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Mittwoch, 11. April 2018
Neuigkeiten zu unserer Petition
Obwohl die EU Kommission Glyphosat für weitere 5 Jahre zugelassen hat, wurde unsere Petition nicht geschlossen.
Am Ende unserer Verhandlung am 7.September 2017 stellte man uns in Aussicht, man würde uns im März 2018 zur weiteren Diskussion und Anhörung des Themas erneut einladen.
Eine Anfrage die wir daraufhin im März stellten wurde folgendermaßen beantwortet:
"Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Europäische Parlament im Februar 2018 beschlossen hat, einen Sonderausschuss für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide einzurichten.
Unter dem Link http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0022+0+DOC+XML+V0//DE finden Sie den Beschluss des Plenums hierzu.
Da der Sonderausschuss sich des Themas angenommen hat, wird es in absehbarer Zeit keine Diskussion der Petitionen, die sich mit dem Thema beschäftigen, im Petitionsausschuss geben.
Die Arbeit des Sonderausschusses können Sie unter http://www.europarl.europa.eu/committees/de/pest/home.html verfolgen.
Wir werden Sie über alle weiteren Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Ihrer Petition stehen, auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Sekretariat des Petitionsausschusses"
Wir werten die Einrichtung eines "Sonderausschusses für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide" zunächst einmal positiv. Die Arbeit des 30-köpfigen Ausschusses ist zunächst auf neun Monate festgelegt.
Als Begründung für die Untersuchung wird Folgendes angegeben:
A. in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der Bewertung von Glyphosat Bedenken geäußert wurden, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Bewertung unabhängig, objektiv und transparent war und ob die in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates(9) festgelegten Einstufungskriterien sowie die entsprechenden Leitlinien ordnungsgemäß angewendet wurden;
B. in der Erwägung, dass Bedenken geäußert wurden, inwiefern die Kommission die Genehmigungskriterien und das Vorsorgeprinzip angewendet hat, die in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegt sind, als sie im Jahr 2016 die technische Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat gewährte und die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1313 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2324 annahm;
Der Sonderausschuss ist mit folgenden streng festgelegten Zuständigkeiten ausgestattet:
a) das Genehmigungsverfahren für Pestizide in der EU, einschließlich der angewendeten Methoden und ihrer wissenschaftlichen Qualität, zu analysieren und zu bewerten und zu analysieren und zu bewerten, ob das Verfahren von der Wirtschaft unabhängig ist und der Beschlussfassungsprozess und die entsprechenden Ergebnisse transparent sind;
b) unter Anwendung eines faktengestützten Ansatzes mögliche Mängel, die im Zuge der wissenschaftlichen Bewertung der Genehmigung oder der Erneuerung der Genehmigung von Wirkstoffen wie Glyphosat durch die zuständigen EU-Agenturen aufgetreten sein könnten, zu analysieren und zu bewerten sowie zu analysieren und zu bewerten, ob die EU-Agenturen die auf Unionsebene geltenden Regelungen, Leitlinien und Verhaltenskodizes eingehalten haben;
c) insbesondere zu analysieren und zu bewerten, ob die Kommission im Einklang mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gehandelt hat, als sie die Beschlüsse über die Bedingungen für die Genehmigung von Glyphosat und die Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat fasste;
d) mögliche Interessenkonflikte auf allen Ebenen des Genehmigungsverfahrens zu analysieren und zu bewerten, auch auf der Ebene der nationalen Behörden des berichterstattenden Mitgliedstaats, der für den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ausgearbeiteten Bewertungsbericht zuständig ist;
e) zu analysieren und zu bewerten, ob die für die Bewertung und Einstufung von Wirkstoffen zuständigen EU-Agenturen mit ausreichend Personal und Finanzmitteln ausgestattet sind, die es ihnen erlauben, ihren Aufgaben nachzukommen; zu analysieren und zu bewerten, ob unabhängige Forschungsarbeiten und Tests in Auftrag gegeben bzw. durchgeführt werden können und wie sie finanziert werden;
f) sämtliche Empfehlungen auszusprechen, die er im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide für erforderlich erachtet, damit ein hohes Maß an Schutz sowohl der Gesundheit von Menschen und Tieren als auch der Umwelt erreicht wird; zu diesem Zweck Besuche durchzuführen und Anhörungen mit den Organen und zuständigen Behörden der EU sowie mit internationalen und nationalen Institutionen, nichtstaatlichen Organisationen und privaten Stellen abzuhalten;
Quelle: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0022+0+DOC+XML+V0//DE
Lassen wir uns also überraschen zu welchen Ergebnissen die Sonderkommission kommen wird und welche Konsequenzen diese Ergebnisse haben werden.
Wir bleiben dran!
Dienstag, 10. April 2018
Glyphosat - Kein Ende in Sicht?
In Deutschland sind 105 Glyphosat-haltige Mittel zugelassen, beispielsweise im Acker-, Obst-, und Weinbau, 51 davon auch für den Haus- und Kleingarten.
Seit 1996 wird glyphosatresistente Gensoja in Europa als Futtermittel eingesetzt. In der EU werden jährlich etwa 36 Millionen Tonnen überwiegend Gen-Sojabohnen und -schrot eingeführt. Allein Deutschland importiert etwa Dreiviertel der Eiweißfuttermittel, überwiegend Gen-Soja. Über Eier, Milch und Fleisch gelangt Glyphosat auf die Teller der Verbraucher, ebenso wie der in Glyphosat-Mischungen enthaltene Zusatzstoff Polyethoxylated Tallowamine (POEA) und das Abbauprodukt AMPA. Beide sind wesentlich giftiger als Glyphosat selbst. In einzelnen glyphosathaltigen Herbiziden sind Tallowamine aber weiterhin erlaubt.
Dem Pflanzengift Roundup werden bis zu 15 Prozent POE-Tallowamine (polyethoxylierte Alkylamine, POEA) zugesetzt. Diese sind ebenfalls giftiger als Glyphosat selbst und verstärken zudem die Giftigkeit von Glyphosat. POEA allein und in Kombination mit Glyphosat können Krebs auslösen.
Glyphosat konnte jedoch bereits in menschlichem Blut und Urin nachgewiesen werden. So wurden im Urin eines an Botulismus erkrankten deutschen Bauern Glyphosat-Konzentrationen gemessen, die um das 1000-fache gegenüber den Vergleichspersonen erhöht waren. Auch in Stallluft, Rinderkot und Futter wurden Glyphosat-Rückstände festgestellt. Zahlreiche Tiere sind bereits an Botulismus verendet. Insgesamt kann man in deutschen Ställen eine deutliche Zunahme an Tierkrankheiten beim Einsatz von genmanipulierten Futtermitteln feststellen.
Aktuelle Studien belegen gravierende gesundheitliche Risiken von Glyphosat, POEA und AMPA schon bei geringsten Konzentrationen. Besonders besorgniserregend sind Hinweise auf eine hormonelle Wirkung. Auch Krebs, Zelltod, Fruchtbarkeitsstörungen, Schädigung des Erbguts, der Embryonalentwicklung, der Leber und der Niere zählen zu den Folgen.
Ob und in welchem Umfang Rückstände von Glyphosat in Nahrungsmitteln auftreten, wird nur sporadisch kontrolliert. POEA-Kontrollen finden nicht statt.
Glyphosat schädigt das Bodenleben, fördert krankheitserregende Pilze, beeinträchtigt die Aufnahme von Mikronährstoffen sowie die Krankheitsabwehr der Pflanzen und mindert den Ertrag. Pflanzenkrankheiten, die bislang als beherrschbar galten, treten verstärkt auf. Besonders giftig ist Glyphosat für Amphibien, Fische und andere Wasserorganismen.
Zudem bewirkt Glyphosat einen negtiven Einfluss auf die Populationen von Regenwürmern, Vögeln, Spinnen und Florfliegen.
Die Zulassung der Pestizide beruht auf Daten und Studien, die Monsanto und Co. selbst zur Verfügung stellen. Sie sollen die Unschädlichkeit der eigenen Produkte beweisen. Hinweise auf Risiken oder Gesundheitsgefährdung durch Glyphosat werden durch Behörden einfach heruntergespielt. Zulassungsbehörden wie das BfR und die europäische EFSA scheinen augenscheinlich durchsetzt zu sein von den Nutznießern der chemischen Industrie.
Quelle: BUND e.V.
Der Widerstand gegen Glyphosat und andere gefährliche Pestizide durch Umweltverbände, Wissenschaftler, Menschenrechtler, Tierschützer und besorgten Bürgern hält in ganz Europa an und hat im Jahr 2017 mit 1.320.045 Stimmen zur Gründung einer Europäischen Bürgerinitiative geführt, die die weitere Zulassung von Glyphosat verhindern wollte.
Die Forderungen der EBI lauten:
„Auf Glyphosat basierende Herbizide zu verbieten, da sie im Zusammenhang mit Krebserkrankungen beim Menschen stehen und die Ökosysteme schädigen.
Sicherzustellen, dass die für die offizielle Genehmigung innerhalb der EU notwendige, wissenschaftliche Beurteilung von Pestiziden ausschließlich aus publizierten Studien basiert, welche von zuständigen Behörden in Auftrag gegeben wurden und nicht von der Pestizidindustrie.
EU-weite, obligatorische Reduktionsziele für den Einsatz von Pestiziden, im Hinblick auf das Ziel einer pestizidfreien Zukunft.“
Quelle: Umweltinstitut München e.V.
Im Dezember 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Antwort auf die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) "Stop Glyphosat". Die Kommission lehnt ein europaweites Glyphosat-Verbot ab und verlängerte zeitgleich mit der Veröffentlichung ihrer Antwort die Zulassung von Glyphosat um weitere fünf Jahre.
Bei der Abstimmung um die weitere Zulassung hat die BRD eine unrühmliche Rolle gespielt und damit dazu beigetragen das die systematischen Vergiftung unserer Natur und die Gesundheitsgefährdung der Bürger fortgesetzt wird.
Die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb am 28. November 2017 in dem Artikel: „Streit um Unkrautvernichter. Schmidts Ministerium hat Glyphosat-Alleingang monatelang vorbereitet“:
„Das Bundesagrarministerium hat bereits seit Monaten nach Wegen gesucht, in Brüssel trotz des Vetos des Bundesumweltministeriums für einen längeren Einsatz von Glyphosat stimmen zu können. Das ergibt sich aus Akten, die Süddeutsche Zeitung, WDR und NDR einsehen konnten. Demnach empfahl das zuständige Fachreferat für Pflanzenschutz Minister Christian Schmidt (CSU) bereits am 7. Juli zu prüfen, ob man ohne das Einverständnis des SPD-geführten Umweltministeriums dem Vorschlag der EU-Kommission "eigenverantwortlich" zustimmen könne.
Wenige Wochen später bat die Fachabteilung die Leitungsebene des Ministeriums darum, bei der Kanzlerin eine Weisung zu erwirken. Dadurch sollte ermöglicht werden, dass das Agrar- ohne Rücksicht auf das Umweltministerium der Verlängerung der Glyphosat-Zulassung in Brüssel zustimmen kann.“
Das Schreiben an die Leitungsebene vom 24. August sei mit einer Fußnote versehen gewesen. In ihr hätte man darauf verwiesen, dass die Kanzlerin sich auf dem Deutschen Bauerntag öffentlich für Glyphosat ausgesprochen habe. Allerdings hätte Bundeskanzlerin Merkel nach dem Eklat gesagt, das Verhalten Schmidts habe "nicht der Weisungslage" entsprochen und das Agrarministerium habe gegen die Geschäftsordnung der Bundesregierung verstoßen. Der Vertreter des Agrarministeriums hatte dafür gestimmt, den Einsatz von Glyphosat in der EU weitere fünf Jahre zu erlauben. Ohne das deutsche Ja hätte es dafür nicht die notwendige Mehrheit gegeben.
Leider kann man augenscheinlich an der europäischen Entscheidung nichts mehr ändern. Wir fordern deshalb ein nationales Verbot von Glyphosat und anderen gefährlichen Pestiziden, zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren, sowie der Erhaltung eines intakten Ökosystems in unserem Land.
Wir haben nur diese EINE Erde!
Fotos: pixabay.com
Sonntag, 9. Oktober 2016
Glyphosat - Eine zehnjährige Posse aus Brüssel
Ein Artikel von Prof. Claude Reiss (Antidote Europe) zum Thema Glyphosat, Tierversuche und der Chemikalienverordnung REACH.
"Glyphosate, Roundup, Proliférateurs endocriniens : 10 ans de farces à Bruxelles, et ce n’est pas fini !"
Übersetzt aus dem Französischen, mit freundlicher Genehmigung von Prof. Reiss.
Glyphosat, Roundup - endokrine Proliferatoren:10 Jahre Witze aus Brüssel, und kein Ende in Sicht!
Die Substanz Glyphosat, im Handel als "Roundup" erhältlich, ist ein hochwirksames Herbizid. Es verhindert die Herstellung (Andockung) von 3 essentiellen Aminosäuren und zwingt die Pflanze zu welken und schnell zu trocknen.
Daraus ergeben sich die schönen "gelb-braunen Streifen", die Sie von den Wegen aus oder unter den Bäumen in Obstgärten die mit "Roudup" gespritzt wurden, sehen.
Das Molekül (der Name ist eine Zusammenziehung aus Glycin und phos (phon) aß) ist ein Derivat der Aminosäure Glycin. Es wird seit fast 50 Jahren weltweit verkauft,seine Produktion übersteigt 100.000 Tonnen / Jahr und wir alle haben Glyphosat im Urin.
Es sichert seinem Hersteller Monsanto einen Gewinn in der Größenordnung von mehr als 1 Milliarde $ pro Jahr.
Wir verstehen, dass dieses Unternehmen um seine Tantiemen kämpft, es unterhält ein Heer von Lobbyisten, insbesondere nach CEO (Chef Executive Officer) um die Europäische Kommission (EC) in Brüssel herum und gestaltet selbst, mit zwanzig agrochemischen Unternehmen, eine Interessengruppe, die sich auf Glyphosat konzentriert (Glyphosate Task Force,GTF).
Dessen Präsident ist ein Mitarbeiter von Monsanto Europe. GTF hat 14 geheime industrielle Glyphosatstudien durchgeführt, offensichtlich alle positiv, die dazu vorgesehen sind, um Europäische Agenturen wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ) zu überzeugen.
Die so instruierte EFSA kommt zu dem Schluss, eine offensichtlich positive Stellungnahme für die Fortsetzung der Genehmigung von Glyphosat zu geben, weigert sich aber das Dossier der GTF zu veröffentlichen und zwar wegen "Geschäftsgeheimnis", aber das Patent Glyphosat ist seit dem Jahr 2000 in der Public Domain!
Glücklicherweise gibt es Behörden wie die (IARC) Internationale Agentur für Krebsforschung,die aufgrund wissenschaftlicher Forschungspublikationen und unabhängiger akademischer Forschung zu der Auffassung kam, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend ist.
Die EU, die sich nach nach der Ansicht des EFSA Berichts anschickte die Genehmigung des Verkaufs von Glyphosat in der EU um 15 Jahre zu verlängern, bekam aufgrund des Berichts der IARC keine Zustimmung, weil er bei einer Mehrheit der "qualifizierter Mitgliedsländer" Zweifel säte, darunter auch Frankreich.
Der Vorschlag der EU, die Genehmigung für Glyphosat nur für 10 Jahre zu verlängern, bekam keine Zustimmung. Das Europäische Parlament (EP) flog zu seiner Rettung herbei und schlägt vor, die Genehmigung für 7 Jahre zu verlängern , aber mit Einschränkungen bei seiner Verwendung.
Und die Experten?
Die Bosse der IARC und der EFSA fanden zuerst ihre Differenzen, dann beschuldigten sich beide, sich auf falsche Fakten zu stützen und schließlich brachen Brücken. Eine groteske Situation beispiellos in der Welt des "Know-how" der Wissenschaftler.
Ein anderes WHO-Untergremium (Kürzel: JMPR) – dessen Aufgabe die Beurteilung von Pestizidrückständen in der Nahrung ist wurde eingeschaltet. Laut einer Bewertung dieses Ausschusses, Mitte Mai, gibt es kein Krebsrisiko durch Glyphosat oder jedenfalls "nicht über die Ernährung". Das ist natürlich sehr zweideutig.
In seiner Verzweiflung bat die EU das Deutsche Institut für Risikobewertung (BfR) die Gefahren von Glyphosat zu berurteilen.
Pech. Eine Nichtregierungsorganisation (NGO), "Testbiotech" offenbart, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder der "Ad hoc- Know how " Kommission, Verbindung zur Agro- Industrie , darunter zu Bayer hat ,(... will Monsanto zu kaufen ... Für 52.000.000.000 $ oder zwei Drittel der Werte der Bayer-Aktie).
Andere NGOs haben den Kampf aufgenommen. Sie begannen mit Aufzeigung der Interessenkonflikte innerhalb der JMPR, einschließlich des Präsidenten und des Vizepräsidenten Berater, bezahlt von der Lobby der agrochemischen Industrie, ILSI- "International Institute Life Sciences ", weitgehend mit den Vorteilen von Glyphosat besprüht.
ILSI ist sichtbar "Roundup ready ".
NGOs gesponserte Meinungsumfragen zeigen, dass zwei Drittel der Befragten gegen die Verlängerung der Zulassung des Verkaufs von Glyphosat sind.
Sie führten Kampagnen wie "Urin analysieren" durch, die belegen, dass Wir alle diesem Produkt ausgesetzt sind.
Beschwerden wurden sogar in Paris (ein dickes Lob an "Generation Futures"), Berlin und Wien gegen die europäischen "Experten", wegen Täuschung und Gefährdung des Lebens von anderen eingereicht.
Was ermutigend ist, die EU geht in den Keller!
Es zahlt sich aus: Nur eine vorläufige Zulassung für den Verkauf von Glyphosat von 18 Monate und anhängig die Stellungnahme über die Streitfrage an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA).
Es sollte sich mittlerweile beruhigen, denkt sie...
Offensichtlich sind wir in einem riesigen Gemenge mit widersprüchlichen Anschuldigungen:
Ist Glyphosat (Round up) krebserregend oder nicht?
Verursacher von Lymphomen (Blutkrebs) oder nicht?
Prostatakrebs oder nicht?
Leber-, Nierenschaden, oder nicht?
Atemnot- oder nicht?
Lungenödem oder nicht?
Herzarrhythmie oder nicht?
Männliche Unfruchtbarkeit oder nicht?
Autismus oder nicht? Alzheimer oder nicht? usw.
Diese widersprüchlichen Antworten sind die Ergebnisse (?) des Testens an "Tiermodellen"
Die Leser, einschließlich unsere Leser, wissen, dass diese Tiermodelle eine Sache, aber auch ihr Gegenteil belegen können.
Die Industrie, die zeigen will daß Glyphosat nicht krebserregend ist , etc ... wird auf einen Test ihrer Wahl zurückgreifen und den wählen, welcher ihm das gewünschte Ergebnis beschert.
Der unabhängige Ermittler, hat vielleicht keine Kenntnis von der vorgegebenen Ausrichtung von Tierversuchen und wählt vielleicht die gleiche Spezies wie der Hersteller des Produktes und
nicht eine bestimmte Linie; wahrscheinlich kommt er zu anderen Ergebnissen, als die Industrie und damit kommt es zu Konflikten.
Es gibt heute nur einen Weg um diesem Dilemma zu entkommen:
Glyphosat muss an biologischem, menschlichem Material, an menschlichen Zellen, insbesondere durch die Methode der Toxikogenomic getestet werden.
Alle Pathologien die oben aufgeführt sind, haben eine eigene genetische Unterschrift.
Genetik, die durch Toxikogenomik in kurzer Zeit und mit geringen Kosten enthüllt werden kann und vor allem gilt das Ergebnis dann für den Menschen.
Wir hätten das endlose Palaver vermieden und gegebenenfalls "Roundup" in der EU verboten. Ergebnisse der Toxikogenomik sind ohne Mehrdeutigkeit: Wenn Glyphosat die Expression von Genen in die Karzinogenese ändert, ist das Ergebnis unbestreitbar.
Die EU, die, wie oben angemerkt, aus allen Rohren für die agro-chemische Industrie feuert, hat offensichtlich interveniert und in einem ersten Schritt die Toxikogenomik aus der Richtlinie REACH entfernt, während es über das Europäische Parlament tatsächlich eingeführt war.
Das wäre natürlich nicht zum Vorteil der Chemie- und Agrarchemie-Industrie gewesen, da saubere Toxicogenomik-Arbeit keinen Raum für verschiedene Bewertungen erlaubt (unsere Gene können nicht lügen!): Glyphosat ist karzinogen -oder gegebenenfalls nicht karzinogen-, das Resultat ist unbestreibar.
Die Europäische Kommission, die wie oben angedeutet, alles macht, um der Agrar-Chemieindustrie angenehm zu sein, hat sich natürlich sofort eingesetzt, um die Toxicogenomik-Methode nicht in der REACH Verordnung zu erwähnen, obwohl das Europäische Parlament letztere in die Verordnung eingeführt und gewählt hatte .
Das Parlament wiederholte noch einmal die Wahl der Verordnung mit der Toxicogenomik-Methode, und "Antidote Europe" versicherte sich, dass alle Mitglieder des Europäischen Ministerrates die Verordnung mit Toxicogenomik auch annahmen.
War also die Europäische Kommission besiegt?
Nein, es gelang ihr in 2006 die Toxicogenomik Methode als "nicht validiert" (unzulässlich) zu erklären, was heute in 2016 immer noch gilt!
Ein Zehnjahrespossenspiel, während dessen wir alle dem Glyphosat und dessen wahrscheinlicher Schädlichkeitigkeit ausgesetzt sind.
Ende des Artikels
Eigene Anmerkung: Und nicht nur wir Menschen leiden, sondern zunächst einmal Millionen und Abermillionen von Versuchstieren, die in erster Linie als Alibifunktion in schmerzhaften Experimenten ihr Leben lassen müssen.
Warum will die EU unbedingt an den Tierversuchen festhalten und blockiert moderne wissenschaftliche Methoden wie die Toxikogenomik?
Der Artikel von Prof. Reiss beantwortet diese Frage sehr gut.
Und wir alle kennen das Sprichwort: "Geld regiert die Welt!"
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Donnerstag, 16. Juni 2016
Glyphosat - Unser zweites Schreiben an Präsident Juncker
EU-Bürger wollen nicht durch Glyphosat vergiftet werden
19.04.2016
An
President.Juncker@ec.europa.eu
Schutz der Umwelt und unser aller Gesundheit, von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission
Hier: unser Schreiben vom 08.03.2016 und Ihre Antwort vom 22.03.2016
Sehr geehrter Herr EU-Präsident Juncker,
sehr geehrte Damen und Herren EU-Abgeordnete!
In Ihrem o.gen. Schreiben können wir beim besten Willen keine Antwort auf unsere Anfrage vom 08.03.2016 erkennen.
Deshalb beziehen wir uns nochmal inhaltlich auf unser Schreiben vom 08.03.2016 und informieren Sie über die Gefahren von Glyphosatvergiftungen.
Quelle Glyphosate Renewal Assessment Report, 18.12.2013, Vol. 1,
http://www.agrarkoordination.de/fileadmin/dateiupload/Roundup___Co/Wolfgang_Boedeker_Glyphosat_Tagung_fin3.pdf :
Laut Bewertungsbericht verursachen Glyphosatvergiftungen beim Menschen :
Dermatitis,
Konjunktivitis,
Geschmacksveränderung,
Übelkeit,
Erbrechen,
Durchfall,
Mund- und Rachen-Brennen,
Speichelfluss,
Munderythem,
Stimmverlust,
Schluckbeschwerden,
Magen-& Bauchschmerzen,
Blutdruckabfall,
Atemstörungen,
Husten,
Bronchienverengung,
Bluthochdruck,
Azidose, Schock,
Bronchien- & Lungenentzündung,
Lungenödem,
Nierenversagen,
Fieber,
Tod.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, veröffentlichte im März letzten Jahres die Internationale Agentur für Krebsforschung einen Bericht, der Glyphosat als "für Menschen wahrscheinlich krebserregend" einstufte. Neue Erkenntnisse haben das weit verbreitete Vorhandensein von Glyphosat in unseren Lebensmitteln und in unserem Körper nach Jahren ungezügelter Verwendung belegt.
Am 4. März 2016 wurden in der Heinrich Böll Stiftung in Berlin die Ergebnisse der »Urinale 2015« den Medien in einer gut besuchten Pressekonferenz vorgestellt.
Im Rahmen der »Urinale« haben insgesamt 2011 Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland im Zeitraum von Oktober 2015 bis Januar 2016 von dem unabhängigen und akkreditierten Labor »Biocheck« in Leipzig ihren Urin zum Kostendeckungsbeitrag von 53,55 Euro pro Test untersuchen lassen.
Diese privat finanzierte Feldstudie ist damit weltweit die größte Datensammlung zur Glyphosatbelastung der Bevölkerung. 2009 Proben waren auswertbar. Der erschreckende Befund: In 2001 Proben war Glyphosat nachweisbar, das sind 99,6 Prozent. Lediglich 8 Proben, also 0,4 Prozent, lagen unter der Nachweisgrenze des angewendeten Testverfahrens.
Die statistische Auswertung können Sie hier nachlesen:
http://www.ackergifte-nein-danke.de/news/241-mehrheit-in-5-europaeischen-laendern-will-glyphosat-verbot.html
Bei 79 Prozent der Probanden war die Belastung fünf- bis zweiundvierzigfach höher als der Rückstandshöchstwert für Pestizide in Trinkwasser – dieser beträgt 0,1 Nanogramm pro Milliliter.
Es liegt also flächendeckend eine erhebliche Belastung vor.
Das Alarmierende: Die Urinproben von Kindern und Jugendlichen ergaben die höchsten Messwerte.
Etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmenden ernährt sich von Lebensmitteln aus ökologischem Landbau. Bei ihnen war die Belastung zwar insgesamt niedriger, doch auch sie haben durchschnittlich das Neunfache des Trinkwasserhöchstwerts im Urin – wie kann das sein? Offenbar ist es nicht möglich, in Deutschland zu leben, ohne beständig Pestizide aufzunehmen.
Wie Glyphosat überhaupt in den menschlichen Körper gelangt und was eine dauerhafte Belastung dort bewirkt, ist bislang nicht erforscht. Nehmen wir es vor allem über die Nahrung oder über die Atemluft zu uns?
Bisher gibt es dazu keine relevanten Studien am Menschen.
Was bedeutet es, dass der Wirkstoff lebensfördernde Darmbakterien abtötet und dem Körper ständig Spurenelemente entzieht?
Die Zulassung des Mittels stützt sich fast ausschließlich auf industriefinanzierte Tierversuche, die dem Mittel Unbedenklichkeit für den Menschen bescheinigen.
Das hält Peter Clausing, Toxikologe und Vorstand des Pestizid Aktionsnetzwerks, für wissenschaftlich unhaltbar, Warnung der WHO stützen, Glyphosat sei höchstwahrscheinlich krebserregend.
Sie schreiben uns, dass sowohl das BfR, als auch die EFSA, Glyphosat für unbedenklich halten.
Das wundert uns gar nicht, da es bekannt ist, das es sich keineswegs um unabhängige Institutionen handelt.
Im Gegenteil sitzen dort Vertreter der Chemischen Industrie und Nutznießer von Pestiziden im Vorstand oder Gremien.
Eine Mehrheit in 5 europäischen Ländern will ein Glyphosat-Verbot.
In den fünf größten Staaten der EU gibt es eine klare Mehrheit für ein Glyphosat-Verbot:
• 64 Prozent der Bürger/innen aus Deutschland, Frankreich, Groß-Britannien, Spanien und Italien wollen, dass die EU Glyphosat endlich verbietet.
• Nur 9 Prozent der Befragten aus diesen Ländern sprechen sich für eine Glyphosat-Zulassung durch die EU aus.
• 27 Prozent haben dazu keine Meinung.
Das ist das Ergebnis einer YouGov-Umfrage im Auftrag von Campact und WeMove.EU.
Dafür wurden im Zeitraum vom 30. März 2016 bis 07. April 2016 insgesamt 7.074 Menschen aus den fünf Ländern online befragt.
Hier wird der Bürgerwille in sträflichem Maße mißachtet.
Wir, Gisela Urban und Gabriele Menzel, haben uns ebenfalls auf Glyphosat testen lassen mit dem Prüfergebnis, daß in unseren Körpern diese hochgiftige Substanz nachgewiesen worden ist, siehe beigefügte Prüfergebnisse.
Mit Langzeitschäden wie Krebs, Diabetes usw. muß gerechnet werden.
Da wir in unserem Schreiben vom 08.03.2016 bereits unsere Regressansprüche angemeldet haben, sollte Glyphosat in unserem Körper nachgewiesen werden, tun wir das hiermit wieder erneut.
Bitte bestätigen Sie unsere Regressansprüche.
Es ist wahrscheinlich , daß Europas Bürger eines nicht fernen Tages, nicht die Hersteller dieser Gifte, sondern die genehmigende Behörde zur Rechenschaft ziehen werden und auch deren Vertreter.
Die Verantwortlichen (und deren Familien) der genehmigenden Behörden müssen genauso wie alle anderen EU-Bürger damit rechnen, durch Glyphosat, wie oben beschriebenen, schwer zu erkranken.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Urban
und
Gabriele Menzel
Antwort der Kommission:
Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Frau Menzel,
Betreff: Ihr Schreiben - Ares(2016)1899290
Vielen Dank für ihre Rückfrage vom 21. April 2016 an Kommissionpräsident Juncker
bezüglich des Genehmigungsverfahrens von Glyphosat und dem erneuerten Vortragen
Ihrer Bedenken.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die Kommission alles getan hat
um möglichst alle vorhandenen Informationen zu sammeln und einer vergleichenden
Bewertung zuzuführen, wobei die Qualität und nicht die Herkunft der Daten das einzige
Kriterium bildete.
Ich möchte aber auch erwähnen, dass ich die von ihnen gegenüber der EFSA und dem
BfR vorgebrachten Vorwürfe für nicht gerechtfertigt halte, da beide Institutionen einen
hohen Grad von Transparenz an den Tag gelegt haben.
Bezüglich ihrer Schadensersatzansprüche, verweise ich darauf, dass die außervertragliche
Haftung der EU durch Artikel 340 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union geregelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Flüh
Referatsleiter
Glyphosat - Unser Schreiben an Präsident Juncker
Während wir ungeduldig auf die Verhandlung unserer Petition warten, bleiben wir natürlich nicht untätig, denn das liegt uns nicht.
Glyphosat - ein gefährliches, tödliches Gift?
Der Schutz der Umwelt und unserer aller Gesundheit, von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission
Sehr geehrter Herr EU-Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren EU-Abgeordnete!
Da Glyphosat krebserregend ist, lässt sich für diesen Stoff keine sichere Untergrenze festlegen. Denn die Bewertung des BfR, der Stoff sei nicht krebserregend, steht auf tönernen Füßen, wie unabhängige WissenschaftlerInnen schon lange bemängeln.
Um Wiederholungen zu der Gefährlichkeit von Glyphosat zu vermeiden, verweisen wir auf unsere seit dem 03.12.2015 dem EU-Petitionsausschuss vorliegende Petition:
https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_page&utm_term=des-lg-no_src-custom_msg&fb_ref=Default.
Die amerikanische Umweltbehörde EPA hat Labore der bewussten Fälschung von Testergebnissen überführt, die unter anderem von Monsanto mit Glyphosatstudien beauftragt waren, es gab Strafurteile.
Diese Fälschungen von Testergebnissen läßt vermuten, wie gefährlich Glyphosat für die Gesundheit sein kann.
Auch Politiker und deren Familien, die die Weitergenehmigung von Glyphosat bewilligen, sind von dieser Gefahr betroffen, das sollte dringend von den Verantwortlichen beachtet werden.
Wir, die Unterzeichnenden Gisela Urban und Gabriele Menzel, melden Regressansprüche für alle Schäden an, sollte Glyphosat in unserem Körper nachgewiesen werden.
Bitte bestätigen Sie unsere Regreßansprüche für jetzt und für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Urban
und
Gabriele Menzel
Die Antwort kam am 22.03.16
Sehr geehrte Frau Urban, sehr geehrte Frau Menzel,
Betreff: Ihr Schreiben "Der Schutz der Umwelt und unserer aller Gesundheit,von Menschen und Tieren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben und Pflichten der EU-Kommission" - ARES(2016)1274851
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.03.2016 an Präsident Juncker, in dem Sie Ihre
Bedenken hinsichtlich der bevorstehenden Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat
zum Ausdruck bringen.
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass die Kommission Ihre Bedenken sehr ernst
nimmt. Es ist mir bewusst, dass Ängste und Sorgen über Glyphosat und seine
Rückstände bestehen.
Ich kann Ihnen von vornherein bestätigen, dass die EU das weltweit strengste
Regulierungssystem für Pestizide hat, mit den höchsten Sicherheitsstandards für die
Gesundheit von Mensch und Tier und beruhend auf einer fundierten wissenschaftlichen
Grundlage. Die entsprechenden Prozeduren, die auch im Falle von Glyphosat
angewendet werden, sind auf der Website der Europäischen Kommission dargestellt:
http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/index en.htm.
Die Kommission hat viele Wirkstoffe vom Markt genommen, für die nicht gezeigt
werden konnte, dass die in der Gesetzgebung festgelegten strengen
Genehmigungskriterien erfüllt sind. Es ist keinesfalls so, dass Substanzen in Verkehr
gebracht und benutzt werden dürfen, wenn ernste Sicherheitsbedenken für die
menschliche Gesundheit vorliegen.
Für die Evaluierung einer möglichen Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat hat
der berichterstattende Mitgliedstaat (RMS) Deutschland eine umfassende und
transparente Bewertung aller verfügbaren Daten und Informationen erstellt. Diese
Bewertung wurde dann einem "Peer Review" durch die anderen Mitgliedstaaten und die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen. Durch eine
öffentliche Konsultierung auf die Bewertung des RMS erhielten Bürger und andere
Interessengruppen die Gelegenheit, ihre Bedenken zu äußern. Darüber hinaus hat die
Kommission EFSA gebeten, die Bewertung der Internationalen Krebsforschungsagentur
(IARC) während des "Peer Reviews" zu berücksichtigen um sicherzustellen, dass alle
relevanten Informationen für ihre Schlussfolgerung2 zur Verfügung standen. Der "Peer
Review" Prozess beinhaltete auch ausführliche Expertendiskussionen über das
krebserzeugende Potential von Glyphosat und hat epidemiologische Daten
berücksichtigt. Alle Bewertungen und Dokumente zum "Peer Review" sind auf der
EFSA Website verfügbar.
Die Kommission hat die in der Schlussfolgerung der EFSA dargestellten Ergebnisse
sorgfältig geprüft und mit den Mitgliedstaaten diskutiert, unter Beachtung des
Rechtsrahmens der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln. Unter Einbeziehung aller zu berücksichtigenden Faktoren und in
Anbetracht des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstands ist die Kommission der
Ansicht, dass es gerechtfertigt ist, die Genehmigung von Glyphosat zu erneuern. Ein
formaler Rechtsakt, der die Bedingungen für eine weitere Genehmigung festlegt, wurde
den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und
Futtermittel zur Stellungnahme vorgelegt. Derzeit laufen weitere Diskussionen mit den
Mitgliedstaaten.
http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol 112/mono 112-09.pdf
2 . . , EFSA (European Food Safety Authority), 2015. Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment of
the active substance glyphosate. EFSA Journal 2015;13(П):4302, 107 pp. doi:10.2903/j.efsa.2015.4302
Mit freundlichen Grüßen
Michael Flüh
Referatsleiter
Sonntag, 6. Dezember 2015
Petitionsübergabe in Brüssel
Am 11. Mai 2015 waren wir das letzte Mal in Brüssel.
Wir wohnten der Verhandlung der neu gegründeten Europäischen Bürgerinitiative "Stop Vivisection", durch die Europäische Kommission bei.
Einen Monat zuvor, wurde unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" zum zweiten Mal vor dem Petitionsausschuss in Brüssel behandelt und leider wurde das Bürgeranliegen von "Stop Vivisection", ebenso wie unsere Petition, abgelehnt.
Man hält es in Brüssel für sinnvoller, trotz aller nachteiliger Folgen, an dem Modell einer veralteten Wissenschaft und den Tierversuchen festzuhalten und meint es reiche, dem 3 R Prinzip zu folgen. Reduzieren, Verfeinern, Ersetzen.
Der Schock über die Entscheidung der Kommission saß tief und lähmte auch uns im ersten Moment. Dann entschlossen wir uns eine neue Petition zu starten.
Im Laufe unserer Recherchen wurde uns immer klarer, das es gerade im Bereich des Chemikalienrechts nicht allein um Tierversuche geht, sondern auch darum, das man unsere gesamte Umwelt vergiftet. Es geht um die Gesundheit von Menschen und Tieren, die etwa einhunderttausend chemischen Substanzen und Verbindungen ausgesetzt sind, von denen man schon seit langem vermutet, dass sie toxisch, erbgutschädigend oder fruchtschädigend sind.
Zur Zeit ist das Thema Pestizide und besonders die Zulassung von Glyphosat in aller Munde, deshalb beschlossen wir, unsere Petition zeitnah einzureichen.
Mit 4650 Unterschriften im Gepäck, machten Gisela und ich uns frühmorgens auf, um mit dem Zug nach Brüssel zu fahren. Dort wollten wir uns mit Bettina Jung, Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei, treffen.
Am nächsten Tag sollte noch Jan Zobel, Dr. Andre Menache und Dr. Reiss zu uns stoßen.
Witzigerweise trafen wir Bettina beim Umsteigen auf dem Bahnhof in Köln. Ein unglaublicher Zufall, denn eigentlich wollte sie nach Brüssel fliegen.
Wir staunten nicht schlecht, als wir feststellten, dass sie im gleichen Zugabteil, wie wir, einen Platz reserviert und auch die Rückfahrt im gleichen Reisebus gebucht hatte.
So hatten wir viel Zeit, uns besser kennenzulernen und unser gemeinsames Vorgehen abzusprechen.
Wir waren auch gespannt, auf welche Lage wir in Brüssel stoßen würden, denn erst eine Woche zuvor, herrschte dort fast der Ausnahmezustand wegen der Terrorgefahr.
Zum Glück hatte sich dort die Lage inzwischen entspannt. Nur auf dem Bahnhof sah man vermehrt schwer bewaffnete Polizisten.
Nach der langen Fahrt zogen wir uns abends früh auf unser Zimmer zurück.
Am 3. Dezember hatten wir um 12.30 Uhr unseren Termin bei Dr. Jahr, einem Mitglied des Petitionsausschusses im Europa Parlament.
Vor dem Eingang trafen wir uns mit Jan Zobel, der ebenso wie Bettina im Bundesvorstand der Tierschutzpartei ist. Er sollte zwecks Berichterstattung für das "MUT-Magazin" der Petitionsübergabe beiwohnen.
Praktisch fünf Minuten bevor wir von Dr. Jahrs Assistentin Frau Bürgelt abgeholt wurden, traf Dr. Andre Menache mit dem Taxi ein.
Wie wir von ihm erfuhren, war Dr. Reiss aus persönlichen Gründen verhindert.
Nun begann wieder die uns schon vertraute Prozedur der Sicherheitsvorkehrungen, bevor man das Gebäude betreten durfte.
Bei mir gab es einen Alarm, weil ich eine Euromünze in der Hosentasche übersehen hatte.
Dr. Jahr begrüßte uns sehr freundlich und zog sich mit unserer Gruppe in eine Sitzecke zurück.
Wir hatten nun eine halbe Stunde Zeit unser Anliegen vorzutragen.
Gisela machte den Anfang und trug unsere erste Forderung an die Kommission vor:
"Wir fordern die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.
Wir sind der Auffassung, dass dies bisher nicht der Fall ist. Gesetzliche Vorgaben werden unterlaufen und Industrie-Interessen einseitig bevorzugt. "
Außerdem versuchte sie Dr. Jahr eindringlich deutlich zu machen, das es auch um seine Gesundheit und die seiner Familienmitglieder geht.
Ich machte auf einen weiteren wichtigen Punkt unserer Petition aufmerksam, nämlich das wir fordern, dass die Unabhängikeit der Institutionen, die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig sind, gewahrt werden müsse.
Denn sowohl im Bundesinstitut für Risikobewertung, als auch bei der zuständigen Europäischen Organisation, der EFSA, sitzen Vertreter der chemischen Industrie in den Aufsichtsräten und im Vorstand. Also erklären diejenigen, die einen wirtschaftlichen Vorteil von der Zulassung der Pestizide haben, deren Ungefährlichkeit.
Und das möglicherweise zu Lasten unserer Gesundheit.
In Europa wird Glyphosat auch gar nicht als Unkrautvernichter eingesetzt, denn das wirkt nur bei gentechnisch verändertem Getreide oder Kartoffeln, sondern als Erntebeschleuniger.
Vorwiegend nimmt der Mensch Glyphosat durch Getreideprodukte aus Übersee in sich auf oder über den Umweg Fleisch und Milchprodukte. Denn die sogenannten Nutztiere werden mit Gen-Mais, -Getreide oder Soja gefüttert. Welche gesundheitlichen Folgen das für unsere Haustiere und auch uns Menschen haben kann, hat eine Studie der Universität Leipzig eindrucksvoll ergeben.
http://www.bund.net/aktiv_werden/aktionen/glyphosat_verbieten/kurzinfo/medienberichte/
Dr. Jahr erzählte, dass es eine Woche zuvor, eine Anhörung zum Thema Glyphosat gegeben hatte und das sowohl die Gegner als auch die Befürworter, als Beweis für die Gefährlichkeit oder eben die Ungefährlichkeit, Ergebnisse aus tierexperimentellen Studien vortrugen.
Und das es deshalb schwierig für die Entscheidungsträger sei, zu beurteilen, ob Glyphosat nun schädlich ist oder nicht.
Und genau das ist ja auch Inhalt unserer Petition, dass eben mit den Tierversuchen, je nach Tierart oder Mauslinie, jedes gewünschte Ergebnis produziert werden kann und Tierversuche auch deshalb abzulehnen sind.
So hatten wir einen guten Einstieg für unser Gespräch.
Auch Dr. Andre Menache führte aus, das es einfach nicht möglich ist, die Ergebnisse von Versuchen an Ratten oder Mäusen auf Menschen zu übertragen, weil Menschen nicht einfach 70 kg Ratten sind , sondern einen völlig anderen Organismus haben. Er wies auch darauf hin, wie lange es brauchen würde, um die Menge an Chemikalien zu testen und welche Geldsummen durch die Tierversuche verschlungen werden. Seiner Überzeugung als Wissenschaftler nach, gibt es sichere alternative Methoden, die in kürzester Zeit und zu moderaten Preisen ein besseres Ergebnis bringen würden.
Bilder wie diese, müssen einfach bald der Vergangenheit angehören!
Bettina Jung führte an, dass nicht einmal bekannt ist, wie sich das Pestizid auf die Feldmäuse auswirkt, die auf den Äckern leben, geschweige denn die Auswirkungen auf uns Menschen.
Außerdem erzählte sie, dass sie Tiermedizin studiert hat und dabei gelernt hat, dass man nicht einfach einem Hund ein Medikament für Katzen geben darf und auch immer davor gewarnt wird Tieren humanmedizinische Medikamente zu verabreichen.
Alles in allem verlief das Gespräch in freundlicher Atmosphäre. Wir konnten die Übergabe dann noch fotographisch dokumentieren und Dr. Jahr versprach unsere Petition noch am selben Tag dem Ausschuss zu übergeben.
Er meinte, wir hätten gute Chancen, dass der Petitionsausschuss unser Anliegen für zulässig erklären wird.
Und dann heißt es wieder abwarten. Denn bis eine Petition behandelt wird, kann bis zu einem Jahr dauern.
Im Februar dürfen wir uns das erste Mal erkundigen.
In dieser Zeit werden wir weiter Unterstützungsunterschriften sammeln. Denn die dürfen wir später noch nachreichen.
https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink
Nach der Übergabe gingen wir noch eine Kleinigkeit essen und freuten uns, das wir noch einige Zeit mit Dr.Menache verbringen konnten, bis wir uns alle auf die Heimreise machten.
Wir möchten uns bei allen Helfern bedanken, die uns bis hierher begleitet und uns durch ihre Unterschrift und das Teilen der Petition unterstützt und geholfen haben. Bitte helft uns auch weiterhin.
Besonders danken wir der MUT-Tierschutzpartei für ihre ideelle und finanzielle Unterstützung.
Dem Verein "Tierversuchsgegner BRD e.V." und allen Spendern, die dem Verein "Tierfreunde ohne Grenzen e.V." durch eine Spende über "Betterplace.org" geholfen haben.
Außerdem danken wir allen, die uns, durch ihre Übersetzungsarbeit, die internationale Verbreitung unserer Petition ermöglichten.
Tierrechtsarbeit ist nur dann wirkungsvoll möglich, wenn ganz viele Menschen den Tieren ihre Stimme geben, auf die Straße gehen oder wenn es ihnen möglich ist, sich finanziell an Aktionen beteiligen.
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Samstag, 21. November 2015
Schutz vor giftigen Chemikalien - aber ohne Tierversuche
An alle Tierschützer, Tierrechtler und Freunde der Natur.
Heute bitten wir Euch um Eure Hilfe.
Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition "REACH stoppen - Tierversuche abschaffen" persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuß behandelt und für zulässig erklärt.
Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition nach nochmaliger Anhörung am 15. April 2015 geschlossen. Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.
Die REACH Verordnung betrifft nicht nur Menschen in Europa, sondern alle Staaten, die Handel mit Europa treiben. Tausende besorgte Menschen aus aller Welt unterzeichneten unsere Petition.
Für etwa 30 000 chemische Stoffe werden Millionen Tiere zu Tode gequält. Die giftigen Substanzen werden in die Augen, auf die Haut, ins Futter oder per Magensonde oder die Blutbahn eingegeben. Die Tiere müssen giftige Dämpfe inhalieren und die schrecklichen Folgen einer Verätzung oder Vergiftung in Kurz-oder Langzeitversuchen erleiden.
Diese Tierversuche und REACH machen unsere Welt nicht sicherer. Im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass durch die „Nicht-Übertragbarkeit“ von Tierversuchen auf andere Spezies hochgiftige Chemikalien auf dem Markt bleiben und unsere Umwelt und uns Menschen dauerhaft schädigen. Dafür sorgen Ausnahmegenehmigungen.
Der Europäischen Kommission waren unsere Forderungen zu radikal. Sie ist der Meinung, dass Tierversuche auf unabsehbare Zeit nötig sein werden.
Wir sind der Meinung, dass wir uns nicht geschlagen geben sollten und haben zusammen mit Prof. Dr. Reiss und Andre Menache ( "Stop Vivisection" ), Rainer Gaertner, (" Tierversuchsgegner BRD e.V.") , sowie Bettina Jung und Karl-Heinz Greve ( "Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz") eine neue Petition gestartet, die inzwischen über 4000 Menschen unterzeichnet haben, aber gerade jetzt in der Flut der Petitionen der Umweltverbände gegen Glyphosat, untergeht.
Wir haben bei unserer Petition diesmal den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in den Vordergrund gerückt, weil das bei Ablehnung der Petition den Weg zum Europäischen Gerichtshof vereinfacht, denn der Tierschutz ist im EU Recht nicht verankert, wohl aber der Schutz der Gesundheit.
Am 3. Dezember haben wir einen Termin in Brüssel, um dort unsere Petition Herrn Dr. Peter Jahr zu übergeben.
Bitte helft uns, die Petition bekannt zu machen und zu verbreiten. Bitte unterschreibt unsere Petition.
https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden
Mit lieben Grüßen,
Gabriele und Gisela
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Sonntag, 16. August 2015
Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden
Wir bitten darum unsere neue Petition zahlreich zu unterschreiben und zu teilen. Es geht um die Gesundheit aller Menschen, um unsere Umwelt und die der Tiere.
Es geht auch darum Tierversuche durch eine moderne Wissenschaft zu ersetzen, die wirklich unserer Gesundheit und dem Fortschritt dient.
Unsere Petition wird bald auch in anderen Sprachen online gestellt, um die Reichweite und den Druck auf die Politik zu erhöhen.
https://www.change.org/p/den-pr%C3%A4sidenten-des-europ%C3%A4ischen-parlamentes-petition-f%C3%BCr-den-schutz-der-gesundheit-von-mensch-und-tier-vor-giftigen-substanzen-und-pestiziden?recruiter=1943878&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink
Petition für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier vor giftigen Substanzen und Pestiziden
eingereicht von:
Gisela Urban und Gabriele Menzel, Tierfreunde ohne Grenzen e.V.
Prof. Dr. Claude Reiss und Dr. Andre Menache, Antidote Europe
Bettina Jung, Bundesvorsitzende der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz - MUT
Karl-H. W. Greve, Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz - Mut
Rainer Gaertner, Tierversuchsgegner BRD e.V.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses, sehr geehrte Parlamentsabgeordnete, sehr geehrte Kommission!
1.Wir fordern die EU auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.
Wir sind der Auffassung, dass dies bisher nicht der Fall ist. Gesetzliche Vorgaben werden unterlaufen und Industrie-Interessen einseitig bevorzugt. Dies wird nachfolgend bewiesen werden.
2.Wir fordern die Europäische Kommission auf, besonders besorgniserregende Chemikalien ohne Ausnahme zu verbieten.
3.Wir fordern die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Europäischen Staaten ihren Verpflichtungen, menschliche und tierische Gesundheit zu schützen, nachkommen.
4.Wir fordern die Kommission auf , dafür zu sorgen, dass Institutionen die maßgeblich durch ihre Stellungnahmen und Gutachten weitreichende Gesetze beeinflussen, die die Gesundheit aller EU Bürger, sowie die der Tiere und unsere Umwelt betreffen, unabhängig sind von der Beeinflussung von Wirtschaftsverbänden und der Industrie.
5.Wir fordern, die Prüfmethoden für Chemikalien den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen und auf alternative intelligente Testmethoden umzustellen, anstatt sich weiter auf die Ergebnisse aus Tierversuchen zu verlassen.
Begründung
Transparenz und Unabhängigkeit sind grundlegende Aspekte der Arbeit des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), das dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zugeordnet ist. Essentiell wichtig ist eine fundierte und vertrauensvolle Risikokommunikation, so sollte es zumindest sein - ist es aber nicht!
Vielmehr sind Interessenvertreter der Firmen u.a. Evonik, Henkel AG & Co KGaA, Clariant, Beiersdorf, Bayer Pharma AG, Mitglieder des BfR ZEBET.
Deshalb ist die Unabhängigkeit des BfR infrage zu stellen, die in der Abteilung Sicherheit von Pestiziden die Aufgabe hat, die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten zu bewerten, die im BfR unter dem Oberbegriff Pestizide zusammengefasst werden unter Vorgaben der Richtlinie (EG) Nr. 2009/128/EG.
Somit bewerten Vertreter der Herstellerfirmen von Pestiziden selbst deren toxische Eigenschaften bei Menschen und Tieren!
Bereits bei der Bewerbung verpflichteten sich die interessierten Sachverständigen, als Kommissionsmitglied im öffentlichen Interesse unabhängig zu handeln. Eventuelle Interessenkonflikte zu in den BfR-Kommissionen behandelten Themen müssen schriftlich festgehalten werden. Dazu unterzeichnen die Mitglieder eine entsprechende Erklärung, die im Internet veröffentlicht wird. Zusätzlich werden eventuelle Interessenkonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen zu Beginn jeder Sitzung mündlich abgefragt. Dies wird im Ergebnisprotokoll vermerkt.
Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen, aus denen die wissenschaftliche Meinung und Beschlüsse der Kommissionen hervorgehen, werden der Öffentlichkeit über die Internetseite des BfR zugänglich gemacht. Die Beschlüsse der Kommissionen haben beratenden Charakter und fließen gegebenenfalls als wichtige Bezugspunkte in Bewertungen und Stellungnahmen des BfR ein.
Die Bewertung u.a. von diesen Vertretern der genannten Herstellerfirmen erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen, Beiträgen oder Kommentierungen zu Bewertungsberichten. Auf den in der Abteilung erstellten gesundheitlichen Risikobewertungen zu den Wirkstoffen und formulierten Zubereitungen basieren Regulierungen und Maßnahmen des Risikomanagements in nationalen, europäischen und weltweiten regulatorischen Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsverfahren gemäß:
der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM-VO),
der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO),
der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen (RHG-VO) sowie
der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO).
Die Forschung der Abteilung ist vorrangig auf die Unterstützung der regulatorischen Verfahren, aktuell insbesondere auf den Gebieten von „Kombinationswirkungen“ und „dermaler Absorption“, ausgerichtet.
Darüber hinaus erfolgt durch die Abteilung eine fachliche Beratung u.a. durch Vertreter von Pestizide-Herstellern der Bundesregierung bei der nationalen und europäischen Rechtsetzung zu Pestizid-Wirkstoffen, zur Zulassung der Produkte und zu den Pflanzenschutzmittel- und Biozidanwendungen.
Kein anderes Pestizid wird weltweit so oft verkauft wie Glyphosat.
IARC: "Glyphosat "wahrscheinlich" krebserregend".
Drei Stoffe - darunter das Herbizid Glyphosat und die Insektizide Malathion und Diazinon hat IARC als "wahrscheinliche" Karzinogene (Gruppe 2A) eingestuft. Darunter fallen Substanzen, die in Laborversuchen bei Tieren Krebs ausgelöst hatten und für die es bereits einige Hinweise darauf gibt, dass sie auch beim Menschen Krebs auslösten. Wenn epidemiologische Studien fehlen, es aber positive Resultate aus Tierversuchen gibt, meldet die IARC die Agentur für Krebsforschung (IARC) die Schadstoffe in der Gruppe 2B als "möglicherweise" krebserregend. So geschehen bei den Insektiziden Tetrachlorvinphos und Parathion, die zwar in den USA, nicht aber in der EU zugelassen sind.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) allerdings sieht das anders - und wertet bei seiner Einschätzung Leserbriefe von Mitarbeitern des Hersteller-Konzerns als Studien.
Das Europäische Parlament hatte 2009 eine starke Regulierung von chemischen Stoffen auf den Weg gebracht, die auf den Menschen wie Hormone wirken, sogenannten Endokrine Disruptoren. Darunter fallen z.B. eine Anzahl von Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Industrieverbände laufen dagegen Sturm und warnen vor Ernteverlusten beim Verbot dieser Pestizide. Das BfR argumentiert ganz ähnlich wie die Industrie und äußert in einem Positionspapier von 2011 "große Bedenken" wegen der "bedeutenden wirtschaftlichen Folgen".
Daneben beauftragt die EU-Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Stellungnahme zum Thema zu erarbeiten. Das BfR ist eine Partnerorganisation der EFSA.
Die EFSA setzte dazu eine 18-köpfige Arbeitsgruppe ein. 8 Mitglieder haben Verbindungen zur Industrie, 3 haben bereits zu Gunsten der Industrie Stellung bezogen und nur 4 haben überhaupt wissenschaftlich zum Thema endokrine Disruptoren gearbeitet. Ergebnis der EFSA-Stellungnahme ist, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden können.
.
In den kommenden Monaten müsste in den USA und der EU die Zulassungen für Glyphosat neu beantragt werden, die Bewertung des BfR und der EFSA sind für die Erneuerung dieser Zulassungen maßgeblich. Welche Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit geht vom BfR und der EFSA aus, die der Meinung sind , das Glyphosat nicht gefährlich ist.
Problematisch ist dabei, dass im BfR-Komitee zu Pestiziden mehrere Mitarbeiter von BASF und Bayer sitzen. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit derer, die von einer Zulassung von Glyphosat profitieren, ist äußerst fragwürdig. Gleiches gilt für die EFSA, wo 59% der Mitarbeiter laut einem Bericht der Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) Verbindungen zur Landwirtschafts-/Lebensmittelindustrie haben. Sowohl EFSA als auch das BfR wurden in der Vergangenheit für ihre fragwürdige Besetzung von Schlüsselpositionen in Expertengruppen kritisiert.
Es ist schockierend, dass für Toxikologie-Tests noch immer Tierversuche herangezogen werden, anstatt Toxicogenomik und menschliche Zellen oder in-vitro-Assay und intelligente kombinierte Teststrategien. Außerdem gibt es zahlreiche wissenschaftliche Alternativmethoden statt Tierversuche.
1.Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), erwähnt Toxicogenomik ausdrücklich als Alternativmethode im Absatz 40:
(40) Die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die anderen Beteiligten sollten weiterhin auf internationaler und nationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung alternativer Prüfmethoden leisten, einschließlich computergestützter Methoden, geignete In-vitro-Methoden und auf der Toxikogenomik beruhender Methoden.
Die gemeinschaftliche Strategie zur Förderung alternativer Prüfmethoden ist ein vorrangiges Anliegen, und die Kommission sollte sicherstellen, dass sie dies im Rahmen ihrer künftigen Forschungsrahmenprogramme und -initiativen, wie dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren von 2006-2010 weiterführt.
Dabei sollten die Einbeziehung der Interessenvertreter und Initiativen, an denen sich alle interessierten Parteien beteiligen können, angestrebt werden.
Antidote Europe hat diese Methode in 2004 und 2005 erfolgreich durchgeführt. 30 Chemikalien wurden an menschlichen Zellkulturen getestet. Jedes Experiment wurde zwecks Bestätigung verdoppelt. Die genetischen Zellveränderungen, ausgelöst durch die Chemikalien, beweisen dem erfahrenen Wissenschaftler, dass diese Veränderungen die Entstehung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Alzheimer einleiten.
.
In den USA werden mit dieser Methode etwa 100 Substanzen täglich mittels robotisierten Anlagen auf Toxizität überprüft. Die EC hat jedoch diese Methode für REACH als nicht validiert abgelehnt. Aber auch Tierexperimente wurden niemals validiert. Obwohl die Resultate für Menschen gelten, und die Methode hundertfach schneller und hundertfach billiger ist als Nagetierexperimente.
Tierexperimente sind natürlich für die Industrie vorteilhaft, da es dadurch leicht zu beweisen ist, dass eine Substanz z.B. nicht krebserregend ist oder keine Hormonaktivität aufweist.
Dazu wäre es ausreichend, die Substanz an der Mauslinie C57Bl (widersteht gut den Krebserregern) oder an der Mauslinie CD-1 (widersteht gut weiblichen Hormonen) zu testen, während die Mauslinie C3H hundertfach empfindlicher für die Entstehung von Krebs ist.
Mit der Mauslinie C57BL/6J könnte man wiederum sehr gut beweisen das dieselbe Substanz sehr krebserregend ist und hundertfach verstärkte weibliche Hormonaktivität aufweist.
Es gibt tausende bekannte Nagetierlinien, die es Toxikologen erlauben, eine Substanz als ungefährlich zu erklären und damit die Erlaubnis für dessen Verkauf zu erhalten.
Das wäre mit Toxikogenomik nicht möglich: Die Gene in den Zellen können nicht lügen!
Tierexperimente sind also nicht nur grausam, sondern auch eine Gelegenheit für immensen Schwindel, zum Nachteil von Millionen Verbraucher welche sich später fragen, woher ihr Krebs, ihr Alzheimer, ihre Diabetes kommen.
Natürlich ist die Industrie dann nicht dafür verantwortlich, da die Prüfung der Toxizität gesetzmäßig ausgeführt wurde.
Im Oktober 2013 reichten wir unsere Petition 1833/2013" zu Tierversuchen und der REACH Verordnung persönlich in Brüssel ein. Am 1. April 2014 wurde diese vor dem Petitionsausschuss behandelt und für zulässig erklärt.
Am 30.04.14 erging eine Mitteilung der Kommission an die Mitglieder. Aufgrund dieser "Mitteilung der Kommission an die Mitglieder" wurde unsere Petition, nach nochmaliger Anhörung, am 15. April 2015 geschlossen.
Die nochmalige Anhörung fand statt, da wir weitere Argumente und Fragen betreffend der REACH-Verordnung aufwarfen, die uns bis heute nicht beantwortet wurden und von großem öffentlichen Interesse sind.
Bei der Stellungnahme der EU Kommission vom 30.04.2014 wurden folgende Punkte nicht kommentiert:
Angeblich sorgt die REACH-Verordnung für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Unsere Frage war: "Werden hier die hier die Bürger in einer trügerischen Sicherheit gehalten?"
Denn in Wirklichkeit bleiben die giftigen, fruchtschädigenden, krebserregenden Stoffe mit einem Sicherheitsdatenblatt und einem Schwellenwert versehen, trotzdem auf dem Markt.
Und selbst die „besonders besorgniserregenden Chemikalien“ werden zugelassen:
…wenn der Hersteller nachweist, dass er die Gefahr kontrollieren kann
…wenn es zu dem Produkt keine ungefährliche Alternative gibt
…wenn der sozio-ökonomische Nutzen die Risiken überwiegt
…mit Ausnahmegenehmigung
Wenn REACH der Garant für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sein soll, wie ist es dann möglich, dass in der REACH-Verordnung besonders besorgniserregende Stoffe mit Ausnahmegenehmigungen auf dem Markt bleiben dürfen, z.B. aus sozio-ökonomischen Gründen?
Besonders besorgniserregende Stoffe tragen die Kriterien:
karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, teratogen, persistent, bioakkumulativ und toxisch.
Wird hier aus wirtschaftlichen Gründen leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit der EU-Bürger umgegangen?
Der deutsche Umweltverband BUND ließ jetzt stichprobenhaft neun Kinderspielzeuge auf Chemikalien untersuchen. Fazit: Fast alle sind belastet!
Neben fortpflanzungsschädigenden Weichmachern wiesen die Spielsachen nervenschädliches Toluol, krebsfördernde polyzyklische aromatische Verbindungen und das hormonell wirksame Nonyphenol auf.
In der Zeitung Le Monde stand am 06.07.15 der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" in dem der Kostenaufwand innerhalb der EU für durch Chemikalien hervorgerufene Erkrankungen nämlich Erkrankungen der männlichen Geschlechtsorgane, Krebs, Übergewicht, Diabetes und Neurodegeneration jährlich 157 Milliarden Euro beträgt.
Die Endokrine Gesellschaft (Endocrine Society) berichtet am 26.02.15 auf der Internetplattform Science Daily: "Chemikalien, die als Endokrine Disruptoren wirken (EDZ), lösen gesundheitliche Störungen und eine Reihe von Krankheiten bei Menschen in der EU aus, die auf jährlich 150 - 260 Milliarden Euro geschätzt werden.
Quelle: Endocrine Society's Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism.
Haupterzeuger der Chemikalien: Die Chemische Industrie, die gleichzeitig Firmen unterhält zur Herstellung von Arzneimitteln und ihre Vertreter in den Kommissionen des BfR und der EFSA platziert hat.
Ironisch angemerkt : Heilmittel für Krankheiten die sie offensichtlich selbst verursacht.
Ein ideales Geschäft.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban
Gabriele Menzel
Prof. Dr. Claude Reiss
Dr. Andre Menache
Rainer Gaertner
Bettina Jung
Karl Heinz Greve
Quellennachweis und Anlagen:
1. Artikel aus "Zeit Online" vom 29.7.15
Ein Stapel an Beweisen spricht gegen Glyphosat
http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2015-07/glyphosat-krebs-herbizid-landwirtschaft
2. Glyphosat tötet gesundheitsfördernde Bakterien ab (arte)
Rätselhafte Erkrankungen bei Kühen und schwere Mißbildungen bei neugeborenen Ferkeln - Untersuchungen der Universität Leipzig
https://www.youtube.com/watch?v=rpZmev9z-Gk
3. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kampf-um-glyphosat-wenn-leserbriefe-von-monsanto-als-studien-gelten-1.2570374
4. https://www.lobbycontrol.de/2015/06/efsa-bfr-gefaehrden-unsere-gesundheit-zugunsten-der-industrie/
5. New robot system to test 10,000 chemicals for toxicity
http://www.nih.gov/news/health/mar2011/niehs-10.htm
6. BUND-Spielzeugtest zeigt: zu viele Gifte in Kinderspielzeug
https://www.bund.net/index.php?id=22526
7. Der Artikel " Pourquoi la dette allemande surpasse la dette grecque" ( Le Monde vom 06.07.15)
8. Exposure to endocrine-disrupting chemicals costs EU billions annually
http://www.sciencedaily.com/releases/2015/02/150226084425.htm
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