VERORDNUNG (EG) Nr. 440/2008 DER KOMMISSION vom 30. Mai 2008
zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Auszug Seite 308
1.3. PRINZIP DER METHODE
Die Prüfsubstanz wird täglich über einen Zeitraum von 90 Tagen
in abgestuften Dosen an mehrere Gruppen von Versuchstieren
verabreicht, und zwar eine Dosisstufe je Gruppe, Während des
Verabreichungszeitraums werden die Tiere sorgfältig auf
Toxizitätsanzeichen beobachtet.