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Dienstag, 21. April 2015

Der Hund als Tiermodell für Pestizide


VERORDNUNG (EG) Nr. 440/2008 DER KOMMISSION
vom 30. Mai 2008
zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer
Stoffe (REACH)

Lexikon des Grauens:

B.1 bis. AKUTE ORALE TOXIZITÄT — FEST-DOSIS-METHODE
Akute orale Toxizität: Schädliche Wirkungen, die nach der oralen Verabreichung einer Einzeldosis oder mehrerer innerhalb von 24 Stunden verabreichter Dosen einer Substanz auftreten.

Verzögerter Tod: Das betreffende Tier stirbt zwar nicht binnen 48 Stunden und wirkt in diesem Zeitraum nicht moribund; der Tod tritt jedoch später während des 14-tägigen Beobachtungszeitraums ein.

Dosis: Verabreichte Menge der Testsubstanz; die Dosis wird als Gewicht der Testsubstanz pro Gewichtseinheit des Versuchstiers ausgedrückt (z. B. mg/kg).

Evidente Toxizität: Ein allgemeiner Begriff, der deutliche Anzeichen von Toxizität nach der Verabreichung einer Testsubstanz dahin gehend beschreibt, dass bei der nächsthöheren festen Dosis entweder starke Schmerzen und anhaltende Anzeichen für schweres Leiden, ein moribunder Zustand (Kriterien siehe Humane Endpoints Guidance Document (8)) oder wahrscheinlich der Tod der meisten Versuchstiere zu erwarten sind

Bevorstehender Tod: Der moribunde Zustand oder Tod ist vor dem nächsten vorgesehenen Beobachtungszeitpunkt zu erwarten. Anzeichen für diesen Zustand können bei Nagetieren Krämpfe, Seitenlage, liegende
Stellung und Tremor sein (siehe Humane Endpoint Guidance Document (8)).

LD50 (mittlere Letaldosis): Statistisch ermittelte Einzeldosis einer Substanz, bei der davon ausgegangen werden kann, dass sie bei oraler Verabreichung den Tod von 50 % der Tiere verursacht; der LD50-Wert wird als Gewicht der Testsubstanz pro Gewichtseinheit der Versuchstiere ausgedrückt (mg/kg).

Limit-Dosis: Dosis am oberen Grenzwert für den betreffenden Versuch (2 000 oder 5 000 mg/kg)

Moribunder Zustand: Zustand des Sterbens oder des Unvermögens, (selbst bei Behandlung) zu überleben (siehe
Humane Endpoint Guidance Document (8))

Voraussagbarer Tod: Vorhandensein klinischer Zeichen, die auf den Eintritt des Todes zu einem bekannten Zeitpunkt in der Zukunft — vor dem planmäßigen Ende des Experiments — hinweisen, z. B. das Unvermögen, Wasser oder Nahrung aufzunehmen (siehe Humane Endpoint Guidance Document (8))


B.27. PRÜFUNG AUF SUBCHRONISCHE ORALE TOXIZITÄT — 90-TAGE-TOXIZITÄTSSTUDIE BEI
WIEDERHOLTER ORALER VERABREICHUNG AN NICHT-NAGETIEREN
1. METHODE

Auszüge:
1.3. PRINZIP DER METHODE
Die Prüfsubstanz wird täglich über einen Zeitraum von 90 Tagen in abgestuften Dosen an mehrere Gruppen von Versuchstieren verabreicht, und zwar eine Dosisstufe je Gruppe, Während des Verabreichungszeitraums werden die Tiere sorgfältig auf Toxizitätsanzeichen beobachtet. Während der Prüfung verendete oder getötete Tiere werden seziert. Am Ende der Prüfung werden alle noch lebenden Tiere getötet und ebenfalls seziert.

1.4. BESCHREIBUNG DER METHODE
1.4.1. Auswahl von Versuchstierarten
Die am häufigsten verwendete Nicht-Nagetierart ist der Hund, der einer bestimmten Rasse angehören sollte.Häufig wird der Beagle verwendet. Ferner können Tierarten wie Schwein oder Minischwein verwendet werden.Primaten werden nicht empfohlen, und ihre Verwendung ist zu begründen. Es sollten junge und gesunde Tiere verwendet werden. Bei Hunden sollte mit der Dosierung vorzugsweise im Alter von vier bis sechs Monaten,jedoch nicht später als neun Monaten begonnen werden. Wird die Studie als Vorstudie für eine Langzeitstudie über chronische Toxizität durchgeführt, sollten in beiden Studien dieselbe Art/Rasse verwendet werden.

1.4.2. Vorbereitung der Tiere
Zu verwenden sind gesunde Jungtiere, die an die Laborbedingungen gewöhnt und bisher nicht für Tierversuche verwendet wurden. Die Dauer der Gewöhnung hängt von der für die Prüfung gewählten Art und der Herkunft der Tiere ab. Empfohlen werden mindestens fünf Tage für Hunde oder für speziell zu diesem Zweck gezüchtete Schweine aus einer internen Kolonie und mindestens zwei Wochen für Tiere externer Herkunft. Von den Versuchstieren sollten Art, Stamm, Herkunft, Geschlecht, Gewicht und/oder Alter festgestellt werden. Die Tiere werden nach dem Zufallsprinzip in Kontroll- und Behandlungsgruppen eingeteilt. Die Käfige sind so aufzustellen, dass etwaige durch den Standort bedingte Auswirkungen möglichst gering sind. Jedes Versuchstier sollte zur sicheren Identifizierung eine eigene Nummer erhalten.

1.4.3. Zubereitung der Dosen
Die Prüfsubstanz wird mit dem Futter oder im Trinkwasser über eine Magensonde oder in Kapseln verabreicht.
Die Methode der oralen Verabreichung hängt von dem Zweck der Studie und den physikalisch-chemischen Eigenschaften des Prüfmaterials ab.
Bei Bedarf wird die Prüfsubstanz in einem geeigneten Medium gelöst oder suspendiert. Es empfiehlt sich, nach Möglichkeit zunächst die Verwendung einer wässrigen Lösung/Suspension, sodann eine Lösung/Emulsion in Öl (z. B. Maisöl) und erst dann eine Lösung in anderen Medien in Betracht zu ziehen. Bei anderen Medien als Wasser müssen seine toxischen Merkmale bekannt sein. Die Stabilität der Prüfsubstanz unter den Verabreichungsbedingungen ist festzustellen.

1.5. VERSUCHSDURCHFÜHRUNG
1.5.1. Zahl und Geschlecht der Versuchstiere
Für jede Dosisstufe sind mindestens acht Tiere (vier weibliche und vier männliche) zu verwenden. Sollten im Verlauf der Prüfung Tiere getötet werden, ist die Zahl der Tiere um die Zahl zu erhöhen, die bereits vor Abschluss der Studie getötet werden sollen. Die Zahl der Tiere bei Beendigung der Studie muss für eine sinnvolle Bewertung der toxischen Wirkungen angemessen sein. Aufgrund bereits bekannter Wirkungen der Substanz oder eines eng verwandten Analogons sollte darüber hinaus für die Kontrollgruppe und die Gruppe mit der höchsten Dosis die Aufnahme einer Satellitengruppe von acht Tieren (vier jeden Geschlechts) zwecks Behandlung und anschließender Beobachtung der Reversibilität oder Persistenz etwaiger toxischer Wirkungen erwogen werden. Die Dauer dieses Zeitraums nach der Behandlung sollte den beobachteten Wirkungen angemessen sein.

1.5.4. Verabreichung der Dosen
Die Versuchstiere erhalten die Prüfsubstanz an sieben Tagen der Woche über einen Zeitraum von 90 Tagen. Jede Abweichung von diesem Dosierungsplan, z. B. fünf Tage je Woche, ist zu begründen. Wird die Prüfsubstanz über eine Sonde verabreicht, so sollte dies in einer einmaligen Dosis unter Verwendung einer Magensonde oder einer geeigneten Intubationskanüle erfolgen. Das maximale Flüssigkeitsvolumen, das einem Versuchstier mit einer Gabe verabreicht werden kann, hängt von der Größe des Versuchstiers ab. Generell sollte das Volumen möglichst gering sein. Außer für Reizungen auslösende oder ätzende Stoffe, die in der Regel bei höheren Konzentrationen eine Verschlimmerung bewirken, sollte die Variabilität des Prüfvolumens durch Anpassung der Konzentration möglichst gering gehalten werden, um ein konstantes Volumen bei allen Dosen zu gewährleisten.
Für mit dem Futter oder dem Trinkwasser verabreichte Stoffe ist unbedingt sicherzustellen, dass die Mengen der jeweiligen Prüfsubstanz die normale Nahrungsaufnahme oder den Wasserhaushalt nicht beeinträchtigen. Wenn die Prüfsubstanz mit dem Futter verabreicht wird, können entweder eine konstante Futterkonzentration (ppm) oder eine konstante Dosierung in Relation zum Körpergewicht verwendet werden. Jede angewandte Alternative ist zu spezifizieren. Eine mit einer Magensonde oder in Kapseln verabreichte Substanz sollte jeweils zu denselben Tageszeiten gegeben und so angepasst werden, dass eine konstante Dosis in Relation zum Körpergewicht aufrechterhalten bleibt. Wird eine 90-Tage-Studie als Vorstudie für eine Langzeitstudie über chronische Toxizität verwendet, sollte in beiden Studien die gleiche Nahrung verabreicht werden.

1.5.5. Beobachtungen
Der Beobachtungszeitraum sollte mindestens 90 Tage betragen. Tiere einer Satellitengruppe, die für Nachfolgebeobachtungen vorgesehen sind, sollten für einen angemessenen Zeitraum ohne Behandlung
bleiben, um festzustellen, ob die toxischen Wirkungen fortbestehen oder sich als reversibel erweisen. Allgemeine klinische Beobachtungen sollten mindestens einmal täglich, vorzugsweise zur selben Tageszeit, unter Berücksichtigung des Zeitraums, in dem der Wirkungsgipfel nach Verabreichung der Dosis zu erwarten ist, vorgenommen werden. Der klinische Zustand der Tiere ist zu dokumentieren. Alle Tiere sind mindestens zweimal täglich, in der Regel morgens und abends, auf Anzeichen von Morbidität und Mortalität hin zu untersuchen.

Mindestens einmal vor der ersten Exposition (für intraindividuelle Vergleiche) und danach einmal pro Woche sollten bei allen Tieren umfassende klinische Beobachtungen vorgenommen werden. Diese Beobachtungen sollten, sofern praktisch durchführbar, außerhalb des Käfigs erfolgen, in dem die Tiere gehalten werden, und zwar vorzugsweise in einem Standardgehege jeweils zu denselben Zeiten. Die Beobachtungsbedingungen sollten möglichst konstant sein. Anzeichen von Toxizität sind sorgfältig zu dokumentieren, insbesondere Beginn, Schweregrad und Dauer. Die Beobachtungen sollten sich insbesondere beziehen auf Veränderungen an Haut, Fell, Augen, Schleimhäuten, auf Sekrete und Exkrete sowie auf autonome Reaktionen (z. B. Tränenfluss, Piloerektion, Pupillengröße, anormale Atmung). Gang- und Haltungsstörungen, ferner Reaktionen auf den Umgang mit den Tieren sowie etwaige klonische oder tonische Bewegungen, Stereotypien (z. B. übermäßiges Putzen, wiederholte Kreisbewegungen) oder abnormes Verhalten (z. B. Selbstverstümmelung, Rückwärtsgehen) sollten auch dokumentiert werden.

Ophthalmologische Untersuchungen unter Verwendung eines Ophthalmoskops oder eines entsprechenden geeigneten Geräts sollten vorgenommen werden, bevor die Prüfsubstanz verabreicht wird, sowie zum
Abschluss der Studie, vorzugsweise an allen Tieren, zumindest jedoch in den höchstdosierten Gruppen und den Kontrollgruppen. Sofern behandlungsbedingte Veränderungen an den Augen beobachtet werden, sollten alle Tiere untersucht werden.

1.5.5.1. Körpergewicht und Futter-/Wasseraufnahme
Alle Tiere sollten mindestens einmal wöchentlich gewogen werden. Messungen der Futteraufnahme sollten mindestens wöchentlich vorgenommen werden. Wenn die Prüfsubstanz über das Trinkwasser verabreicht wird,sollte auch die Wasseraufnahme mindestens einmal wöchentlich gemessen werden. Die Wasseraufnahme kann auch in Fütterungsstudien oder in Studien mit Sondenapplikation berücksichtigt werden, bei denen sich das Trinkverhalten ändern kann.

1.5.5.2. Hämatologische und klinisch-biochemische Untersuchungen
Die Blutproben sind an einer zu benennenden Stelle zu entnehmen und möglichst unter geeigneten Bedingungen zu lagern. Am Ende des Prüfzeitraums werden bei den Versuchstieren Blutproben kurz vor der
Tötung oder als Teil des Tötungsvorgangs entnommen.

Hämatologische Untersuchungen sind zu Beginn der Studie und anschließend entweder monatlich oder zur Halbzeit und schließlich am Ende des Prüfzeitraums vorzunehmen: Hämatokritwert, Hämoglobinkonzentration,Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (Gesamt- und Differenzialblutbild), Thrombozytenzahl und Bestimmung des Gerinnungspotenzials, wie Gerinnungszeit, Prothrombinzeit oder Thromboplastinzeit.

Klinisch-biochemische Bestimmungen zur Untersuchung der wichtigsten toxischen Wirkungen in Geweben,insbesondere der Wirkungen auf Nieren und Leber, sind an Blutproben durchzuführen, die von jedem Tier zu
Beginn und anschließend entweder monatlich oder zur Halbzeit und schließlich am Ende des Prüfzeitraums entnommen werden. Die Prüfungen sollten folgende Bereiche abdecken: Elektrolythaushalt, Kohlehydratstoffwechsel sowie Leber- und Nierenfunktion. Die Wahl der spezifischen Prüfungen hängt von den Beobachtungen über die Wirkungsweise der Prüfsubstanz ab. Vor der Blutentnahme empfiehlt sich eine der Tierart angemessene Futterkarenz. Es wird empfohlen, Bestimmungen insbesondere für folgende Parameter durchzuführen: Calcium, Phosphor, Chlor, Natrium, Kalium, Nüchternglukose, Alanin-Aminotransferase,Aspartat-Aminotransferase, Ornithindecarboxylase, Gammaglutamyl-Transpeptidase, Harnstoff-Stickstoff,Albumin, Blutkreatinin, Gesamtbilirubin und Messungen des Serum-Gesamtproteins.
Untersuchungen zur Urinanalyse sind zumindest zu Beginn, anschließend zur Halbzeit und schließlich zum Abschluss der Studie an zu festgelegten Zeiten gesammeltem Urin durchzuführen: Aussehen, Volumen,
Osmolarität oder spezifisches Gewicht, pH-Wert, Glukose und Blut/Blutzellen. Sofern erforderlich, können zusätzliche Parameter verwendet werden, um die Untersuchung beobachteter Wirkungen zu erweitern.
Darüber hinaus sollten Untersuchungen zur Bestimmung von Serummarkern für eine allgemeine Gewebsschädigung erwogen werden. Sonstige Bestimmungen, die für eine angemessene toxikologische Bewertung
erforderlich sein können, umfassen Analysen von Lipiden, Hormonen, Säure-/Basengleichgewicht, Methämoglobin
und Cholinesteraseinhibitation. Weitere klinisch-biochemische Untersuchungen können, sofern erforderlich, durchgeführt werden, um die Untersuchung der beobachteten Wirkungen zu erweitern. Die
jeweiligen Parameter sind je nach Prüfsubstanzklasse bzw. von Fall zu Fall zu bestimmen.

Insgesamt ist je nach Versuchstierart und den beobachteten und/oder erwarteten Wirkungen der Prüfsubstanz mit der entsprechenden Flexibilität vorzugehen.

1.5.5.3. Autopsie
Alle an der Studie beteiligten Tiere müssen einer vollständigen, eingehenden Autopsie unterzogen werden, die die sorgfältige Untersuchung der äußeren Körperoberfläche, aller Körperöffnungen sowie der Schädel-, Brust und Bauchhöhlen und ihres Inhalts umfasst. Leber und Gallenblase, Nieren, Nebennieren, Hoden, Nebenhoden,Uterus, Eierstöcke, Schilddrüse, (mit Nebenschilddrüse), Thymus, Milz, Gehirn und Herz aller Tiere (außer der tot aufgefundenen und/oder zwischenzeitlich getöteten Tiere) sind in angemessener Form von anhaftendem Gewebe zu befreien, und ihr Nassgewicht ist so rasch wie möglich nach der Sektion festzustellen, um ein Austrocknen zu verhindern.
Die folgenden Gewebe sind in dem für Gewebsarten und die vorgesehene nachfolgende histopathologische Untersuchung am besten geeigneten Fixierungsmedium aufzubewahren: alle Gewebe mit makroskopischen
Läsionen, Gehirn (repräsentative Bereiche, insbesondere Cerebrum, Cerebellum und Medulla/Pons), Rückenmark (auf drei Ebenen: cervical, mittlerer Thoraxbereich, und lumbar), Hypophyse, Augen, Schilddrüse,
Nebenschilddrüse, Thymusdrüse, Speiseröhre, Speicheldrüsen, Magen, Dünn- und Dickdarm (einschließlich Peyer'schen Platten), Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Nebennieren, Milz, Herz, Luftröhre und Lungen, Aorta, Gonaden, Uterus, akzessorische Geschlechtsorgane, weibliche Brustdrüsen, Prostata, Harnblase, Lymphknoten (vorzugsweise ein Lymphknoten des Verabreichungswegs und ein weiterer vom Verabreichungsweg entfernter, um systemische Wirkungen abzudecken), periphere Nerven (N. ischiadicus oder N. tibialis),vorzugsweise in der Nähe des Muskels, ein Knochenmarksschnitt (und/oder ein frisches Knochenmark-Aspirat)und Haut. Die klinischen und sonstigen Befunde können weitere Gewebsuntersuchungen erforderlich machen.
Auch Organe, die aufgrund der bekannten Eigenschaften der Prüfsubstanz als mögliche Zielorgane in Frage kommen, sollten aufbewahrt werden.



Samstag, 26. Juli 2014

Nachricht von der EU -Deutsche Übersetzung


Geht es nach der EU wird es noch lange diese Grausamkeiten geben.
Auszug aus dem Schreiben vom 30.4.14:
"Aus diesem Grund werden Tierversuche im Interesse des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien noch einige Zeit lang in begrenztem Umfang erforderlich sein. Diese Einschätzung wird in der Richtlinie 2010/63/EU aufgenommen, in der (in Erwägung 10) auf die Notwendigkeit verwiesen wird, auch weiterhin lebende Tiere für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt einzusetzen."

Stellungnahme der EU Komission auf unsere Petition:

30.4.2014
MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER
Betrifft: Petition 1833/2013, eingereicht von Gisela Urban und Gabriele Menzel, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen mehrerer Tierschutzverbände, unterzeichnet von 7 724 Personen, zu Tierversuchen und der REACH-Verordnung
1. Zusammenfassung der Petition
Die Petenten fordern das Europäische Parlament und die Kommission nachdrücklich auf, die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) nicht mehr anzuwenden. Dieser Verordnung zufolge müssten alle chemischen Stoffe – also auch Stoffe, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung auf dem Markt waren – nach einheitlichen Standards getestet werden. Die Petenten führen an, dass aufgrund dieser Verordnung Millionen von Tieren bei Tests hochgiftiger Chemikalien einen grausamen Tod erlitten, und halten eine Fortsetzung dieser in großem Stil durchgeführten Tierversuche für nicht mit ethischen Grundsätzen vereinbar. Tiere seien Lebewesen, die Schmerzen, Angst und Leid fühlten. Die Petenten führen an, dass Wissenschaftler die Verwertbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen anzweifeln und dass bereits zahlreiche Daten über chemische Stoffe vorliegen, die heranzuziehen und zu analysieren sind, bevor Tierversuche in Erwägung gezogen werden. Es gäbe auch verlässliche Alternativen zu Tierversuchen. Den Petenten zufolge habe die REACH-Verordnung eine Alibifunktion. Sie befreie Politiker und Geschäftsleute aufgrund der Tatsache, dass sie die Standards einhalten, von ihrer Verantwortung. Außerdem täusche sie die Verbraucher, indem sie ihnen vorgaukele, all dies würde zu ihrem Schutz dienen, wo jedoch – den Petenten zufolge – das Gegenteil der Fall sei, da aus den Tests von Giftstoffen an Tieren keine Rückschlüsse auf die Auswirkungen auf Menschen gezogen werden könnten. Der einzige Grund für die Weiterführung von Tierversuchen bestehe darin, dass die Wissenschaft diese Methode bereits so lange Zeit praktiziert habe. Die Petenten fordern die Politiker auf, auf die Bürger Europas zu hören und Tierversuche ein für alle Mal zu untersagen.
2. Zulässigkeit
Für zulässig erklärt am 6. Februar 2014. Die Kommission wurde um Auskünfte gebeten (Artikel 202 Absatz 6 der Geschäftsordnung).
3. Antwort der Kommission, eingegangen am 30. April 2014
Die Petenten fordern das Europäische Parlament und die Kommission auf, die Anwendung der europäischen Chemikalienverordnung REACH zu beenden, da diese Verordnung ihrer Auffassung nach im Widerspruch zu den europäischen Rechtsvorschriften über den Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren (mit der Richtlinie 2010/63/EU aufgehobene Richtlinie 86/609/EWG) steht und ihren Zweck – den Schutz der menschlichen Gesundheit – nicht erfüllt. Außerdem fordern die Petenten die zentrale Erfassung der vorhandenen toxikologischen Daten über chemische Stoffe, den ausschließlichen Einsatz alternativer Methoden und zusätzliche öffentliche Mittel für die Weiterentwicklung und die Validierung von In-vitro-Tests.
Anmerkungen der Kommission
Bei einer vor kurzem durchgeführten repräsentativen Eurobarometer-Erhebung über die Einstellung der EU-Bürger gegenüber der Umwelt trat zutage, dass die Auswirkungen von in alltäglichen Produkten enthaltenen chemischen Stoffen auf ihre Gesundheit eines der wichtigsten Anliegen der Bürger war.
Die REACH-Verordnung wurde ausgearbeitet, da in Europa viele Jahre lang zahlreiche Stoffe hergestellt und mitunter in sehr großen Mengen in Verkehr gebracht wurden, ohne dass ausreichende Informationen über die von diesen Stoffen ausgehenden Risiken vorlagen. Diese Informationslücken mussten gefüllt werden, damit die mit diesen Stoffen einhergehenden Gefahren ermittelt und ihre Risiken bewertet werden konnten. Außerdem sollten die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ergriffen werden.
Die Petenten nehmen ferner Bezug auf eine (nicht repräsentative) Internetumfrage der Kommission, wonach die EU-Bürger Tierversuche nicht unterstützen.
Bei jeder Rechtsvorschrift muss ein Ausgleich zwischen solcherlei voneinander abweichenden gesellschaftlichen Bedürfnissen und Interessen gefunden werden; REACH sorgt für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und trägt gleichzeitig den Gesichtspunkten des Tierschutzes in vollem Umfang Rechnung. In der EU-Rechtsvorschrift über den Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren (Richtlinie 2010/63/EU) ist festgelegt, dass der Einsatz von Versuchstieren auf das erforderliche Minimum zu beschränken und nur in Fällen vorzusehen ist, in denen keine wissenschaftlich zufriedenstellenden Alternativen zur Verfügung stehen. Dieser Grundsatz ist ein zentraler Bestandteil der REACH-Verordnung, die umfangreiche Bestimmungen zur Reduzierung von Tierversuchen enthält. Generell ist in der REACH-Verordnung festgelegt, dass Tierversuche nur als letztes Mittel und nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn es ohne den Rückgriff auf In-vivo-Tests keine wissenschaftlich verlässliche Methode gibt, mit der die Auswirkungen einer Chemikalie auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt aufgezeigt werden können. Wenn möglich müssen Informationen über die Toxizität von chemischen Stoffen auf anderem Wege als durch Tests an Wirbeltieren gewonnen werden. Beispielsweise können die folgenden Methoden zum Einsatz kommen:
- Die Nutzung vorhandener Daten: REACH verlangt nicht ausdrücklich, dass Chemikalien, die bereits auf dem Markt sind, erneut getestet werden. Die Verordnung zielt darauf ab, dass alle bereits vorhandenen Informationen über chemische Stoffe gesammelt werden; auch wenn Tests nicht nach den gültigen Standards durchgeführt wurden, können ihre Ergebnisse herangezogen werden, sofern sie als geeignet angesehen werden.
- Der Austausch von Daten: Mit REACH werden Anmelder ein und desselben Stoffes verpflichtet, bereits vorhandene oder neu gewonnene Daten auszutauschen, damit für diesen Stoff nicht mehrmals Tests durchgeführt werden.
- Der Einsatz alternativer Methoden: REACH sieht den Einsatz alternativer Methoden vor, bei denen bereits vorhandene Informationen über verwandte Stoffe für Schlussfolgerungen hinsichtlich eines zu bewertenden Stoffes herangezogen werden (beispielsweise Analysen der chemischen Struktur zur Ableitung bestimmter toxikologischer Eigenschaften („Modelle der qualitativen oder quantitativen Struktur-Wirkungs-Beziehung“), Gruppen von Stoffen, deren Eigenschaften sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ähneln, und Informationen über Stoffe für die Einschätzung der Toxizität anderer Stoffe derselben Gruppe).
- Der Einsatz von In-vitro-Methoden: Wenn mit den oben genannten Mitteln keine ausreichenden Informationen gewonnen werden können, müssen bei neuen Tests – sofern geeignete Verfahren zur Verfügung stehen – In-vitro-Methoden angewendet werden.
Zusätzliche Tierversuche sollten nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten immer noch die Einschätzung überwiegt, dass keine Schlussfolgerung über die Toxizität eines Stoffes gezogen werden kann. Bei höherstufigen Tests (Toxizität bei wiederholter Aufnahme, Reproduktionstoxizität) müssen die Anmelder bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Versuchsprogramm einreichen; die Agentur prüft vor der Genehmigung des Programms, ob verwertbare Daten aus anderen Quellen vorliegen und ob mit dem vorgeschlagenen Test die Datenlücke gefüllt werden kann.
Die Kommission überwacht die Funktionsweise dieser Bestimmungen sorgfältig. Die ECHA erstellt alle drei Jahre Berichte über den Einsatz von Alternativen zu im Rahmen von REACH erforderlichen Tierversuchen, wobei der erste Bericht im Jahr 2011 auf der Grundlage der Daten der ersten REACH-Vorlage ausgearbeitet wurde, deren Frist 2010 endete. Der nächste Bericht wird im Juni 2014 veröffentlicht.
In dem Bericht aus dem Jahr 2011 wird bekräftigt, dass die oben genannten Maßnahmen ihren Zweck, den Bedarf an Tierversuchen zu senken, erfüllen. Mit Abstand die wichtigste Quelle eingereichter Informationen sind bereits vorhandene Daten aus Studien, die vor Inkrafttreten der REACH-Verordnung durchgeführt wurden. Der Austausch von Daten ist bei 90 % der Vorgänge erfolgt, die bis zur ersten Frist 2010 eingereicht wurden. Außerdem machten die Anmelder, die Daten für die erste REACH-Vorlage übermittelten, in hohem Maße Gebrauch von diesen Möglichkeiten zur Schließung von Datenlücken, um insbesondere höherstufige Studien (beispielsweise langfristige Tierversuche) zu vermeiden. In dem Bericht wird außerdem deutlich, dass – gegenüber vorangegangenen Schätzungen – relativ wenige neue Studien (1 850 In-vivo-Studien) für REACH durchgeführt wurden und dass zunehmend – wenn sie zur Verfügung stehen – In-vitro-Alternativen für die Endpunkte genutzt werden (beispielsweise bei Haut-/Augenirritationen). Ferner war die Zahl der für höherstufige Tierstudien eingereichten Versuchsprogramme (ca. 700) niedriger als erwartet. Die vorläufigen Daten für den im Jahr 2014 zu erstellenden Bericht weisen darauf hin, dass diese Tendenzen im zweiten Bericht bestätigt werden.
Diese ersten Analysen machen deutlich, dass die Schätzungen der Kommission hinsichtlich des Potenzials alternativer Methoden für die Verringerung der Zahl der im Rahmen von REACH vorgeschriebenen Tierversuche realistisch waren und dass die Gesamtzahl der für toxikologische Tests nach REACH eingesetzten Tiere wohl deutlich unterhalb der Zahl liegen dürfte, von der bei der Ausarbeitung der REACH-Verordnung ausgegangen wurde. Diese Ergebnisse sind ein Beleg dafür, dass die mitunter in der Presse verbreiteten Zahlen (die in der Petition erwähnten 50 Millionen Tiere) auf fehlerhaften Berechnungen beruhten.
Die Kommission überwacht nicht nur den Einsatz von Alternativen für die Zwecke der REACH-Verordnung, sondern sie erhebt außerdem statistische Daten über die Zahl der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Versuchszwecke und für andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzten Tiere und legt dem Rat und dem Europäischen Parlament alle drei Jahre einen Bericht über die Verwendung von Tieren für wissenschaftliche Zwecke vor. Bei einem Vergleich der für die Jahre 2005, 2008 und 2011 erhobenen Daten ergab sich, dass die Zahl der Tiere, die für toxikologische Tests in den für REACH maßgeblichen Kategorien (also Erzeugnisse bzw. Stoffe, die hauptsächlich für die Verwendung in der Industrie und im Haushalt bestimmt sind bzw. dort verwendet werden) eingesetzt werden, lediglich einen kleinen Anteil (weniger als 1 %) des Gesamtverbrauchs ausmacht (der Einsatz erfolgt in erster Linie in der biologischen Grundlagenforschung und entsprechenden Studien und in der Entwicklung von Medikamenten). Trotz der Einführung von REACH nahm die Zahl der für diese Zwecke verwendeten Tiere zwischen 2005 und 2011 nicht zu, sondern eher ab.
Die Petenten führen an, dass bereits heute ausreichend Alternativen zur Verfügung stehen, um chemische Tests an Tieren vollständig abzuschaffen und dass die Ergebnisse von Tierversuchen nicht für Beurteilungen der Sicherheit der menschlichen Gesundheit herangezogen werden können.
Alle durch REACH und andere Regulierungsrahmen vorgeschriebenen toxikologischen Tests müssen im Einklang mit international vereinbarten und anerkannten Testmethoden vorgenommen werden. Somit können Daten über Chemikalien lückenlos ausgelegt und verglichen werden. Bislang stützten sich Sicherheitsbeurteilungen von Chemikalien in erster Linie auf Tierstudien, mit denen weitreichende Erfahrungen und historische Kontrolldaten gesammelt wurden. In der Toxikologie ist weitestgehend anerkannt, dass Tierversuche gewissen Einschränkungen unterworfen sind und dass die Ergebnisse nicht in allen Fällen einfach auf den Menschen übertragen werden können. Trotzdem wird allgemein davon ausgegangen, dass Ergebnisse aus Tierversuchen wertvolle Hinweise auf die Gefahren eines chemischen Stoffes geben. Entgegen der in der Petition vertretenen Auffassung besteht in der Wissenschaft jedoch kein Konsens darüber, dass toxikologische Tests zum jetzigen Zeitpunkt vollständig durch Alternativen ersetzt werden können. Für manche Endpunkte stehen bereits validierte und anerkannte In-vitro-Testmethoden zur Verfügung, und es wird davon ausgegangen, dass weitere Methoden (beispielsweise für Tests von Reizwirkungen auf die Haut) entwickelt werden. Viele Methoden befinden sich jedoch noch im Forschungsstadium, und in einem vor kurzem erstellten Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission wurde deutlich, dass insbesondere bei komplexeren Endpunkten in mehreren bedeutenden Bereichen der Toxikologie in naher Zukunft keine Methoden verfügbar sein werden, mit denen die Toxizität ausschließlich auf der Grundlage von In-vitro-Tests prognostiziert werden kann. Aus diesem Grund werden Tierversuche im Interesse des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien noch einige Zeit lang in begrenztem Umfang erforderlich sein. Diese Einschätzung wird in der Richtlinie 2010/63/EU aufgenommen, in der (in Erwägung 10) auf die Notwendigkeit verwiesen wird, auch weiterhin lebende Tiere für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt einzusetzen.
Toxikogenomische Ansätze, auf die in der Petition in besonderem Maße verwiesen wird, gründen auf einer vielversprechenden Methodik, mit der potenziell Tierversuche weiter reduziert sowie Zeit und Kosten gespart werden können und die eine bedeutende Rolle als Baustein bei chemischen Sicherheitsbeurteilungen übernehmen kann. Bislang ist die Entwicklung dieser Methodik jedoch noch nicht auf dem Stand, der für eine routinemäßige Anwendung bei vorgeschriebenen Sicherheitstests erforderlich wäre.
In der Petition werden zusätzliche öffentliche Mittel für die Entwicklung und Validierung von Testmethoden ohne Tierversuche gefordert. Aufgrund ihres Engagements dafür, Tierversuche zu reduzieren, erträglicher zu gestalten und zu ersetzen, ist die Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereits in hohem Maße an der Entwicklung, der Validierung und der Förderung von Alternativen beteiligt. Das Europäische Zentrum zur Validierung alternativer Methoden (ECVAM) ist bei der Validierung von Methoden federführend in der EU. Die Kommission hat außerdem im Rahmen des siebten Rahmenprogramms ca. 200 Millionen EUR in die Erforschung der nicht auf Tierversuche gestützten Toxikologie investiert und wird diese Arbeit innerhalb des bevorstehenden Forschungsprogramms Horizont 2020 fortsetzen.
Schlussfolgerungen
Die REACH-Verordnung ist für den wirksamen Schutz der Bürger Europas und der Umwelt vor den Auswirkungen potenziell schädlicher Chemikalien von grundlegender Bedeutung. In der Verordnung wird den allgemeinen Bedenken, die der Richtlinie 2010/63/EU zugrunde liegen, und ihrem lobenswerten Ziel, Tierversuche auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken, vollumfänglich Rechnung getragen. Erste Hinweise lassen darauf schließen, dass die einzelnen, mit REACH eingeführten Maßnahmen zur Erzielung von Fortschritten bei der Verwirklichung dieses Ziels Wirkung zeigen und dass die Zahl der Tiere, die für durch REACH vorgeschriebene Tierversuche erforderlich sind, deutlich unter den ursprünglichen Schätzungen liegt.
Auch wenn immer mehr In-vitro-Methoden zur Verfügung stehen, mit denen erprobte Tierversuche ersetzt werden können, können derzeit nur auf der Grundlage der ohne Tierversuche gewonnenen Daten noch keine verlässlichen chemischen Sicherheitsbeurteilungen vorgenommen werden, sodass in naher Zukunft auch weiterhin begrenzte und gezielte toxikologische Tierversuche erforderlich sein werden.

Montag, 21. Juli 2014

Nachricht von der EU Kommission


Nachricht der EU Kommission vom 15.7.14
Betrifft: petition Nr. 18331 20L3 (Nummer bitte bei jedem Schriftverkehr angeben.)

Sehr geehrte Frau Urban,
zuerst möchte ich Ihnen herzlich danken für Ihre Teilnahme an unsere Sitzung vom 1. April
2014, in der der Petitionsausschuss die Prüfung Ihrer Petition begonnen hat, unter
Berücksichtigung der schriftlichen und mündlichen Informationen der Kommission. Zu lhrer
Information lege ich eine Kopie der schriftlichen Antwort der Kommission bei.

Im Anschluss an seine Beratungen beschloss der Ausschuss, die Kommission um weitere
Auskünfte zu ersuchen. Der Ausschuss wird die Prüfung Ihrer Petition fortsetzen, sobald er die erforderlichen Informationen erhalten hat.
Ich werde Sie selbstverständlich über alle weiteren Massnahmen im Zusammenhang mit Ihrer Petition auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüssen
Erminia Mazzoni


Der Anhang in englischer Sprache:
30.4.2014
NOTICE TO MEMBERS
Subject: Petition 1833/2013 by Gisela Urban and Gabriele Menzel (German), on
behalf of several animal protection associations, bearing 7724 signatures, on
animal testing and the REACH Regulation
l. Summary of petition
The petitioners urge the European Parliament and the European Commission to stop the
Regulation on Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
(REACH). Under this Regulation all chemicals, also those already available before the entry
into force of the Regulation, must be tested according to a uniform standard. The petitioners
claim that millions of animals suffer a cruel death in tests of highly toxic chemicals because
of this Regulation and consider it unethical to continue this massive animal testing. Animals
are living beings capable of feeling pain, fair and suffering. The petitioners claim that
scientists are expressing doubts about the usability of results from animal testing, and that
enormous amounts of data on chemicals are already available which should be used and
evaluated before any animal test is proposed. Also there are reliable alternatives to animal
testing. According to the petitioners the REACH Regulation has an alibi function. It relieves
politicians and businesses from their responsibility because they have met the standards also.
it deceives the customer in that he is told that all this is done to protect him, whereas - as the
petitioners claim - the contrary is the case because testing toxic substances on animals is
completely unsuitable for predictions on reactions in humans. The only reason animal testing
is continuing is that the scientific world has been using this method for so long. The
petitioners call on politicians to listen to the European citizens and stop animal testing once
and for all.
2. Admissibility
Declared admissible on 6 February2 014. Information requested from Commission under Rule 202(6).
3. Commission reply, received on 30 April 20L4
The petitioner requests the European Parliament and the Commission to stop the European
Chemicals legislation REACH as in their view it is in contradiction to European legislation on
the protection of animals used for scientific purposes (Directive 86l609lEEC, now replaced by
Directive20l0/63/EU), and does not fulfill its aim of protecting human health. The petitioners
also ask for central collection of existing toxicity data for chemicals, the exclusive use of
alternative methods and increased public funding for the development and validation of in
vitro tests.
Commission observations
In a recent representative Eurobarometer survey regarding the attitudes of EU citizens
towards the environment, citizens identified as one of their top concerns the impact of
chemicals used in everyday products on their health.
The REACH Regulation was developed because a large number of substances has been
manufactured and placed on the market in Europe for many years, sometimes in very high
amounts, and yet there was insufficient information on the hazards that they pose. There was
a need to fill these information gaps to ensure that it is possible to identify the hazards and
assess the risks presented by these substances, and to put in place the necessary risk management measures in order to protect human health and the environment.
On the other hand, the petitioner refers to a (non-representative) internet consultation by the
European Commission showing that European citizens do not support animal testing.
Any legislation needs to strike a balance between such diverging societal needs and interests and REACH, while ensuring the protection of human health and the environment, gives full consideration to animal welfare aspects. The EU legislation on the protection of animals used for scientific purposes (Directive No 20101631EU) requires that the use of experimental animals is limited to the minimum necessary and restricted to cases where no scientifically satisfactory alternatives are available. This principle is a central element of the REACH regulation which contains extensive provisions designed to minimise animal testing. As a general rule, REACH requires that animal testing be used only as a last resort, in cases when there is no scientifically reliable way of showing the impact of a chemical on human health and the environment without resorting to in vivo tests. Information on the toxicity of
chemicals must be generated whenever possible by means other than testing on vertebrate
animals, i.e.:
- Use of existing data: REACH does not necessarily require new testing of chemicals
that are already on the market. REACH aims to collect all existing information on
chemicals, and even if tests have not been carried out in accordance with current
standards, their results can be used as long as they are considered to provide adequate
information.
- Data sharing: REACH obliges registrants for the same substance to share existing or
newly generated data in order to avoid repeat testing for the same substance.
- Use of non-testing approaches: REACH provides for the use of non-testing approaches
which use available information on related substances to draw conclusions on a
substance under evaluation (e.g. analysis of chemical structure to deduce certain
toxicological properties ("Qualitative or Quantitative Structure-activity relationship
models"), grouping of substances likely to have similar properties and use of
information on some substances to predict toxicity of others in the same group).
- Use of in vitro methods: If sufficient information cannot be obtained by the means
described above, any new testing must use in vitro methods wherever suitable methods
are available.
Only if, after exhausting these possibilities, it is still considered that no conclusion on the
toxicity of a substance can be made, should additional testing on animals be considered. For
higher tier tests (repeated dose toxicity, reproductive toxicity), registrants need to submit a
testing proposal to the European Chemicals Agency (ECHA), which will check, before
approving the proposal, that no useable data exists from other sources and that the proposed test is appropriate to fill the data gap.
The Commission closely monitors the functioning of these provisions. Reports on the use of
alternatives to testing on animals under the REACH Regulation are issued by ECHA every
three years, starting in 201 I on the basis of data from the first REACH submission deadline in 2010. The next report will be published in June 2014.
The 2011 report confirms that the above measures are working to limit the need for animal
testing. By far the main source of submitted information is existing data from studies that
were conducted prior to REACH. Data sharing is used in 90oÄ of dossiers received by the
first submission deadline in 2010. Also, registrants submitting data for the first REACH
deadline made extensive use of these possibilities to filI data gaps, especially in order to avoid higher tier studies (e.g. long term animal tests). The report also shows that, compared to previous estimates relatively few new studies have been conducted for REACH (1850 invivo studies), and that in vitro alternatives are being increasingly used for the endpoints where such methods are available (i.e. skin/eye irritation). Also, the number of testing proposals submitted (ca. 700) for higher tier animal studies was lower than expected. Preliminary data for the 2014 report indicate that these trends will be confirmed by the second report. These first analyses indicate that the Commission estimates of the potential of alternative
approachest o reduce the amount of animal testing required under REACH were realistic and
that the total number of animals used for toxicological testing under REACH is very likely to
be significantly below the assumptions made during the development of REACH. These
results prove that the figures sometimes circulated in the press (e.g. the 50 million animals
cited in the petition) were based on inaccurate calculations.
In addition to monitoring the use of alternatives for REACH purposes, the Commission
collects statistical data on the number of animals used for experimental and other scientific
pu{poses in the Member States of the European Union and presents a Report on the use of
animals for scientific purposes to the Council and the European Parliament every 3 years.
A comparison of the data obtained for the years 2005,2008 and 2011 shows that the number
of animals used in toxicological testing in categories relevant for REACH (i.e.
products/substances used or intended to be used mainly in industry and in the household)
constitutes only a small proportion (less than | %) of the overall use (the main uses being in
fundamental biology studies and research and the development of medicines). The number of animals used for these purposes did not increase, but rather declined, between 2005 and 2011 despite the introduction of REACH.
The petitioner claims that already today, sufficient alternatives are available to abolish
chemical testing on animals entirely and that animal test results are not relevant for safety
assessment for human health.
Any toxicological testing required under REACH and other regulatory frameworks has to be
done in accordance with internationally agreed and accepted test methods. This ensures that
data on chemicals can be consistently interpreted and compared. Up to the present, safety
assessments of chemicals have been based essentially on animal studies, for which there is a large body of experience and historical control data. It is well recognised in the toxicological
field that animal tests have certain limitations, and that results may not in all cases be easily
extrapolated to the human situation; nevertheless, results from animal experiments are
generally considered to give a good indication of the hazards of a chemical substance.
However, contrary to the view expressed in the petition, it is not generally accepted in the
scientific Community that alternatives can completely replace toxicological testing at present.
Validated and accepted in vitro test methods do exist already for some endpoints, and it is
expected that more methods (e.g. for skin sensitisation) will become available. However,
many methods are still in the research stage and, especially in relation to the more complex
endpoints, a recent report by the European Commission's Joint Research Centre showed that, in several important toxicological areas, no methods will be available in the near future to predict toxicity solely on the basis of in vitro testing. Therefore limited animal testing will
still be necessary for some time to ensure the protection of human health and the environment from harmful chemicals. This sentiment is echoed in Directive 20l0/63/Eu which
acknowledges (in recital l0) the continued need to use live animals to protect human and
animal health and the environment.
Toxicogenomic approaches, which are given particular emphasis in the petition, are a
promising methodology with the potential to further reduce animal testing and save time and
costs, and they may play an important role as a building block in chemical safety assessments.
However, they have not yet been developed to a point where they can be used routinely in
regulatory safety testing.
The petition calls for increased public funding for the development and validation of non animal testing. Following its commitment to reducing refining and replacing animal tests, the Commission is already closely involved in the development, validation and promotion of the use of alternatives under its legislation. The European Centre for the Validation of
Alternative Methods (ECVAM) is the leading player in method validation in the EU.
Moreover, the Commission has invested about 200 million Euros in research of animal-free
toxicology under Framework Programme 7 and will continue these efforts in the forthcoming
research programme, Horizon 2020.
Conclusions
REACH is crucial to the effective protection of European citizens and the environment from
the impact of potentially hazardous chemicals. It fully respects the societal attitudes underpinning Directive 2010/63/EU and its laudable ambition to limit animal testing to the
absolutely minimum necessary. Early indications are that the various measures put in place in REACH to ensure that progress is made towards this goal are working, and that the number of animal tests required under REACH is well below initial estimates.
Although the availability of in vitro methods capable of replacing established animal tests is
continuously increasing, sound chemical safety assessments are not yet possible solely on the basis of non-animal data, so that limited and targeted toxicological testing on animals will still be required in the near future.

Ende des Schreibens

Damit werden wir uns nicht zufrieden geben.Tierversuche sind ein Verbrechen an hilflosen Lebewesen. Wir fordern ein Ende der Tierversuche!


Freitag, 4. April 2014

Unsere Forderung - Keine Tierversuche für REACH


Im Oktober 2013 haben wir unsere Petition in Brüssel mit folgendem Text eingereicht:

Gisela Urban und Gabriele Menzel



European Parliament
Der Praesident des Europaeischen Parlament
Rue Wiertz
B-1047 Bruessel



Petition


REACH stoppen! Keine Tierversuche fuer eine verfehlte europaeische Chemikalienpolitik. (Deutsche Version)

Stop REACH! No animal testing for a failed chemicals policy (Englische Version)

Autoren der Petition:

Gisela Urban
Gabriele Menzel

Diese Petition wird unterstuetzt und eingereicht durch folgende Vereine:

Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Gisela Urban
Gabriele Menzel
Claudia Sunitsch
Jocelyne Lopez

Partei Ethik und Tierrecht
Michael Siethoff

Antidote Europe
Andre Menache

Arbeitskreis Tierschutz Guetersloh
Gerhard Oesterreich

Animal Protection Group e.V.
Marco und Adile Pannicke

Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche Ffm. Int.
Roswitha Taenzler
Dagmar Seliger



7.724 Personen aus Deutschland, Europa und allen Teilen der Erde haben unsere Petition online und per U-Liste unterzeichnet.


Sehr geehrter Herr Praesident, sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses, sehr geehrte Parlamentsabgeordnete, sehr geehrte Kommission, sehr geehrter Herr Dr. Jahr,

wir als Buerger Europas, als Steuerzahler und als Tierfreunde aus aller Welt, fordern die Europaeische Kommission und das Europaeische Parlament auf, die Verordnung REACH unverzueglich zu stoppen.

Punkt 1:

Ethische Begruendung


Millionen Tiere erleiden einen grausamen Tod, weil Menschen hochgiftige Chemikalien produzieren und verkaufen wollen. Tiere sind keine Messinstrumente für giftige Substanzen! Sie fuehlen Schmerzen, Angst und Leid ebenso wie wir Menschen.


s. Anlage 1 - Petiton gegen die EU-Verordnung "REACH" von „Tierfreunde ohne Grenzen e.V.“ in deutscher und englischer Sprach

Punkt 2:

Die Unrechtmaessigkeit der REACH-Verordnung

Als die REACH-Verordnung verabschiedet wurde und am 1.7.2007 in Kraft trat, galt noch die Europaeische Richtlinie 86/609/EWG.

In den einleitenden Saetzen heisst es:

"Durch diese Harmonisierung soll gewaehrleistet werden, dass die Zahl der zu Versuchs- und anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tiere auf ein Minimum beschraenkt bleibt, dass die Tiere ordnungsgemaesse Pflege erhalten, dass ihnen unnoetige Schmerzen, Leiden, Aengste oder dauerhafte Schaeden erspart bleiben und dass diese, sofern sie unvermeidbar sind, auf ein Mindestmass beschraenkt werden."

Bei der Verabschiedung der REACH Verordnung war bereits klar, daß der Tierverbrauch dadurch millionenfach ansteigen wird.

Ebenfalls war klar, daß es nicht genuegend anerkannte Alternativen zu den toxikologischen Testreihen gab, so das folgender Grundsatz aus der REACH Verordnung irrefuehrend war und ist:

"REACH schafft ein Gleichgewicht zwischen dem Aufklärungsbedarf, der hinsichtlich der Gefahren von chemischen Stoffen besteht, und dem Ziel der Vermeidung unnötiger Tierversuche bei der Gewinnung solcher Informationen. Neue Versuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn alle anderen Datenquellen erschöpft sind. Versuche mit Wirbeltieren dürfen gemäß REACH nur als letztes Mittel durchgeführt werden."

Richtlinie 86/609/EWG.

Artikel 7

(2) Ein Versuch darf nicht vorgenommen werden, wenn zur Erreichung des angestrebten Ergebnisses

eine wissenschaftlich zufriedenstellende, vertretbare und praktikable Alternative zur Verfuegung steht, bei der kein Tier verwendet werden muss
.
(4) Die Versuche sind so durchzufuehren, dass den Versuchstieren Aengste oder unnoetige Schmerzen
und Leiden erspart bleiben. Dabei sind die Bestimmungen des Artikels 8 zu beachten. Die in Artikel 9
genannten Massnahmen sind in allen Faellen zu treffen.

(1) Jeder Versuch muss unter Voll- oder Lokalanaesthesie durchgefuehrt werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn


a) die mit der Betaeubung verbundene Beeintraechtigung des Wohlbefindens des Tieres groesser ist als die Beeintraechtigung durch den Versuch selbst;

b) eine Betaeubung mit dem Ziel des Versuchs unvereinbar ist. Fuer diese Faelle sind geeignete Rechts- und
oder Verwaltungsmassnahmen zu ergreifen, damit gewaehrleistet ist, dass derartige Versuche nicht
unnoetig durchgefuehrt werden.
Eine Betaeubung soll im Falle schwerer Verletzungen, die starke Schmerzen verursachen koennen, durchgefuehrt werden.



(3) Ist eine Betaeubung nicht moeglich, so soll durch Anwendung von Analgetika oder durch andere geeignete Methoden soweit wie moeglich sichergestellt werden, dass Schmerzen, Leiden, Aengste oder Schaeden verringert werden und dass dem Tier auf jeden Fall starke Schmerzen, Aengste oder Leiden erspart bleiben.

(4) Sofern ein solches Vorgehen mit dem Ziel des Versuchs vereinbar ist, muss ein betaeubtes Tier, bei dem mit Abklingen der Betaeubung erhebliche Schmerzen auftreten, rechtzeitig mit schmerzlindernden Mitteln behandelt werden oder, falls dies nicht moeglich ist, unverzueglich schmerzlos getoetet werden.“

Kommentar:

Artikel 8 war bei toxikologischen Versuchen unmoeglich einzuhalten. Man kann Tiere nicht schonend vergiften.

Analgetika verfaelscht das Versuchsergebnis. Die Tiere werden bei vollem Bewusstsein Chemikalien und Giften ausgesetzt. Bei Langzeitstudien 10 Monate oder laenger

Unsere Forderung:

Das berechtigte Interesse der Menschen, vor schädlichen Chemikalien geschützt zu werden, kann nicht durch noch mehr Tierversuche gelöst werden. Über viele Chemikalien, die seit über 20 Jahren auf dem Markt sind, liegen bereits zahlreiche, am Menschen gewonnene Daten vor. Dieses bereits vorhandene Wissen muss zunächst ausgewertet werden. Bestandsdaten, die schon seit Jahrzehnten in unterschiedlichen Institutionen vorhanden sind, sind heranzuziehen.

Aus diesen gen. Gründen fordern wir eine europaweite zentrale Datenerfassungsbehörde aller toxikologischen Versuche. Aus dieser zentralen Behörde sollen Anfragen hinsichtlich aller bisherigen toxikologischen Tests abgefragt und korrekt beantwortet werden können.

Punkt 3:

Alternativmethoden

Lt. BUAV – ( British Union for the Abolition of Vivisection) und Antidote Europe koennten aber alle Tierversuche schon heute durch Alternativen ersetzt werden. Warum wird das ignoriert?

Vorhandene Alternativmethoden sind anstelle der konservativen Tierversuche heranzuziehen.

Da zahlreiche Studien in unterschiedlichen Institutionen vorhanden und Wiederholungsversuche verboten sind, ist REACH einzustellen.

s. Anlage 2 - Publikation Antidote Europe, Dr. Andre Menache

Anlage 2.1
Artikel der „ Aerzte gegen Tierversuche e.V.“ Wissenschaftliche Testmethoden statt REACH-Tierversuche

Punkt 4

Eine repraesantive Umfrage der EU im Jahre 2009 ergab, dass ein hoher Prozentsatz der EU- Buerger gegen jegliche Tierversuche ist und sogar die Manipulation von Fruchtfliegen ablehnt.

89% stimmten dafuer, dass die neue EU Tierversuchsrichtlinie alle Tierversuche verbieten soll, die Schmerzen und Leiden hervorrufen.

Siehe Anlage 3
Unsere online Petition wurde von 3.284 (deutsch) und 1.280 (englisch) Menschen unterzeichnet.

3.160 Personen unterschrieben unsere U- Listen auf der Strasse , an Informationsstaenden und bei anderen Gelegenheiten und eine Vielzahl von Menschen beteiligte sich und half dabei, Unterschriften zu sammeln.


Die REACH Verordnung betrifft nicht nur Menschen in Europa, sondern alle Staaten, die Handel mit Europa treiben. Besorgte Menschen aus aller Welt unterzeichneten unsere Petition. Tierversuche und REACH machen unsere Welt nicht sicherer. Im Gegenteil, es ist zu befuerchten, dass durch die „Nicht-Uebertragbarkeit“ von Tierversuchen auf andere Spezies hochgiftige Chemikalien auf dem Markt bleiben und unsere Umwelt und uns Menschen dauerhaft schaedigen. Ausnahmegenehmigungen aus sozio-oekonomischen Gruenden sind zu verbieten.

Da hier ein europa- bzw. weltweites öffentliches Interesse am sofortigen Stopp der Verordnung "REACH" besteht, sehen wir der Antwort des EU-Petitionsausschusses dringlich und positiv entgegen.


Hochachtungsvoll


Gisela Urban und Gabriele Menzel