Die „Ware Tier“ in der Europa Politik
Für die Europäische Kommission beginnt der Tierschutz mit der Anerkennung des Tieres als fühlendes Wesen. Ganz allgemein zielen die gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzvorschriften darauf ab, Tieren unnötige Schmerzen und Leiden zu ersparen
Sind sich die Union und die Mitgliedstaaten wirklich bewusst dass es bei ihrer Gesetzgebung um fühlende Lebewesen geht? Wirklich?
Betrachten wir das traurige Kapitel
der Tierversuche, die beständig ansteigen. Deutschland, England und Frankreich
sind Spitzenreiter. In der BRD wurden im Jahr 2011 ca. 2,9 Millionen Tiere
verbraucht. EU- weit sind es mehr als 12 Millionen. Nicht mitgerechnet die überflüssig
gezüchteten Tiere, die niemand kauft, gentechnisch veränderte Tiere, die nicht
die gewünschten Eigenschaften haben und die ungezählten Tiere für Forschung und
Lehre. Die EU- Verordnung REACH könnte
niedrig geschätzt ca. 50 Millionen Tierversuche mit tödlichem Ausgang
erfordern.
Giftigkeitspruefungen. Giftige Stoffe
in die Augen, auf die Haut, eingeatmet und per Schlundsonde oder Infusion
verabreicht bis die Tiere qualvoll verenden.
Eine Frage, die wir uns seit langem
stellen ist: woher kommen die Versuchstiere? Ist es möglich, dass auch
gestohlene und entlaufene Haustiere, sowie über den (Auslands)Tierschutz
beschaffte Tiere für Tierversuche verwendet werden?
Die Antwortet lautet: ja!
Artikel 11 RICHTLINIE 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke
verwendeten Tiere
Streunende und verwilderte Haustiere
(1) Streunende und verwilderte Tiere von Haustierarten
dürfen nicht in Verfahren verwendet werden.
(2) Die zuständigen Behörden dürfen nur unter
folgenden Voraussetzungen Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen:
a) Es besteht grundlegender Bedarf an Studien über die
Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere oder ernsthafte Gefahren für die
Umwelt oder die Gesundheit von Mensch oder Tier, und
b) es liegt eine
wissenschaftliche Begründung dafür vor, dass der Zweck des Verfahrens nur durch
die Verwendung eines streunenden oder verwilderten Haustiers erreicht werden
kann.
Das Deutsche Tierschutzgesetz enthielt schon immer die Möeglichkeit per
Ausnahmegenehmigung, andere als gezüchtete Hunde und Katzen zu verwenden. Bei
der Herkunft der Tiere muss immer nur der Vorbesitzer angegeben werden und das
ist in dem Fall der Händler. Das heisst, auch Ihr Tier könnte über einen Versuchstierhändler in
Tierversuchseinrichtungen verkauft werden. Quelle: TschG §9,2 (7) und § 9a.
Wer
sich mit dem Thema Tierversuche beschäftigt , stösst früher oder später
auch auf das Kapitel: „Tötung der Versuchstiere“. Wer glaubt, die Tiere würden
barmherzigerweise nach all ihren durchlittenen Qualen durch eine Überdosis
Betäubungsmittel getötet, hat sich getäuscht. Auf die meisten Tiere trifft das
nicht zu. Für jede Tiergruppe gibt es empfohlene Tötungsarten. Dazu gehört die
Dekapitation. D.H. die Tiere werden enthauptet. Der Genickbruch. Die Tötung
durch Strom und in einigen Einrichtungen wird sogar die Microwelle für
Kleintiere empfohlen. Nach der neuen EU- Richtlinie dürfen neugeborene Hunde
gar erschlagen werden. Grosstiere einschliesslich Primaten sediert und
entblutet.
Quelle:
http://www.uni-giessen.de/tierschutz/4125.htm
Die Ausbeutung der armen Tiere geht
aber noch über den Tod hinaus weiter. Nach ihrem gewaltsamen Ableben fallen sie
unter die „Verordnung über tierische Nebenprodukte“.In der EU wird alles,
wirklich alles vermarktet. Bis zur BSE- Krise landete alles in einem Topf.
Schlachtabfälle die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind, tote
Heimtiere, Versuchstiere, Zoo-und Zirkustiere. Einfach alles.
Zerkleinert, erhitzt, das Fett herausgepresst und zu Fleischmehl, Blutmehl oder
Knochenmehl verarbeitet, landete das ganze schliesslich im Tierfutter. Erst
durch die Ausbreitung von Seuchen und schlussendlich Todesfälle beim Menschen
erschien diese Praxis zu risikoreich und man wollte unterbinden, dass das sog. Risikomaterial in den
Lebensmittelkreislauf geriet. Die tierischen Nebenprodukte wurden in 3
Kategorien eingeteilt. Kategorie 1
Nebenprodukte sollten rigoros vernichtet werden. Unter die Kategorie 1
fällt infektiöses Material von
seuchenkranken Tieren, vorsorglich gekeulte Tiere, Zoo-und Zirkustiere, Heimtiere
und Versuchstiere. Da Not praktisch erfinderisch macht, wurde auch bald eine
Lösung gefunden, wie man die Leichenteile der geschundenen Kreaturen weiter
vermarkten kann. Und wie passend, zeitgleich in 2009 verabschiedete die EU eine
Resolution, die Richtlinien des OIE
(Weltgesundheitsorganisation für Tiere) umzusetzen, um weltweit die
Streunerpopulation von Hunden einzudämmen. Damit sind Millionen Tonnen an
tierischen Nebenprodukten und Versuchstiere für die Pharmaindustrie
gesichert.Eine ganze Anzahl sog. Stakeholder haben Verwertung für die Biomasse:
Zoos, Pelztierzüchter, die Kosmetikindustrie, Medizinproduktehersteller,
Elektrizitätswerke, selbst Künstler…
Der Erfindungsgeist der
EU-Funktionäre hat aber noch mehr auf Lager:
(48) Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 enthält ausführliche Vorschriften, die
als Ausnahme erlauben, Material der Kategorien 2 und 3 an Zootiere zu
verfüttern. Die vorliegende Verordnung sollte entsprechende Vorschriften
enthalten und die Fütterung mit bestimmtem Material der Kategorie 1 sollte
gestattet sein …
(49) Die
Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sieht vor, dass Material der Kategorie 1 an
gefährdete oder geschützte Arten aasfressender Vögel und anderer Arten
verfüttert werden darf, die in ihrem natürlichen Lebensraum leben, um die
Artenvielfalt zu fördern…… und zur Verfütterung an andere fleischfressende
Arten wie Bären und Wölfe gestatten. Es ist wichtig, dass diese
gesundheitlichen Bedingungen das natürliche Ernährungsverhalten der
betreffenden Arten sowie die gemeinschaftlichen Ziele für die Förderung der
Artenvielfalt im Sinne der Mitteilung der Kommission vom22. Mai 2006 mit dem
Titel „Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 —
und darüber hinaus“ berücksichtigen. (VERORDNUNG (EG) Nr. 1069/2009 vom 21.Oktober 2009)
Möglicherweise hochgiftige und
seuchenverdächtige Abfälle werden Wildtieren und aasfressenden Vögeln in ihrem
natürlichen Lebensraum zum Frass vorgeworfen und an Zootiere verfüttert.
Betrachtet man die Skandale der Fleisch- und Futtermittelindustrie, ist es
nicht unwahrscheinlich, dass dieser verseuchte Müll auch in den Kreislauf der
menschlichen Nahrungsmittelkette gelangt. Denn die EU baut auf Vertrauen und
auf Selbstkontrolle der Branche. Wen wundert es noch, dass Krebs-und Zivilisationskrankheiten nicht
ab, sondern zunehmen, und dass unsere Heimtiere inzwischen an den gleichen
Krankheiten leiden und sterben wie der Mensch. Dieses ganze System, das durch
Lug und Betrug und Subventionen aufgebaut ist, bezahlen wir mit unseren Steuergeldern
und Versicherungsbeiträgen und nicht zuletzt mit einer vergifteten Umwelt und
unserer Gesundheit.
ViSdP: Gabriele Menzel, Ihmerter
Strasse 121, 58762 Altena
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen