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Montag, 22. April 2019
Tierversuche - Unsere Beschwerde an die EU Kommission
Europäische Kommission
Generalsekretär
B-1049 Brüssel
Belgien
1.Fragen an die Kommission betr. RL 2010/63 EU
2. Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und andere Mitgliedsstaaten betr. RL 2010/63 EU
Sehr geehrter Generalsekretär Selmayr,
sehr geehrte Abgeordnete der Europäischen Kommission,
am 3. März 2015 reichte die Europäische Bürgerinitiative "Stop Vivisection" bei der Europäischen Kommission 1.173.131 zertifizierte Signaturen ein, gesammelt in allen Mitgliedstaaten der EU, um den Ausstieg eines veralteten (und sogar gefährlichen) Verfahren der biomedizinischen Forschung zu bewirken: „Tierversuche“.
Die Europäische Union lehnte nach einer Anhörung von Vertretern der BI und weiteren wissenschaftlichen Kommentatoren die Forderungen der BI „ Stop Vivisection“ ab. Auch wir als Petenten der Petition 1833/2013, eingereicht von Gisela Urban und Gabriele Menzel, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen mehrerer Tierschutzverbände, unterzeichnet von 7724 Personen, zu Tierversuchen und der REACH-Verordnung erhielten den gleichen ablehnenden Bescheid vom 3.6.2015 wie die BI „Stop Vivisection“.
Sie schrieben:
„Fortbestehende Notwendigkeit der Richtlinie 2010/63/EU
Die Richtlinie ist notwendig, um ein hohes Schutzniveau für Tiere gemäß Artikel 13 AEUV zu gewährleisten. Ein Außerkraftsetzen der Richtlinie wird den Einsatz von Tieren in Versuchen nicht verhindern, sondern vielmehr die Art und Weise deregulieren, in der solche Versuche durchgeführt werden, so dass die betreffenden Tiere diesen noch stärker ausgesetzt wären. Zudem verschlechterten sich hierdurch die Aussichten für die Entwicklung von Alternativen.
….Eine vollständige Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU ist unerlässlich, um das Wohlergehen der Tiere, die heute noch eingesetzt werden, zu erhöhen. Die Kommission prüft genau die korrekte und vollständige Umsetzung der Richtlinie in einzelstaatliches Recht und leitet gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren ein.“
Die Kommission zog folgende Schlussfolgerungen zur europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection“:
„Die Kommission begrüßt die Mobilisierung der Bürger für den Tierschutz. Die Bürgerinitiative bietet die Gelegenheit, kritisch zu überprüfen, wie die EU ihre Anstrengungen noch forcieren kann, auf Tierversuche in der Forschung und in den Prüfmethoden zu verzichten.
Die Kommission unterstreicht, dass Tierversuche in Europa für den Gesundheitsschutz von Mensch und Tier sowie für den Schutz der Umwelt nach wie vor wichtig sind. Die Richtlinie 2010/63/EU ist auf EU-Ebene für den Schutz der noch benötigten Tiere unverzichtbar, wenngleich weiter an dem Ziel gearbeitet wird, letztlich ganz und gar auf Tierversuche zu verzichten.
….Gleichzeitig wirkt sich die Richtlinie 2010/63/EU auch beschleunigend auf die Entwicklung und Einführung alternativer Ansätze aus, was den Forderungen der Initiative entspricht.
Daher hat die Kommission nicht die Absicht, einen Vorschlag zur Außerkraftsetzung der Richtlinie 2010/63/EU vorzulegen und die Annahme neuer Rechtsvorschriften vorzuschlagen.“
In Ihrem Schreiben versicherten Sie, weiterhin die Entwicklung und Einführung alternativer Ansätze zu fördern, die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch zwischen allen Sektoren zu unterstützen, neue Methoden zu validieren und deren Zulassung zu erleichtern….
Unsere Fragen an die Kommission zu diesem Thema lauten:
1. Wie viele Alternativmethoden wurden seit der Verabschiedung der RL 2010/63 EU neu entwickelt, wie viele wurden validiert und wie viele kommen inzwischen auch zum Einsatz?
2. Wie viele tierexperimentelle Prüfverfahren wurden inzwischen durch Alternativmethoden ersetzt und auf welchen Gebieten?
3. Ist die Zahl der Tierversuche dadurch signifikant gesunken?
4. Warum wurde seit 2011 keine europäische Tierversuchsstatistik mehr veröffentlicht?
Weiter schrieb die Kommission in ihrem statement an „Stop Vivisection“ und an uns, sie würde auf EU-Ebene und international den Dialog mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft fortsetzen, um alternative Prüfmethoden zu ermitteln, und bis Ende 2016 eine Konferenz abhalten, die schnellere Fortschritte bei der Einstellung von Tierversuchen zum Thema haben wird.
Unsere Fragen an die Kommission zu diesem Punkt lauten:
5. Hat die von Ihnen angekündigte Konferenz gegen Ende 2016 stattgefunden, die schnellere Fortschritte bei der Einstellung von Tierversuchen zum Thema haben sollte?
6. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
7. Waren auch Vertreter der BI „Stop Vivisection“ dort anwesend und am Dialog beteiligt?
8. Wenn nein, warum nicht? Immerhin vertritt die BI „Stop Vivisection“ 1.173.131 EU Bürger.
Weiter schrieb die Kommission:
„Alle Mitgliedstaaten haben die Umsetzung in einzelstaatliches Recht vollständig abgeschlossen, jetzt liegt es an ihnen, die Bestimmungen auch durchzusetzen. 2017 soll die Wirksamkeit der Richtlinie überprüft werden.“
In dem Artikel „Tierversuche: „EU erhebt massive Vorwürfe gegen Deutschland“ berichtet die „Osnabrücker Zeitung“ dass die EU Kommission im Juli 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat.
Deutschland müsse nun darauf nun eine Erwiderung schicken. Dem Vernehmen nach hätte die Bundesregierung bereits um eine Fristverlängerung bis Jahresende gebeten“.
Quelle: https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1543577/tierversuche-eu-erhebt-massive-vorwuerfe-gegen-deutschland
Wir als Bürger, die sich seit Jahrzehnten für die Abschaffung aller Tierversuche einsetzen, fordern die Kommission auf, Deutschland und andere Mitgliedsstaaten, die sich der Vertragsverletzung schuldig gemacht haben, keinerlei Fristverlängerung zu gewähren.
Die Dreistigkeit, mit der die BRD EU Recht verletzt und absichtlich vertragliche Pflichten ignoriert, ist ein fatales Signal an die europäische Gemeinschaft. Die BRD ist eines der wenigen Länder, in denen der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist und sollte eine Vorreiterrolle übernehmen, um den Tierschutz in Europa zu gewährleisten.
Bereits im Jahr 2012, also schon vor der Änderung des Deutschen Tierschutzgesetzes (2013), belegte ein juristisches Expertengutachten, vorgelegt durch Prof. Dr. jur. Anne Peters zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der EU-Tierversuchsrichtlinie, LL.M., Ordinaria für Völker- und Staatsrecht an der Universität Basel, dass einige von Deutschland umgesetzte Vorschriften nicht der EU-Tierversuchsrichtlinie entsprechen und damit richtlinienwidrig sind und abgeändert werden müssen, wenn nicht ein Verstoß gegen das Unionsrecht in Kauf genommen werden soll.
Eine im Februar 2016 von Dr. Christoph Maisack vorgelegtes Gutachten, kommt ebenfalls zu der Einschätzung, dass tierschutzrelevante Verstöße bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht vorliegen. Im Gutachten werden 18 eindeutige und tierschutzrelevante Verstöße aufgeführt.
Im März 2016 reichte der Verein „Ärzte gegen Tierversuche“ e.V. Beschwerde wegen Verstoßes Deutschlands gegen die Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU ein.
Folgende Punkte belegen die Vertragsverletzung der BRD:
Behörden in Deutschland haben keine Möglichkeit, eine unabhängige und unparteiische Schaden-Nutzen-Abwägung bei beantragten Tierversuchen vorzunehmen.
Durch den Gesetzgeber sind diesen Institutionen praktisch die Hände gebunden ihrer Garantenpflicht in Sachen Tierschutz vollumfänglich nachzukommen. Die Wissenschaftler selber beurteilen, ob die geplanten Tierversuche ethisch vertretbar sind.
Ein weiteres Beispiel für die mangelhafte Umsetzung der EU Richtlinie in Deutschland betrifft die Genehmigungspflicht in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, hier wurde die auch vorher übliche Anzeigepflicht beibehalten.
Das bedeutet, dass es keine Prüfung auf Unerlässlichkeit und keine ethische Bewertung durch die zuständigen Behörden und eine Tierschutzkommission gibt.
Nach Art.15 Abs.2 der Richtlinie 2010/63 EU müssen die Mitgliedstaaten grundsätzlich gewährleisten, „dass ein Verfahren nicht durchgeführt wird, wenn es starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursacht, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können“.
Zur Begründung heißt es in Erwägung 23: „Aus ethischer Sicht sollte es eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste geben, die in wissenschaftlichen Verfahren nicht überschritten werden darf. Hierzu sollte die Durchführung von Verfahren, die voraussichtlich länger andauernde und nicht zu lindernde starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste auslösen, untersagt werden.“
Leider hat die EU Kommission den Mitgliedsstaaten in Art. 55 Abs.3 Ausnahmen gestattet, wenn sie es aus wissenschaftlich berechtigten Gründen für erforderlich halten, die Verwendung eines Verfahrens zu genehmigen, das im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste verursacht, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können
Nach dem unmissverständlichen Wortlaut des Art. 55 Abs. 3 S. 1 der Richtlinie bedarf es für die Genehmigung eines schwerst belastenden Tierversuchs aber eines Grundes, bei dem der zu erwartende Nutzen so hoch ist, dass er auch die Zufügung schwerster Schmerzen, Leiden und Ängste rechtfertigt, und darüber hinaus des Vorliegens eines Ausnahmefalls.
Die erwähnte Ausnahme wurde durch den Wortlaut des novellierten Tierschutzgesetzes und der Tierschutz Versuchstier Verordnung (TschVersV) der BRD zur Regel zementiert, die auch Tierversuche der grausamsten Art, bei denen die Schmerzen weder gelindert, noch ausgeschaltet werden, zugelassen.
Auch die Auskünfte deutscher Behörden, dass diese Versuche zwar genehmigt, aber mit Abruchkriterien versehen werden, können nicht darüber hinwegtäuschen, welche Qualen Tiere bei toxikologischen Studien erleiden müssen, bei künstlich herbeigeführten Herzinfarkten am wachen Tier oder Infektionen, die oft mit bis zu 100% Sterberate einhergehen.
Hirnversuche an Affen, Katzen, Mäusen und anderen Tierarten. Bestrahlung mit Todesfolge, Tod durch Abstoßungsreaktion von Transplantaten, metastasierende Tumore, Knochenbrüche, Versagen mehrerer Organe, Xenotransplantationen, Anzüchten von mit schwerem Leid verbundenen genetischen Störungen, z.B. Huntington Krankheit und viele andere Versuche, die für die Tiere unermessliches Leiden bedeuten.
Die BI „Stop Vivisection“ hat bei ihrer Anhörung im Mai 2015 ausreichend dargelegt, dass die RL 2010/63 EU nicht geeignet ist, den Schutz von Tieren in wissenschaftlichen Verfahren zu garantieren, die Anzahl der verbrauchten Tiere signifikant zu senken oder ihre Leiden zu beenden.
Seitdem scheint die EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten in dem erklärten Ziel Tierversuche abschaffen zu wollen, keinen Schritt voran gekommen zu sein.
Das liegt unseres Erachtens daran, dass die Kommission den Mitgliedstaaten, bzw. den Lobbyisten der Pharmaindustrie in ihren Forderungen nachgegeben hat und schwammige Vorschriften und Ausnahmegenehmigungen in die RL aufgenommen hat, die dazu geführt haben, dass im Grunde genommen alles beim Alten geblieben ist.
Im Jahr 2005 gab es zur geplanten Revision der RL 86/609/EEC eine repräsentative Studie der EU Kommission, an der 42 635 Personen aus 31 Nationen teilnahmen.
Die Auswertung wurde veröffentlicht „Results of questionnaire for the general public on the revision of Directive 86/609/EEC on the protection of animals used for experimental and other scientific purposes“ und ergab u.a.
Tierversuche sind weder in der Grundlagenforschung noch in den Bereichen Krankheits-/Umweltforschung, Medikamentenentwicklung, Chemikalientestung, Ausbildung und Informationstechnologie akzeptabel.
Der Großteil der Befragten bemängelte, dass die derzeitigen Tierschutzbestimmungen nicht ausreichen und auf politischer Ebene erheblicher Handlungsbedarf besteht. So meinten über 90 Prozent, dass die EU sowie die Regierung im eigenen Land für deutlich mehr Tierschutz sorgen sollten, insbesondere für Affen, Hunde und Katzen. Die überwiegende Mehrheit sprach sich sogar für einen verbesserten Schutz von Mäusen (87 Prozent), Hummern (83%) und Fruchtfliegen (60%) aus.
Wir fordern Sie deshalb auf, die RL 2010/63 EU unverzüglich zu novellieren, insbesondere ein generelles Verbot von Tierversuchen an nichtmenschlichen Primaten, an streunenden und verwilderten Haustieren und den Artikel 55 Abs. 3 ersatzlos zu streichen. Für schwerstbelastende Tierversuche darf es keine Ausnahmegenehmigung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Menzel
Gisela Urban
Mittwoch, 11. April 2018
Neuigkeiten zu unserer Petition
Obwohl die EU Kommission Glyphosat für weitere 5 Jahre zugelassen hat, wurde unsere Petition nicht geschlossen.
Am Ende unserer Verhandlung am 7.September 2017 stellte man uns in Aussicht, man würde uns im März 2018 zur weiteren Diskussion und Anhörung des Themas erneut einladen.
Eine Anfrage die wir daraufhin im März stellten wurde folgendermaßen beantwortet:
"Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Europäische Parlament im Februar 2018 beschlossen hat, einen Sonderausschuss für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide einzurichten.
Unter dem Link http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0022+0+DOC+XML+V0//DE finden Sie den Beschluss des Plenums hierzu.
Da der Sonderausschuss sich des Themas angenommen hat, wird es in absehbarer Zeit keine Diskussion der Petitionen, die sich mit dem Thema beschäftigen, im Petitionsausschuss geben.
Die Arbeit des Sonderausschusses können Sie unter http://www.europarl.europa.eu/committees/de/pest/home.html verfolgen.
Wir werden Sie über alle weiteren Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Ihrer Petition stehen, auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Sekretariat des Petitionsausschusses"
Wir werten die Einrichtung eines "Sonderausschusses für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide" zunächst einmal positiv. Die Arbeit des 30-köpfigen Ausschusses ist zunächst auf neun Monate festgelegt.
Als Begründung für die Untersuchung wird Folgendes angegeben:
A. in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der Bewertung von Glyphosat Bedenken geäußert wurden, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Bewertung unabhängig, objektiv und transparent war und ob die in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates(9) festgelegten Einstufungskriterien sowie die entsprechenden Leitlinien ordnungsgemäß angewendet wurden;
B. in der Erwägung, dass Bedenken geäußert wurden, inwiefern die Kommission die Genehmigungskriterien und das Vorsorgeprinzip angewendet hat, die in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegt sind, als sie im Jahr 2016 die technische Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat gewährte und die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1313 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2324 annahm;
Der Sonderausschuss ist mit folgenden streng festgelegten Zuständigkeiten ausgestattet:
a) das Genehmigungsverfahren für Pestizide in der EU, einschließlich der angewendeten Methoden und ihrer wissenschaftlichen Qualität, zu analysieren und zu bewerten und zu analysieren und zu bewerten, ob das Verfahren von der Wirtschaft unabhängig ist und der Beschlussfassungsprozess und die entsprechenden Ergebnisse transparent sind;
b) unter Anwendung eines faktengestützten Ansatzes mögliche Mängel, die im Zuge der wissenschaftlichen Bewertung der Genehmigung oder der Erneuerung der Genehmigung von Wirkstoffen wie Glyphosat durch die zuständigen EU-Agenturen aufgetreten sein könnten, zu analysieren und zu bewerten sowie zu analysieren und zu bewerten, ob die EU-Agenturen die auf Unionsebene geltenden Regelungen, Leitlinien und Verhaltenskodizes eingehalten haben;
c) insbesondere zu analysieren und zu bewerten, ob die Kommission im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gehandelt hat, als sie die Beschlüsse über die Bedingungen für die Genehmigung von Glyphosat und die Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat fasste;
d) mögliche Interessenkonflikte auf allen Ebenen des Genehmigungsverfahrens zu analysieren und zu bewerten, auch auf der Ebene der nationalen Behörden des berichterstattenden Mitgliedstaats, der für den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ausgearbeiteten Bewertungsbericht zuständig ist;
e) zu analysieren und zu bewerten, ob die für die Bewertung und Einstufung von Wirkstoffen zuständigen EU-Agenturen mit ausreichend Personal und Finanzmitteln ausgestattet sind, die es ihnen erlauben, ihren Aufgaben nachzukommen; zu analysieren und zu bewerten, ob unabhängige Forschungsarbeiten und Tests in Auftrag gegeben bzw. durchgeführt werden können und wie sie finanziert werden;
f) sämtliche Empfehlungen auszusprechen, die er im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide für erforderlich erachtet, damit ein hohes Maß an Schutz sowohl der Gesundheit von Menschen und Tieren als auch der Umwelt erreicht wird; zu diesem Zweck Besuche durchzuführen und Anhörungen mit den Organen und zuständigen Behörden der EU sowie mit internationalen und nationalen Institutionen, nichtstaatlichen Organisationen und privaten Stellen abzuhalten;
Quelle: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0022+0+DOC+XML+V0//DE
Lassen wir uns also überraschen zu welchen Ergebnissen die Sonderkommission kommen wird und welche Konsequenzen diese Ergebnisse haben werden.
Wir bleiben dran!
Mittwoch, 22. März 2017
Schreiben an den Petitionsauschuss
Am 03.12.2015 haben wir in Brüssel unsere Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden an Dr.Peter Jahr vom EU-Petitionsausschuss persönlich übergeben.
Diese Petition wurde vom EU-Petitionsausschuss geprüft und für zulässig erklärt und es wurde beschlossen, die Europäische Kommission um Untersuchung der verschiedenen Aspekte zu ersuchen.
Die Kommission hat nun, nach einer Prüfung unserer Petition, eine Stellungnahme abgegeben.
Auch wir hatten nun die Gelegenheit, diese Stellungnahme zu kommentieren.
Die endgültige Behandlung vor dem Petitionsauschuss kann möglicherweise noch einige Monate dauern.
Unser Schreiben vom 18.1.17
An die Vorsitzende des Petitionsausschusses
Frau Cecilia Wikström
Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles
Ihr Zeichen: KV/sr/(IPOL-Com-Peti D(2016)508-49)
Ihr Schreiben vom 21.11.2016
Sehr geehrte Frau Wikström,sehr geehrter Herr Dr. Jahr,
wir bedanken uns für die Übermittlung des Schreibens der EU Kommission vom 31.08.2016 und möchten dieses hiermit wie folgt kommentieren:
Die Kommission beginnt ihr Schreiben damit darauf hinzuweisen, dass die Petenten (nämlich wir), im Jahr 2013 eine ähnliche Petition eingereicht hätten (Petition Nr. 1833/2013) und die Antwort der Kommission darauf immer noch relevant sei.
Da die Kommission selbst auf die Petition von 2013 hinweist, möchten wir auch auf folgendes aufmerksam machen. Bei der Stellungnahme der Kommission wurden wichtige Beschwerden und Fragen ignoriert.
Fragen, die die Gesundheit von Menschen und Tieren tangieren und von höchstem Bürgerinteresse sind, sowie uns bewegt haben, erneut eine Petition einzureichen und diese Frage in unserer jetzigen Petition erneut zu stellen.
Bei der Stellungnahme der EU Kommission vom 30.04.2014 wurden folgende Punkte nicht kommentiert:
"Angeblich sorgt die REACH-Verordnung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Unsere Frage war: "Werden hier die Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?"
Denn in Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen trotzdem auf dem Markt.
Und selbst die "besonders besorgniserregenden Chemikalien" werden zugelassen:
...wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
...wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
...wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
...mit Ausnahmegenehmigung"
Wenn REACH der Garant für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sein soll, wie ist es dann möglich, dass in der REACH-Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?
Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:
Karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, teratogen, persistent, bioakkumulativ und toxisch.
Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU-Bürger umgegangen?“
Zum Beispiel bedrohen Pestizide aus der Gruppe der Neonicotinoide nicht nur Bienen, sondern auch andere Lebewesen ernsthaft. Das geht aus einer am Donnerstag von Greenpeace veröffentlichten Studie hervor.
Unabhängige Wissenschaftler der University of Sussex haben dafür die Ergebnisse von hunderten wissenschaftlichen Untersuchungen der letzten Jahre überprüft. Ihr Fazit: Neonicotinoide sind in der Umwelt allgegenwärtig und kontaminieren Gewässer, Böden und Vegetation.
Diese Fragen werden von der Kommission hartnäckig ignoriert. Die erneute Zulassung von Glyphosat, zunächst bis Ende 2017, ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Proteste und Befürchtungen von verschiedenen Mitgliedstaaten, europäischen Umweltverbänden und zahlloser EU-Bürgern den Industrie-Interessen geopfert werden.
Auf unsere gut fundierten Vorwürfe, dass man sowohl das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) als auch die Europäische Agentur EFSA nicht als unabhängig werten kann, geht die Kommission mit nur einem Satz ein.
Zitat: „ Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Gremien, die die Kommission wissenschaftlich beraten, haben die institutionellen Ausschüsse und Arbeitsgruppen sowie die wissenschaftlichen Ausschüsse der Kommission Maßnahmen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit von Experten eingesetzt.“
Wir fragen uns, um welche Maßnahmen es sich hierbei handelt?
Zu der angeblichen Unabhängigkeit o.g. Institutionen möchten wir auf einen Artikel von Lobbypedia verweisen und bitten um lückenlose Aufklärung:
https://lobbypedia.de/wiki/Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Zum Beispiel kann man dort folgendes über das BfR lesen:
„Ein genauerer Blick auf die Mitglieder der BfR-Kommission Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel legt nahe, dass ihre Einschätzungen kritisch hinterfragt werden müssen, da bei mindestens 9 von 13 Mitgliedern der Verdacht der Voreingenommenheit und übermäßigen Industrienähe begründet ist. Die beim BfR angestellte Geschäftsführerin der Kommission Marianna Schauzu beispielsweise, ist eine bekannte Befürworterin der Agro-Gentechnik. Auch im unmittelbaren Umfeld der Expertenkommission, bei den Bundesforschungsinstituten des BMELV, die auch an der Auswahl der Experten für die BfR-Kommission beteiligt sind, finden sich Personen mit sehr engen Kontakten zur Industrie.
Besonders problematisch ist, dass die meisten der 9 ExpertInnen mit Interessenkonflikten ihre Industrieverbindungen nicht wie vom BfR gefordert öffentlich gemacht haben. Das BfR verlangt offiziell von den Kommissionsmitgliedern eine schriftliche Erklärung, in der eventuelle Interessenkonflikte aufgeführt werden müssen.[1] Recherchen der NGO Testbiotech zeigen aber, dass in diesen Erklärungen viele Interessenkonflikte verschwiegen werden. Dadurch ergibt sich insgesamt das Bild einer organisierten und zumindest teilweise verdeckten Einflussnahme der Industrie in zentralen Einrichtungen des Bundes, die im Bereich der Agrogentechnik mit der Risikoabschätzung und der Forschungsförderung befasst sind.“
BfR-ExpertInnen mit Interessenkonflikten:
Inge Broer ist seit 2011 Vorsitzende der BfR-Kommission Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Sie ist Professorin für Agrobiotechnologie an der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock. Außerdem fungiert sie als Gesellschaftsvorsitzende der biovativ GmbH und als Gesellschafterin der BioOK GmbH. Beide Firmen bieten Dienstleistungen für Konzerne wie Monsanto an. Frau Broer ist auch Vorsitzende des Verein zur Förderung Innovativer und Nachhaltiger Agrobiotechnologie (FINAB), Mitglied im Informationskreis Gentechnik des Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter(BDP)und bis 2011 Mitglied im Kuratorium der Kleinwanzlebener Saatzucht (KWS).
Frau Broer führt selbst seit mehreren Jahren Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen an mehreren Standorten durch, oft in Mehrfachfunktion über die Uni Rostock, FINAB, BioOK und biovativ. Sie ist Mitautorin einer umstrittenen Broschüre der DFG, in der einseitig die Vorteile der Agrogentechnik hervorgehoben werden. In ihrer Erklärung zu eventuellen Interessenkonflikten auf der Homepage des BfR werden von Frau Broer aber keinerlei Angaben gemacht.[3] In ihrer Funktion beim BfR hat sie unter anderem an der Anmeldung von Patenten der Firma Bayer auf mehrere herbizidtolerante gentechnisch veränderte Pflanzen mitgewirkt.
Gerhard Eisenbrand war bis 2011 Vorsitzender der BfR-Kommission Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel und war Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des BfR, der die Mitglieder der verschiedenen Kommissionen des BfR ernennt. Zudem ist er Vorsitzender der Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) der Deutschen Forschungsgemeinschaft(DFG). Zugleich ist Eisenbrand Präsident und Mitglied des Vorstands von ILSI Europe, dem europäischen Arm des International Life Science Institute (ILSI). Darüber hinaus gehört Eisenbrand dem Beirat des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) an, dem wohl einflussreichsten Lobbyverband der Lebensmittelindustrie in Deutschland. Auch mit den Gremien der Kaffeeindustrie (ISIC Scientific Committee, Institute for Scientific Information on Coffee) und dem Food Safety Review Committee der Firma Kellog's arbeitet er zusammen. Zudem hat Eisenbrand sich mehrfach an Veröffentlichungen des Institut Danone Ernährung für Gesundheit beteiligt.
Alfonso Lampen ist Leiter der Abteilung Lebensmittelsicherheit des BfR, in dessen Augabenbereich die Arbeit der Kommission für genetisch veränderte Lebens-und Futtermittel fällt. Auch er pflegt enge Beziehungen zum ILSI. Unter anderem gehört er der Expertengruppe "From Thresholds to Action Levels" an und leitet die Beratergruppe "Advisory Group on 3-MCPD Esters in Food Product". Er ist zugleich Mitglied einer EFSA-Expertengruppe und der DFG. Seine Kontakte zum ILSI hat Lampen in seiner Interessenerklärung bei der EFSA verschwiegen.
Sehr geehrte Frau Wikström,sehr geehrter Herr Dr. Jahr,
die Kommission geht in ihrer Stellungnahme überhaupt nicht auf unsere jetzige Petition ein, die sich in erster Linie um den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren vor gefährlichen Toxinen und Pestiziden dreht.
In dieser neuen Petition geht es nicht um die REACH Verordnung und unsere Einstellung zu Tierversuchen, die wir Petenten und Mitunterzeichner aus ethisch moralischen Gründen ablehnen.
Hier geht es einzig und allein um die Frage, ob gerade durch Tierversuche und die Auswahl der Versuchstiere gewünschte Ergebnisse produziert werden können und ob es geeignete andere und unbestechliche Verfahren gibt, die solche Manipulationen ausschließen.
Das haben wir in unserer Petition ausgiebig erläutert. Leider geht die EU Kommission auch auf diese Punkte nicht ein.
Da die Kommission aber immer wieder auf unsere vorherige Petition verweist, die eng mit der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ verknüpft wurde, möchten wir Ihnen auch noch einmal einen Rückblick aus unserer Sicht verschaffen:
Im April 2012 hat die EU-Kommission auf Beschluss des Lissabon-Vertrages die Europäische Bürgerinitiative ins Leben gerufen, womit jeder EU-Bürger an der Gesetzgebung auf Unionsebene mitwirken kann.
Die Voraussetzung: Innerhalb eines Jahres müssen die Initiatoren eine Million Unterschriften aus sieben verschiedenen EU-Ländern sammeln. Genau das haben die Initiatoren von „Stop Vivisection“ geschafft, deren europäische Bürgerinitiative von dem EU-Petitionsausschuss mit unserer Petition gegen Tierversuche für REACH zusammengelegt wurde.
Die Unterschriftensammlung zur Petition "REACH stoppen! Keine Tierversuche für eine verfehlte europäische Chemikalienpolitik" ist abgeschlossen und wurde am 17.10.2013 durch die beiden Autorinnen Gisela Urban und Gabriele Menzel persönlich zusammen mit Herrn Gerhard Oesterreich vom Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel eingereicht.
Am 16.04.2015 wurde dann unsere Petition gegen Tierversuche für "REACH" - nach über einem Jahr - erneut behandelt. In dieser Zeit mussten wieder viele Tiere unnötig leiden und sterben.
Wir haben vergeblich gehofft, nun etwas mehr Redezeit als vor einem Jahr zu bekommen, unsere Redezeit wurde nach 5 Minuten durch die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Wickström, gestoppt, alle anderen Petenten bekamen wesentlich mehr Redezeit.
Auch funktionierte das Abspielen unseres Films nicht. In dieser Filmszene, die vor 34 Jahren entstand, werden Beagle im Tierversuch gezeigt, die das Schädlingsbekämpfungsmittel "Trimethyl Phosphat" über eine Sonde in den Magen verabreicht bekamen. Diese armen Hunde starben äußerst qualvoll. Die Chemikalie Trimethyl Phospat ist auch heute noch weltweit im Handel. In keinem Sicherheitsdatenblatt wird die im Film gezeigte Studie erwähnt.
Das Anliegen von "Stop Vivisection" wurde im Mai 2015 von der EU-Kommission behandelt. Auch zu diesem Ereignis reisten wir wieder nach Brüssel.
Von der EU-Kommission geladen waren:
Prof. Dr. Reiss, Professor Gianni Tamino, Dr. Andre Menache, Adriano Varrica, Vanna Brocca, Fabrizia Pratesi und Flavien Deltort.
Nun kommt das Skandalöse:
Im Vorraum des Plenarraumes, in dem das Hearing von "Stop Vivisection" abgehalten wurde, fanden wir einen Flyer in englischer Sprache. Laut Impressum herausgegeben von folgender Organisation:
"The European Animal Research Association", mit Sitz in London.
Wir haben erfahren, dass alle EU-Abgeordneten im Vorfeld der Verhandlung der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ von dieser Lobbyorganisation der „Tierversuchsindustrie“ angeschrieben und beeinflusst wurden.
Diese Organisation ist augenscheinlich höchst beunruhigt über die schwindende Zustimmung der Bevölkerung zu Tierversuchen.
Sinngemäß heisst es in dem Flyer:
„Trotz der klaren Vorteile und Notwendigkeit der Forschung an Tieren, ist die öffentliche Unterstützung nicht selbstverständlich. Ein historischer Mangel an Transparenz und zuverlässigen Informationsquellen aus den Forschungsbereichen, neben starken Kampagnen von Tieraktivisten, haben die öffentliche Unterstützung untergraben.
Organisationen, die Tiere für ihre Forschung verwenden, sind manchmal beunruhigt über Transparenz und die Veröffentlichung ihrer Tierforschung. Diverse Initiativen gegen Tierforschung haben in mehreren europäischen Ländern Kampagnen lanciert. In Italien wurden Forscher als "Attentäter" in der Tierversuchsgegner- Literatur bezeichnet und persönliche- und Kontaktinformationen veröffentlicht. In Deutschland wurde der Neurowissenschaftler Prof. Andreas Kreiter in einer ganzseitigen Zeitungsanzeige von einem Tierversuchsgegner als "nicht menschlich" dargestellt. Diese Attacken auf Forscher summieren sich zu einer langen Liste von Initiativen von Tierversuchsgegnern, deren Ziel es ist, die öffentliche Meinung zu beeinflussen."
Die Europäische Animal Research Association (EARA) wird von Organisationen unterstützt, die Tiere in ihrer Forschung gebrauchen. EARA's Mission konzentriert sich auf vier Hauptpunkte: Bessere Information und Aufklärung des Publikums, dass der humane Gebrauch von Tieren weiterhin in der biomedizinischen Forschung erforderlich ist und sie davon profitieren. Erstellen eines günstigen Klimas für Tierforschung durch Beeinflussung der EU politischen Entscheidungsträger.
Anleitung für pan-europäischer Initiativen, um dem Druck auf die Labortier-Lieferkette zu begegnen und die Lizenz zu bekommen, Versuchstiere in der Forschung zu verwenden. Unterstützt die Bemühungen der Tierforschungseinrichtungen, die Tiere benötigt, um an Entdeckung und Entwicklung neuer Medikamente und Behandlungen für Menschen und Tiere zu gelangen.“
Auf der Webseite der Association findet man folgende Tierversuchsfirmen:
Association for Assessment and Accreditation of Laboratory Animal Care (AAALAC)
Associazione Italiana per le Scienze degli Animali da Laboratorio (AISAL)
Covance
EFPIA - European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations
recherche- animale.org
GSK - GlaxoSmithKline
Harlan
Mario Negri Institute
Marshal Bio
Sanofi Group
Stichting Informatie Dierproeven (SID)
Understanding Animal Research (UAR)
Quelle: http://eara.eu/uber-uns/verwaltung/
Unser Eindruck ist, dass sowohl die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ als auch unsere Petition gegen die Tierversuche, die die REACH Verordnung vorschreibt, durch die Einflußnahme dieses mächtigen Lobbyverbandes gescheitert ist.
Näheres ist hier nachzulesen: https://tierfreundeohnegrenzen.jimdo.com/antidote-europe/
Leider ist das Bürgerbegehren, das immerhin von über 1.3 Mio. EU-Bürgern unterstützt wurde, auch von der EU-Kommission "abgeschmettert" worden.
Die Kommission verlässt sich lieber weiter auf das veraltete Prinzip der 3Rs (Reduction, Refinement, Replacement) und betont die ethischen Aspekte der Diskussion, während sie den vorgebrachten wissenschaftlichen Argumenten gegen Tierversuche ausweicht.
Dies ist klar zu sehen bei der Haltung zum Thema der geforderten wissenschaftlichen Konferenz zur Wirksamkeit der Tierversuche.
Die Kommission ignorierte darin die Forderung der EBI „Stop Vivisection“ und unsere Forderung nach einer künftigen wissenschaftlichen Debatte, die Experten von Seiten der Befürworter und Kritiker der Tierversuche öffentlich vor der allgemeinen Bevölkerung, den Medien und der "etablierten internationalen Wissenschaft" zusammenbringen sollte. Stattdessen beabsichtigt die Kommission nun, eine Konferenz über die Entwicklung alternativer Forschungsmethoden abzuhalten. Das Kernproblem bei diesem Ansatz besteht darin, dass es vermieden wird, sich der Frage nach der wissenschaftlichen Validität von Tiermodellen zu stellen.
Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass gerade die viel zitierte Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere eben kein geeignetes Instrument zum Schutz der Tiere darstellt, sondern gerade Versuche im toxikologischen Bereich dieser Richtlinie zuwiderlaufen.
Richtlinie EU/2010/63 und die TierSchVersV § 25, Satz 1,2
(1) Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern, die bei den verwendeten Tieren zu voraussichtlich länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.
(2) Tierversuche nach Absatz 1 dürfen nicht durchgeführt werden, wenn die erheblichen Schmerzen oder Leiden länger anhalten und nicht gelindert werden können. Abweichend von Satz 1 kann die zuständige Behörde die Durchführung eines Tierversuchs nach Satz 1 genehmigen, soweit die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass die Durchführung des Tierversuchs wegen der Bedeutung der angestrebten Erkenntnisse unerlässlich ist.
Die o.g. Ignoranz der Forderungen der EBI „Stop Vivisection“ zeigt einen Mangel an Demokratie auf der europäischen politischen Bühne und ein eklatantes fehlendes Verständnis für die gemeinschaftlichen Interessen und Erwartungen im Gegensatz zu Partikularinteressen. Mit einer Anfrage durch einen Europa-Abgeordneten oder eine Petition an das Parlament hätten wir eine vergleichbare Antwort erhalten können.
Uns Bürgern wurde versichert, dass wir mit einer Europäischen Bürgerinitiative direkten Einfluss auf die Entwicklung der EU-Politik nehmen können. Die aktuellen Ereignisse zeigen ebenso wie die Erfahrungen anderer EBIs, dass die versprochene Beteiligung eine pure Illusion ist.
Unsere Demokratie, sie ist in Gefahr: Lobbyisten bestimmen auf allen Ebenen die Politik. Dominiert der globale Neokapitalismus die EU-Kommission, sind die Politiker so massiv von den Lobbyverbänden beeinflusst, dass wir wahlberechtigte Bürger keine Chancen mehr haben, mittels Petitionen und Volksbegehren unsere verfassungsmässigen Rechte durchzusetzen?
Aus diesem Grunde bitten wir, Gisela Urban, Gabriele Menzel, Rainer Gaertner, Prof. Claude Reiss und Dr. Andre Menache, uns einen baldigen Termin zur Verhandlung unser Petition "Zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden" zu nennen, die Ihnen bereits am 03.12.2015 übergeben wurde.
In der Verhandlung unserer Petition können Sie zeigen, dass wir Bürger der Europäischen Union uns auf die Prinzipien und Gesetze der EU verlassen können, und nicht der Neokapitalismus die EU-Kommission dominiert.
Für eine zeitnahe Antwort danken wir Ihnen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban, Langenberger Str. 43, 44879 Bochum, Germany
Gabriele Menzel, Ihmerter Str. 121, 58675 Altena, Germany
Rainer Gaertner, Tierversuchsgegner BRD
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Donnerstag, 16. Juni 2016
Glyphosat - Unser zweites Schreiben an Präsident Juncker
EU-Bürger wollen nicht durch Glyphosat vergiftet werden
19.04.2016
An
President.Juncker@ec.europa.eu
Schutz der Umwelt und unser aller Gesundheit, von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission
Hier: unser Schreiben vom 08.03.2016 und Ihre Antwort vom 22.03.2016
Sehr geehrter Herr EU-Präsident Juncker,
sehr geehrte Damen und Herren EU-Abgeordnete!
In Ihrem o.gen. Schreiben können wir beim besten Willen keine Antwort auf unsere Anfrage vom 08.03.2016 erkennen.
Deshalb beziehen wir uns nochmal inhaltlich auf unser Schreiben vom 08.03.2016 und informieren Sie über die Gefahren von Glyphosatvergiftungen.
Quelle Glyphosate Renewal Assessment Report, 18.12.2013, Vol. 1,
http://www.agrarkoordination.de/fileadmin/dateiupload/Roundup___Co/Wolfgang_Boedeker_Glyphosat_Tagung_fin3.pdf :
Laut Bewertungsbericht verursachen Glyphosatvergiftungen beim Menschen :
Dermatitis,
Konjunktivitis,
Geschmacksveränderung,
Übelkeit,
Erbrechen,
Durchfall,
Mund- und Rachen-Brennen,
Speichelfluss,
Munderythem,
Stimmverlust,
Schluckbeschwerden,
Magen-& Bauchschmerzen,
Blutdruckabfall,
Atemstörungen,
Husten,
Bronchienverengung,
Bluthochdruck,
Azidose, Schock,
Bronchien- & Lungenentzündung,
Lungenödem,
Nierenversagen,
Fieber,
Tod.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, veröffentlichte im März letzten Jahres die Internationale Agentur für Krebsforschung einen Bericht, der Glyphosat als "für Menschen wahrscheinlich krebserregend" einstufte. Neue Erkenntnisse haben das weit verbreitete Vorhandensein von Glyphosat in unseren Lebensmitteln und in unserem Körper nach Jahren ungezügelter Verwendung belegt.
Am 4. März 2016 wurden in der Heinrich Böll Stiftung in Berlin die Ergebnisse der »Urinale 2015« den Medien in einer gut besuchten Pressekonferenz vorgestellt.
Im Rahmen der »Urinale« haben insgesamt 2011 Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland im Zeitraum von Oktober 2015 bis Januar 2016 von dem unabhängigen und akkreditierten Labor »Biocheck« in Leipzig ihren Urin zum Kostendeckungsbeitrag von 53,55 Euro pro Test untersuchen lassen.
Diese privat finanzierte Feldstudie ist damit weltweit die größte Datensammlung zur Glyphosatbelastung der Bevölkerung. 2009 Proben waren auswertbar. Der erschreckende Befund: In 2001 Proben war Glyphosat nachweisbar, das sind 99,6 Prozent. Lediglich 8 Proben, also 0,4 Prozent, lagen unter der Nachweisgrenze des angewendeten Testverfahrens.
Die statistische Auswertung können Sie hier nachlesen:
http://www.ackergifte-nein-danke.de/news/241-mehrheit-in-5-europaeischen-laendern-will-glyphosat-verbot.html
Bei 79 Prozent der Probanden war die Belastung fünf- bis zweiundvierzigfach höher als der Rückstandshöchstwert für Pestizide in Trinkwasser – dieser beträgt 0,1 Nanogramm pro Milliliter.
Es liegt also flächendeckend eine erhebliche Belastung vor.
Das Alarmierende: Die Urinproben von Kindern und Jugendlichen ergaben die höchsten Messwerte.
Etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmenden ernährt sich von Lebensmitteln aus ökologischem Landbau. Bei ihnen war die Belastung zwar insgesamt niedriger, doch auch sie haben durchschnittlich das Neunfache des Trinkwasserhöchstwerts im Urin – wie kann das sein? Offenbar ist es nicht möglich, in Deutschland zu leben, ohne beständig Pestizide aufzunehmen.
Wie Glyphosat überhaupt in den menschlichen Körper gelangt und was eine dauerhafte Belastung dort bewirkt, ist bislang nicht erforscht. Nehmen wir es vor allem über die Nahrung oder über die Atemluft zu uns?
Bisher gibt es dazu keine relevanten Studien am Menschen.
Was bedeutet es, dass der Wirkstoff lebensfördernde Darmbakterien abtötet und dem Körper ständig Spurenelemente entzieht?
Die Zulassung des Mittels stützt sich fast ausschließlich auf industriefinanzierte Tierversuche, die dem Mittel Unbedenklichkeit für den Menschen bescheinigen.
Das hält Peter Clausing, Toxikologe und Vorstand des Pestizid Aktionsnetzwerks, für wissenschaftlich unhaltbar, Warnung der WHO stützen, Glyphosat sei höchstwahrscheinlich krebserregend.
Sie schreiben uns, dass sowohl das BfR, als auch die EFSA, Glyphosat für unbedenklich halten.
Das wundert uns gar nicht, da es bekannt ist, das es sich keineswegs um unabhängige Institutionen handelt.
Im Gegenteil sitzen dort Vertreter der Chemischen Industrie und Nutznießer von Pestiziden im Vorstand oder Gremien.
Eine Mehrheit in 5 europäischen Ländern will ein Glyphosat-Verbot.
In den fünf größten Staaten der EU gibt es eine klare Mehrheit für ein Glyphosat-Verbot:
• 64 Prozent der Bürger/innen aus Deutschland, Frankreich, Groß-Britannien, Spanien und Italien wollen, dass die EU Glyphosat endlich verbietet.
• Nur 9 Prozent der Befragten aus diesen Ländern sprechen sich für eine Glyphosat-Zulassung durch die EU aus.
• 27 Prozent haben dazu keine Meinung.
Das ist das Ergebnis einer YouGov-Umfrage im Auftrag von Campact und WeMove.EU.
Dafür wurden im Zeitraum vom 30. März 2016 bis 07. April 2016 insgesamt 7.074 Menschen aus den fünf Ländern online befragt.
Hier wird der Bürgerwille in sträflichem Maße mißachtet.
Wir, Gisela Urban und Gabriele Menzel, haben uns ebenfalls auf Glyphosat testen lassen mit dem Prüfergebnis, daß in unseren Körpern diese hochgiftige Substanz nachgewiesen worden ist, siehe beigefügte Prüfergebnisse.
Mit Langzeitschäden wie Krebs, Diabetes usw. muß gerechnet werden.
Da wir in unserem Schreiben vom 08.03.2016 bereits unsere Regressansprüche angemeldet haben, sollte Glyphosat in unserem Körper nachgewiesen werden, tun wir das hiermit wieder erneut.
Bitte bestätigen Sie unsere Regressansprüche.
Es ist wahrscheinlich , daß Europas Bürger eines nicht fernen Tages, nicht die Hersteller dieser Gifte, sondern die genehmigende Behörde zur Rechenschaft ziehen werden und auch deren Vertreter.
Die Verantwortlichen (und deren Familien) der genehmigenden Behörden müssen genauso wie alle anderen EU-Bürger damit rechnen, durch Glyphosat, wie oben beschriebenen, schwer zu erkranken.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Urban
und
Gabriele Menzel
Antwort der Kommission:
Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Frau Menzel,
Betreff: Ihr Schreiben - Ares(2016)1899290
Vielen Dank für ihre Rückfrage vom 21. April 2016 an Kommissionpräsident Juncker
bezüglich des Genehmigungsverfahrens von Glyphosat und dem erneuerten Vortragen
Ihrer Bedenken.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Kommission alles getan hat
um möglichst alle vorhandenen Informationen zu sammeln und einer vergleichenden
Bewertung zuzuführen, wobei die Qualität und nicht die Herkunft der Daten das einzige
Kriterium bildete.
Ich möchte aber auch erwähnen, dass ich die von ihnen gegenüber der EFSA und dem
BfR vorgebrachten Vorwürfe für nicht gerechtfertigt halte, da beide Institutionen einen
hohen Grad von Transparenz an den Tag gelegt haben.
Bezüglich ihrer Schadensersatzansprüche, verweise ich darauf, dass die außervertragliche
Haftung der EU durch Artikel 340 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union geregelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Flüh
Referatsleiter
Glyphosat - Unser Schreiben an Präsident Juncker
Während wir ungeduldig auf die Verhandlung unserer Petition warten, bleiben wir natürlich nicht untätig, denn das liegt uns nicht.
Glyphosat - ein gefährliches, tödliches Gift?
Der Schutz der Umwelt und unserer aller Gesundheit, von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission
Sehr geehrter Herr EU-Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren EU-Abgeordnete!
Da Glyphosat krebserregend ist, lässt sich für diesen Stoff keine sichere Untergrenze festlegen. Denn die Bewertung des BfR, der Stoff sei nicht krebserregend, steht auf tönernen Füßen, wie unabhängige WissenschaftlerInnen schon lange bemängeln.
Um Wiederholungen zu der Gefährlichkeit von Glyphosat zu vermeiden, verweisen wir auf unsere seit dem 03.12.2015 dem EU-Petitionsausschuss vorliegende Petition:
https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_page&utm_term=des-lg-no_src-custom_msg&fb_ref=Default.
Die amerikanische Umweltbehörde EPA hat Labore der bewussten Fälschung von Testergebnissen überführt, die unter anderem von Monsanto mit Glyphosatstudien beauftragt waren, es gab Strafurteile.
Diese Fälschungen von Testergebnissen läßt vermuten, wie gefährlich Glyphosat für die Gesundheit sein kann.
Auch Politiker und deren Familien, die die Weitergenehmigung von Glyphosat bewilligen, sind von dieser Gefahr betroffen, das sollte dringend von den Verantwortlichen beachtet werden.
Wir, die Unterzeichnenden Gisela Urban und Gabriele Menzel, melden Regressansprüche für alle Schäden an, sollte Glyphosat in unserem Körper nachgewiesen werden.
Bitte bestätigen Sie unsere Regreßansprüche für jetzt und für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Urban
und
Gabriele Menzel
Die Antwort kam am 22.03.16
Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Frau Menzel,
Betreff: Ihr Schreiben "Der Schutz der Umwelt und unserer aller Gesundheit,von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission" - ARES(2016)1274851
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.03.2016 an Präsident Juncker, in dem Sie Ihre
Bedenken hinsichtlich der bevorstehenden Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat
zum Ausdruck bringen.
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass die Kommission Ihre Bedenken sehr ernst
nimmt. Es ist mir bewusst, dass Ängste und Sorgen über Glyphosat und seine
Rückstände bestehen.
Ich kann Ihnen von vornherein bestätigen, dass die EU das weltweit strengste
Regulierungssystem für Pestizide hat, mit den höchsten Sicherheitsstandards für die
Gesundheit von Mensch und Tier und beruhend auf einer fundierten wissenschaftlichen
Grundlage. Die entsprechenden Prozeduren, die auch im Falle von Glyphosat
angewendet werden, sind auf der Website der Europäischen Kommission dargestellt:
http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/index en.htm.
Die Kommission hat viele Wirkstoffe vom Markt genommen, für die nicht gezeigt
werden konnte, dass die in der Gesetzgebung festgelegten strengen
Genehmigungskriterien erfüllt sind. Es ist keinesfalls so, dass Substanzen in Verkehr
gebracht und benutzt werden dürfen, wenn ernste Sicherheitsbedenken für die
menschliche Gesundheit vorliegen.
Für die Evaluierung einer möglichen Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat hat
der berichterstattende Mitgliedstaat (RMS) Deutschland eine umfassende und
transparente Bewertung aller verfügbaren Daten und Informationen erstellt. Diese
Bewertung wurde dann einem "Peer Review" durch die anderen Mitgliedstaaten und die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen. Durch eine
öffentliche Konsultierung auf die Bewertung des RMS erhielten Bürger und andere
Interessengruppen die Gelegenheit, ihre Bedenken zu äußern. Darüber hinaus hat die
Kommission EFSA gebeten, die Bewertung der Internationalen Krebsforschungsagentur
(IARC) während des "Peer Reviews" zu berücksichtigen um sicherzustellen, dass alle
relevanten Informationen für ihre Schlussfolgerung2 zur Verfügung standen. Der "Peer
Review" Prozess beinhaltete auch ausführliche Expertendiskussionen über das
krebserzeugende Potential von Glyphosat und hat epidemiologische Daten
berücksichtigt. Alle Bewertungen und Dokumente zum "Peer Review" sind auf der
EFSA Website verfügbar.
Die Kommission hat die in der Schlussfolgerung der EFSA dargestellten Ergebnisse
sorgfältig geprüft und mit den Mitgliedstaaten diskutiert, unter Beachtung des
Rechtsrahmens der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln. Unter Einbeziehung aller zu berücksichtigenden Faktoren und in
Anbetracht des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstands ist die Kommission der
Ansicht, dass es gerechtfertigt ist, die Genehmigung von Glyphosat zu erneuern. Ein
formaler Rechtsakt, der die Bedingungen für eine weitere Genehmigung festlegt, wurde
den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und
Futtermittel zur Stellungnahme vorgelegt. Derzeit laufen weitere Diskussionen mit den
Mitgliedstaaten.
http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol 112/mono 112-09.pdf
2 . . , EFSA (European Food Safety Authority), 2015. Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment of
the active substance glyphosate. EFSA Journal 2015;13(П):4302, 107 pp. doi:10.2903/j.efsa.2015.4302
Mit freundlichen Grüßen
Michael Flüh
Referatsleiter
Montag, 3. August 2015
Der Skandal um Covance blieb bisher ohne Folgen
Wie ging es mit Covance weiter?
In Deutschland wurde die Strafuntersuchung gegen die Covanve-Verantwortlichen eingestellt.
Pressemitteilung Menschen fuer Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 26. Februar 2004
Staatsanwaltschaft Muenster mit Blindheit geschlagen?
Menschen fuer Tierrechte legen Beschwerde gegen Einstellung der Ermittlungen ein
Der Bundesverband Menschen fuer Tierrechte erhebt gegen die Staatsanwaltschaft Muenster schwere Vorwuerfe und legte jetzt Beschwerde gegen deren Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des Tierversuchslabors Covance sowie gegen den Amtsveterinaer Dr. Roland O. ein.
"Hoechst einseitig und unqualifiziert" haelt Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen fuer Tierrechte, die Einstellungsverfuegung der Staatsanwaltschaft. Diese wurde mit mangelndem Tatverdacht der Tierquaelerei begruendet. Von Loeper, der seit 26 Jahren staendig tierschutzrechtliche Problemfaelle bearbeitet und Kommentator des Tierschutzgesetzes ist, verweist darauf, dass mehrere hochqualifizierte Sachverstaendige aufgrund des vorhandenen Filmmaterials anhaltende Leiden der Versuchsaffen registriert haben. Diese aeussern sich z. B. durch Verhaltensstoerungen in Form von Schaukel- und Drehbewegungen oder mimischen Gebaerden. Das muesse nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als kennzeichnend fuer Tierquaelerei eingestuft werden.
"Die Staatsanwaltschaft Muenster hat sich einseitig von den Schutzbehauptungen der Firma Covance und dem ihr nahe stehenden Amtsveterinaer beeindrucken lassen", betont von Loeper. So habe sie es in bestuerzender Weise unterlassen, profilierte Primatenforscher zu befragen und sorgfaeltig die durch die Filmdokumentationen erwiesenen Fakten unabhaengig auszuwerten. Kritisch beleuchtet der Rechtsanwalt besonders die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass gegen Amtsveterinaer Otto "zu keinem Zeitpunkt auch nur der Hauch eines Tatverdachts" bestanden habe. Denn bereits vor Monaten sei gegen die Firma Covance Anzeige erstattet worden, als es um die Toetung von 500 Affen ging. Dr. O. habe die Toetungen sanktioniert, die weder gerechtfertigt erschienen noch tierschutzkonform durchgefuehrt worden seien. "Die Staatsanwaltschaft Muenster ist augenscheinlich mit Blindheit geschlagen", folgert von Loeper "Und es ist beschaemend, wie einseitig sie agiert, mangelnde Achtung gegenueber den Affen als intelligenten, sozialen Wesen erkennen laesst und nicht ihrer Verpflichtung nachkommt, das Staatsziel Tierschutz umzusetzen." Die Staatsanwaltschaft werde deshalb, so von Loeper, die Ermittlungen aufgrund der eingelegten Beschwerde fortfuehren muessen. Das sei sie den Versuchstieren sowie der Bevoelkerung, die mit grosser Empoerung auf den unwuerdigen, qualvollen Umgang der Beschuldigten mit den Versuchsaffen reagiert habe, schuldig.
Das die Vorkommnisse bei Covance in Münster keine Einzelfälle sind, sondern der brutale Umgang mit Versuchstieren der Alltag in den Labors, zeigte eine Undercoverrecherche von Peta USA. im Jahre 2005. Auch hier versuchte Covance mit aller Macht die Veröffentlichung der Filmaufnahmen zu verhindern.
Zu den Verstößen, die Peta USA in der Covance Einrichtung in Vienna, Virginia, dokumentierte, zählen:
- Tiere mit gebrochenen Gliedmaßen, denen man tierärztliche Hilfe und Euthanasie vorenthielt; Tiere mit Krämpfen; Tiere mit triefenden offenen Wunden an den Beinen; und Tiere, die an Nebenwirkungen aufgrund der getesteten Medikamente litten und sich in einem so schlimmen Zustand befanden, dass sie nur noch hätten schmerzlos eingeschläfert werden sollen.
- Physische und psychische Gewalt gegen Primaten durch Covance-Mitarbeiter; u.a. wurden kranke Affen mit aller Gewalt in Plastik-Arretierröhren gequetscht und völlig verängstigte Affen auf den Boden geschmettert, mit Wasser bespritzt, vorsätzlich gequält und gewaltsam in ihre Käfige zurückgeschmissen, nachdem man ihnen Medikamente in den Magen gepumpt hatte.
- Affenbabys bekamen täglich Nasenbluten, weil Covance zu große Sonden einsetzte und ihnen über die Nase in den Schlund und Magen schob, um Testsubstanzen zu verabreichen
- Chronischer Durchfall aufgrund von Stress
- Den Affen wurde keine Anregung und kein Sozialkontakt gewährt, wie es vom Tierschutzgesetz verlangt wird, was zu Selbstverstümmelung und wiederholten Verhaltensmustern wie "im Kreis drehen" und "hin- und herschwingen" führt, Symptome, die allesamt von Tierverhaltensforschern in direkten Zusammenhang gebracht werden mit Einsamkeit und Mangel an Anregung.
In krassem Gegensatz zu dem Missbrauch, den PETA US aufdeckte, gibt Covance ein Tierschutz-Statement heraus, in dem das Unternehmen behauptet, es behandele Tiere mit "Sorgfalt und Respekt ". Judge Langan nennt die Diskrepanz zwischen Covance's Anspruch und der durch die Ermittlung von PETA US aufgedeckten Realität "einen Vergleich zwischen zwei unterschiedlichen Welten". Er sagt weiter, zu dem Ausmaß, in dem Covance "einen irreführenden Eindruck gepflegt hat, PETA Europe ein Anrecht hat, dieses öffentlich zu korrigieren".
"Das Gerichtsurteil bedeutet, dass die Öffentlichkeit und die Presse ein Recht darauf haben, zu sehen, wie Affen in dem weltgrößten Versuchslabor systematisch missbraucht werden", so PETA Kampagnen-Koordinator Andrew Butler. "Videoaufnahmen davon, wie Tiere bei Covance geschlagen und gewürgt werden, fallen nicht unter die Rubrik geheimhaltungspflichtige Informationen, sondern sind vielmehr strafrechtliche Beweise, die es verdienen, gesehen zu werden, und dafür werden wir auch weiterhin kämpfen. Die in diesen winzigen, vergitterten Stahlkäfigen gehaltenen Primaten bedürfen dringend unseres Schutzes."
Interessant zu lesen ist eine Kleine Anfrage an die EU der Abgeordneten Hiltrud Breyer aus dem Jahre 2004:
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3229/04
von Hiltrud Breyer (Verts/ALE)an die Kommission
Betrifft: Tierversuche in der EU
Die Zahl der Tierversuche ist in den letzten Jahren drastisch angestiegen: Allein in Deutschland befinden sich ca. 120 Tierversuchslabore. In München wurden erst vor kurzem zwei neue Labore fertig gestellt und in der Stadt Mainz eröffnet im Jahr 2005 ein weiteres.
1.Ist der EU-Kommission bekannt, dass in Auftragslabors, wie z.B. in Versuchslabors der Firma Covance Industries, wie auch bei Tiernahrungsherstellern, wie z.B. der Firma IAMS, tierquälerische Zustände herrschen? Dazu zählt auch Rijwijk/NL mit dem Versuchslabor BPRC (Biomedica Primate Research Center), wo immer noch Affen (sogar Schimpansen) auf grausamste Weise gequält werden. Sie werden Elektroschocks ausgesetzt oder mit heißem Wasser verbrüht oder es werden bei lebendigem Leib Autopsien durchgeführt etc.
2.Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass hier gesetzliche Grundlagen, welche die Abschaffung von Tierversuchen unterstützen sollen (Tierschutzgesetz § 7 sowie die für Deutschland verbindliche europäische Versuchsrichtlinie 86/609/EWG in Artikel 23), ignoriert werden?
3.Wie steht die Kommission dazu, dass angesichts der oben genannten Tatsachen kaum noch glaubwürdig von der Einschränkung oder Abschaffung von Tierversuchen die Rede sein kann?
4.Ist die Kommission nicht auch der Meinung, dass unnötige Tierversuche ethisch und moralisch unvertretbar sind und zudem die Verrohung der Jugend und der Gesellschaft fördern, weil das Leben aus der Sicht vieler Menschen nichts mehr wert ist?
5.Was hält die Kommission von einer Kennzeichnungspflicht von Produkten, die im Tierversuch erprobt wurden und werden, oder alternativ von einer Kennzeichnung für tierversuchsfreie Produkte, um Produzent und Käufer gleichsam in die Pflicht zu nehmen?
Ende
Warum also greift der Staat nicht ein und schützt die Tiere? 2002 wurde der Tierschutz in Deutschland im Grundgesetz verankert. Welche bahnbrechenden Veränderungen hat es seitdem gegeben?
Zunächst einmal muss man sagen, das jede nationale Gesetzgebung heute vom EU Recht überlagert wird. Dort spielt die Musik.
Außerdem unterhalten die Staaten selber zahlreiche Institute die Tierversuche machen oder geben Studien in Auftrag oder finanzieren sie. Auch die EU selber.
Das geht auch aus der Antwort von Kommissar Dimas auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hiltrud Breyer hervor.
E-3229/04DE
Antwort von Herrn Dimas im Namen der Kommission
(7. Februar 2005)
1.Die Kommission ist über die Behandlung von Tieraffen in den Covance-Tierforschungslabors in Münster (Nordrhein-Westfalen) in Deutschland unterrichtet worden. Wie die von ihr eingeleitete Untersuchung ergeben hat, sind die deutschen Behörden unverzüglich eingeschritten. Daher sieht die Kommission im Augenblick keine Notwendigkeit, weitere Untersuchungen in dieser Angelegenheit vorzunehmen.
Der Kommission ist bisher nichts über irgendwelche Tiermisshandlungen in der Firma IAMS mitgeteilt worden. Die Kritik an dem biomedizinischen Primaten¬forschungs¬zentrum in Rijswijk (BPRC) ist ihr allerdings bekannt. Das BPRC ist an Forschungsverträgen der Gemeinschaft beteiligt und hat der Kommission bestätigt, dass es über eine Genehmigung verfügt, auf lokaler Ebene biomedizinische Forschung mit Tieraffen durchzuführen, und dass es alle innerstaatlichen und EU-Tierschutzvorschriften einhält. Als Beteiligter an von der EU finanzierten Forschungsprojekten ist das Zentrum dazu auch vertraglich verpflichtet. Die Kommission überprüft alle Forschungsvorschläge wissenschaftlich wie auch ethisch, bevor sie über einen Zuschuss entscheidet.
2.Artikel 23 Absatz 1 der Richtlinie 86/609/EWG fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung und Validierung alternativer Techniken zu fördern. Dies richtet sich nicht an Laboratorien wie das oben genannte, auf das sich die schriftliche Anfrage bezieht.
3.Die Richtlinie schreibt in Artikel 7 eine weitgehende Reduzierung und sorgfältige Auswahl der Versuchstiere sowie den Ersatz der Tierversuche durch andere Methoden, soweit dies möglich ist, vor. Da die Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt worden ist, sind die Behörden der Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften in ihrem Hoheitsgebiet in vollem Umfang beachtet werden.
4.Außerdem ist es Aufgabe der nationalen Behörden, die ihnen unterbreiteten Versuche zu genehmigen oder abzulehnen und sicherzustellen, dass die Versuche, wenn sie durchgeführt werden, den gemäß der Richtlinie 86/609/EWG erlassenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften entsprechen (s. auch Antwort auf die Frage 3).
5.Die Richtlinie über kosmetische Mittel sieht in Artikel 6 Absatz 3 die Möglichkeit vor anzugeben, dass bei der Entwicklung eines kosmetischen Erzeugnisses keine Tierversuche durchgeführt wurden. Leitlinien für die praktische Umsetzung dieser Bestimmung werden zurzeit erörtert.
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Montag, 6. Juli 2015
Unsere Petition gegen REACH wurde geschlossen
Unsere Petition gegen die Tierversuche für REACH wurde geschlossen- der Kampf gegen Tierversuche und für unsere Gesundheit geht weiter.
Mail an den EU Präsidenten Jean-Claude Juncker und die Mitglieder der EU Kommission vom 29.06.2015:
Tierversuche für "REACH" (Verordnung Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) - wird der Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?
Erneute Verhandlung unserer Petition gegen Tierversuche für REACH am 16.04.2015 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel
Betr. Petition 1833/2013, eingereicht von Gisela Urban und Gabriele Menzel, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen mehrerer Tierschutzverbände, unterzeichnet von 7724 Personen, zu Tierversuchen und der REACH-Verordnung
Sehr geehrter Präsident der Europäischen Kommission, Herr Juncker, sehr geehrte Mitglieder der EU-Kommission,
im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuß behandelt und für zulässig erklärt.
Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.
Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.
Bei Ihrer Stellungnahme zu unserer Petition vom 30.04.2014 gingen Sie auf folgenden Punkt nicht ein:
Wird nicht vielmehr der Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?
In Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen doch trotzdem auf dem Markt.
Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:
…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
…wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
…mit Ausnahmegenehmigung
Sie schrieben, REACH sorgt für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Wie ist es dann möglich, dass in der REACH Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?
Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:
karzinogen; mutagen; reproduktionstoxisch; persistent, bioakkumulativ und toxisch;
Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU Bürger umgegangen?
Der zweite Punkt, den wir bei unserer Einlassung auf Ihre "Mitteilung der Kommission an ihre Mitglieder" aufwarfen, ist die Frage warum für REACH, in Bezug auf Tierversuche, nicht die gleichen Kriterien eingeführt werden könnten wie für die Kosmetikverordnung, wenn doch z.B. Kosmetikartikel zu 90% IndustrieChemikalien enthalten?
Das würde dem Ziel der Verordnung 2010/63, Tierversuche soweit als möglich durch Alternativen zu ersetzen, entsprechen.
Wir zitieren:
"Bezugnehmend auf die "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Verbot von Tierversuchen und das Verbot des Inverkehrbringens sowie den Sachstand im Zusammenhang mit Alternativmethoden im Bereich kosmetischer Mittel" vom 11.3.2013:
Seite 6, 2.4 Entscheidung über das weitere Vorgehen
Das Verbot des Inverkehrbringens, das erstmals im Jahr 1993 mit einer Frist bis 1998 eingeführt wurde, beruhte auf dem erklärten politischen Ziel, Tierversuche für kosmetische Mittel abzuschaffen. Diesem Verbot lag jedoch keine wissenschaftliche Einschätzung über dem Zeitpunkt zugrunde, zu dem ein vollständiges Paket an Alternativmethoden zur Verfügung stehen würde.
Auch das Europäische Parlament und der Rat verhängten das Verbot von Tierversuchen und das Verbot des Inverkehrbringens ab 2009 in voller Kenntnis, dass bis dahin eine vollständige Ersetzung der jeweiligen Tierversuche nicht möglich sein würde.
Das Europäische Parlament und der Rat machten das Verbot des Inverkehrbringens ab 2013 nicht von der Verfügbarkeit eines vollständigen Pakets an Ersatzmethoden abhängig. In der Zwischenzeit wurde das Tierwohl in Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als europäischer Wert festgelegt, der bei der EU-Politikgestaltung zu berücksichtigen ist.
Zweitens könnten Änderungen des Verbots des Inverkehrbringens ab 2013 die Entschlossenheit, alternative Testverfahren rasch zu entwickeln, ernsthaft untergraben. Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass Bestimmungen über Tierversuche in den Kosmetik-Rechtsvorschriften wesentlich zur beschleunigten Entwicklung von Alternativmethoden beigetragen und jenseits der Kosmetikbranche und der Grenzen Europas ein starkes Signal gesendet haben. In der Kosmetikbranche entwickelte Methoden, wie z. B. rekonstruierte Modelle menschlicher Epidermis, werden nun auch in anderen Sektoren verwendet, und in vielen Ländern außerhalb der Union gibt es ein gesteigertes Interesse an Alternativmethoden für kosmetische Mittel.
Die Bestimmungen über Tierversuche führten zur Einrichtung der Europäischen Partnerschaft für die Förderung von Alternativkonzepten zu Tierversuchen (EPAA), eine beispiellose Vereinbarung der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den europäischen Handelsverbänden und Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen.
Diese Bestimmungen haben auch zu einem beträchtlichen Anstieg der Anzahl validierter Methoden seit 2003 beigetragen, als die derzeitigen Fristen festgelegt wurden."
Wir möchten Sie bitten, uns unsere Fragen zeitnah zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban und
Gabriele Menzel
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Sonntag, 7. Juni 2015
Pressemitteilung von "Stop Vivisection" - Negativer Bescheid der EU Kommission
STOP VIVISECTION RESSEMITTEILUNG vom 05.06.2015
Eine enttäuschende Stellungnahme
Die offizielle Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 3.6.2015 ist eine unangenehme Überraschung und große Enttäuschung für die knapp 1,2 Millionen Bürger Europas, die die Europäische Bürgerinitiative (EBI) « STOP VIVISECTION » unterzeichnet haben.
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/finalised/answered
Die Europäische Kommission ignoriert darin geflissentlich jede einzelne der 10 Forderungen der EBI (http://www.stopvivisection.eu/sites/default/files/dossier_-11_may_2015.pdf), welche die Ziele dieser entscheidenden wissenschaftlichen, politischen, ökonomischen und ethischen Kampagne zusammenfassen, der sich eine signifikante Menge Europäer angeschlossen haben und die von der EU Kommission als EBI anerkannt wurde.
Wir, die Treiber der Europäischen Bürgerinitiative Stop Vivisection haben unsere Bereitschaft zu einem offenen politischen Dialog mit den Europäischen Behörden gezeigt, indem wir eine wissenschaftlich fundierte Dokumentationsgrundlage vorgelegt und die Kommission gebeten haben, spezifische Antworten auf unsere zehn Vorschläge zu geben. Keines unserer legitimen Anliegen wurde positiv beschieden.
Wir meinen, dass knapp 1,2 Millionen Bürger und drei Jahre intensiver Kampagnenarbeit etwas besseres Verdienen als eine oberflächliche Standardantwort. Die Kernaussage der Kommission, sie verfolge wie wir das Ziel, Tierversuche abzuschaffen, ist kaum zu glauben.
Die Kommission verlässt sich weiter auf das veraltete Prinzip der 3Rs (Reduction, Refinement, Replacement) und betont die ethischen Aspekte der Diskussion während sie den vorgebrachten wissenschaftlichen Argumente gegen Tierversuche ausweicht. Dies ist klar zu sehen bei der Haltung zum Thema der geforderten wissenschaftlichen Konferenz zur Wirksamkeit der Tierversuche.
Die Kommission ignoriert darin unsere Forderung nach einer künftigen wissenschaftlichen Debatte, die Experten von Seiten der Befürworter und Kritiker der Tierversuche öffentlich vor der allgemeinen Bevölkerung, den Medien und der internationalen Wissenschaft zusammenbringen sollte. Stattdessen beabsichtigt die Kommission nun, eine Konferenz über die Entwicklung alternativer Forschungsmethoden abzuhalten. Das Kernproblem bei diesem Ansatz besteht darin, dass es vermeidet, sich der Frage nach der wissenschaftlichen Validität von Tiermodellen zu stellen.
Dieses Ergebnis zeigt einen Mangel an Demokratie auf der europäischen politischen Bühne, und ein eklatantes fehlendes Verständnis für die gemeinschaftlichen Interessen und Erwartungen im Gegensatz zu Partikularinteressen. Mit einer Anfrage durch einen Europa-Abgeordneten oder eine Petition an das Parlament hätten wir eine vergleichbare Antwort erhalten können.
Uns Bürgern wurde versichert, dass wir mit einer Europäischen Bürgerinitiative direkten Einfluss auf die Entwicklung der EU-Politik nehmen können. Die aktuellen Ereignisse zeigen ebenso wie die Erfahrungen anderer EBIs, dass die versprochene Beteiligung eine pure Illusion ist. Daher werden wir in den nächsten Wochen eine Beschwerde beim Europäischen Ombudsman einreichen, bei der wir die Verletzung auf Anhörungsrechte der EU-Bürger thematisieren sowie das Versäumnis, ihnen gut informierte, respektvolle Antworten auf ihre Fragen zu geben. Wir werden gleichsam das Europa-Parlament involvieren im Hinblick auf die Verteidigung einer demokratischen Debatte zwischen Bürgern und Institutionen als einen fundamentalen Wert der zivilen und politischen Koexistenz.
Dennoch kann STOP VIVISECTION den großen Hindernissen zum trotz einige grundlegende Ergebnisse vorweisen :
* Den knapp 1,2 Millionen EU-Bürger, die die EBI unterzeichnet haben, ist nun bewusst, dass es neben der ethischen Argumentation gegen Tierversuche auch wichtige wissenschaftliche Argumente gibt
* Anlässlich der öffentlichen Anhörung vor dem EU-Parlament wurden auch die anwesenden EU-Abgeordneten mit Informationen konfrontiert
Die Organisatoren von STOP VIVISECTION halten es für unverzichtbar, dass die öffentliche Meinung in der Debatte über die Art, Umfang, Umsetzung und Revision der Direktive 2010/63/EU einbezogen wird, wenn sie 2017 offiziell überprüft wird. In den kommenden Monaten und Jahren werden STOP VIVISECTION und seine Unterstützer, darunter auch zahlreiche Vereine und Verbände, keine neutralen Beobachter sein. Wir danken allen, die STOP VIVISECTION bis hierher begleitet und unterstützt haben und ebenso denen, die künftig an unserer Seite stehen werden.
Fabrizia Pratesi : 0039 - 335 - 8444949
Andre Menache : 0044-7906-446889
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Samstag, 23. Mai 2015
Stop Vivisection Anhörung in Brüssel: Ein bedeutender Konsens
Presseerklärung von "Stop Vivisection" vom 12.Mai 2015
STOP VIVISECTION Audition in Brussels: a significant Consensus
Sinngemässe deutsche Übersetzung. Im Orginal nachzulesen auf der Seite: http://stopvivisection.eu/de/content/press-releases
Stop Vivisection Anhörung in Brüssel: Ein bedeutender Konsens
Die überaus erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative (ECI) "STOP Vivisektion" erreichte am Montag, den 11. Mai einen wichtigen Meilenstein, wie Hunderte von Bürgern, die die öffentliche Anhörung im EU-Parlament in Brüssel besuchten, erlebt haben.
EINE ERSTE ANHÖRUNG (hinter verschlossenen Türen) in den Büros der Europäischen Kommission, die von Vizepräsident Jyrki Katainen, Generaldirektor der GD Umwelt Karl Falkenberg und einigen anderen Führungskräften der Kommission vertreten wurde, drückte einen gemeinsamen Konsens über die Ziele von "Stop Vivisection" aus (das Ende der Tierversuche).
Die ECI Organisatoren wurden von Professor Gianni Tamino, Dr. Andre Menache, Adriano Varrica, Vanna Brocca, Fabrizia Pratesi und Flavien Deltort vertreten. Trotz einiger Unterschiede in Bezug auf eine bestimmte Zeitachse in der Erreichung dieses Ziels, durchdrang eine Atmosphäre des Wohlwollens dieses historischen Treffen, das die Aufmerksamkeit der Leiter der europäischen Entscheidungsträger auf die Frage der Tierversuche lenkte.
Die Promotoren von STOP-Vivisektion schlugen eine Übergangszeit von fünf Jahren vor, die ihren Höhepunkt in der völligen Abschaffung der Tierversuche finden sollen(auf dem Gebiet der biomedizinische Human Forschung). Während dieser Übergangszeit würden alle verfügbaren tierversuchsfreien Methoden zur Pflicht gemacht werden, alle Validierungen sollten möglichst durchgeführt werden, außerdem die Korrektur des Validierungsverfahren. Nicht mehr auf der Grundlage im Vergleich mit dem Tiermodell (das niemals validiert wurde !!), sondern basierend auf dem Vergleich mit den Ergebnissen der menschlichen Spezies.
Die Kommission äußerte seine Anerkennung für diejenigen, die eine ECI (Bürgerinitiative) gegründet haben und den Wunsch, dass ein solches Instrument der Demokratie immer häufiger verwendet würde.
Eine zweite Anhörung (die von mehreren hundert Personen besucht wurde) fand im Europäischen Parlament am Nachmittag des Montag, den 11. Mai statt. Die Anhörung wurde von vier Parlamentsausschüssen (AGRI, Landwirtschaft und Tierschutz / ENVI, Umwelt und Gesundheit / ITRE , Industrie und Handel / PETI Petitionen)organisiert und abgehalten.
Nach der Begrüßung der Präsidenten der ENVI und AGRI Ausschüsse und Einführung der Kommission (Jyrki Katainen und Karl Falkenberg) kamen die Wissenschaftler der Veranstaltungsgruppe als erstes zu Wort: Gianni Tamino, Claude Reiss und André Menache. Alle drei erklärten die Bereiche der Initiative und die Gründe für die tatsächliche sehr weit verbreitete Opposition gegen Tierversuche in der Welt der Wissenschaft.
Die folgende Einzeldebatte mit dem Titel "Aussichten für den derzeitigen Rechtsrahmen, des Wertes des Tiermodells für die Vorhersage menschlicher Reaktionen und Alternativen zu Tierversuchen", wurde in drei "Runden" unterteilt. Jede eröffnete mit den Aussagen von einem der drei Tierversuchsexperten (von AGRI gewählt).
Diese waren:
Ray Greek, Präsident der (AFMA) "Amerikaner für medizinischen Fortschritt", Françoise Barré-Sinoussi, im Auftrag der "European Federation of Pharmaceutical Industries" (EFPIA) und Emily Mc Ivor, von der "Humane Society International".
Ray Greek und Emily Mc Ivor unterstützten stark STOP-Vivisektion. Ray Greek mit einer sehr genauen Erläuterung der wissenschaftlichen Gründe für die Initiative.
Nicht so - natürlich - Françoise Barré-Sinoussi, die unter Berufung auf ihr Lebenswerk, erklärte, dass das Tiermodell nicht aufgegeben werden sollte.
Die Debatte wurde in jeder der Runden mit zahlreichen Interventionen der Abgeordneten abgehalten (die einzigen, die ermächtigt wurden, um aus dem Publikum zu sprechen). Die Zahlen zeigen, das Gewicht eines ganz greifbaren Erfolges für STOP-Vivisektion im Parlament: von 29 Interventionen von Abgeordneten waren 16 dafür, 10 dagegen und 3 neutral.
Die Schlussfolgerungen der langen Nachmittagssitzung (15.00 bis 18.30) wurden von Gianni Tamino gezogen. Er bat die Kommission um präzise und zuverlässige Antworten, um die bestehenden Widersprüche der Richtlinie 2010/63 EU aufzulösen.
In der Gesellschaft existiert jetzt ein vollständiges Bewußtsein für die Verteidigung der Rechte der Wissenschaft, die Verteidigung der Rechte der Menschen auf Gesundheit und eine gesunde Umwelt, und die Verteidigung der Rechte der Tiere. Das fordert von uns, in die gleiche Richtung zu gehen: das Ende der Tierexperimente. Er bat, dass der Satz "Tierversuche sind immer noch notwendig für den Schutz der menschlichen Gesundheit" aus der Richtlinie 2010/63 und von jedem anderen europäischen Recht gelöscht wird.
Eine allgemeine Bewertung der Ergebnisse, die mit der Initiative "STOP Vivisektion" erzielt wurden, kann innerhalb eines Monats gegeben werden, wenn die offizielle Antwort der EU-Kommission eintrifft.
Aber im Augenblick, zum Zeitpunkt des 11. Mai 2015, sind die STOP-Vivisektion Befürworter froh zu sagen, dass eine positive Veränderung vorzugehen scheint, und dass sie große Hoffnungen hegen, dass die Entscheidungen der EU-Kommission im Juni, die Probleme in zufriedenstellender Weise lösen.
Um weiterhin in den nächsten Monaten über STOP-Vivisektion informiert zu bleiben, gehen sie auf die Webseite:
www.stopvivisection.eu
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Montag, 27. April 2015
Presseerklärung von Stop Vivisection
Stop Vivisection Press Release (25.3.15)
(Deutsche Übersetzung siehe unten)
A Response from Stop Vivisection a European Citicens Initiative
To the "Statement supporting European Directive 2010/63 EU" undersigned by 120 European public and private institutions committed to animal experimentation
The 3rd of March 2015, the European Citizens' Initiative “Stop Vivisection” was submitted to the European Commission with 1,173,131 certified signatures collected throughout EU Member States in order to phase out a most outdated (and even dangerous) method of biomedical research: animal experimentation.
A few days later Stop Vivisection was targeted with a Statement sent to the Commission and the European Parliament by some 120 European institutions quite familiar with animal experiments, ranging from well established Universities, laboratories and testing centres, to breeding facilities of animals for vivisection.
An inconsistent list of claims made in support of animal experimentation: this is, to sum it up, the content of the document, which indeed we, the promoters of Stop Vivisection, are happy to counter ,thus making clear what a huge divide separates scientific research for human health from the position expressed in the aforementioned document.
A -Anecdotal declarations versus evidence based science:
The above mentioned Statement is full of high sounding but simplistic declarations (i.e.: "research on animals continues to be necessary to develop and improve treatments for patient benefit; animal research is critical to advancing human health [...] and to maintaining Europe's leading role...) that are devoid of scientific validity. No explanation, no written references, no scientific in-depth examinations are provided to support such egregious declarations. Was this a simple oversight? Not so:
-1 )Devoid of any scientific validity (and hence impossible to prove) is the affirmation that research on animals is necessary to develop treatments for patient benefit.
Countless scientific studies underline the contrary of what the Statement declares. From Pandora Pound's is animal research sufficiently evidence based to be a cornerstone of biomedical research? to Greek-Menache's Systematic Reviews of Animal Models: Methodology versus Epistemology, to Adrian Stallwood's Science corrupted: the nightmare world of GM mice, a concise but significant list of scientific reports and international reviews, analysing case by case the state-of-the-art of biomedical research and toxicological safety assessments, is to be found on Stop Vivisection web page:
http://www.stopvivisection.eu/en/content/links-scientific-reports.
-2 )Devoid of any scientific validity (and hence impossible to prove) is the assumption that animal models are predictive of human outcomes. Statistics prove the opposite: testifying the fact that animal models are by no means predictive of human outcomes, 96% of drugs and substances that in preclinical studies prove useful on animals, unmercifully fail in subsequent human trials. How would the Statement authors explain this plain fact?
-3 )Devoid of any scientific validity (and hence untenable) is the assumption that the current animal testing paradigm mirrors a scientifically founded methodology. In fact, none of the animal studies currently used has ever undergone a formal scientific validation process similar to the one rightly imposed on substitutive methods. Plainly said: none of them has ever been validated. No scientific proof of their usefulness and efficacy has been provided. How would the Statement authors explain such a bizarre, very unscientific point?
-4) Devoid of any scientific, methodological, financial and economic validity (and hence untenable) is the affirmation that animal research is critical to maintaining Europe's leading role. Indeed,acknowledging the necessity of phasing out animal experimentation, the United States have already set up a radical paradigm shift in toxicology and biomedical research that aims at fully developing new technological research methodologies: high throughput testing, omics approaches, imaging technologies, organs-on-a-chip, human stem cells, mini-organs, integrated test strategies, primary cell culture models...
The massive funding of alternative test methods has been widely recognized, in the U.S., as a critical need for toxicity testing and biomedical research in the present and in coming decades for the benefit of human and environmental health, as well as for theeconomic progress of the nation. But such a crucial financial challenge doesn't seem to occupy the Statement authors minds and is definitely missing in their affirmations. How would they explain this odd, distinct, noticeable loophole?
-5)Devoid of any benefit for human health is the use of animal models aimed at preventing human diseases in toxicity testing, as well as the use of animal models aimed at curing human diseases in biomedical research. Even rats are no model for mice, and even in mice a targeted selection of strains allows to get a result or its exact opposite. Over the past decade official health statistics show a steep increase in prevalence and incidence of severe diseases (type 2 diabetes, Alzheimer's disease, breast and prostate cancers, etc.) and development impairements (autism, neuro-cerebral abnormalities...), which correlate with the soaring amount of chemicals in our diet and environment. Yet biomedical research in animal models has failed so far to stop or reverse these adverse trends, despite colossal investments. Could the Statement authors explain these dramatic failures, which claim within the EU every year countless causalities and premature deaths?
B - 3Rs versus sound ethical-scientific strategy to benefit human health
-1) Devoid of factual validity and likelihood is the affirmation that the 3Rs principles (Replace, Reduce, Refine) do represent a credible, legitimate way of addressing the ethical problems posed by animal testing.
Invoking the 3Rs as a means to improve animal welfare and make animal testing more acceptable to public opinion has proved to be a dead end. Since their inception, fifty-six years ago, the 3Rs ethical principles have by no means been able to reduce animal testing nor make it more respectable or scientifically adequate. Quite the opposite: in some areas there has been a marked increase in animal use and such a trend is bound to grow to inconceivable limits, given the uncontrolled use of GM animals. This fact is broadly aggravated by the doubling of secrecy that hides lab procedures and studies. How would the Statement subscribers justify, in the light of the 3Rs principles, these preposterous trends?
-2) Devoid of factual validity and likelihood is the affirmation that European research methods meet high animal welfare standards and that the implementation of the Directive is key in achieving these standards.
Directive 2010/63 cannot avoid mentioning every so often that severe pain, suffering, distress or lasting harm are being currently inflicted to lab animals:
(http://www.stopvivisection.eu/en/content/why-we-say-no-directive-201063eu).
Besides the single articles of the law, Annex VIII is very explicit in depicting procedures involving extreme suffering and distress. The law acknowledges: *the reuse of animals having already undergone a procedure entailing severe pain, distress or equivalent suffering;*toxicity testing where death is the end-point, or fatalities are to be expected and severe patho-physiological states are induced; *breeding animals with genetic disorders that are expected to experience severe and persistent impairment of general health;*use of metabolic cages involving severe restriction of movement over a prolonged period;*inescapable electric shocks;* immobilisation stress to induce gastric ulcers or cardiac failure;*forced swim or exercise tests with exhaustion as the end-point, etc.
Stop Vivisection ECI counts on the support of 1,173,131 citizens and 236 European animal welfare and anti vivisection associations:
(http://www.stopvivisection.eu/en/content/supporters);
they ask, as we do, that the EU Institutions take seriously the task of overcoming the major threat
posed to our societies, both on scientific and ethical grounds, by an obsolescent, and blindly advancing method of research.
C -Conclusion:
The Statement subscribers call on the European Parliament and Commission to reaffirm, without any discussion, their commitment to a Directive clearly out of step with the latest scientific developments and the current knowledge on differences between humans and animal models, on differences between species in general.
We do the opposite: we call on the European Parliament and Commission to discuss without prejudices, with sound scientific criteria, all the topics regarding animal experimentation and human health.
See our recent letter to all the Members of the European Parliament, with an extensive bibliography:
http://stopvivisection.eu/sites/default/files/spedizione_en.pdf
“The greater the challenge, the greater must be the effort, the commitment, the willingness to leave nothing unaddressed”.
Sinngemäße deutsche Übersetzung
Am 3. März 2015 reichte die Europäische Bürgerinitiative "Stop Vivisection" bei der Europäischen Kommission 1.173.131 zertifizierte Signaturen ein, gesammelt in den ganzen EU-Mitgliedstaaten, um den Ausstieg eines veralteten (und sogar gefährlichen) Verfahren der biomedizinischen Forschung zu bewirken: Tierversuche .
Ein paar Tage später wurde Stopp Vivisektion mit einer gezielten Erklärung von rund 120 europäischen Institutionen an die Kommission und das Europäische Parlament, sehr vertraut mit Tierversuchen, von gut etablierten Universitäten, Labors und Testzentren und Zuchtanlagen von Tieren für Tierversuche konfrontiert.
Eine inkonsistente Liste von Forderungen zur Unterstützung der Tierversuche wurde gemacht:
Das ist, um es zusammenzufassen, der Inhalt des Dokuments, wo wir, die Promotoren von "Stop Vivisection", glücklich sind diesen zu begegnen, damit klar ist, welch eine große Kluft wissenschaftliche Forschung für die menschliche Gesundheit, von der Position in dem genannten Dokument, trennt.
Eine anekdotische Erklärung - gegenüber evidenzbasierte Wissenschaft:
Die oben genannte Deklaration ist voll von wohlklingenden, aber simplen Erklärungen (z.B.: "Forschung an Tieren ist weiterhin notwendig, um an der Entwicklung und Verbesserung der Behandlungen von Patienten zu profitieren;
Tierforschung ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung der menschlichen Gesundheit [...] und für die Erhaltung Europas führender .. Rolle ...), die frei von wissenschaftlichem Wert sind, keine Erklärung, keine schriftlichen Hinweise, keine wissenschaftlichen eingehenden Untersuchungen sind vorgesehen, um solche ungeheuerlichen Erklärungen zu prüfen.
War das eine einfache Kontrolle? Nicht so:
-1) Frei von jeder wissenschaftlichen Grundlage (und daher unmöglich zu beweisen) ist die Bestätigung, dass die Forschung an Tieren notwendig ist, um Behandlungen für den Patientennutzen zu entwickeln.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien unterstreichen das Gegenteil dessen, was die Deklaration erklärt. Nach "Pandora Pounds" ist Tierforschung ausreichend evidenzbasiert um ein Eckpfeiler der biomedizinischen Forschung zu sein?
Von der griechischen Menache "Systematic Reviews of Animal Models": Methodik gegenüber Erkenntnistheorie, zu Adrian Stallwoods " Science corrupted: the nightmare world of GM mice " , einer kurzen, aber signifikante Liste der wissenschaftlichen Berichte und internationalen Bewertungen, "die Analyse von Fall zu Fall" die State-of-the-art der biomedizinischen Forschung und toxikologischen Sicherheitsbewertung ist auf der "Stop Vivisection" Webseite zu finden:
http://www.stopvivisection.eu/en/content/links-scientific-reports.
Wir bieten Argumente nicht Affirmationen. Wir bieten vertiefende Studien, nicht Erklärungen.
-2) Frei von jeder wissenschaftlichen Grundlage (und daher unmöglich zu beweisen) ist die Annahme, dass Tiermodelle sind prädiktive der menschlichen Folgen. Statistiken belegen das Gegenteil: sie bezeugen, dass Tiermodelle keineswegs menschliche Ergebnisse voraussagen, 96% von Medikamenten und Substanzen, die sich in präklinischen Studien an Tieren als nützlich erweisen, scheitern unbarmherzig in nachfolgenden Studien am Menschen. Wie würden die Deklarations-Autoren diese schlichte Tatsache erklären?
-3) Frei von jeder wissenschaftlichen Grundlage (und damit unhaltbar) ist die Annahme, dass das Paradigma der bisherigen Tierversuche eine wissenschaftlich fundierte Methodik widerspiegelt. In der Tat hat keiner der derzeit verwendeten Tierversuche einen formellen wissenschaftlichen Validierungsprozess hinter sich, gleichartig dem Recht das über die Substitutionsverfahren verhängt worden ist. Deutlich gesagt: keiner von ihnen wurde jemals validiert. Kein wissenschaftlicher Beweis ihrer Nützlichkeit und Wirksamkeit ist je erbracht worden.
Wie würden die Deklarations-Autoren diesen bizarren, unwissenschaftlichen Punkt erklären?
-4) Frei von jeder wissenschaftlichen, methodischen, finanziellen und wirtschaftlichen Gültigkeit (und damit unhaltbar) ist die Bestätigung, dass Tierversuche wichtig sind, für die Führungsrolle Europas.
In der Tat, in Anerkennung der Notwendigkeit das Modell Tierversuche auslaufen zu lassen, haben die Vereinigten Staaten bereits einen radikalen Paradigmenwechsel in der Toxikologie und der biomedizinischen Forschung gemacht, das zielt darauf ab, die Entwicklung vollständig neuer technologischer Forschungsmethoden anzuwenden: Hochdurchsatz-Tests, Omics Ansätze, bildgebende Verfahren, Organe-on-a-Chip, menschliche Stammzellen, Mini-Organe, integrierte Teststrategien, primäre Zellkulturmodelle ...
Die massive Förderung alternativer Testmethoden wurde in den USA allgemein anerkannt, als eine kritische Notwendigkeit für Toxizitätstests und der biomedizinischen Forschung in der Gegenwart und in den nächsten Jahrzehnten zum Wohle der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie für den ökonomischen Fortschritt der Nation. Aber eine solche entscheidende finanzielle Herausforderung scheint nicht die Köpfe der Deklarations-Autoren zu passen und fehlt auf jeden Fall in ihren Aussagen.
Wie würden sie diese seltsame, eindeutig, spürbare Lücke erklären?
-5) Frei von jedem Nutzen für die menschliche Gesundheit ist die Verwendung von Tiermodellen zur Verhinderung menschlicher Krankheiten in Toxizitätstests, sowie die Verwendung von Tiermodellen für Heilung menschlicher Krankheiten in der biomedizinischen Forschung.
Selbst Ratten sind kein Modell für Mäuse und sogar bei Mäusen hat eine gezielte Auswahl von Stämmen ermöglicht, ein Ergebnis oder sein genaues Gegenteil zu erzielen.
Die letzten zehn offiziellen Gesundheitsstatistiken zeigen einen starken Anstieg der Prävalenz und Inzidenz von schweren Erkrankungen (Typ-2-Diabetes, Krankheiten der Brust- und Prostatakrebs, Alzheimer, etc.) und die Entwicklungsstörungen (Autismus, Neuro-Hirnanomalien ...), die korrelieren mit der steigenden Menge an Chemikalien in unserer Nahrung und Umwelt. Doch die biomedizinische Forschung mit ihren Tiermodellen hat es bisher versäumt, diese negativen Trends zu stoppen oder umzukehren, trotz kolossaler Investitionen. Könnten die Deklarations-Autoren diese dramatischen Fehler, die in der EU jedes Jahr unzählige Kausalitäten und vorzeitige Todesfälle verursachen, erklären?
3R gegen eine solide ethische wissenschaftliche Strategie zum Nutzen der menschlichen Gesundheit
-1) Frei von faktischer Geltung und Wahrscheinlichkeit ist die Behauptung, dass die 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine) ein glaubwürdiger, legitimer Weg sind, die ethischen Probleme, die durch Tierversuche gestellt werden zu lösen.
Die Berufung auf die 3R als Mittel, um den Tierschutz und die Tierversuche zu verbessern (mehr für die öffentliche Meinung) hat sich als Sackgasse erwiesen. Seit ihrer Gründung vor 56 Jahre, sind die 3R-Prinzipien keineswegs in der Lage gewesen, um Tierversuche zu reduzieren, noch machen sie sie respektabel oder wissenschaftlich ausreichend. Im Gegenteil: in einigen Bereichen gab es einen deutlichen Anstieg der Nutzung von Tieren , durch die unkontrollierte Verwendung von genetisch veränderten Tieren und wächst sich zu unkontrollierten Grenzen aus. Diese Tatsache wird weitgehend durch die Verdoppelung der Geheimhaltung verborgen, die Laborverfahren und Studien verschärft. Wie würden die Deklarations- Unterstützer vor dem Hintergrund des 3R Prinzips diese absurden Trends rechtfertigen?
-2) Frei von faktischer Geltung und Wahrscheinlichkeit ist die Bestätigung, dass die europäischen Forschungsmethoden hohe Tierschutzstandards erfüllen und die Umsetzung der Richtlinie sei der Schlüssel zur Erreichung dieser Standards.
Man kann nicht umhin zu erwähnen, das unter der Richtlinie 2010/63 derzeit den Labortieren schwere Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhaften Schäden zugefügt werden.
(http://www.stopvivisection.eu/en/content/why-we-say-no-directive-201063eu).
Neben den einzelnen Artikeln des Gesetzes, ist Anhang VIII sehr deutlich in der Darstellung von Verfahren mit extremen Leiden und Ängsten. Das Gesetz räumt ein:
* die Wiederverwendung von Tieren, die bereits einem Verfahren unterzogen wurden, das schwere Schmerzen, Ängste oder ähnliche Leiden verursacht;
* Toxizitätstests an dem der Tod der Endpunkt ist oder Todesfälle zu erwarten sind und schwere pathophysiologische Zustände hervorgerufen werden;
* Zuchttiere mit genetischen Störungen, wo eine schwere und anhaltende Beinträchtigung der allgemeinen Gesundheit zu erwarten ist;
* Verwendung von Stoffwechselkäfigen mit schwerer Einschränkung der Bewegungsfreiheit über einen längeren Zeitraum;
* unausweichliche Elektroschocks;
* Immobilisierung um durch Stress Magengeschwüre oder Herzversagen zu induzieren;
* Forced Swim oder Leistungstests mit Erschöpfung als Endpunkt usw.
Stopp Vivisektion ECI zählt auf die Unterstützung von 1.173.131 Einwohner und 236 europäischen Tierschutz- und Anti- Vivisektion Verbände:
(http://www.stopvivisection.eu/en/content/supporters);
So erwarten wir, dass die EU-Institutionen die Aufgabe der Überwindung einer veralteten und blinden Forschungsmethode ernst nehmen, von der große Bedrohungen für unsere Gesellschaft ausgehen.
C -Conclusion:
Die Deklaration-Unterstützer fordern das Europäische Parlament und die Kommission auf, ohne Diskussion, ihr Engagement für eine Richtlinie zu erklären, die eindeutig nicht im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen und dem aktuellen Wissensstand über die Unterschiede zwischen Menschen und Tiermodellen und die Unterschiede zwischen den Arten im Allgemeinen ist.
Wir tun das Gegenteil: Wir fordern das Europäische Parlament und die Kommission auf, ohne Vorurteile, mit fundierten wissenschaftlichen Kriterien, alle Themen rund um die Tierversuche und die menschliche Gesundheit zu diskutieren .
Betrachten Sie unseren letzten Brief an alle Mitglieder des Europäischen Parlaments, mit einer umfangreichen Bibliographie:
http://stopvivisection.eu/sites/default/files/spedizione_en.pdf
"Je größer die Herausforderung, desto größer müssen die Bemühungen, das Engagement, und die Bereitschaft sein, nichts unangetastet zu lassen."
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