenden ernährt sich von Lebensmitteln aus ökologischem Landbau. Bei ihnen war die Belastung zwar insgesamt niedriger, doch auch sie haben durchschnittlich das Neunfache des Trinkwasserhöchstwerts im Urin – wie kann das sein? Offenbar ist es nicht möglich, in Deutschland zu leben, ohne beständig Pestizide aufzunehmen.
Wie Glyphosat überhaupt in den menschlichen Körper gelangt und was eine dauerhafte Belastung dort bewirkt, ist bislang nicht erforscht. Nehmen wir es vor allem über die Nahrung oder über die Atemluft zu uns?
Bisher gibt es dazu keine relevanten Studien am Menschen.
Was bedeutet es, dass der Wirkstoff lebensfördernde Darmbakterien abtötet und dem Körper ständig Spurenelemente entzieht?
Die Zulassung des Mittels stützt sich fast ausschließlich auf industriefinanzierte Tierversuche, die dem Mittel Unbedenklichkeit für den Menschen bescheinigen.
Das hält Peter Clausing, Toxikologe und Vorstand des Pestizid Aktionsnetzwerks, für wissenschaftlich unhaltbar, Warnung der WHO stützen, Glyphosat sei höchstwahrscheinlich krebserregend.
Sie schreiben uns, dass sowohl das BfR, als auch die EFSA, Glyphosat für unbedenklich halten.
Das wundert uns gar nicht, da es bekannt ist, das es sich keineswegs um unabhängige Institutionen handelt.
Im Gegenteil sitzen dort Vertreter der Chemischen Industrie und Nutznießer von Pestiziden im Vorstand oder Gremien.
Eine Mehrheit in 5 europäischen Ländern will ein Glyphosat-Verbot.
In den fünf größten Staaten der EU gibt es eine klare Mehrheit für ein Glyphosat-Verbot:
• 64 Prozent der Bürger/innen aus Deutschland, Frankreich, Groß-Britannien, Spanien und Italien wollen, dass die EU Glyphosat endlich verbietet.
• Nur 9 Prozent der Befragten aus diesen Ländern sprechen sich für eine Glyphosat-Zulassung durch die EU aus.
• 27 Prozent haben dazu keine Meinung.
Das ist das Ergebnis einer YouGov-Umfrage im Auftrag von Campact und WeMove.EU.
Dafür wurden im Zeitraum vom 30. März 2016 bis 07. April 2016 insgesamt 7.074 Menschen aus den fünf Ländern online befragt.
Hier wird der Bürgerwille in sträflichem Maße mißachtet.
Wir, Gisela Urban und Gabriele Menzel, haben uns ebenfalls auf Glyphosat testen lassen mit dem Prüfergebnis, daß in unseren Körpern diese hochgiftige Substanz nachgewiesen worden ist, siehe beigefügte Prüfergebnisse.
Mit Langzeitschäden wie Krebs, Diabetes usw. muß gerechnet werden.
Da wir in unserem Schreiben vom 08.03.2016 bereits unsere Regressansprüche angemeldet haben, sollte Glyphosat in unserem Körper nachgewiesen werden, tun wir das hiermit wieder erneut.
Bitte bestätigen Sie unsere Regressansprüche.
Es ist wahrscheinlich , daß Europas Bürger eines nicht fernen Tages, nicht die Hersteller dieser Gifte, sondern die genehmigende Behörde zur Rechenschaft ziehen werden und auch deren Vertreter.
Die Verantwortlichen (und deren Familien) der genehmigenden Behörden müssen genauso wie alle anderen EU-Bürger damit rechnen, durch Glyphosat, wie oben beschriebenen, schwer zu erkranken.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Urban
und
Gabriele Menzel
Antwort der Kommission:
Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Frau Menzel,
Betreff: Ihr Schreiben - Ares(2016)1899290
Vielen Dank für ihre Rückfrage vom 21. April 2016 an Kommissionpräsident Juncker
bezüglich des Genehmigungsverfahrens von Glyphosat und dem erneuerten Vortragen
Ihrer Bedenken.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Kommission alles getan hat
um möglichst alle vorhandenen Informationen zu sammeln und einer vergleichenden
Bewertung zuzuführen, wobei die Qualität und nicht die Herkunft der Daten das einzige
Kriterium bildete.
Ich möchte aber auch erwähnen, dass ich die von ihnen gegenüber der EFSA und dem
BfR vorgebrachten Vorwürfe für nicht gerechtfertigt halte, da beide Institutionen einen
hohen Grad von Transparenz an den Tag gelegt haben.
Bezüglich ihrer Schadensersatzansprüche, verweise ich darauf, dass die außervertragliche
Haftung der EU durch Artikel 340 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union geregelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Flüh
Referatsleiter
Glyphosat - Unser Schreiben an Präsident Juncker
Während wir ungeduldig auf die Verhandlung unserer Petition warten, bleiben wir natürlich nicht untätig, denn das liegt uns nicht.
Glyphosat - ein gefährliches, tödliches Gift?
Der Schutz der Umwelt und unserer aller Gesundheit, von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission
Sehr geehrter Herr EU-Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren EU-Abgeordnete!
Da Glyphosat krebserregend ist, lässt sich für diesen Stoff keine sichere Untergrenze festlegen. Denn die Bewertung des BfR, der Stoff sei nicht krebserregend, steht auf tönernen Füßen, wie unabhängige WissenschaftlerInnen schon lange bemängeln.
Um Wiederholungen zu der Gefährlichkeit von Glyphosat zu vermeiden, verweisen wir auf unsere seit dem 03.12.2015 dem EU-Petitionsausschuss vorliegende Petition:
https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_page&utm_term=des-lg-no_src-custom_msg&fb_ref=Default.
Die amerikanische Umweltbehörde EPA hat Labore der bewussten Fälschung von Testergebnissen überführt, die unter anderem von Monsanto mit Glyphosatstudien beauftragt waren, es gab Strafurteile.
Diese Fälschungen von Testergebnissen läßt vermuten, wie gefährlich Glyphosat für die Gesundheit sein kann.
Auch Politiker und deren Familien, die die Weitergenehmigung von Glyphosat bewilligen, sind von dieser Gefahr betroffen, das sollte dringend von den Verantwortlichen beachtet werden.
Wir, die Unterzeichnenden Gisela Urban und Gabriele Menzel, melden Regressansprüche für alle Schäden an, sollte Glyphosat in unserem Körper nachgewiesen werden.
Bitte bestätigen Sie unsere Regreßansprüche für jetzt und für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Urban
und
Gabriele Menzel
Die Antwort kam am 22.03.16
Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Frau Menzel,
Betreff: Ihr Schreiben "Der Schutz der Umwelt und unserer aller Gesundheit,von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission" - ARES(2016)1274851
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.03.2016 an Präsident Juncker, in dem Sie Ihre
Bedenken hinsichtlich der bevorstehenden Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat
zum Ausdruck bringen.
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass die Kommission Ihre Bedenken sehr ernst
nimmt. Es ist mir bewusst, dass Ängste und Sorgen über Glyphosat und seine
Rückstände bestehen.
Ich kann Ihnen von vornherein bestätigen, dass die EU das weltweit strengste
Regulierungssystem für Pestizide hat, mit den höchsten Sicherheitsstandards für die
Gesundheit von Mensch und Tier und beruhend auf einer fundierten wissenschaftlichen
Grundlage. Die entsprechenden Prozeduren, die auch im Falle von Glyphosat
angewendet werden, sind auf der Website der Europäischen Kommission dargestellt:
http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/index en.htm.
Die Kommission hat viele Wirkstoffe vom Markt genommen, für die nicht gezeigt
werden konnte, dass die in der Gesetzgebung festgelegten strengen
Genehmigungskriterien erfüllt sind. Es ist keinesfalls so, dass Substanzen in Verkehr
gebracht und benutzt werden dürfen, wenn ernste Sicherheitsbedenken für die
menschliche Gesundheit vorliegen.
Für die Evaluierung einer möglichen Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat hat
der berichterstattende Mitgliedstaat (RMS) Deutschland eine umfassende und
transparente Bewertung aller verfügbaren Daten und Informationen erstellt. Diese
Bewertung wurde dann einem "Peer Review" durch die anderen Mitgliedstaaten und die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen. Durch eine
öffentliche Konsultierung auf die Bewertung des RMS erhielten Bürger und andere
Interessengruppen die Gelegenheit, ihre Bedenken zu äußern. Darüber hinaus hat die
Kommission EFSA gebeten, die Bewertung der Internationalen Krebsforschungsagentur
(IARC) während des "Peer Reviews" zu berücksichtigen um sicherzustellen, dass alle
relevanten Informationen für ihre Schlussfolgerung2 zur Verfügung standen. Der "Peer
Review" Prozess beinhaltete auch ausführliche Expertendiskussionen über das
krebserzeugende Potential von Glyphosat und hat epidemiologische Daten
berücksichtigt. Alle Bewertungen und Dokumente zum "Peer Review" sind auf der
EFSA Website verfügbar.
Die Kommission hat die in der Schlussfolgerung der EFSA dargestellten Ergebnisse
sorgfältig geprüft und mit den Mitgliedstaaten diskutiert, unter Beachtung des
Rechtsrahmens der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln. Unter Einbeziehung aller zu berücksichtigenden Faktoren und in
Anbetracht des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstands ist die Kommission der
Ansicht, dass es gerechtfertigt ist, die Genehmigung von Glyphosat zu erneuern. Ein
formaler Rechtsakt, der die Bedingungen für eine weitere Genehmigung festlegt, wurde
den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und
Futtermittel zur Stellungnahme vorgelegt. Derzeit laufen weitere Diskussionen mit den
Mitgliedstaaten.
http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol 112/mono 112-09.pdf
2 . . , EFSA (European Food Safety Authority), 2015. Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment of
the active substance glyphosate. EFSA Journal 2015;13(П):4302, 107 pp. doi:10.2903/j.efsa.2015.4302
Mit freundlichen Grüßen
Michael Flüh
Referatsleiter
Sonntag, 6. Dezember 2015
Petitionsübergabe in Brüssel
Am 11. Mai 2015 waren wir das letzte Mal in Brüssel.
Wir wohnten der Verhandlung der neu gegründeten Europäischen Bürgerinitiative "Stop Vivisection", durch die Europäische Kommission bei.
Einen Monat zuvor, wurde unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" zum zweiten Mal vor dem Petitionsausschuss in Brüssel behandelt und leider wurde das Bürgeranliegen von "Stop Vivisection", ebenso wie unsere Petition, abgelehnt.
Man hält es in Brüssel für sinnvoller, trotz aller nachteiliger Folgen, an dem Modell einer veralteten Wissenschaft und den Tierversuchen festzuhalten und meint es reiche, dem 3 R Prinzip zu folgen. Reduzieren, Verfeinern, Ersetzen.
Der Schock über die Entscheidung der Kommission saß tief und lähmte auch uns im ersten Moment. Dann entschlossen wir uns eine neue Petition zu starten.
Im Laufe unserer Recherchen wurde uns immer klarer, das es gerade im Bereich des Chemikalienrechts nicht allein um Tierversuche geht, sondern auch darum, das man unsere gesamte Umwelt vergiftet. Es geht um die Gesundheit von Menschen und Tieren, die etwa einhunderttausend chemischen Substanzen und Verbindungen ausgesetzt sind, von denen man schon seit langem vermutet, dass sie toxisch, erbgutschädigend oder fruchtschädigend sind.
Zur Zeit ist das Thema Pestizide und besonders die Zulassung von Glyphosat in aller Munde, deshalb beschlossen wir, unsere Petition zeitnah einzureichen.
Mit 4650 Unterschriften im Gepäck, machten Gisela und ich uns frühmorgens auf, um mit dem Zug nach Brüssel zu fahren. Dort wollten wir uns mit Bettina Jung, Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei, treffen.
Am nächsten Tag sollte noch Jan Zobel, Dr. Andre Menache und Dr. Reiss zu uns stoßen.
Witzigerweise trafen wir Bettina beim Umsteigen auf dem Bahnhof in Köln. Ein unglaublicher Zufall, denn eigentlich wollte sie nach Brüssel fliegen.
Wir staunten nicht schlecht, als wir feststellten, dass sie im gleichen Zugabteil, wie wir, einen Platz reserviert und auch die Rückfahrt im gleichen Reisebus gebucht hatte.
So hatten wir viel Zeit, uns besser kennenzulernen und unser gemeinsames Vorgehen abzusprechen.
Wir waren auch gespannt, auf welche Lage wir in Brüssel stoßen würden, denn erst eine Woche zuvor, herrschte dort fast der Ausnahmezustand wegen der Terrorgefahr.
Zum Glück hatte sich dort die Lage inzwischen entspannt. Nur auf dem Bahnhof sah man vermehrt schwer bewaffnete Polizisten.
Nach der langen Fahrt zogen wir uns abends früh auf unser Zimmer zurück.
Am 3. Dezember hatten wir um 12.30 Uhr unseren Termin bei Dr. Jahr, einem Mitglied des Petitionsausschusses im Europa Parlament.
Vor dem Eingang trafen wir uns mit Jan Zobel, der ebenso wie Bettina im Bundesvorstand der Tierschutzpartei ist. Er sollte zwecks Berichterstattung für das "MUT-Magazin" der Petitionsübergabe beiwohnen.
Praktisch fünf Minuten bevor wir von Dr. Jahrs Assistentin Frau Bürgelt abgeholt wurden, traf Dr. Andre Menache mit dem Taxi ein.
Wie wir von ihm erfuhren, war Dr. Reiss aus persönlichen Gründen verhindert.
Nun begann wieder die uns schon vertraute Prozedur der Sicherheitsvorkehrungen, bevor man das Gebäude betreten durfte.
Bei mir gab es einen Alarm, weil ich eine Euromünze in der Hosentasche übersehen hatte.
Dr. Jahr begrüßte uns sehr freundlich und zog sich mit unserer Gruppe in eine Sitzecke zurück.
Wir hatten nun eine halbe Stunde Zeit unser Anliegen vorzutragen.
Gisela machte den Anfang und trug unsere erste Forderung an die Kommission vor:
"Wir fordern die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.
Wir sind der Auffassung, dass dies bisher nicht der Fall ist. Gesetzliche Vorgaben werden unterlaufen und Industrie-Interessen einseitig bevorzugt. "
Außerdem versuchte sie Dr. Jahr eindringlich deutlich zu machen, das es auch um seine Gesundheit und die seiner Familienmitglieder geht.
Ich machte auf einen weiteren wichtigen Punkt unserer Petition aufmerksam, nämlich das wir fordern, dass die Unabhängikeit der Institutionen, die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig sind, gewahrt werden müsse.
Denn sowohl im Bundesinstitut für Risikobewertung, als auch bei der zuständigen Europäischen Organisation, der EFSA, sitzen Vertreter der chemischen Industrie in den Aufsichtsräten und im Vorstand. Also erklären diejenigen, die einen wirtschaftlichen Vorteil von der Zulassung der Pestizide haben, deren Ungefährlichkeit.
Und das möglicherweise zu Lasten unserer Gesundheit.
In Europa wird Glyphosat auch gar nicht als Unkrautvernichter eingesetzt, denn das wirkt nur bei gentechnisch verändertem Getreide oder Kartoffeln, sondern als Erntebeschleuniger.
Vorwiegend nimmt der Mensch Glyphosat durch Getreideprodukte aus Übersee in sich auf oder über den Umweg Fleisch und Milchprodukte. Denn die sogenannten Nutztiere werden mit Gen-Mais, -Getreide oder Soja gefüttert. Welche gesundheitlichen Folgen das für unsere Haustiere und auch uns Menschen haben kann, hat eine Studie der Universität Leipzig eindrucksvoll ergeben.
http://www.bund.net/aktiv_werden/aktionen/glyphosat_verbieten/kurzinfo/medienberichte/
Dr. Jahr erzählte, dass es eine Woche zuvor, eine Anhörung zum Thema Glyphosat gegeben hatte und das sowohl die Gegner als auch die Befürworter, als Beweis für die Gefährlichkeit oder eben die Ungefährlichkeit, Ergebnisse aus tierexperimentellen Studien vortrugen.
Und das es deshalb schwierig für die Entscheidungsträger sei, zu beurteilen, ob Glyphosat nun schädlich ist oder nicht.
Und genau das ist ja auch Inhalt unserer Petition, dass eben mit den Tierversuchen, je nach Tierart oder Mauslinie, jedes gewünschte Ergebnis produziert werden kann und Tierversuche auch deshalb abzulehnen sind.
So hatten wir einen guten Einstieg für unser Gespräch.
Auch Dr. Andre Menache führte aus, das es einfach nicht möglich ist, die Ergebnisse von Versuchen an Ratten oder Mäusen auf Menschen zu übertragen, weil Menschen nicht einfach 70 kg Ratten sind , sondern einen völlig anderen Organismus haben. Er wies auch darauf hin, wie lange es brauchen würde, um die Menge an Chemikalien zu testen und welche Geldsummen durch die Tierversuche verschlungen werden. Seiner Überzeugung als Wissenschaftler nach, gibt es sichere alternative Methoden, die in kürzester Zeit und zu moderaten Preisen ein besseres Ergebnis bringen würden.
Bilder wie diese, müssen einfach bald der Vergangenheit angehören!
Bettina Jung führte an, dass nicht einmal bekannt ist, wie sich das Pestizid auf die Feldmäuse auswirkt, die auf den Äckern leben, geschweige denn die Auswirkungen auf uns Menschen.
Außerdem erzählte sie, dass sie Tiermedizin studiert hat und dabei gelernt hat, dass man nicht einfach einem Hund ein Medikament für Katzen geben darf und auch immer davor gewarnt wird Tieren humanmedizinische Medikamente zu verabreichen.
Alles in allem verlief das Gespräch in freundlicher Atmosphäre. Wir konnten die Übergabe dann noch fotographisch dokumentieren und Dr. Jahr versprach unsere Petition noch am selben Tag dem Ausschuss zu übergeben.
Er meinte, wir hätten gute Chancen, dass der Petitionsausschuss unser Anliegen für zulässig erklären wird.
Und dann heißt es wieder abwarten. Denn bis eine Petition behandelt wird, kann bis zu einem Jahr dauern.
Im Februar dürfen wir uns das erste Mal erkundigen.
In dieser Zeit werden wir weiter Unterstützungsunterschriften sammeln. Denn die dürfen wir später noch nachreichen.
https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink
Nach der Übergabe gingen wir noch eine Kleinigkeit essen und freuten uns, das wir noch einige Zeit mit Dr.Menache verbringen konnten, bis wir uns alle auf die Heimreise machten.
Wir möchten uns bei allen Helfern bedanken, die uns bis hierher begleitet und uns durch ihre Unterschrift und das Teilen der Petition unterstützt und geholfen haben. Bitte helft uns auch weiterhin.
Besonders danken wir der MUT-Tierschutzpartei für ihre ideelle und finanzielle Unterstützung.
Dem Verein "Tierversuchsgegner BRD e.V." und allen Spendern, die dem Verein "Tierfreunde ohne Grenzen e.V." durch eine Spende über "Betterplace.org" geholfen haben.
Außerdem danken wir allen, die uns, durch ihre Übersetzungsarbeit, die internationale Verbreitung unserer Petition ermöglichten.
Tierrechtsarbeit ist nur dann wirkungsvoll möglich, wenn ganz viele Menschen den Tieren ihre Stimme geben, auf die Straße gehen oder wenn es ihnen möglich ist, sich finanziell an Aktionen beteiligen.
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Sonntag, 16. August 2015
Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden
Wir bitten darum unsere neue Petition zahlreich zu unterschreiben und zu teilen. Es geht um die Gesundheit aller Menschen, um unsere Umwelt und die der Tiere.
Es geht auch darum Tierversuche durch eine moderne Wissenschaft zu ersetzen, die wirklich unserer Gesundheit und dem Fortschritt dient.
Unsere Petition wird bald auch in anderen Sprachen online gestellt, um die Reichweite und den Druck auf die Politik zu erhöhen.
https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink
Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden
eingereicht von:
Gisela Urban und Gabriele Menzel, Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Prof. Dr. Claude Reiss und Dr. Andre Menache, Antidote Europe
Bettina Jung, Bundesvorsitzende der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz - MUT
Karl-H. W. Greve, Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz - Mut
Rainer Gaertner, Tierversuchsgegner BRD e.V.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses, sehr geehrte Parlamentsabgeordnete, sehr geehrte Kommission!
1.Wir fordern die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.
Wir sind der Auffassung, dass dies bisher nicht der Fall ist. Gesetzliche Vorgaben werden unterlaufen und Industrie-Interessen einseitig bevorzugt. Dies wird nachfolgend bewiesen werden.
2.Wir fordern die Europäische Kommission auf, besonders besorgniserregende Chemikalien ohne Ausnahme zu verbieten.
3.Wir fordern die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.
4.Wir fordern die Kommission auf , dafür zu sorgen, dass Institutionen die maßgeblich durch ihre Stellungnahmen und Gutachten weitreichende Gesetze beeinflussen, die die Gesundheit aller EU Bürger, sowie die der Tiere und unsere Umwelt betreffen, unabhängig sind von der Beeinflussung von Wirtschaftsverbänden und der Industrie.
5.Wir fordern, die Prüfmethoden für Chemikalien den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und auf alternative intelligente Testmethoden umzustellen, anstatt sich weiter auf die Ergebnisse aus Tierversuchen zu verlassen.
Begründung
Transparenz und Unabhängigkeit sind grundlegende Aspekte der Arbeit des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), das dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zugeordnet ist. Essentiell wichtig ist eine fundierte und vertrauensvolle Risikokommunikation, so sollte es zumindest sein - ist es aber nicht!
Vielmehr sind Interessenvertreter der Firmen u.a. Evonik, Henkel AG & Co KGaA, Clariant, Beiersdorf, Bayer Pharma AG, Mitglieder des BfR ZEBET.
Deshalb ist die Unabhängigkeit des BfR infrage zu stellen, die in der Abteilung Sicherheit von Pestiziden die Aufgabe hat, die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten zu bewerten, die im BfR unter dem Oberbegriff Pestizide zusammengefasst werden unter Vorgaben der Richtlinie (EG) Nr. 2009/128/EG.
Somit bewerten Vertreter der Herstellerfirmen von Pestiziden selbst deren toxische Eigenschaften bei Menschen und Tieren!
Bereits bei der Bewerbung verpflichteten sich die interessierten Sachverständigen, als Kommissionsmitglied im öffentlichen Interesse unabhängig zu handeln. Eventuelle Interessenkonflikte zu in den BfR-Kommissionen behandelten Themen müssen schriftlich festgehalten werden. Dazu unterzeichnen die Mitglieder eine entsprechende Erklärung, die im Internet veröffentlicht wird. Zusätzlich werden eventuelle Interessenkonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen zu Beginn jeder Sitzung mündlich abgefragt. Dies wird im Ergebnisprotokoll vermerkt.
Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen, aus denen die wissenschaftliche Meinung und Beschlüsse der Kommissionen hervorgehen, werden der Öffentlichkeit über die Internetseite des BfR zugänglich gemacht. Die Beschlüsse der Kommissionen haben beratenden Charakter und fließen gegebenenfalls als wichtige Bezugspunkte in Bewertungen und Stellungnahmen des BfR ein.
Die Bewertung u.a. von diesen Vertretern der genannten Herstellerfirmen erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen, Beiträgen oder Kommentierungen zu Bewertungsberichten. Auf den in der Abteilung erstellten gesundheitlichen Risikobewertungen zu den Wirkstoffen und formulierten Zubereitungen basieren Regulierungen und Maßnahmen des Risikomanagements in nationalen, europäischen und weltweiten regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren gemäß:
der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM-VO),
der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO),
der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen (RHG-VO) sowie
der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO).
Die Forschung der Abteilung ist vorrangig auf die Unterstützung der regulatorischen Verfahren, aktuell insbesondere auf den Gebieten von „Kombinationswirkungen“ und „dermaler Absorption“, ausgerichtet.
Darüber hinaus erfolgt durch die Abteilung eine fachliche Beratung u.a. durch Vertreter von Pestizide-Herstellern der Bundesregierung bei der nationalen und europäischen Rechtsetzung zu Pestizid-Wirkstoffen, zur Zulassung der Produkte und zu den Pflanzenschutzmittel- und Biozidanwendungen.
Kein anderes Pestizid wird weltweit so oft verkauft wie Glyphosat.
IARC: "Glyphosat "wahrscheinlich" krebserregend".
Drei Stoffe - darunter das Herbizid Glyphosat und die Insektizide Malathion und Diazinon hat IARC als "wahrscheinliche" Karzinogene (Gruppe 2A) eingestuft. Darunter fallen Substanzen, die in Laborversuchen bei Tieren Krebs ausgelöst hatten und für die es bereits einige Hinweise darauf gibt, dass sie auch beim Menschen Krebs auslösten. Wenn epidemiologische Studien fehlen, es aber positive Resultate aus Tierversuchen gibt, meldet die IARC die Agentur für Krebsforschung (IARC) die Schadstoffe in der Gruppe 2B als "möglicherweise" krebserregend. So geschehen bei den Insektiziden Tetrachlorvinphos und Parathion, die zwar in den USA, nicht aber in der EU zugelassen sind.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) allerdings sieht das anders - und wertet bei seiner Einschätzung Leserbriefe von Mitarbeitern des Hersteller-Konzerns als Studien.
Das Europäische Parlament hatte 2009 eine starke Regulierung von chemischen Stoffen auf den Weg gebracht, die auf den Menschen wie Hormone wirken, sogenannten Endokrine Disruptoren. Darunter fallen z.B. eine Anzahl von Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Industrieverbände laufen dagegen Sturm und warnen vor Ernteverlusten beim Verbot dieser Pestizide. Das BfR argumentiert ganz ähnlich wie die Industrie und äußert in einem Positionspapier von 2011 "große Bedenken" wegen der "bedeutenden wirtschaftlichen Folgen".
Daneben beauftragt die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zum Thema zu erarbeiten. Das BfR ist eine Partnerorganisation der EFSA.
Die EFSA setzte dazu eine 18-köpfige Arbeitsgruppe ein. 8 Mitglieder haben Verbindungen zur Industrie, 3 haben bereits zu Gunsten der Industrie Stellung bezogen und nur 4 haben überhaupt wissenschaftlich zum Thema endokrine Disruptoren gearbeitet. Ergebnis der EFSA-Stellungnahme ist, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden können.
.
In den kommenden Monaten müsste in den USA und der EU die Zulassungen für Glyphosat neu beantragt werden, die Bewertung des BfR und der EFSA sind für die Erneuerung dieser Zulassungen maßgeblich. Welche Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit geht vom BfR und der EFSA aus, die der Meinung sind , das Glyphosat nicht gefährlich ist.
Problematisch ist dabei, dass im BfR-Komitee zu Pestiziden mehrere Mitarbeiter von BASF und Bayer sitzen. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit derer, die von einer Zulassung von Glyphosat profitieren, ist äußerst fragwürdig. Gleiches gilt für die EFSA, wo 59% der Mitarbeiter laut einem Bericht der Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) Verbindungen zur Landwirtschafts-/Lebensmittelindustrie haben. Sowohl EFSA als auch das BfR wurden in der Vergangenheit für ihre fragwürdige Besetzung von Schlüsselpositionen in Expertengruppen kritisiert.
Es ist schockierend, dass für Toxikologie-Tests noch immer Tierversuche herangezogen werden, anstatt Toxicogenomik und menschliche Zellen oder in-vitro-Assay und intelligente kombinierte Teststrategien. Außerdem gibt es zahlreiche wissenschaftliche Alternativmethoden statt Tierversuche.
1.Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), erwähnt Toxicogenomik ausdrücklich als Alternativmethode im Absatz 40:
(40) Die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die anderen Beteiligten sollten weiterhin auf internationaler und nationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung alternativer Prüfmethoden leisten, einschließlich computergestützter Methoden, geignete In-vitro-Methoden und auf der Toxikogenomik beruhender Methoden.
Die gemeinschaftliche Strategie zur Förderung alternativer Prüfmethoden ist ein vorrangiges Anliegen, und die Kommission sollte sicherstellen, dass sie dies im Rahmen ihrer künftigen Forschungsrahmenprogramme und -initiativen, wie dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren von 2006-2010 weiterführt.
Dabei sollten die Einbeziehung der Interessenvertreter und Initiativen, an denen sich alle interessierten Parteien beteiligen können, angestrebt werden.
Antidote Europe hat diese Methode in 2004 und 2005 erfolgreich durchgeführt. 30 Chemikalien wurden an menschlichen Zellkulturen getestet. Jedes Experiment wurde zwecks Bestätigung verdoppelt. Die genetischen Zellveränderungen, ausgelöst durch die Chemikalien, beweisen dem erfahrenen Wissenschaftler, dass diese Veränderungen die Entstehung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Alzheimer einleiten.
.
In den USA werden mit dieser Methode etwa 100 Substanzen täglich mittels robotisierten Anlagen auf Toxizität überprüft. Die EC hat jedoch diese Methode für REACH als nicht validiert abgelehnt. Aber auch Tierexperimente wurden niemals validiert. Obwohl die Resultate für Menschen gelten, und die Methode hundertfach schneller und hundertfach billiger ist als Nagetierexperimente.
Tierexperimente sind natürlich für die Industrie vorteilhaft, da es dadurch leicht zu beweisen ist, dass eine Substanz z.B. nicht krebserregend ist oder keine Hormonaktivität aufweist.
Dazu wäre es ausreichend, die Substanz an der Mauslinie C57Bl (widersteht gut den Krebserregern) oder an der Mauslinie CD-1 (widersteht gut weiblichen Hormonen) zu testen, während die Mauslinie C3H hundertfach empfindlicher für die Entstehung von Krebs ist.
Mit der Mauslinie C57BL/6J könnte man wiederum sehr gut beweisen das dieselbe Substanz sehr krebserregend ist und hundertfach verstärkte weibliche Hormonaktivität aufweist.
Es gibt tausende bekannte Nagetierlinien, die es Toxikologen erlauben, eine Substanz als ungefährlich zu erklären und damit die Erlaubnis für dessen Verkauf zu erhalten.
Das wäre mit Toxikogenomik nicht möglich: Die Gene in den Zellen können nicht lügen!
Tierexperimente sind also nicht nur grausam, sondern auch eine Gelegenheit für immensen Schwindel, zum Nachteil von Millionen Verbraucher welche sich später fragen, woher ihr Krebs, ihr Alzheimer, ihre Diabetes kommen.
Natürlich ist die Industrie dann nicht dafür verantwortlich, da die Prüfung der Toxizität gesetzmäßig ausgeführt wurde.
Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition 1833/2013" zu Tierversuchen und der REACH Verordnung persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuss behandelt und für zulässig erklärt.
Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.
Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH-Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.
Bei der Stellungnahme der EU Kommission vom 30.04.2014 wurden folgende Punkte nicht kommentiert:
Angeblich sorgt die REACH-Verordnung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Unsere Frage war: "Werden hier die hier die Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?"
Denn in Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen, trotzdem auf dem Markt.
Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:
…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
…wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
…mit Ausnahmegenehmigung
Wenn REACH der Garant für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sein soll, wie ist es dann möglich, dass in der REACH-Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?
Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:
karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, teratogen, persistent, bioakkumulativ und toxisch.
Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU-Bürger umgegangen?
Der deutsche Umweltverband BUND ließ jetzt stichprobenhaft neun Kinderspielzeuge auf Chemikalien untersuchen. Fazit: Fast alle sind belastet!
Neben fortpflanzungsschädigenden Weichmachern wiesen die Spielsachen nervenschädliches Toluol, krebsfördernde polyzyklische aromatische Verbindungen und das hormonell wirksame Nonyphenol auf.
In der Zeitung Le Monde stand am 06.07.15 der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" in dem der Kostenaufwand innerhalb der EU für durch Chemikalien hervorgerufene Erkrankungen nämlich Erkrankungen der männlichen Geschlechtsorgane, Krebs, Übergewicht, Diabetes und Neurodegeneration jährlich 157 Milliarden Euro beträgt.
Die Endokrine Gesellschaft (Endocrine Society) berichtet am 26.02.15 auf der Internetplattform Science Daily: "Chemikalien, die als Endokrine Disruptoren wirken (EDZ), lösen gesundheitliche Störungen und eine Reihe von Krankheiten bei Menschen in der EU aus, die auf jährlich 150 - 260 Milliarden Euro geschätzt werden.
Quelle: Endocrine Society's Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism.
Haupterzeuger der Chemikalien: Die Chemische Industrie, die gleichzeitig Firmen unterhält zur Herstellung von Arzneimitteln und ihre Vertreter in den Kommissionen des BfR und der EFSA platziert hat.
Ironisch angemerkt : Heilmittel für Krankheiten die sie offensichtlich selbst verursacht.
Ein ideales Geschäft.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
Gabriele Menzel
Prof. Dr. Claude Reiss
Dr. Andre Menache
Rainer Gaertner
Bettina Jung
Karl Heinz Greve
Quellennachweis und Anlagen:
1. Artikel aus "Zeit Online" vom 29.7.15
Ein Stapel an Beweisen spricht gegen Glyphosat
http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2015-07/glyphosat-krebs-herbizid-landwirtschaft
2. Glyphosat tötet gesundheitsfördernde Bakterien ab (arte)
Rätselhafte Erkrankungen bei Kühen und schwere Mißbildungen bei neugeborenen Ferkeln - Untersuchungen der Universität Leipzig
https://www.youtube.com/watch?v=rpZmev9z-Gk
3. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kampf-um-glyphosat-wenn-leserbriefe-von-monsanto-als-studien-gelten-1.2570374
4. https://www.lobbycontrol.de/2015/06/efsa-bfr-gefaehrden-unsere-gesundheit-zugunsten-der-industrie/
5. New robot system to test 10,000 chemicals for toxicity
http://www.nih.gov/news/health/mar2011/niehs-10.htm
6. BUND-Spielzeugtest zeigt: zu viele Gifte in Kinderspielzeug
https://www.bund.net/index.php?id=22526
7. Der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" ( Le Monde vom 06.07.15)
8. Exposure to endocrine-disrupting chemicals costs EU billions annually
http://www.sciencedaily.com/releases/2015/02/150226084425.htm
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