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Samstag, 9. September 2017

Bericht über die Verhandlung unserer Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden



Am 7.12.2015 reichten wir die „Petition für den Schutz von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden“ persönlich in Brüssel ein.

Unterstützung bekamen wir von „Antidote Europe“, der Partei „MUT – Mensch, Umwelt, Tierschutz“ und dem Verein „Tierversuchsgegner BRD e.V.“

Seitdem sind inzwischen 21 Monate vergangen.

Bis heute haben fast 6500 Personen unsere Petition unterzeichnet oder uns in irgendeiner Weise unterstützt.

Dafür sind wir sehr dankbar.

Am 7.9.2017 war es endlich soweit. Unsere Petition sollte nachmittags auf die Agenda des Petitionsausschusses.
Unser fünfminütiges Rederecht übertrugen wir auf Dr. Andre Menache, Direktor von „Antidote Europe“.
Dieser reiste extra aus Paris an.

Ebenfalls unterstützend anwesend, waren Sandra Lück und Reiner Bent, als Vertreter der Partei MUT-Mensch,Umwelt,Tierschutz.

Gisela Urban und Gabriele Menzel vertraten als Hauptpetenten den Verein Tierfreunde ohne Grenzen e.V.

Frau Urban vertrat ebenfalls die „Tierversuchsgegner BRD e.V.“.


Einige der Petitionen, die vor uns dem Auschuss vorgetragen wurden, beschäftigten sich mit Gesundheitsproblemen, die durch Haushaltschemikalien im öffentlichen Binnenmarkt verursacht werden.
Dabei ging es um sog. PVC-Weichmacher (Phtalate, Bisphenol A (BPA), Luft-erfrischer, Qittungspaier und Kinderspielzeug, die Schwermetalle und andere potentiell schädliche Chemikalien enthalten.

Besonders skandalös fanden wir das Kinderspielzeug Schwermetalle wie Cadmium und Blei enthält, sowie Stallate (Weichmacher) und ebenfalls Bisphenol A. Davon wirken einige Stoffe als Endokrine Disruptoren, das heisst, sie haben eine hormonelle Wirkung.

Laut eines Berichtes des Bundesumweltamtes diesen Jahres, ist die Wirkung von Bisphenol A folgende:

Zunahme hormonabhängiger Erkrankungen und Abnahme der Fertilität

Durch ihre Fähigkeit hormonelle Vorgänge zu beeinflussen, werden ED als eine mögliche Ursache für das vermehrte Auftreten von hormonabhängigen Tumoren (Prostata-, Hoden- und Brustkrebs), von Stoffwechselerkrankungen (Diabetes mellitus, Adipositas) sowie von Verhaltensauffälligkeiten (Autismus, Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)-Syndrom (AD(H)S)) und neurologischen Erkrankungen (Alzheimer, Demenz) diskutiert. Des Weiteren scheinen sie ein früheres Einsetzen der Pubertätsentwicklung, das Auftreten von Fehlbildungen der männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane sowie eine abnehmende Fertilität durch eine sinkende Spermienqualität zu begünstigen.

http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/umwelthormone#textpart-2


Wie die Kommission ausführte, ist die Europäische Spielzeugrichtlinie die Beste der Welt. Die Grenzwerte von Bisphenol A seien immer wieder gesenkt worden, aber ein Verbot von Bisphenol A stehe nicht zur Debatte.

In seinem Redebeitrag griff Dr. Menache das Thema Bisphenol A sofort auf und wies darauf hin, dass es bei Endokrinen Disruptoren keinesfalls auf die Dosis ankomme.

Auch kleinste Mengen können unkontrollierbare Veränderungen im Körper, gerade bei heranwachsenden Menschen, hervorrufen.


O-Ton Dr. Andre Menache.

"Wir haben Informationen über Bisphenol A (BPA) erhalten. Die Hersteller von BPA brachten das Produkt nur erfolgreich auf den Markt, weil sie für die durchgeführten Tierversuche die Tiere wählten, die das Produkt am besten vertrugen. Im Falle von BPA ist die Sprague- Dawley-Ratte mehrere tausendmal widerstandsfähiger gegen die hormonellen Auswirkungen dieses Endokrinen Disruptors als die CF1-Maus.
Natürlich hat die Industrie für ihre Versuche lieber die Ratte als die Maus gewählt, um BPA durch die zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigen zu lassen. BPA hat schon in geringsten Mengen biologische Auswirkungen in unseren Zellen (einige Billionstel sind ausreichend). Anhand einer Ratte kann nicht vorausgesagt werden, was mit einer Maus passiert, geschweige denn mit einem Menschen.

Wir halten immer noch an Vorschriften fest, die in 1946 oder 1947 eingeführt wurden. Diese Gesetze sind nun, 70 Jahre später, im Hinblick auf die inzwischen gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse lange überholt. Es ist höchste Zeit, die Gesetze den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Es existiert ein beträchtlicher Mangel an menschlichen Daten-Erhebungen. Seit 2003 wissen wir von 300 industriellen Chemikalien in den Körpern von Neugeborenen.

Momentan weist die REACH-Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe 174 Stück aus. Es wäre weit sinnvoller gewesen, die REACH-Liste zu Beginn des REACH-Programmes im Juni 2007 anhand der 300 bereits in den Körpern von Neugeborenen gefundenen Stoffe zu erstellen und zu veröffentlichen.

Wir alle sollten zutiefst schockiert sein darüber, dass Krebs heutzutage in vielen Ländern Europas bei Kindern unter 14 Jahren die am häufigsten vorkommende Todesursache ist. Das Fehlen von epidemiologischen Datenerhebungen von Menschen, die Chemikalien ausgesetzt waren, insbesondere von Millionen von Arbeitern in diversen industriellen Betrieben, stellt eine riesige Verschwendung von wertvollen Daten dar. Manch einer wird dies auf bürokratische Inkompetenz zurückführen, andere nennen es kriminelle Fahrlässigkeit.

Ich selbst stimme Letzteren zu, wenn ich mein Augenmerk auf die Epidemiologie in den 50er und 60er Jahren richte, die den Zusammenhang zwischen Rauchen und der Erkrankung an Lungenkrebs nachwies. Trotzdem fokussieren sich die Verantwortlichen auch heute noch in erster Linie auf Tierversuche, dies zum Nachteil von weit verfügbaren menschlichen Daten-Erhebungen.
Die Europäische Kommission hat sich - wie im Dezember 2016 verkündet - nun endlich entschlossen, im Rahmen des Horizon 2020-Programmes ein Biomonitoring-Projekt anzustoßen (Anm. Übers. " Biomonitoring ist die Untersuchung biologischen Materials der Beschäftigten zur Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder deren biochemischen beziehungsweise biologischen Effektparametern.). Das REACH-Programm - wie es jetzt steht - funktioniert nicht.

Es muss der Wissenschaft des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Wir haben verschiedene wirkungsvolle Technologien, wie z. B. molekulare Epidemiologie, physiologisch basierte pharmakokinetische (PBPK) Modellierung der Disposition von epiroprim beim Menschen, Toxikogenomik, Adverse Outcome Pathways (AOP), und eine Auswahl anderer Methoden, die sich ausschließlich auf den Menschen fokussieren.
Leider fehlt es an politischen Willen für eine Veränderung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Nach dem Statement von Dr. Andre Menache, kam eine Vertreterin der Europäischen Kommission zu Wort.

In ihren Ausführungen gab sie zu, das die Auswertung von an Tieren gewonnener Daten fraglich und unzureichend sei.
Im Übrigen sehe die REACH Verordnung vor, dass Tierversuche das letzte Mittel der Wahl seien und verboten, wenn es tierversuchsfreie Alternativen gibt.
Dadurch seien ja auch bisher im REACH Programm viel weniger Tiere eingesetzt worden, als zunächst befürchtet, aber es seien dadurch auch viel weniger Daten gesammelt worden. Im Bereich der Augen-und Hautreizungstests habe man große Fortschritte gemacht und inzwischen stünden über 20 andere Methoden zur Verfügung. Aber gerade die ganz schweren toxikologischen Prüfungen (Kurzzeit-und Langzeittoxikologie) könnten nicht ganz ohne Tierversuche durchgeführt werden. Im Übrigen gäbe es in der EU keine gemeinsamen Standards bzgl. der Validierung von Alternativmethoden, an denen man sich orientieren könne. Daran würde gearbeitet, man erwarte schon 2018 die ersten Ergebnisse.

Eigene Anmerkung: Zunächst gingen die Schätzungen dahin, das für REACH etwa 50 Millionen Tiere geopfert werden. Heute heißt es, es seien viel weniger Tiere verbraucht worden.
Was heißt viel weniger? Eine Million oder 10 Millionen weniger?
Warum nennt man keine Zahlen?


Das Leid der Tiere in den Versuchen, wird überhaupt niemals erwähnt. Alles wird in beschönigende Worte gekleidet.

Nach unserer Verhandlung hatte ich noch die Gelegenheit, mit der durchaus sympathischen EU Vertreterin, auf dem Flur zu sprechen und ihr zu sagen was diese Kurz- und Langzeittoxikologischen Versuche für Tiere bedeuten und das es höchst unmoralisch und unethisch ist, ein Tier durch eine einmalige Giftverabreichung oder langsam über viele Monate zu Tode zu quälen. Diese Praxis ist selbst dann nicht zu akzeptieren wenn sie für Menschen einen Nutzen hätte, was aber selbst Toxikologen bestreiten.

Im Übrigen wird dadurch gegen die „Richtlinie 2010/63 EU zum Schutz der Tiere bei wissenschaftlichen Versuchen“ verstoßen, die besagt, dass schmerzhafte Tierversuche (Belastungsgrad 3) nur unter Betäubung stattfinden dürfen oder ansonsten verboten sind.

Nach dem Statement der Vertreterin der Kommission meldete sich die Abgeordnete Frau Envi zu Wort.

Sie nahm darauf Bezug, dass die Kommission immer wieder beteuert, auf lange Sicht Tierversuche abschaffen zu wollen, dass sie sich aber selbst Lügen straft, wenn sie Jahr um Jahr die Haushaltsmittel für die Erforschung von Alternativen kürzt.

Sie bemerkte auch, dass der „Tierversuch“ niemals validiert wurde“, das heißt, auf seine Wirksamkeit untersucht. Und mit dieser nicht überprüften Methode würden Arzneimittel und chemische Produkte entwickelt und auf den Markt kommen.

Sie unterstütze ausdrücklich unsere Petition. Sie führte an, das wir nicht das erste Mal vor dem Petitionsausschuss stünden und auch Andere ähnliche Petitionen eingereicht hätten und das diese immer wieder geschlossen werden und immer mit dem gleichen Text, in dem man auf das Ergebnis der Verhandlung der Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ verweist, nach dem „Copy und Past- System, anstatt sich mit den Petenten und ihren immer neuen Argumenten auseinanderzusetzen.

Sie beantragte die Petition offen zu halten, den Umweltausschuss mit einzubeziehen und uns wieder einzuladen.

Frau Wikström bedankte sich und räumte uns Petenten ein, noch zwei Minuten zu sprechen.


Gisela Urban beantragte, die Petition offenzuhalten und in unserem Sinne positiv zu entscheiden. Anderenfalls erwarten wir darüber einen schriftlichen Bescheid, weil wir sonst eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen würden“.

Frau Wikström fragte zweimal nach, ob sie richtig verstanden hätte, das man gegen einen negativen Beschluss ihrerseits, vor dem Europäischen Gerichtshof klagen wolle, was Frau Urban bestätigte, da es schließlich um unsere Gesundheit ginge.

Sie war war sichtlich konsterniert. So etwas hätte sie noch niemals gehört, dass jemand den Petitionsausschuss vor Gericht bringen wolle. Zudem hätte sie ja noch gar nichts beschieden.

Unsere Petition wird weiter offengehalten und an den Umweltausschuss weitergeleitet. Zudem signalisierte sie weitere Gesprächsbereitschaft und verkündete das wir in einem halben Jahr wieder nach Brüssel eingeladen würden.

Nach unseren bisherigen Erfahrungen waren wir mit dem Ausgang der Verhandlung sehr zufrieden.

Wir werden uns aber nicht ausruhen, sondern weiter aufklären, Politiker anschreiben und Unterschriften sammeln.Kurz wir bleiben am Ball.

Wer sich die Verhandlung anschauen möchte, kann das unter diesem Link:

http://web.ep.streamovations.be/index.php/event/stream/170907-1500-committee-peti


Den unteren Balken dazu etwa „60 Minuten“ nach rechts ziehen und die Sprache einstellen.,





Sonntag, 9. Oktober 2016

Glyphosat - Eine zehnjährige Posse aus Brüssel


Ein Artikel von Prof. Claude Reiss (Antidote Europe) zum Thema Glyphosat, Tierversuche und der Chemikalienverordnung REACH.

"Glyphosate, Roundup, Proliférateurs endocriniens : 10 ans de farces à Bruxelles, et ce n’est pas fini !"

Übersetzt aus dem Französischen, mit freundlicher Genehmigung von Prof. Reiss.

Glyphosat, Roundup - endokrine Proliferatoren:10 Jahre Witze aus Brüssel, und kein Ende in Sicht!

Die Substanz Glyphosat, im Handel als "Roundup" erhältlich, ist ein hochwirksames Herbizid. Es verhindert die Herstellung (Andockung) von 3 essentiellen Aminosäuren und zwingt die Pflanze zu welken und schnell zu trocknen.

Daraus ergeben sich die schönen "gelb-braunen Streifen", die Sie von den Wegen aus oder unter den Bäumen in Obstgärten die mit "Roudup" gespritzt wurden, sehen.
Das Molekül (der Name ist eine Zusammenziehung aus Glycin und phos (phon) aß) ist ein Derivat der Aminosäure Glycin. Es wird seit fast 50 Jahren weltweit verkauft,seine Produktion übersteigt 100.000 Tonnen / Jahr und wir alle haben Glyphosat im Urin.

Es sichert seinem Hersteller Monsanto einen Gewinn in der Größenordnung von mehr als 1 Milliarde $ pro Jahr.

Wir verstehen, dass dieses Unternehmen um seine Tantiemen kämpft, es unterhält ein Heer von Lobbyisten, insbesondere nach CEO (Chef Executive Officer) um die Europäische Kommission (EC) in Brüssel herum und gestaltet selbst, mit zwanzig agrochemischen Unternehmen, eine Interessengruppe, die sich auf Glyphosat konzentriert (Glyphosate Task Force,GTF).

Dessen Präsident ist ein Mitarbeiter von Monsanto Europe. GTF hat 14 geheime industrielle Glyphosatstudien durchgeführt, offensichtlich alle positiv, die dazu vorgesehen sind, um Europäische Agenturen wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ) zu überzeugen.

Die so instruierte EFSA kommt zu dem Schluss, eine offensichtlich positive Stellungnahme für die Fortsetzung der Genehmigung von Glyphosat zu geben, weigert sich aber das Dossier der GTF zu veröffentlichen und zwar wegen "Geschäftsgeheimnis", aber das Patent Glyphosat ist seit dem Jahr 2000 in der Public Domain!

Glücklicherweise gibt es Behörden wie die (IARC) Internationale Agentur für Krebsforschung,die aufgrund wissenschaftlicher Forschungspublikationen und unabhängiger akademischer Forschung zu der Auffassung kam, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend ist.

Die EU, die sich nach nach der Ansicht des EFSA Berichts anschickte die Genehmigung des Verkaufs von Glyphosat in der EU um 15 Jahre zu verlängern, bekam aufgrund des Berichts der IARC keine Zustimmung, weil er bei einer Mehrheit der "qualifizierter Mitgliedsländer" Zweifel säte, darunter auch Frankreich.
Der Vorschlag der EU, die Genehmigung für Glyphosat nur für 10 Jahre zu verlängern, bekam keine Zustimmung. Das Europäische Parlament (EP) flog zu seiner Rettung herbei und schlägt vor, die Genehmigung für 7 Jahre zu verlängern , aber mit Einschränkungen bei seiner Verwendung.

Und die Experten?

Die Bosse der IARC und der EFSA fanden zuerst ihre Differenzen, dann beschuldigten sich beide, sich auf falsche Fakten zu stützen und schließlich brachen Brücken. Eine groteske Situation beispiellos in der Welt des "Know-how" der Wissenschaftler.

Ein anderes WHO-Untergremium (Kürzel: JMPR) – dessen Aufgabe die Beurteilung von Pestizidrückständen in der Nahrung ist wurde eingeschaltet. Laut einer Bewertung dieses Ausschusses, Mitte Mai, gibt es kein Krebsrisiko durch Glyphosat oder jedenfalls "nicht über die Ernährung". Das ist natürlich sehr zweideutig.

In seiner Verzweiflung bat die EU das Deutsche Institut für Risikobewertung (BfR) die Gefahren von Glyphosat zu berurteilen.

Pech. Eine Nichtregierungsorganisation (NGO), "Testbiotech" offenbart, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder der "Ad hoc- Know how " Kommission, Verbindung zur Agro- Industrie , darunter zu Bayer hat ,(... will Monsanto zu kaufen ... Für 52.000.000.000 $ oder zwei Drittel der Werte der Bayer-Aktie).

Andere NGOs haben den Kampf aufgenommen. Sie begannen mit Aufzeigung der Interessenkonflikte innerhalb der JMPR, einschließlich des Präsidenten und des Vizepräsidenten Berater, bezahlt von der Lobby der agrochemischen Industrie, ILSI- "International Institute Life Sciences ", weitgehend mit den Vorteilen von Glyphosat besprüht.

ILSI ist sichtbar "Roundup ready ".

NGOs gesponserte Meinungsumfragen zeigen, dass zwei Drittel der Befragten gegen die Verlängerung der Zulassung des Verkaufs von Glyphosat sind.

Sie führten Kampagnen wie "Urin analysieren" durch, die belegen, dass Wir alle diesem Produkt ausgesetzt sind.

Beschwerden wurden sogar in Paris (ein dickes Lob an "Generation Futures"), Berlin und Wien gegen die europäischen "Experten", wegen Täuschung und Gefährdung des Lebens von anderen eingereicht.

Was ermutigend ist, die EU geht in den Keller!

Es zahlt sich aus: Nur eine vorläufige Zulassung für den Verkauf von Glyphosat von 18 Monate und anhängig die Stellungnahme über die Streitfrage an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA).

Es sollte sich mittlerweile beruhigen, denkt sie...

Offensichtlich sind wir in einem riesigen Gemenge mit widersprüchlichen Anschuldigungen:

Ist Glyphosat (Round up) krebserregend oder nicht?
Verursacher von Lymphomen (Blutkrebs) oder nicht?
Prostatakrebs oder nicht?
Leber-, Nierenschaden, oder nicht?
Atemnot- oder nicht?
Lungenödem oder nicht?
Herzarrhythmie oder nicht?
Männliche Unfruchtbarkeit oder nicht?
Autismus oder nicht? Alzheimer oder nicht? usw.

Diese widersprüchlichen Antworten sind die Ergebnisse (?) des Testens an "Tiermodellen"

Die Leser, einschließlich unsere Leser, wissen, dass diese Tiermodelle eine Sache, aber auch ihr Gegenteil belegen können.

Die Industrie, die zeigen will daß Glyphosat nicht krebserregend ist , etc ... wird auf einen Test ihrer Wahl zurückgreifen und den wählen, welcher ihm das gewünschte Ergebnis beschert.

Der unabhängige Ermittler, hat vielleicht keine Kenntnis von der vorgegebenen Ausrichtung von Tierversuchen und wählt vielleicht die gleiche Spezies wie der Hersteller des Produktes und
nicht eine bestimmte Linie; wahrscheinlich kommt er zu anderen Ergebnissen, als die Industrie und damit kommt es zu Konflikten.

Es gibt heute nur einen Weg um diesem Dilemma zu entkommen:

Glyphosat muss an biologischem, menschlichem Material, an menschlichen Zellen, insbesondere durch die Methode der Toxikogenomic getestet werden.

Alle Pathologien die oben aufgeführt sind, haben eine eigene genetische Unterschrift.

Genetik, die durch Toxikogenomik in kurzer Zeit und mit geringen Kosten enthüllt werden kann und vor allem gilt das Ergebnis dann für den Menschen.

Wir hätten das endlose Palaver vermieden und gegebenenfalls "Roundup" in der EU verboten. Ergebnisse der Toxikogenomik sind ohne Mehrdeutigkeit: Wenn Glyphosat die Expression von Genen in die Karzinogenese ändert, ist das Ergebnis unbestreitbar.

Die EU, die, wie oben angemerkt, aus allen Rohren für die agro-chemische Industrie feuert, hat offensichtlich interveniert und in einem ersten Schritt die Toxikogenomik aus der Richtlinie REACH entfernt, während es über das Europäische Parlament tatsächlich eingeführt war.

Das wäre natürlich nicht zum Vorteil der Chemie- und Agrarchemie-Industrie gewesen, da saubere Toxicogenomik-Arbeit keinen Raum für verschiedene Bewertungen erlaubt (unsere Gene können nicht lügen!): Glyphosat ist karzinogen -oder gegebenenfalls nicht karzinogen-, das Resultat ist unbestreibar.

Die Europäische Kommission, die wie oben angedeutet, alles macht, um der Agrar-Chemieindustrie angenehm zu sein, hat sich natürlich sofort eingesetzt, um die Toxicogenomik-Methode nicht in der REACH Verordnung zu erwähnen, obwohl das Europäische Parlament letztere in die Verordnung eingeführt und gewählt hatte .
Das Parlament wiederholte noch einmal die Wahl der Verordnung mit der Toxicogenomik-Methode, und "Antidote Europe" versicherte sich, dass alle Mitglieder des Europäischen Ministerrates die Verordnung mit Toxicogenomik auch annahmen.

War also die Europäische Kommission besiegt?

Nein, es gelang ihr in 2006 die Toxicogenomik Methode als "nicht validiert" (unzulässlich) zu erklären, was heute in 2016 immer noch gilt!

Ein Zehnjahrespossenspiel, während dessen wir alle dem Glyphosat und dessen wahrscheinlicher Schädlichkeitigkeit ausgesetzt sind.

Ende des Artikels


Eigene Anmerkung: Und nicht nur wir Menschen leiden, sondern zunächst einmal Millionen und Abermillionen von Versuchstieren, die in erster Linie als Alibifunktion in schmerzhaften Experimenten ihr Leben lassen müssen.

Warum will die EU unbedingt an den Tierversuchen festhalten und blockiert moderne wissenschaftliche Methoden wie die Toxikogenomik?

Der Artikel von Prof. Reiss beantwortet diese Frage sehr gut.

Und wir alle kennen das Sprichwort: "Geld regiert die Welt!"






Samstag, 21. November 2015

Schutz vor giftigen Chemikalien - aber ohne Tierversuche




An alle Tierschützer, Tierrechtler und Freunde der Natur.

Heute bitten wir Euch um Eure Hilfe.

Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuß behandelt und für zulässig erklärt.
Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition nach nochmaliger Anhörung am 15. April 2015 geschlossen. Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.
Die REACH Verordnung betrifft nicht nur Menschen in Europa, sondern alle Staaten, die Handel mit Europa treiben. Tausende besorgte Menschen aus aller Welt unterzeichneten unsere Petition.
Für etwa 30 000 chemische Stoffe werden Millionen Tiere zu Tode gequält. Die giftigen Substanzen werden in die Augen, auf die Haut, ins Futter oder per Magensonde oder die Blutbahn eingegeben. Die Tiere müssen giftige Dämpfe inhalieren und die schrecklichen Folgen einer Verätzung oder Vergiftung in Kurz-oder Langzeitversuchen erleiden.
Diese Tierversuche und REACH machen unsere Welt nicht sicherer. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass durch die „Nicht-Übertragbarkeit“ von Tierversuchen auf andere Spezies hochgiftige Chemikalien auf dem Markt bleiben und unsere Umwelt und uns Menschen dauerhaft schädigen. Dafür sorgen Ausnahmegenehmigungen.

Der Europäischen Kommission waren unsere Forderungen zu radikal. Sie ist der Meinung, dass Tierversuche auf unabsehbare Zeit nötig sein werden.

Wir sind der Meinung, dass wir uns nicht geschlagen geben sollten und haben zusammen mit Prof. Dr. Reiss und Andre Menache ( "Stop Vivisection" ), Rainer Gaertner, (" Tierversuchsgegner BRD e.V.") , sowie Bettina Jung und Karl-Heinz Greve ( "Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz") eine neue Petition gestartet, die inzwischen über 4000 Menschen unterzeichnet haben, aber gerade jetzt in der Flut der Petitionen der Umweltverbände gegen Glyphosat, untergeht.

Wir haben bei unserer Petition diesmal den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in den Vordergrund gerückt, weil das bei Ablehnung der Petition den Weg zum Europäischen Gerichtshof vereinfacht, denn der Tierschutz ist im EU Recht nicht verankert, wohl aber der Schutz der Gesundheit.

Am 3. Dezember haben wir einen Termin in Brüssel, um dort unsere Petition Herrn Dr. Peter Jahr zu übergeben.

Bitte helft uns, die Petition bekannt zu machen und zu verbreiten. Bitte unterschreibt unsere Petition.

https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden


Mit lieben Grüßen,

Gabriele und Gisela



Sonntag, 16. August 2015

Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden


Wir bitten darum unsere neue Petition zahlreich zu unterschreiben und zu teilen. Es geht um die Gesundheit aller Menschen, um unsere Umwelt und die der Tiere.
Es geht auch darum Tierversuche durch eine moderne Wissenschaft zu ersetzen, die wirklich unserer Gesundheit und dem Fortschritt dient.

Unsere Petition wird bald auch in anderen Sprachen online gestellt, um die Reichweite und den Druck auf die Politik zu erhöhen.

https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink

Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden

eingereicht von:

Gisela Urban und Gabriele Menzel, Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Prof. Dr. Claude Reiss und Dr. Andre Menache, Antidote Europe
Bettina Jung, Bundesvorsitzende der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz - MUT
Karl-H. W. Greve, Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz - Mut
Rainer Gaertner, Tierversuchsgegner BRD e.V.


Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses, sehr geehrte Parlamentsabgeordnete, sehr geehrte Kommission!


1.Wir fordern die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.
Wir sind der Auffassung, dass dies bisher nicht der Fall ist. Gesetzliche Vorgaben werden unterlaufen und Industrie-Interessen einseitig bevorzugt. Dies wird nachfolgend bewiesen werden.

2.Wir fordern die Europäische Kommission auf, besonders besorgniserregende Chemikalien ohne Ausnahme zu verbieten.

3.Wir fordern die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.

4.Wir fordern die Kommission auf , dafür zu sorgen, dass Institutionen die maßgeblich durch ihre Stellungnahmen und Gutachten weitreichende Gesetze beeinflussen, die die Gesundheit aller EU Bürger, sowie die der Tiere und unsere Umwelt betreffen, unabhängig sind von der Beeinflussung von Wirtschaftsverbänden und der Industrie.

5.Wir fordern, die Prüfmethoden für Chemikalien den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und auf alternative intelligente Testmethoden umzustellen, anstatt sich weiter auf die Ergebnisse aus Tierversuchen zu verlassen.

Begründung

Transparenz und Unabhängigkeit sind grundlegende Aspekte der Arbeit des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), das dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zugeordnet ist. Essentiell wichtig ist eine fundierte und vertrauensvolle Risikokommunikation, so sollte es zumindest sein - ist es aber nicht!

Vielmehr sind Interessenvertreter der Firmen u.a. Evonik, Henkel AG & Co KGaA, Clariant, Beiersdorf, Bayer Pharma AG, Mitglieder des BfR ZEBET.
Deshalb ist die Unabhängigkeit des BfR infrage zu stellen, die in der Abteilung Sicherheit von Pestiziden die Aufgabe hat, die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten zu bewerten, die im BfR unter dem Oberbegriff Pestizide zusammengefasst werden unter Vorgaben der Richtlinie (EG) Nr. 2009/128/EG.

Somit bewerten Vertreter der Herstellerfirmen von Pestiziden selbst deren toxische Eigenschaften bei Menschen und Tieren!

Bereits bei der Bewerbung verpflichteten sich die interessierten Sachverständigen, als Kommissionsmitglied im öffentlichen Interesse unabhängig zu handeln. Eventuelle Interessenkonflikte zu in den BfR-Kommissionen behandelten Themen müssen schriftlich festgehalten werden. Dazu unterzeichnen die Mitglieder eine entsprechende Erklärung, die im Internet veröffentlicht wird. Zusätzlich werden eventuelle Interessenkonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen zu Beginn jeder Sitzung mündlich abgefragt. Dies wird im Ergebnisprotokoll vermerkt.

Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen, aus denen die wissenschaftliche Meinung und Beschlüsse der Kommissionen hervorgehen, werden der Öffentlichkeit über die Internetseite des BfR zugänglich gemacht. Die Beschlüsse der Kommissionen haben beratenden Charakter und fließen gegebenenfalls als wichtige Bezugspunkte in Bewertungen und Stellungnahmen des BfR ein.

Die Bewertung u.a. von diesen Vertretern der genannten Herstellerfirmen erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen, Beiträgen oder Kommentierungen zu Bewertungsberichten. Auf den in der Abteilung erstellten gesundheitlichen Risikobewertungen zu den Wirkstoffen und formulierten Zubereitungen basieren Regulierungen und Maßnahmen des Risikomanagements in nationalen, europäischen und weltweiten regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren gemäß:

der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM-VO),
der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO),
der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen (RHG-VO) sowie
der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO).

Die Forschung der Abteilung ist vorrangig auf die Unterstützung der regulatorischen Verfahren, aktuell insbesondere auf den Gebieten von „Kombinationswirkungen“ und „dermaler Absorption“, ausgerichtet.

Darüber hinaus erfolgt durch die Abteilung eine fachliche Beratung u.a. durch Vertreter von Pestizide-Herstellern der Bundesregierung bei der nationalen und europäischen Rechtsetzung zu Pestizid-Wirkstoffen, zur Zulassung der Produkte und zu den Pflanzenschutzmittel- und Biozidanwendungen.

Kein anderes Pestizid wird weltweit so oft verkauft wie Glyphosat.

IARC: "Glyphosat "wahrscheinlich" krebserregend".

Drei Stoffe - darunter das Herbizid Glyphosat und die Insektizide Malathion und Diazinon hat IARC als "wahrscheinliche" Karzinogene (Gruppe 2A) eingestuft. Darunter fallen Substanzen, die in Laborversuchen bei Tieren Krebs ausgelöst hatten und für die es bereits einige Hinweise darauf gibt, dass sie auch beim Menschen Krebs auslösten. Wenn epidemiologische Studien fehlen, es aber positive Resultate aus Tierversuchen gibt, meldet die IARC die Agentur für Krebsforschung (IARC) die Schadstoffe in der Gruppe 2B als "möglicherweise" krebserregend. So geschehen bei den Insektiziden Tetrachlorvinphos und Parathion, die zwar in den USA, nicht aber in der EU zugelassen sind.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) allerdings sieht das anders - und wertet bei seiner Einschätzung Leserbriefe von Mitarbeitern des Hersteller-Konzerns als Studien.

Das Europäische Parlament hatte 2009 eine starke Regulierung von chemischen Stoffen auf den Weg gebracht, die auf den Menschen wie Hormone wirken, sogenannten Endokrine Disruptoren. Darunter fallen z.B. eine Anzahl von Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Industrieverbände laufen dagegen Sturm und warnen vor Ernteverlusten beim Verbot dieser Pestizide. Das BfR argumentiert ganz ähnlich wie die Industrie und äußert in einem Positionspapier von 2011 "große Bedenken" wegen der "bedeutenden wirtschaftlichen Folgen".
Daneben beauftragt die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zum Thema zu erarbeiten. Das BfR ist eine Partnerorganisation der EFSA.
Die EFSA setzte dazu eine 18-köpfige Arbeitsgruppe ein. 8 Mitglieder haben Verbindungen zur Industrie, 3 haben bereits zu Gunsten der Industrie Stellung bezogen und nur 4 haben überhaupt wissenschaftlich zum Thema endokrine Disruptoren gearbeitet. Ergebnis der EFSA-Stellungnahme ist, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden können.

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In den kommenden Monaten müsste in den USA und der EU die Zulassungen für Glyphosat neu beantragt werden, die Bewertung des BfR und der EFSA sind für die Erneuerung dieser Zulassungen maßgeblich. Welche Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit geht vom BfR und der EFSA aus, die der Meinung sind , das Glyphosat nicht gefährlich ist.

Problematisch ist dabei, dass im BfR-Komitee zu Pestiziden mehrere Mitarbeiter von BASF und Bayer sitzen. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit derer, die von einer Zulassung von Glyphosat profitieren, ist äußerst fragwürdig. Gleiches gilt für die EFSA, wo 59% der Mitarbeiter laut einem Bericht der Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) Verbindungen zur Landwirtschafts-/Lebensmittelindustrie haben. Sowohl EFSA als auch das BfR wurden in der Vergangenheit für ihre fragwürdige Besetzung von Schlüsselpositionen in Expertengruppen kritisiert.
Es ist schockierend, dass für Toxikologie-Tests noch immer Tierversuche herangezogen werden, anstatt Toxicogenomik und menschliche Zellen oder in-vitro-Assay und intelligente kombinierte Teststrategien. Außerdem gibt es zahlreiche wissenschaftliche Alternativmethoden statt Tierversuche.


1.Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), erwähnt Toxicogenomik ausdrücklich als Alternativmethode im Absatz 40:
(40) Die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die anderen Beteiligten sollten weiterhin auf internationaler und nationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung alternativer Prüfmethoden leisten, einschließlich computergestützter Methoden, geignete In-vitro-Methoden und auf der Toxikogenomik beruhender Methoden.
Die gemeinschaftliche Strategie zur Förderung alternativer Prüfmethoden ist ein vorrangiges Anliegen, und die Kommission sollte sicherstellen, dass sie dies im Rahmen ihrer künftigen Forschungsrahmenprogramme und -initiativen, wie dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren von 2006-2010 weiterführt.
Dabei sollten die Einbeziehung der Interessenvertreter und Initiativen, an denen sich alle interessierten Parteien beteiligen können, angestrebt werden.
Antidote Europe hat diese Methode in 2004 und 2005 erfolgreich durchgeführt. 30 Chemikalien wurden an menschlichen Zellkulturen getestet. Jedes Experiment wurde zwecks Bestätigung verdoppelt. Die genetischen Zellveränderungen, ausgelöst durch die Chemikalien, beweisen dem erfahrenen Wissenschaftler, dass diese Veränderungen die Entstehung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Alzheimer einleiten.
.
In den USA werden mit dieser Methode etwa 100 Substanzen täglich mittels robotisierten Anlagen auf Toxizität überprüft. Die EC hat jedoch diese Methode für REACH als nicht validiert abgelehnt. Aber auch Tierexperimente wurden niemals validiert. Obwohl die Resultate für Menschen gelten, und die Methode hundertfach schneller und hundertfach billiger ist als Nagetierexperimente.

Tierexperimente sind natürlich für die Industrie vorteilhaft, da es dadurch leicht zu beweisen ist, dass eine Substanz z.B. nicht krebserregend ist oder keine Hormonaktivität aufweist.
Dazu wäre es ausreichend, die Substanz an der Mauslinie C57Bl (widersteht gut den Krebserregern) oder an der Mauslinie CD-1 (widersteht gut weiblichen Hormonen) zu testen, während die Mauslinie C3H hundertfach empfindlicher für die Entstehung von Krebs ist.
Mit der Mauslinie C57BL/6J könnte man wiederum sehr gut beweisen das dieselbe Substanz sehr krebserregend ist und hundertfach verstärkte weibliche Hormonaktivität aufweist.
Es gibt tausende bekannte Nagetierlinien, die es Toxikologen erlauben, eine Substanz als ungefährlich zu erklären und damit die Erlaubnis für dessen Verkauf zu erhalten.

Das wäre mit Toxikogenomik nicht möglich: Die Gene in den Zellen können nicht lügen!

Tierexperimente sind also nicht nur grausam, sondern auch eine Gelegenheit für immensen Schwindel, zum Nachteil von Millionen Verbraucher welche sich später fragen, woher ihr Krebs, ihr Alzheimer, ihre Diabetes kommen.
Natürlich ist die Industrie dann nicht dafür verantwortlich, da die Prüfung der Toxizität gesetzmäßig ausgeführt wurde.

Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition 1833/2013" zu Tierversuchen und der REACH Verordnung persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuss behandelt und für zulässig erklärt.

Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.

Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH-Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.

Bei der Stellungnahme der EU Kommission vom 30.04.2014 wurden folgende Punkte nicht kommentiert:

Angeblich sorgt die REACH-Verordnung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Unsere Frage war: "Werden hier die hier die Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?"

Denn in Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen, trotzdem auf dem Markt.

Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:

…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
…wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
…mit Ausnahmegenehmigung

Wenn REACH der Garant für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sein soll, wie ist es dann möglich, dass in der REACH-Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?

Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:

karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, teratogen, persistent, bioakkumulativ und toxisch.

Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU-Bürger umgegangen?

Der deutsche Umweltverband BUND ließ jetzt stichprobenhaft neun Kinderspielzeuge auf Chemikalien untersuchen. Fazit: Fast alle sind belastet!
Neben fortpflanzungsschädigenden Weichmachern wiesen die Spielsachen nervenschädliches Toluol, krebsfördernde polyzyklische aromatische Verbindungen und das hormonell wirksame Nonyphenol auf.

In der Zeitung Le Monde stand am 06.07.15 der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" in dem der Kostenaufwand innerhalb der EU für durch Chemikalien hervorgerufene Erkrankungen nämlich Erkrankungen der männlichen Geschlechtsorgane, Krebs, Übergewicht, Diabetes und Neurodegeneration jährlich 157 Milliarden Euro beträgt.
Die Endokrine Gesellschaft (Endocrine Society) berichtet am 26.02.15 auf der Internetplattform Science Daily: "Chemikalien, die als Endokrine Disruptoren wirken (EDZ), lösen gesundheitliche Störungen und eine Reihe von Krankheiten bei Menschen in der EU aus, die auf jährlich 150 - 260 Milliarden Euro geschätzt werden.

Quelle: Endocrine Society's Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism.


Haupterzeuger der Chemikalien: Die Chemische Industrie, die gleichzeitig Firmen unterhält zur Herstellung von Arzneimitteln und ihre Vertreter in den Kommissionen des BfR und der EFSA platziert hat.
Ironisch angemerkt : Heilmittel für Krankheiten die sie offensichtlich selbst verursacht.
Ein ideales Geschäft.


Mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban
Gabriele Menzel
Prof. Dr. Claude Reiss
Dr. Andre Menache
Rainer Gaertner
Bettina Jung
Karl Heinz Greve


Quellennachweis und Anlagen:

1. Artikel aus "Zeit Online" vom 29.7.15
Ein Stapel an Beweisen spricht gegen Glyphosat

http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2015-07/glyphosat-krebs-herbizid-landwirtschaft

2. Glyphosat tötet gesundheitsfördernde Bakterien ab (arte)
Rätselhafte Erkrankungen bei Kühen und schwere Mißbildungen bei neugeborenen Ferkeln - Untersuchungen der Universität Leipzig

https://www.youtube.com/watch?v=rpZmev9z-Gk

3. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kampf-um-glyphosat-wenn-leserbriefe-von-monsanto-als-studien-gelten-1.2570374

4. https://www.lobbycontrol.de/2015/06/efsa-bfr-gefaehrden-unsere-gesundheit-zugunsten-der-industrie/

5. New robot system to test 10,000 chemicals for toxicity

http://www.nih.gov/news/health/mar2011/niehs-10.htm

6. BUND-Spielzeugtest zeigt: zu viele Gifte in Kinderspielzeug

https://www.bund.net/index.php?id=22526

7. Der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" ( Le Monde vom 06.07.15)

8. Exposure to endocrine-disrupting chemicals costs EU billions annually

http://www.sciencedaily.com/releases/2015/02/150226084425.htm

















Montag, 6. Juli 2015

Unsere Petition gegen REACH wurde geschlossen


Unsere Petition gegen die Tierversuche für REACH wurde geschlossen- der Kampf gegen Tierversuche und für unsere Gesundheit geht weiter.

Mail an den EU Präsidenten Jean-Claude Juncker und die Mitglieder der EU Kommission vom 29.06.2015:
Tierversuche für "REACH" (Verordnung Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) - wird der Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?
Erneute Verhandlung unserer Petition gegen Tierversuche für REACH am 16.04.2015 vor dem EU-Petitionsausschuss in Brüssel
Betr. Petition 1833/2013, eingereicht von Gisela Urban und Gabriele Menzel, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen mehrerer Tierschutzverbände, unterzeichnet von 7724 Personen, zu Tierversuchen und der REACH-Verordnung


Sehr geehrter Präsident der Europäischen Kommission, Herr Juncker, sehr geehrte Mitglieder der EU-Kommission,

im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuß behandelt und für zulässig erklärt.
Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.

Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.

Bei Ihrer Stellungnahme zu unserer Petition vom 30.04.2014 gingen Sie auf folgenden Punkt nicht ein:

Wird nicht vielmehr der Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?
In Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen doch trotzdem auf dem Markt.

Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:

…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
…wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
…mit Ausnahmegenehmigung

Sie schrieben, REACH sorgt für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.

Wie ist es dann möglich, dass in der REACH Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?

Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:

karzinogen; mutagen; reproduktionstoxisch; persistent, bioakkumulativ und toxisch;

Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU Bürger umgegangen?

Der zweite Punkt, den wir bei unserer Einlassung auf Ihre "Mitteilung der Kommission an ihre Mitglieder" aufwarfen, ist die Frage warum für REACH, in Bezug auf Tierversuche, nicht die gleichen Kriterien eingeführt werden könnten wie für die Kosmetikverordnung, wenn doch z.B. Kosmetikartikel zu 90% IndustrieChemikalien enthalten?

Das würde dem Ziel der Verordnung 2010/63, Tierversuche soweit als möglich durch Alternativen zu ersetzen, entsprechen.

Wir zitieren:

"Bezugnehmend auf die "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Verbot von Tierversuchen und das Verbot des Inverkehrbringens sowie den Sachstand im Zusammenhang mit Alternativmethoden im Bereich kosmetischer Mittel" vom 11.3.2013:
Seite 6, 2.4 Entscheidung über das weitere Vorgehen

Das Verbot des Inverkehrbringens, das erstmals im Jahr 1993 mit einer Frist bis 1998 eingeführt wurde, beruhte auf dem erklärten politischen Ziel, Tierversuche für kosmetische Mittel abzuschaffen. Diesem Verbot lag jedoch keine wissenschaftliche Einschätzung über dem Zeitpunkt zugrunde, zu dem ein vollständiges Paket an Alternativmethoden zur Verfügung stehen würde.

Auch das Europäische Parlament und der Rat verhängten das Verbot von Tierversuchen und das Verbot des Inverkehrbringens ab 2009 in voller Kenntnis, dass bis dahin eine vollständige Ersetzung der jeweiligen Tierversuche nicht möglich sein würde.

Das Europäische Parlament und der Rat machten das Verbot des Inverkehrbringens ab 2013 nicht von der Verfügbarkeit eines vollständigen Pakets an Ersatzmethoden abhängig. In der Zwischenzeit wurde das Tierwohl in Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als europäischer Wert festgelegt, der bei der EU-Politikgestaltung zu berücksichtigen ist.

Zweitens könnten Änderungen des Verbots des Inverkehrbringens ab 2013 die Entschlossenheit, alternative Testverfahren rasch zu entwickeln, ernsthaft untergraben. Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass Bestimmungen über Tierversuche in den Kosmetik-Rechtsvorschriften wesentlich zur beschleunigten Entwicklung von Alternativmethoden beigetragen und jenseits der Kosmetikbranche und der Grenzen Europas ein starkes Signal gesendet haben. In der Kosmetikbranche entwickelte Methoden, wie z. B. rekonstruierte Modelle menschlicher Epidermis, werden nun auch in anderen Sektoren verwendet, und in vielen Ländern außerhalb der Union gibt es ein gesteigertes Interesse an Alternativmethoden für kosmetische Mittel.

Die Bestimmungen über Tierversuche führten zur Einrichtung der Europäischen Partnerschaft für die Förderung von Alternativkonzepten zu Tierversuchen (EPAA), eine beispiellose Vereinbarung der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den europäischen Handelsverbänden und Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen.

Diese Bestimmungen haben auch zu einem beträchtlichen Anstieg der Anzahl validierter Methoden seit 2003 beigetragen, als die derzeitigen Fristen festgelegt wurden."

Wir möchten Sie bitten, uns unsere Fragen zeitnah zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Urban und
Gabriele Menzel
Tierfreunde ohne Grenzen e.V.



Dienstag, 21. April 2015

Der Hund als Tiermodell für Pestizide


VERORDNUNG (EG) Nr. 440/2008 DER KOMMISSION
vom 30. Mai 2008
zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer
Stoffe (REACH)

Lexikon des Grauens:

B.1 bis. AKUTE ORALE TOXIZITÄT — FEST-DOSIS-METHODE
Akute orale Toxizität: Schädliche Wirkungen, die nach der oralen Verabreichung einer Einzeldosis oder mehrerer innerhalb von 24 Stunden verabreichter Dosen einer Substanz auftreten.

Verzögerter Tod: Das betreffende Tier stirbt zwar nicht binnen 48 Stunden und wirkt in diesem Zeitraum nicht moribund; der Tod tritt jedoch später während des 14-tägigen Beobachtungszeitraums ein.

Dosis: Verabreichte Menge der Testsubstanz; die Dosis wird als Gewicht der Testsubstanz pro Gewichtseinheit des Versuchstiers ausgedrückt (z. B. mg/kg).

Evidente Toxizität: Ein allgemeiner Begriff, der deutliche Anzeichen von Toxizität nach der Verabreichung einer Testsubstanz dahin gehend beschreibt, dass bei der nächsthöheren festen Dosis entweder starke Schmerzen und anhaltende Anzeichen für schweres Leiden, ein moribunder Zustand (Kriterien siehe Humane Endpoints Guidance Document (8)) oder wahrscheinlich der Tod der meisten Versuchstiere zu erwarten sind

Bevorstehender Tod: Der moribunde Zustand oder Tod ist vor dem nächsten vorgesehenen Beobachtungszeitpunkt zu erwarten. Anzeichen für diesen Zustand können bei Nagetieren Krämpfe, Seitenlage, liegende
Stellung und Tremor sein (siehe Humane Endpoint Guidance Document (8)).

LD50 (mittlere Letaldosis): Statistisch ermittelte Einzeldosis einer Substanz, bei der davon ausgegangen werden kann, dass sie bei oraler Verabreichung den Tod von 50 % der Tiere verursacht; der LD50-Wert wird als Gewicht der Testsubstanz pro Gewichtseinheit der Versuchstiere ausgedrückt (mg/kg).

Limit-Dosis: Dosis am oberen Grenzwert für den betreffenden Versuch (2 000 oder 5 000 mg/kg)

Moribunder Zustand: Zustand des Sterbens oder des Unvermögens, (selbst bei Behandlung) zu überleben (siehe
Humane Endpoint Guidance Document (8))

Voraussagbarer Tod: Vorhandensein klinischer Zeichen, die auf den Eintritt des Todes zu einem bekannten Zeitpunkt in der Zukunft — vor dem planmäßigen Ende des Experiments — hinweisen, z. B. das Unvermögen, Wasser oder Nahrung aufzunehmen (siehe Humane Endpoint Guidance Document (8))


B.27. PRÜFUNG AUF SUBCHRONISCHE ORALE TOXIZITÄT — 90-TAGE-TOXIZITÄTSSTUDIE BEI
WIEDERHOLTER ORALER VERABREICHUNG AN NICHT-NAGETIEREN
1. METHODE

Auszüge:
1.3. PRINZIP DER METHODE
Die Prüfsubstanz wird täglich über einen Zeitraum von 90 Tagen in abgestuften Dosen an mehrere Gruppen von Versuchstieren verabreicht, und zwar eine Dosisstufe je Gruppe, Während des Verabreichungszeitraums werden die Tiere sorgfältig auf Toxizitätsanzeichen beobachtet. Während der Prüfung verendete oder getötete Tiere werden seziert. Am Ende der Prüfung werden alle noch lebenden Tiere getötet und ebenfalls seziert.

1.4. BESCHREIBUNG DER METHODE
1.4.1. Auswahl von Versuchstierarten
Die am häufigsten verwendete Nicht-Nagetierart ist der Hund, der einer bestimmten Rasse angehören sollte.Häufig wird der Beagle verwendet. Ferner können Tierarten wie Schwein oder Minischwein verwendet werden.Primaten werden nicht empfohlen, und ihre Verwendung ist zu begründen. Es sollten junge und gesunde Tiere verwendet werden. Bei Hunden sollte mit der Dosierung vorzugsweise im Alter von vier bis sechs Monaten,jedoch nicht später als neun Monaten begonnen werden. Wird die Studie als Vorstudie für eine Langzeitstudie über chronische Toxizität durchgeführt, sollten in beiden Studien dieselbe Art/Rasse verwendet werden.

1.4.2. Vorbereitung der Tiere
Zu verwenden sind gesunde Jungtiere, die an die Laborbedingungen gewöhnt und bisher nicht für Tierversuche verwendet wurden. Die Dauer der Gewöhnung hängt von der für die Prüfung gewählten Art und der Herkunft der Tiere ab. Empfohlen werden mindestens fünf Tage für Hunde oder für speziell zu diesem Zweck gezüchtete Schweine aus einer internen Kolonie und mindestens zwei Wochen für Tiere externer Herkunft. Von den Versuchstieren sollten Art, Stamm, Herkunft, Geschlecht, Gewicht und/oder Alter festgestellt werden. Die Tiere werden nach dem Zufallsprinzip in Kontroll- und Behandlungsgruppen eingeteilt. Die Käfige sind so aufzustellen, dass etwaige durch den Standort bedingte Auswirkungen möglichst gering sind. Jedes Versuchstier sollte zur sicheren Identifizierung eine eigene Nummer erhalten.

1.4.3. Zubereitung der Dosen
Die Prüfsubstanz wird mit dem Futter oder im Trinkwasser über eine Magensonde oder in Kapseln verabreicht.
Die Methode der oralen Verabreichung hängt von dem Zweck der Studie und den physikalisch-chemischen Eigenschaften des Prüfmaterials ab.
Bei Bedarf wird die Prüfsubstanz in einem geeigneten Medium gelöst oder suspendiert. Es empfiehlt sich, nach Möglichkeit zunächst die Verwendung einer wässrigen Lösung/Suspension, sodann eine Lösung/Emulsion in Öl (z. B. Maisöl) und erst dann eine Lösung in anderen Medien in Betracht zu ziehen. Bei anderen Medien als Wasser müssen seine toxischen Merkmale bekannt sein. Die Stabilität der Prüfsubstanz unter den Verabreichungsbedingungen ist festzustellen.

1.5. VERSUCHSDURCHFÜHRUNG
1.5.1. Zahl und Geschlecht der Versuchstiere
Für jede Dosisstufe sind mindestens acht Tiere (vier weibliche und vier männliche) zu verwenden. Sollten im Verlauf der Prüfung Tiere getötet werden, ist die Zahl der Tiere um die Zahl zu erhöhen, die bereits vor Abschluss der Studie getötet werden sollen. Die Zahl der Tiere bei Beendigung der Studie muss für eine sinnvolle Bewertung der toxischen Wirkungen angemessen sein. Aufgrund bereits bekannter Wirkungen der Substanz oder eines eng verwandten Analogons sollte darüber hinaus für die Kontrollgruppe und die Gruppe mit der höchsten Dosis die Aufnahme einer Satellitengruppe von acht Tieren (vier jeden Geschlechts) zwecks Behandlung und anschließender Beobachtung der Reversibilität oder Persistenz etwaiger toxischer Wirkungen erwogen werden. Die Dauer dieses Zeitraums nach der Behandlung sollte den beobachteten Wirkungen angemessen sein.

1.5.4. Verabreichung der Dosen
Die Versuchstiere erhalten die Prüfsubstanz an sieben Tagen der Woche über einen Zeitraum von 90 Tagen. Jede Abweichung von diesem Dosierungsplan, z. B. fünf Tage je Woche, ist zu begründen. Wird die Prüfsubstanz über eine Sonde verabreicht, so sollte dies in einer einmaligen Dosis unter Verwendung einer Magensonde oder einer geeigneten Intubationskanüle erfolgen. Das maximale Flüssigkeitsvolumen, das einem Versuchstier mit einer Gabe verabreicht werden kann, hängt von der Größe des Versuchstiers ab. Generell sollte das Volumen möglichst gering sein. Außer für Reizungen auslösende oder ätzende Stoffe, die in der Regel bei höheren Konzentrationen eine Verschlimmerung bewirken, sollte die Variabilität des Prüfvolumens durch Anpassung der Konzentration möglichst gering gehalten werden, um ein konstantes Volumen bei allen Dosen zu gewährleisten.
Für mit dem Futter oder dem Trinkwasser verabreichte Stoffe ist unbedingt sicherzustellen, dass die Mengen der jeweiligen Prüfsubstanz die normale Nahrungsaufnahme oder den Wasserhaushalt nicht beeinträchtigen. Wenn die Prüfsubstanz mit dem Futter verabreicht wird, können entweder eine konstante Futterkonzentration (ppm) oder eine konstante Dosierung in Relation zum Körpergewicht verwendet werden. Jede angewandte Alternative ist zu spezifizieren. Eine mit einer Magensonde oder in Kapseln verabreichte Substanz sollte jeweils zu denselben Tageszeiten gegeben und so angepasst werden, dass eine konstante Dosis in Relation zum Körpergewicht aufrechterhalten bleibt. Wird eine 90-Tage-Studie als Vorstudie für eine Langzeitstudie über chronische Toxizität verwendet, sollte in beiden Studien die gleiche Nahrung verabreicht werden.

1.5.5. Beobachtungen
Der Beobachtungszeitraum sollte mindestens 90 Tage betragen. Tiere einer Satellitengruppe, die für Nachfolgebeobachtungen vorgesehen sind, sollten für einen angemessenen Zeitraum ohne Behandlung
bleiben, um festzustellen, ob die toxischen Wirkungen fortbestehen oder sich als reversibel erweisen. Allgemeine klinische Beobachtungen sollten mindestens einmal täglich, vorzugsweise zur selben Tageszeit, unter Berücksichtigung des Zeitraums, in dem der Wirkungsgipfel nach Verabreichung der Dosis zu erwarten ist, vorgenommen werden. Der klinische Zustand der Tiere ist zu dokumentieren. Alle Tiere sind mindestens zweimal täglich, in der Regel morgens und abends, auf Anzeichen von Morbidität und Mortalität hin zu untersuchen.

Mindestens einmal vor der ersten Exposition (für intraindividuelle Vergleiche) und danach einmal pro Woche sollten bei allen Tieren umfassende klinische Beobachtungen vorgenommen werden. Diese Beobachtungen sollten, sofern praktisch durchführbar, außerhalb des Käfigs erfolgen, in dem die Tiere gehalten werden, und zwar vorzugsweise in einem Standardgehege jeweils zu denselben Zeiten. Die Beobachtungsbedingungen sollten möglichst konstant sein. Anzeichen von Toxizität sind sorgfältig zu dokumentieren, insbesondere Beginn, Schweregrad und Dauer. Die Beobachtungen sollten sich insbesondere beziehen auf Veränderungen an Haut, Fell, Augen, Schleimhäuten, auf Sekrete und Exkrete sowie auf autonome Reaktionen (z. B. Tränenfluss, Piloerektion, Pupillengröße, anormale Atmung). Gang- und Haltungsstörungen, ferner Reaktionen auf den Umgang mit den Tieren sowie etwaige klonische oder tonische Bewegungen, Stereotypien (z. B. übermäßiges Putzen, wiederholte Kreisbewegungen) oder abnormes Verhalten (z. B. Selbstverstümmelung, Rückwärtsgehen) sollten auch dokumentiert werden.

Ophthalmologische Untersuchungen unter Verwendung eines Ophthalmoskops oder eines entsprechenden geeigneten Geräts sollten vorgenommen werden, bevor die Prüfsubstanz verabreicht wird, sowie zum
Abschluss der Studie, vorzugsweise an allen Tieren, zumindest jedoch in den höchstdosierten Gruppen und den Kontrollgruppen. Sofern behandlungsbedingte Veränderungen an den Augen beobachtet werden, sollten alle Tiere untersucht werden.

1.5.5.1. Körpergewicht und Futter-/Wasseraufnahme
Alle Tiere sollten mindestens einmal wöchentlich gewogen werden. Messungen der Futteraufnahme sollten mindestens wöchentlich vorgenommen werden. Wenn die Prüfsubstanz über das Trinkwasser verabreicht wird,sollte auch die Wasseraufnahme mindestens einmal wöchentlich gemessen werden. Die Wasseraufnahme kann auch in Fütterungsstudien oder in Studien mit Sondenapplikation berücksichtigt werden, bei denen sich das Trinkverhalten ändern kann.

1.5.5.2. Hämatologische und klinisch-biochemische Untersuchungen
Die Blutproben sind an einer zu benennenden Stelle zu entnehmen und möglichst unter geeigneten Bedingungen zu lagern. Am Ende des Prüfzeitraums werden bei den Versuchstieren Blutproben kurz vor der
Tötung oder als Teil des Tötungsvorgangs entnommen.

Hämatologische Untersuchungen sind zu Beginn der Studie und anschließend entweder monatlich oder zur Halbzeit und schließlich am Ende des Prüfzeitraums vorzunehmen: Hämatokritwert, Hämoglobinkonzentration,Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (Gesamt- und Differenzialblutbild), Thrombozytenzahl und Bestimmung des Gerinnungspotenzials, wie Gerinnungszeit, Prothrombinzeit oder Thromboplastinzeit.

Klinisch-biochemische Bestimmungen zur Untersuchung der wichtigsten toxischen Wirkungen in Geweben,insbesondere der Wirkungen auf Nieren und Leber, sind an Blutproben durchzuführen, die von jedem Tier zu
Beginn und anschließend entweder monatlich oder zur Halbzeit und schließlich am Ende des Prüfzeitraums entnommen werden. Die Prüfungen sollten folgende Bereiche abdecken: Elektrolythaushalt, Kohlehydratstoffwechsel sowie Leber- und Nierenfunktion. Die Wahl der spezifischen Prüfungen hängt von den Beobachtungen über die Wirkungsweise der Prüfsubstanz ab. Vor der Blutentnahme empfiehlt sich eine der Tierart angemessene Futterkarenz. Es wird empfohlen, Bestimmungen insbesondere für folgende Parameter durchzuführen: Calcium, Phosphor, Chlor, Natrium, Kalium, Nüchternglukose, Alanin-Aminotransferase,Aspartat-Aminotransferase, Ornithindecarboxylase, Gammaglutamyl-Transpeptidase, Harnstoff-Stickstoff,Albumin, Blutkreatinin, Gesamtbilirubin und Messungen des Serum-Gesamtproteins.
Untersuchungen zur Urinanalyse sind zumindest zu Beginn, anschließend zur Halbzeit und schließlich zum Abschluss der Studie an zu festgelegten Zeiten gesammeltem Urin durchzuführen: Aussehen, Volumen,
Osmolarität oder spezifisches Gewicht, pH-Wert, Glukose und Blut/Blutzellen. Sofern erforderlich, können zusätzliche Parameter verwendet werden, um die Untersuchung beobachteter Wirkungen zu erweitern.
Darüber hinaus sollten Untersuchungen zur Bestimmung von Serummarkern für eine allgemeine Gewebsschädigung erwogen werden. Sonstige Bestimmungen, die für eine angemessene toxikologische Bewertung
erforderlich sein können, umfassen Analysen von Lipiden, Hormonen, Säure-/Basengleichgewicht, Methämoglobin
und Cholinesteraseinhibitation. Weitere klinisch-biochemische Untersuchungen können, sofern erforderlich, durchgeführt werden, um die Untersuchung der beobachteten Wirkungen zu erweitern. Die
jeweiligen Parameter sind je nach Prüfsubstanzklasse bzw. von Fall zu Fall zu bestimmen.

Insgesamt ist je nach Versuchstierart und den beobachteten und/oder erwarteten Wirkungen der Prüfsubstanz mit der entsprechenden Flexibilität vorzugehen.

1.5.5.3. Autopsie
Alle an der Studie beteiligten Tiere müssen einer vollständigen, eingehenden Autopsie unterzogen werden, die die sorgfältige Untersuchung der äußeren Körperoberfläche, aller Körperöffnungen sowie der Schädel-, Brust und Bauchhöhlen und ihres Inhalts umfasst. Leber und Gallenblase, Nieren, Nebennieren, Hoden, Nebenhoden,Uterus, Eierstöcke, Schilddrüse, (mit Nebenschilddrüse), Thymus, Milz, Gehirn und Herz aller Tiere (außer der tot aufgefundenen und/oder zwischenzeitlich getöteten Tiere) sind in angemessener Form von anhaftendem Gewebe zu befreien, und ihr Nassgewicht ist so rasch wie möglich nach der Sektion festzustellen, um ein Austrocknen zu verhindern.
Die folgenden Gewebe sind in dem für Gewebsarten und die vorgesehene nachfolgende histopathologische Untersuchung am besten geeigneten Fixierungsmedium aufzubewahren: alle Gewebe mit makroskopischen
Läsionen, Gehirn (repräsentative Bereiche, insbesondere Cerebrum, Cerebellum und Medulla/Pons), Rückenmark (auf drei Ebenen: cervical, mittlerer Thoraxbereich, und lumbar), Hypophyse, Augen, Schilddrüse,
Nebenschilddrüse, Thymusdrüse, Speiseröhre, Speicheldrüsen, Magen, Dünn- und Dickdarm (einschließlich Peyer'schen Platten), Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Nebennieren, Milz, Herz, Luftröhre und Lungen, Aorta, Gonaden, Uterus, akzessorische Geschlechtsorgane, weibliche Brustdrüsen, Prostata, Harnblase, Lymphknoten (vorzugsweise ein Lymphknoten des Verabreichungswegs und ein weiterer vom Verabreichungsweg entfernter, um systemische Wirkungen abzudecken), periphere Nerven (N. ischiadicus oder N. tibialis),vorzugsweise in der Nähe des Muskels, ein Knochenmarksschnitt (und/oder ein frisches Knochenmark-Aspirat)und Haut. Die klinischen und sonstigen Befunde können weitere Gewebsuntersuchungen erforderlich machen.
Auch Organe, die aufgrund der bekannten Eigenschaften der Prüfsubstanz als mögliche Zielorgane in Frage kommen, sollten aufbewahrt werden.



Einlassung auf die Mitteilung der Kommission


15.2.15

Betr.: Mitteilung der Kommission an die Mitglieder
Petition 1833/2013, eingereicht von Gisela Urban und Gabriele Menzel, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen mehrerer Tierschutzverbände, unterzeichnet von 7724 Personen, zu Tierversuchen und der REACH-Verordnung

Sehr geehrte Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Cecilia Wikström
sehr geehrte Mitglieder,
im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" persönlich in Brüssel ein. Am 1.April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuß behandelt und für zulässig erklärt. Uns wurde gesagt, dass die Petition zur weiteren Bearbeitung an den Umweltauschuß geleitet und nach der Sommerpause im Herbst verhandelt würde. Uns wurde in Aussicht gestellt, noch einmal persönlich in Brüssel unser Anliegen zu erklären und darzulegen.

Am 30.4.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder.
Diese wurde uns ebenfalls weitergeleitet.

Da es inzwischen so aussieht, als würde unsere Petition auf Grund dieser Mitteilung abgelehnt und nicht weiter verfolgt, möchten wir speziell auf diese Mitteilung eingehen, da diese einige Irrtümer und Falschinterpretationen unserer Petition enthält, die wir richtig stellen möchten. Desweiteren vermissen wir jede Auseinandersetzung und Kommentierung mit den Ausführungen und der Powerpoint Präsentation von Herrn Prof. Claude Reiss, dem wir unsere Redezeit, die uns durch den Petitionsausschuß zugebilligt wurde, übertragen haben.

Wir möchten deshalb Punkt für Punkt auf die Mitteilung der Kommission eingehen, unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der EU Artikel 227 und fügen unsere Anmerkungen in den laufenden Text ein. Unsere Einlassungen kennzeichnen wir in kursiv.

Gekürzte Fassung

Schon in der Zusammenfassung unserer Petition wird behauptet:

"Die Petenten fordern das Europäische Parlament und die Kommission nachdrücklich auf, die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) nicht mehr anzuwenden."

Das ist falsch. Wir sind nicht gegen die Anwendung der REACH Direktive, sondern gegen Tierversuche im Rahmen dieser Direktive.

Dieser Verordnung zufolge müssten alle chemischen Stoffe – also auch Stoffe, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung auf dem Markt waren – nach einheitlichen Standards getestet werden. Die Petenten führen an, dass aufgrund dieser Verordnung Millionen von Tieren bei Tests hochgiftiger Chemikalien einen grausamen Tod erlitten, und halten eine Fortsetzung dieser in großem Stil durchgeführten Tierversuche für nicht mit ethischen Grundsätzen vereinbar. Tiere seien Lebewesen, die Schmerzen, Angst und Leid fühlten. Die Petenten führen an, dass Wissenschaftler die Verwertbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen anzweifeln...

Wir möchten dazu eine Ausführung von Prof. Claude Reiss, Präsident von Antidote Europe, anführen:

" Keine Tiergattung gilt als biologisches Modell für eine andere Gattung. Beweis: eine Gattung ist durch seine Fortpflanzungsisolierung definiert, Hund mit Katz, oder Ross mit Kuh sind nicht fortpflanzungsfähig, d.h. die Chromosomen einer Gattung sind einzig und sind nicht im Stande, sich mit Chromosomen irgend einer anderen Gattung anzupaaren, wie üblich in sexueller Fortpflanzung. Die Gene Ausstattung der Chromosomen ist strickt Gattungs-Spezifisch und einzig. Dasselbe gilt für Gene Reaktionen in irgend einem Test. Der Schimpanse z.B., unser nächster Nachbar in der Evolution, also das best-mögliche Modell des Menschen, ist immun gegenüber AIDS Viren, wenig betroffen durch Leberviren und stirbt von Marburg (Ebola) Viren, also bzw. genau gegenteilige, verschiedene und gleiche Reaktionen von Menschen. Wir laden jedoch den Verfasser dieser Antwort ein, zu beweisen, dass irgendeine Tierart ein Modell für Menschen wäre.
Die Nagetiere wie für REACH vorgeschrieben, sind kein Modell für Menschen, sogar Ratten sind kein Modell für Mäuse."


... und dass bereits zahlreiche Daten über chemische Stoffe vorliegen, die heranzuziehen und zu analysieren sind, bevor Tierversuche in Erwägung gezogen werden. Es gäbe auch verlässliche Alternativen zu Tierversuchen. Den Petenten zufolge habe die REACH-Verordnung eine Alibifunktion. Sie befreie Politiker und Geschäftsleute aufgrund der Tatsache, dass sie die Standards einhalten, von ihrer Verantwortung. Außerdem täusche sie die Verbraucher, indem sie ihnen vorgaukele, all dies würde zu ihrem Schutz dienen, wo jedoch – den Petenten zufolge – das Gegenteil der Fall sei, da aus den Tests von Giftstoffen an Tieren keine Rückschlüsse auf die Auswirkungen auf Menschen gezogen werden könnten. Der einzige Grund für die Weiterführung von Tierversuchen bestehe darin, dass die Wissenschaft diese Methode bereits so lange Zeit praktiziert habe. Die Petenten fordern die Politiker auf, auf die Bürger Europas zu hören und Tierversuche ein für alle Mal zu untersagen.

2. Zulässigkeit

Für zulässig erklärt am 6. Februar 2014. Die Kommission wurde um Auskünfte gebeten (Artikel 202 Absatz 6 der Geschäftsordnung).

3. Antwort der Kommission, eingegangen am 30. April 2014
Die Petenten fordern das Europäische Parlament und die Kommission auf, die Anwendung der europäischen Chemikalienverordnung REACH zu beenden, (die Tierversuche) da diese Verordnung ihrer Auffassung nach im Widerspruch zu den europäischen Rechtsvorschriften über den Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren (mit der Richtlinie 2010/63/EU aufgehobene Richtlinie 86/609/EWG) steht und ihren Zweck – den Schutz der menschlichen Gesundheit – nicht erfüllt. Außerdem fordern die Petenten die zentrale Erfassung der vorhandenen toxikologischen Daten über chemische Stoffe, den ausschließlichen Einsatz alternativer Methoden und zusätzliche öffentliche Mittel für die Weiterentwicklung und die Validierung von In-vitro-Tests.

Falsch, wir begrüßen die REACH Verordnung, jedoch ohne Verwendung von Tierexperimenten.
Wie vorgesehen in der Richtlinie 2010/63 und (vorher) 86/609 ist es untersagt, Tierexperimente durchzuführen, falls wissenschaftliche Methoden vorliegen, welche Tierversuche vermeiden können. Solche Methoden sind in der REACH Verordnung vorgesehen (z.B. Toxicogenomik an menschliche Zellen, SARS…), und sind z.Z. in großem Maßstab in den USA (NIH, EPA National Toxicology Program, TOX21, CTD, TOXNET usw.) in Anwendung. Wie schon erwähnt, toxikologische Daten an Tiermodellen gewonnen sind bedeutungslos für Menschen, oft lebensgefährlich für letztere, da es kein Tiermodell für Menschen gibt.


Anmerkungen der Kommission
Bei einer vor kurzem durchgeführten repräsentativen Eurobarometer-Erhebung über die Einstellung der EU-Bürger gegenüber der Umwelt trat zutage, dass die Auswirkungen von in alltäglichen Produkten enthaltenen chemischen Stoffen auf ihre Gesundheit eines der wichtigsten Anliegen der Bürger war...

Einwand: Wir selbst haben in unserer Petition geschrieben: "Das berechtigte Interesse der Menschen, vor schädlichen Chemikalien geschützt zu werden, kann nicht durch noch mehr Tierversuche gelöst werden."

Und tatsächlich tauchen in den repräsentativen Eurobarometer Umfragen der letzten Jahre zum Thema Umweltschutz oder Chemikalienbelastung keine Fragen an die Bürger auf, ob sie darüber aufgeklärt und damit einverstanden sind, das toxikologische Tierversuche in großem Ausmaß im Rahmen des REACH Programmes gemacht werden.

Die Petenten nehmen ferner Bezug auf eine (nicht repräsentative) Internetumfrage der Kommission, wonach die EU-Bürger Tierversuche nicht unterstützen...

Einwand: Wir verstehen nicht, warum die Umfrage von 2009, auf die wir uns beziehen, von der Kommission als nicht repräsentativ bezeichnet wird.
Zitat:
Viel repräsentativer ist allerdings eine Studie aus dem Jahr 2009, welche von der Europäische Koalition anlässlich der Novellierung der EU-Tierversuchsrichtlinie in Auftrag gegeben wurde. Die vom international tätigen Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführte Studie umfasste ganze 6 europäische Länder (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, der Tschechischen Republik und Schweden) und eine für jedes Land repräsentative Stichprobe von insgesamt 7.139 Erwachsenen.


... Bei jeder Rechtsvorschrift muss ein Ausgleich zwischen solcherlei voneinander abweichenden gesellschaftlichen Bedürfnissen und Interessen gefunden werden;

Bezugnehmend auf die "Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über das Verbot von Tierversuchen und das Verbot des Inverkehrbringens sowie den Sachstand im Zusammenhang mit Alternativmethoden im Bereich kosmetischer Mittel" vom 11.3.2013, bitten wir überprüfen zu lassen, warum für REACH nicht die gleichen Argumente gelten, wenn doch Kosmetikprodukte ebenfalls zu 90% Industriechemikalien enthalten:
Zitat: Seite 6, 2.4 Entscheidung über das weitere Vorgehen
Das Verbot des Inverkehrbringens, das erstmals im Jahr 1993 mit einer Frist bis 1998 eingeführt wurde, beruhte auf dem erklärten politischen Ziel, Tierversuche für kosmetische Mittel abzuschaffen. Diesem Verbot lag jedoch keine wissenschaftliche Einschätzung über dem Zeitpunkt zugrunde, zu dem ein vollständiges Paket an Alternativmethoden zur Verfügung stehen würde. Auch das Europäische Parlament und der Rat verhängten das Verbot von Tierversuchen und das Verbot des Inverkehrbringens ab 2009 in voller Kenntnis, dass bis dahin eine vollständige Ersetzung der jeweiligen Tierversuche nicht möglich sein würde. Das Europäische Parlament und der Rat machten das Verbot des Inverkehrbringens ab 2013 nicht von der Verfügbarkeit eines vollständigen Pakets an Ersatzmethoden abhängig. In der Zwischenzeit wurde das Tierwohl in Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als europäischer Wert festgelegt, der bei der EU-Politikgestaltung zu berücksichtigen ist.
Zweitens könnten Änderungen des Verbots des Inverkehrbringens ab 2013 die Entschlossenheit, alternative Testverfahren rasch zu entwickeln, ernsthaft untergraben. Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass Bestimmungen über Tierversuche in den Kosmetik-Rechtsvorschriften wesentlich zur beschleunigten Entwicklung von Alternativmethoden beigetragen und jenseits der Kosmetikbranche und der Grenzen Europas ein starkes Signal gesendet haben. In der Kosmetikbranche entwickelte Methoden, wie z. B. rekonstruierte Modelle menschlicher Epidermis, werden nun auch in anderen Sektoren verwendet, und in vielen Ländern außerhalb der Union gibt es ein gesteigertes Interesse an Alternativmethoden für kosmetische Mittel. Die Bestimmungen über Tierversuche führten zur Einrichtung der Europäischen Partnerschaft für die Förderung von Alternativkonzepten zu Tierversuchen (EPAA), eine beispiellose Vereinbarung der freiwilligen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den europäischen Handelsverbänden und Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen. Diese Bestimmungen haben auch zu einem beträchtlichen Anstieg der Anzahl validierter Methoden seit 2003 beigetragen, als die derzeitigen Fristen festgelegt wurden.


REACH sorgt für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und trägt gleichzeitig den Gesichtspunkten des Tierschutzes in vollem Umfang Rechnung.

Wird nicht vielmehr der Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?
In Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen doch trotzdem auf dem Markt.
Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:
…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
…wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
…mit Ausnahmegenehmigung

Wofür also werden Millionen Tiere geopfert?


.....erste Analysen machen deutlich, dass die Schätzungen der Kommission hinsichtlich des Potenzials alternativer Methoden für die Verringerung der Zahl der im Rahmen von REACH vorgeschriebenen Tierversuche realistisch waren und dass die Gesamtzahl der für toxikologische Tests nach REACH eingesetzten Tiere wohl deutlich unterhalb der Zahl liegen dürfte, von der bei der Ausarbeitung der REACH-Verordnung ausgegangen wurde. Diese Ergebnisse sind ein Beleg dafür, dass die mitunter in der Presse verbreiteten Zahlen (die in der Petition erwähnten 50 Millionen Tiere) auf fehlerhaften Berechnungen beruhten.

Aus diesem Grund schrieben wir in der Begründung unserer Petition, in einem Rückblick:
" Es gab lediglich Schätzungen, die besagten, das es sich um etwa 30 000 chemische Substanzen handelt und dafür eventuell 10-20 Millionen Versuchstiere benötigt würden. An runden Tischen wurde mit Zahlen jongliert, als handele es sich um Holzstücke oder Schrauben und nicht um leidensfähige Lebewesen."
Toxikologische Tierversuche sind besonders grausam. Es gibt weder Narkosen, noch das Ausschalten von Schmerzen. Die Tiere erleiden bei vollem Bewusstsein, oft Monate lang, stärkste Schmerzen, Übelkeit, Krämpfe, Lähmungen, schlussendlich bis zum Tode.
Die Anzahl der Tiere ist dabei zweitrangig. Jedes Tier ist ein leidensfähiges Individuum.


......Bislang stützten sich Sicherheitsbeurteilungen von Chemikalien in erster Linie auf Tierstudien, mit denen weitreichende Erfahrungen und historische Kontrolldaten gesammelt wurden. In der Toxikologie ist weitestgehend anerkannt, dass Tierversuche gewissen Einschränkungen unterworfen sind und dass die Ergebnisse nicht in allen Fällen einfach auf den Menschen übertragen werden können. Trotzdem wird allgemein davon ausgegangen, dass Ergebnisse aus Tierversuchen wertvolle Hinweise auf die Gefahren eines chemischen Stoffes geben. Entgegen der in der Petition vertretenen Auffassung besteht in der Wissenschaft jedoch kein Konsens darüber, dass toxikologische Tests zum jetzigen Zeitpunkt vollständig durch Alternativen ersetzt werden können.....

..... und in einem vor kurzem erstellten Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission wurde deutlich, dass insbesondere bei komplexeren Endpunkten in mehreren bedeutenden Bereichen der Toxikologie in naher Zukunft keine Methoden verfügbar sein werden, mit denen die Toxizität ausschließlich auf der Grundlage von In-vitro-Tests prognostiziert werden kann. Aus diesem Grund werden Tierversuche im Interesse des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien noch einige Zeit lang in begrenztem Umfang erforderlich sein.....

Zitat von Prof. Claude Reiss:
"Toxikogenomische Ansätze, auf die in der Petition in besonderem Maße verwiesen wird, gründen auf einer vielversprechenden Methodik, mit der potenziell Tierversuche weiter reduziert sowie Zeit und Kosten gespart werden können und die eine bedeutende Rolle als Baustein bei chemischen Sicherheitsbeurteilungen übernehmen kann."
Die Kommission schrieb:... Bislang ist die Entwicklung dieser Methodik jedoch noch nicht auf dem Stand, der für eine routinemäßige Anwendung bei vorgeschriebenen Sicherheitstests erforderlich wäre.
Wäre die Kommission im Stande, diese Behauptung zu beweisen?
Die Verfahren, welche von der "US Academy of Sciences" schon 2007 als „Toxikolgie im 21. Jahrhundert“ gepriesen wurde, wäre „noch nicht im Stande“ die vorgeschriebene Sicherheitstests zu garantieren?
Die Methodik, welche im Rahmen von NIH, EPA National Toxicology Program, TOX21, CTD, TOXNET usw. seit Jahren angewendet werden, wären heute mangelhaft?
Oder wäre es Zeit, die wissenschaftliche Kompetenz der Kommission zu überprüfen und zu revidieren?


...... Das Europäische Zentrum zur Validierung alternativer Methoden (ECVAM) ist bei der Validierung von Methoden federführend in der EU. Die Kommission hat außerdem im Rahmen des siebten Rahmenprogramms ca. 200 Millionen EUR in die Erforschung der nicht auf Tierversuche gestützten Toxikologie investiert und wird diese Arbeit innerhalb des bevorstehenden Forschungsprogramms Horizont 2020 fortsetzen.

Wäre die Kommission im Stande, die Behauptung des ehemaligen Direktors von ECVAM, Prof. Dr. Thomas Hartung, dass Tierversuche „schlechte Wissenschaft „ sei, und dessen Entschluss, sich in Baltimor (USA) niederzulassen, um dort ein erfolgreiches Toxicogenomic Labor zu gründen, zu tadeln?
Schlussfolgerungen der Kommission


Die REACH-Verordnung ist für den wirksamen Schutz der Bürger Europas und der Umwelt vor den Auswirkungen potenziell schädlicher Chemikalien von grundlegender Bedeutung. In der Verordnung wird den allgemeinen Bedenken, die der Richtlinie 2010/63/EU zugrunde liegen, und ihrem lobenswerten Ziel, Tierversuche auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken, vollumfänglich Rechnung getragen. Erste Hinweise lassen darauf schließen, dass die einzelnen, mit REACH eingeführten Maßnahmen zur Erzielung von Fortschritten bei der Verwirklichung dieses Ziels Wirkung zeigen und dass die Zahl der Tiere, die für durch REACH vorgeschriebene Tierversuche erforderlich sind, deutlich unter den ursprünglichen Schätzungen liegt.
Auch wenn immer mehr In-vitro-Methoden zur Verfügung stehen, mit denen erprobte Tierversuche ersetzt werden können, können derzeit nur auf der Grundlage der ohne Tierversuche gewonnenen Daten noch keine verlässlichen chemischen Sicherheitsbeurteilungen vorgenommen werden, sodass in naher Zukunft auch weiterhin begrenzte und gezielte toxikologische Tierversuche erforderlich sein werden.

Wir verweisen noch einmal auf die Powerpoint Präsentation von Prof. Reiss und zitieren:
Daten welche in EU Nationen oder in der EU-weit (Eurostaat) vorliegen, beweisen einen starken und ununterbrochenen Anstieg von schweren Erkrankungen- Zuckerkrankheit, Alzheimer, Brust- und Prostata-Krebs, Autismus usw, deren Prävalenz sich im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt hat. Die Hauptverantwortung für diesen Zustand trägt unsere Chemie Umwelt, welche weiterhin erheblich gesundheitsschädlich bleibt. Die unzuverlässige Toxizitätserwägung mittels Tiermodellen ist natürlich die Hauptangeklagte. Falls die Kommission weiterhin diese Methode befürwortet, besteht die Drohung, dass sie wegen Nichtassistenz an gefährdete Personen und unwillkürlichen, vorzeitigen Tod von hundertausende EU Bürger, vor Gericht verfolgt wird.



Unsere Schlussworte:
Tierversuche, insbesondere toxikologische Tierversuche, sind grausam. Die Mehrheit der EU Bürger lehnt Tierversuche ab. Eine repräsentative Studie der EU zum Thema: „Einstellung der Bevölkerung ausgewählter europäischer Länder zu Tierversuchen“ ergab, dass sich 89% der Befragten dafür aussprachen, die neue „Tierversuchsrichtlinie“ solle alle Tierversuche verbieten, die Leiden oder Schmerzen hervorrufen.

Bis zum 1. November 2013 konnten EU-Bürger per Unterschrift für die Abschaffung von Tierversuchen votieren - im Rahmen der EU-Bürgerinitiative STOP VIVISECTON. Mehr als eine Million Menschen machten mit.

Vereine gegen Tierversuche und führende Wissenschaftler sind sich einig. REACH könnte ganz ohne Tierversuche auskommen. Die Alternativen sind längst erfunden, werden aber nicht genutzt.

So schreibt der Verein „Ärzte gegen Tierversuche“:

„…Diese neuen, so genannten In-vitro-Systeme (in vitro = im Reagenzglas) werden noch nicht eingesetzt, weil sie zunächst validiert werden müssen. Bei der Validierung werden die Ergebnisse der In-vitro-Tests in langwierigen Studien mit den Ergebnissen aus bekannten Tierversuchen verglichen. Nur wenn beide übereinstimmen, wird eine tierversuchsfreie Methode behördlich anerkannt und nach einem weiteren langwierigen Vorgehen in die gesetzlichen Bestimmungen aufgenommen. Mit anderen Worten: Die Qualität neuer, sinnvoller Testsysteme wird an einer schlechten, veralteten Methode, die selbst nie validiert wurde, gemessen. „

In der Wirtschaftswoche erschien am 11.3.2014 folgender Artikel:

Ausland profitiert von Deutscher Forschung

Auszug:

….Zwar investieren Forschungs- und Landwirtschaftsministerium viel Geld in die Entwicklung. Ist die Methode einmal erforscht, bekommen die Forscher aber kein Geld, sie auch umzusetzen. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass viele Forschungsinstitute mit dem Zeit- und Personalaufwand für die Zulassung einer bereits erforschten Methode überfordert sind.
Dazu kommt, dass der Etat der EU-Institution ECVAM, die Forscher bei der Zulassung unterstützen sollte, vor fünf Jahren radikal gekürzt wurde. Seitdem müssen sich Forscher weitgehend alleine mit den umfangreichen OECD-Regeln und den Sonderwünschen der nationalen Zulassungsbehörden herumschlagen. Das kann bis zu zehn Jahren dauern.
Manfred Liebscher, ehemaliger Leiter der ZEBET hat oft beobachtet, wie wertvolle Forschungsergebnisse deswegen in Vergessenheit geraten. „Ein Forscher muss fast masochistisch sein, um eine Ersatzmethode zur Anwendung zu bringen“, sagt er. „Deshalb kommen die meisten Methoden niemals zur Anwendung.“


http://www.wiwo.de/technologie/forschung/tierversuche-ausland-profitiert-von-deutscher-forschung/9222922-2.html

Fazit. Der Validationsprozess ist zu langwierig. Außerdem ist es ein Fehlschluss, die langwierige Forschung am Ende mit Tierversuchsdaten zu vergleichen und dieselben Ergebnisse zu erwarten. Die Ergebnisse müssen anhand menschlicher Daten verglichen werden, um Risiken für die menschliche Gesundheit auszuschließen. Alles andere ist veraltete „schlechte“ Wissenschaft.










Freitag, 17. April 2015

REACH Petition - Geplante Rede für den 16.4.15


Sehr geehrte Vorsitzende des Petitionsausschusses, sehr geehrte Anwesende,

im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" persönlich in Brüssel ein. Am 1.April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuß behandelt und für zulässig erklärt. Seitdem ist ein Jahr vergangen. In diesem einen Jahr haben unzählige Tiere grosses Leid ertragen müssen und ihr Leben verloren.

Wir sind der Überzeugung, dass Tierversuche moralisch unvertretbar und wissenschaftlich unzuverlässig sind. Stattdessen gibt es effektive tierversuchsfreie Testverfahren, wie sie z.B. von Dr. Claude Reiss und Andre Menache entwickelt worden sind - s. statement v. stop vivisection press releas (23.03.2015) ,die Ihnen vorgelegt werden kann.

Leider sind ihre Alternativmethoden bisher nicht validiert worden. Was aber kaum bekannt ist, der Tierversuch selber wurde niemals auf seine Tauglichkeit validiert.

Alle 10 Sekunden stirbt allein in Deutschland ein Tier im Tierversuch. Jährlich sind es deutschlandweit fast 3 Millionen Tiere. In der EU werden etwa 12 Millionen Tiere verbraucht. Die Dunkelziffer liegt viel höher. Etwa 58 000 Menschen sterben allein in Deutschland jedes Jahr an Nebenwirkungen tierversuchserprobter Arzneimittel = Todesursache Nr.4.

Man muss nicht wissenschaftlich gebildet sein, um nur wenigstens zu ahnen, dass alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse eine Aussagekraft haben nur für die jeweilige Art, und wenn man genauer darüber nachdenkt und sich nur ein wenig in die Materie vertieft, in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Der gesunde Menschenverstand alleine reicht vollkommen aus, um schon zu ahnen, dass an Ratten studierte Sachverhalte nicht einfach auf den Menschen übertragbar sind.

Wir möchten Ihnen einen kurzen Filmauschnitt zeigen, der bereits vor 34 Jahren entstanden ist.
Wie Sie sicher wissen, schreiben EU- Gesetze und nationale Vorschriften neben den Versuchen an Nagetieren auch toxische Versuche an einer Nicht-Nagetierart vor.
Das können Primaten oder Minischweine sein, ist aber in den meisten Fällen der Hund. Der Hund gilt z.B. als das "Tiermodell", um Pestizide zu testen.

Hier in diesem Fall handelt es sich um das Schädlingsbekämpfungsmittel Trimethyl Phosphat.

Film

Mit welcher Rechtfertigung hat man diesen Tieren derartige Qualen zugefügt?

Ist es nicht zutiefst unmoralisch, ein Lebewesen heimtückisch zu vergiften?

Eine Untersuchung der gegenwärtigen Testvorschriften REACH, der Biozid-Richtlinie, der EU-Verordnung 544/2011 zur Pestizidrichtlinie und die Novel Food-Richtlinie in Europa hat ergeben, dass die Anforderungen an die Datenerhebungen nicht immer den aktuellen Wissenschafts-und Technologiestand reflektieren. Denn mittlerweile sind mehr als 40 „Alternativmethoden“ auf OECD-Ebene anerkannt.

Die Amerikaner sind hier Vorreiter und haben mit ihrer Konzeption „Toxicity in the 21th Century“ einen wertvollen Rahmen geliefert, an dem sich die Europäer messen müssen.

Der Einsatz humanspezifischer Zell- und Gewebekulturen, flankiert durch Hochdurchsatzverfahren und Computersimulationen muss forciert und ausgebaut werden. Methodenkombinationen in Form integrierter Teststrategien sollen dort, wo Lücken in der Aussagefähigkeit von Einzelmethoden bestehen, zur Lösung beitragen.

Die aktuelle europäische Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zum aktiven Beitrag zur Reduktion der Tierversuche und Entwicklung tierversuchsfreier Verfahren. Der Blick auf USA zeigt, dass die EU diesem Auftrag nicht angemessen nachkommt und zudem entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen an den Tierversuchen festhält. Dieses Verhalten ist unwissenschaftlich, zudem unethisch und darüber hinaus auch rechtsrelevant.

Die Chemikalie Trimethylphospat ist auch heute noch weltweit im Handel. In keinem Sicherheitsdatenblatt wird die im Film gezeigte Studie erwähnt.

Vielmehr erwähnt man den LD- 50 Test an Ratten und Kaninchen.

Im Datenblatt heisst es:

- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
- Lebensgefahr bei Einatmen
- kann vermutlich genetische Defekte verursachen
- kann vermutlich Krebs erzeugen.

Wie viele Bürger mögen schon Krebs durch die tausenden von Chemikalien in unserer Nahrung, unserem Trinkwasser, unserer Kleidung und durch das Einatmen von Stäuben entwickelt haben?

Wie viele Chemikalien brauchen wir noch in unserer Umwelt?

Erfasste Daten aus der EU und angehörenden Staatengemeinschaften beweisen einen starken und ununterbrochenen Anstieg von schweren Erkrankungen- wie Diabetes, Alzheimer, Brust- und Prostata-Krebs, Autismus u.a., deren Prävalenz sich im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt hat. Die Hauptverantwortung für diesen Zustand trägt unsere durch Chemie belastete Umwelt, welche weiterhin erheblich gesundheitsschädlich bleibt. Die unzuverlässige Toxizitätserwägung mittels Tiermodellen ist natürlich die Hauptangeklagte.

Wir möchten noch einmal betonen,dass wir es begrüssen,dass alle Chemikalien registriert und bewertet werden, allerdings anhand von modernen,auf den Menschen bezogenen Testmethoden.

Die Zulassung von bekannt besorgniserregenden Chemikalien, nur weil es dafür noch keine ungefährliche Alternative gibt oder deren Gefahr durch den Hersteller oder Anwender angeblich zu kontrollieren ist oder gar aus sozio-ökonomischen Gründen ist eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit aller Menschen.

Das Festhalten an den Tiermodellen ist eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und nicht länger zu tolerieren.


Wer ist denn wirklich für die Tierversuche und wem nutzen sie ? Wir möchten Dr. Christian Anderegg, Schweizer Arzt und Biologe zitieren:


Eigentlich gibt es nur zwei Gründe, Tierversuche zu befürworten:

Entweder, man weiß darüber zu wenig oder man verdient daran.